[BB] Besoldungsrunde 2025-2028 Brandenburg

Begonnen von Admin, 14.02.2026 21:52

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GoodBye

Wird ein fiktives Partnereinkommen berücksichtigt sein.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Ryan

Brandenburg hatte zuvor natürlich schon kräftig in die Trickkiste gegriffen.

Das Land hatte einen "Familiensonderzuschlag" von 757 Euro in A5/2 mit zwei Kindern eingeführt. Das dürfte so ungefähr der Betrag sein, den man (in A5/2) brutto benötigt, um einen nachweisbar fehlenden Minijob des Partners auszugleichen.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2024/besoldungstabellen/202407_Brandenburg.pdf

Wie man in der verlinkten Tabelle erkennen kann (Seite 2, Mitte), wird der Betrag selbstverständlich mit steigendem Amt abgeschmolzen. Im Ergebnis dürfte man damit ziemlich nah an der Einheits(mindest)besoldung bis A10 sein.

Inwieweit sich das nun verändert, wird sich zeigen. Vermutlich aber nicht wesentlich.

Falls jemand einen Antrag stellen will....
https://zbb.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/106-00%20Familiensonderzuschlag.pdf

Rheini

Man sieht hierdurch wunderbar, wie der DH in den letzten Jahren bei den Beamten gespart hat. Dazu dann viele Beamte ernannt weil sie ja wunderbar günstig sind und nun macht es *bumm*.

VierBundeslaender

Zitat von: Poldi2006 in 01.07.2026 14:58Hat jemand eine Idee, ob das ein Fehler oder Absicht ist?
Ja, das ist wirklich auffällig. Die Hochschullehrer bilden ja diejenigen Beamten aus, die nachher in A 15 und A 16 arbeiten werden.

Das kann eigentlich nur daran begründet sein, dass man glaubt, dass die Zulagen diesen Unterschied wettmachen. Sonst müsste das beklagbar sein.

Wurstbürger

Zitat von: VierBundeslaender in 01.07.2026 19:49Ja, das ist wirklich auffällig. Die Hochschullehrer bilden ja diejenigen Beamten aus, die nachher in A 15 und A 16 arbeiten werden.

Das kann eigentlich nur daran begründet sein, dass man glaubt, dass die Zulagen diesen Unterschied wettmachen. Sonst müsste das beklagbar sein.

Ich kopiere einfach mal rüber, was ich im Thread bei den Bundesbeamten geschrieben habe. Nach dem Entwurf ist W2 Grundgehalt unter der Endstufe A13. Das wurde vom BVerfG schon 2012 als unzulässig festgestellt.

ZitatJetzt habe ich es nochmal nachgeschaut. Das BverfG hat damals explizit klargestellt, dass Berufungs- und Leistungszulagen nicht relevant sind, sondern es um das Grundgehalt geht.

    Zitat: Die evidente Unangemessenheit der Grundgehaltssätze wird nicht durch die vom Gesetzgeber in Aussicht gestellten Leistungsbezüge aufgehoben. (Rn. 178, 2 BvL 4/10)


    Zitat: Nach der einfachrechtlichen Ausformung besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Leistungsbezügen, sondern nur ein Anspruch darauf, dass über die Gewährung ermessensfehlerfrei entschieden wird. (Rn. 179, 2 BvL 4/10)


Und der Vergleich mit A13:

    Zitat: Ohne Leistungsbezüge liegt die Besoldung eines W 2-Professors nicht einmal auf dem Niveau des Endgrundgehalts (Stufe 12) der Besoldung eines Regierungsrates, Studienrates oder Akademischen Rates nach A 13 [...] Das Grundgehalt des W 2-Professors liegt damit unter dem Besoldungsniveau des Eingangsamtes des höheren Dienstes in der Endstufe. (Rn. 169, 2 BvL 4/10)


