Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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simon1979

Als Verwaltungssachbearbeiter im mD habe ich folgendes in meiner Ausbildung gelernt

"Ein wesentlicher Aspekt des Verwaltungshandelns ist die Bindung an Recht und Gesetz. Das bedeutet, dass jede Handlung der Verwaltung auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen muss. Die Verwaltung darf nicht willkürlich handeln, sondern ist an die Gesetze und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gebunden. Diese Prinzipien sollen sicherstellen, dass die Verwaltung gerecht und transparent arbeitet.

Das Verwaltungshandeln ist dabei sowohl für den Staat als auch für die Bürger von Bedeutung. Für den Staat ist es ein Instrument, um seine Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen, während es den Bürgern die Möglichkeit gibt, durch klare Regeln und Verfahren Rechte geltend zu machen oder sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen zu wehren."

Eigentlich ziemlich einfach und sollte auch für die Legislative in Berlin und in den Ländern gelten. Leider muss ich immer mehr feststellen, dass es die Legislative einen feuchten interessiert!

In meiner Dienstzeit bei der Bundeswehr gab es folgenden oder so ähnlichen Spruch!

"Der Dienstherr zieht dich so lange über den Tisch, bis du die Reibungshitze als Nestwärme interpretierst und glücklich bist"

Schneewitchen

Zitat von: simon1979 in 14.07.2026 12:05Als Verwaltungssachbearbeiter im mD habe ich folgendes in meiner Ausbildung gelernt

"Ein wesentlicher Aspekt des Verwaltungshandelns ist die Bindung an Recht und Gesetz. Das bedeutet, dass jede Handlung der Verwaltung auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen muss. Die Verwaltung darf nicht willkürlich handeln, sondern ist an die Gesetze und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gebunden. Diese Prinzipien sollen sicherstellen, dass die Verwaltung gerecht und transparent arbeitet.

Das Verwaltungshandeln ist dabei sowohl für den Staat als auch für die Bürger von Bedeutung. Für den Staat ist es ein Instrument, um seine Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen, während es den Bürgern die Möglichkeit gibt, durch klare Regeln und Verfahren Rechte geltend zu machen oder sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen zu wehren."

Eigentlich ziemlich einfach und sollte auch für die Legislative in Berlin und in den Ländern gelten. Leider muss ich immer mehr feststellen, dass es die Legislative einen feuchten interessiert!

In meiner Dienstzeit bei der Bundeswehr gab es folgenden oder so ähnlichen Spruch!

"Der Dienstherr zieht dich so lange über den Tisch, bis du die Reibungshitze als Nestwärme interpretierst und glücklich bist"


Nach Deinen Ausführungen dürfte es in den Verwaltungen keine verschärften Steuerprüfungen oder den Besuch der Steuerfahndung geben. Umgehungstatbestände, die lästige gesetzliche Regelungen aussparen, die dürfte es dann auch nicht geben. Kreative Buchhaltung, die gibt es auch nur in der bösen, freien Wirtschaft usw......

Schöne Grüsse aus dem Nähkästchen.....

Murmels Frauchen

Zitat von: Schneewitchen in 14.07.2026 09:17Da hat Kräuterhexe1234 etwas ausgesprochen, was mich auch schon eine ganze Zeit beschäftigt.

Kann das eigentlich richtig sein, dass so etwas "Triviales", wie eben die Besoldung, im Zeitablauf immer komplizierter gemacht wird, so dass man als Nicht-Jurist irgendwann nicht mehr alleine in der Lage ist zu entscheiden, ob jetzt meine Besoldung in Ordnung ist oder eben nicht?

Ich bin es durchaus gewohnt, mich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten. Wenn ich hier aber die ganzen Berechnungen sehe und die fachlichen Auseinandersetzungen über Detailfragen, dann finde ich, dass da etwas aus dem Ruder läuft.

Das Besoldungsrecht geht jetzt wohl in die Richtung, dass demnächst nur noch wenige Spezialisten überhaupt noch einen fundierten Ein- und Überblick haben, während die Masse der Kollegen im Zweifel im Dunkeln tappen.

Geht das nur mir so?

Keineswegs! Ich frage mich ebenso, wie das für Pensionärinnen/Pensionäre und ihre Hinterbliebenen gehandhabt werden soll, an denen diese ganze Geschichte seit Jahren vorbei läuft. Ich selbst bin erst darauf gekommen, als die Sache mit der rückwirkenden Anerkennung der Ausbildungszeiten im Raum stand und mein Mann nach jahrelanger schwerer Erkrankung gestorben war. Uns hat nie jemand gesagt, dass da was faul sein könnte.

DrStrange

Das ist ja auch der Grund, warum viele Kollegen gar nicht verstehen, was ich immer mit der Alimentation und BVerfG will.
Und auch die jungen Kollegen wissen nix. Woher auch?
Als Staatsdiener (so ging es mir zu Beginn auch) geht man ja davon aus, das alles rechtens und verfassungskonform ist.
Das hier Beamte jahrelang unter Grundsicherung bezahlt wurden, glaubt einem ja keiner innerhalb und schon gar nicht außerhalb des öD.

Hummel2805

Zitat von: Knarfe1000 in 14.07.2026 10:42Ich habe mal im Studium was von Normenklarheit gelernt. War aber auch ein anderes Zeitalter.

Lass doch mal den Horst in Ruhe, der spielt gerade mit seiner Modelleisenbahn

Waldvorbäumen

Moin, ich hab mir gerade die Frage gestellt, was mit KV für Kinder ist, wenn der FOZ Stufe 1 ins Grundgehalt eingepreist wird. Sachverhalt - Kinder sind in der GKV bei meiner Frau, ich schramme immer knapp an der Grenze vorbei. Íst das irgendwie berücksichtigt? Fällt aber wohl eher unter persönliches Pech, oder ;-) ?
Gruß ins Forum!

ElastischerHosenbund

Normalerweise lese ich hier nur still mit, aber wollte auch mal eine Frage stellen.

Ich bin sehr verunsichert wie jetzt hinsichtlich der aA vorzugehen ist, da mich das Thema ehrlicherweise fachlich überwältigt. Bei uns an der Dienststelle scheint sich auch bisher noch nie jemand damit beschäftigt zu haben.

Zu meiner Situation:
- A9 Stufe 2 (Bund)
- Seit 2024 Beamter auf Probe (BaL voraussichtlich 08/2027)
- keine Kinder

Ich frage mich ob sich ein Einspruch für dieses Jahr in meinem Fall überhaupt lohnen würde. Darüber hinaus bin ich auch etwas verunsichert ob man sich einen solchen Widerspruch als Beamter auf Probe überhaupt leisten kann oder sollte. Nicht, dass man sich da nachher (wie hier auch schon von anderen angesprochen wurde) verbrennt.

Darüber hinaus enthält der neue Referententwurf einen Absatz in dem die Nachzahlung von Amtswegen thematisiert wird. Würde das einen Widerspruch dann nicht überflüssig machen?

NvB

Zitat von: ElastischerHosenbund in 15.07.2026 18:14Normalerweise lese ich hier nur still mit, aber wollte auch mal eine Frage stellen.

Ich bin sehr verunsichert wie jetzt hinsichtlich der aA vorzugehen ist, da mich das