    Zitat: Ein weiteres Indiz für die evidente Unangemessenheit der Grundgehaltssätze ist der Umstand, dass ein W 2-Professor möglicherweise eine geringere Besoldung als ein der Besoldungsordnung A zugeordneter wissenschaftlicher Beamter erhält, der die Qualifikationsvoraussetzungen für eine Berufung zum Professor nicht erfüllt. (Rn. 174, 2 BvL 4/10)


Damit dürfte der Entwurf so definitiv nicht erlaubt sein.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in 01.07.2026 19:11Man sieht hierdurch wunderbar, wie der DH in den letzten Jahren bei den Beamten gespart hat. Dazu dann viele Beamte ernannt weil sie ja wunderbar günstig sind und nun macht es *bumm*.

Genau! Die Politik hat sich gewissermaßen selbst belogen. Man hat die Beamten über viele Jahre rechtswidrig unterbezahlt. Damit waren Beamte immer die billigsten Arbeitsdrohnen, die auch noch überwiegend hoch qualifiziert waren.

Viele Klagen gegen die Besoldung sind im Zeitablauf immer von den Gerichten abgewiesen worden.

Das hat mit den DHn etwas gemacht. Die haben wirklich geglaubt, die könnten ewig so weiterwirtschaften.

Tja, in letzter Zeit kippt aber die Rechtsauffassung bei den maßgeblichen Gerichten. So billig sind die Beamten jetzt plötzlich nicht mehr.

Nur haben die Politiker über die Jahre den Beamtenbestand trefflich ausgeweitet. Jetzt Ufern die Kosten aus und es macht  "Bumm"!

egonkrenz

bitte nicht als kritik verstehen aber wenn das so kommen sollte in brandenburg dann wäre brandenburg mit großem vorsprung aktuell das bundesland mit der höchsten besoldung, auch weit vor dem bund. habe eben mal mit dem besoldungsrechner ein bisschen rumgespielt

Admin

hier noch eine ausführlichere Übersicht der Erhöhungswerte und -faktoren in allen Besoldungsgruppen (einschl. B, W, R, C) unter Berücksichtung der allgemeinen Stellenzulage (wo vorhanden)

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/br/a/2026/a2/vergleich.beamte-brandenburg-2025.m.html

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/br/a/2026/a2/vergleich.beamte-brandenburg-2025.j.html

Stufe 0 ist die jeweils niedrigste Stufe.

ExponentialFud

Nach dieser Vergleichstabelle steht das du aus als hätte man die W-Besoldung einfach vergessen? Unter A14 zu fallen ist ja lächerlich.

Tommiw123

Zitat von: egonkrenz in 01.07.2026 20:43habe eben mal mit dem besoldungsrechner ein bisschen rumgespielt

Brandenburg hat auch den Vorteil einer sehr hohen Grundbesoldung. Das ist natürlich auch von Vorteil für die Pension am Ende der Laufzeit!
Habe das gerade mal mit meinen Thüringen verglichen und bei 2 Kindern kommt man fast an Brandenburg ran. Aber Thüringen macht halt alles über Familienzuschlag, Kinderzulage, Weihnachtsgeld.
Im Alter ist man da schon weit abgeschlagen ohne die Zulagen.

Glückwunsch an alle Kollegen in Brandenburg. ;-)

Poldi2006

Und es ist ja nur teilweise vergessen:

+--------------+-------------+-------------+------+
| Kategorie    | Alt         | Neu         | %    |
+--------------+-------------+-------------+------+
| W1           | 5.445,67 €  | 6.339,85 €  | 116% |
| W2           | 7.114,57 €  | 7.263,98 €  | 102% |
| W3           | 8.407,12 €  | 8.779,56 €  | 104% |
| C1-Endstufe  | 6.244,61 €  | 7.328,67 €  | 117% |
| C2-Endstufe  | 7.618,35 €  | 8.969,85 €  | 118% |
| C3-Endstufe  | 8.474,07 €  | 9.991,78 €  | 118% |
| C4-Endstufe  | 9.738,46 €  | 11.476,78 € | 118% |
+--------------+-------------+-------------+------+

Poldi2006

Der Besoldungsrechner für 2025 gibt noch diese Info:
"W 2 und W 3 (Professoren): zusätzlich +917,34 € zum 01.10.2024"
Addiert man diese Werte auf "neu" ergibt sich:

+--------------+-------------+-------------+-----------+------+
| Kategorie    | Alt         | Neu         | Zulage    | %    |
+--------------+-------------+-------------+-----------+------+
| W1           | 5.445,67 €  | 6.339,85 €  |           | 116% |
| W2           | 7.114,57 €  | 7.263,98 €  | 913,34 €  | 115% |
| W3           | 8.407,12 €  | 8.779,56 €  | 913,34 €  | 115% |
| C1-Endstufe | 6.244,61 €  | 7.328,67 €  |           | 117% |
| C2-Endstufe | 7.618,35 €  | 8.969,85 €  |           | 118% |
| C3-Endstufe | 8.474,07 €  | 9.991,78 €  |           | 118% |
| C4-Endstufe | 9.738,46 €  | 11.476,78 € |           | 118% |
+--------------+-------------+-------------+-----------+------+

Ist diese Zulage in "2025" enthalten, aber nicht in "2026" im Rechner`?

2fzu60ijh

Zitat von: Poldi2006 in 01.07.2026 21:48Der Besoldungsrechner für 2025 gibt noch diese Info:
"W 2 und W 3 (Professoren): zusätzlich +917,34 € zum 01.10.2024"
Addiert man diese Werte auf "neu" ergibt sich:

+--------------+-------------+-------------+-----------+------+
| Kategorie    | Alt        | Neu        | Zulage    | %    |
+--------------+-------------+-------------+-----------+------+
| W1          | 5.445,67 €  | 6.339,85 €  |          | 116% |
| W2          | 7.114,57 €  | 7.263,98 €  | 913,34 €  | 115% |
| W3          | 8.407,12 €  | 8.779,56 €  | 913,34 €  | 115% |
| C1-Endstufe | 6.244,61 €  | 7.328,67 €  |          | 117% |
| C2-Endstufe | 7.618,35 €  | 8.969,85 €  |          | 118% |
| C3-Endstufe | 8.474,07 €  | 9.991,78 €  |          | 118% |
| C4-Endstufe | 9.738,46 €  | 11.476,78 € |          | 118% |
+--------------+-------------+-------------+-----------+------+

Ist diese Zulage in "2025" enthalten, aber nicht in "2026" im Rechner`?

Die Zulage wurde 2024 in die laufende Besoldung integriert ist also schon in den "neuen" Berechnungen inbegriffen. Die Erhöhungen bei den W2 und W3 Professuren in Brandenburg decken daher noch nicht mal die Tariferhöhungen ab und liegen nur bei knapp 2.1 Prozent (W2) !. 

ExponentialFud

#118
Ja, das wäre eine Erklärung. Die Prozentsätze passen dann ja gut.
Da die Zulage aber bereits 2024 integriert wird: Eine Variante wäre dass der Ersteller dem Irrtum unterlag, die Zulage wäre nicht integriert sondern würde weiterhin gezahlt. Er oder sie hat sie daher von den errechneten Beträgen abgezogen.

2fzu60ijh

Zitat von: ExponentialFud in 01.07.2026 22:07Ja, das wäre eine Erklärung. Die Prozentsätze passen dann ja gut.
Da die Zulage aber bereits 2024 integriert wird: Eine Variante wäre dass der Ersteller dem Irrtum unterlag, die Zulage wäre nicht integriert sondern würde weiterhin gezahlt. Er oder sie hat sie daher von den errechneten Beträgen abgezogen.

Das könnte tatsächlich ein sinnvoller Erklärungsansatz sein.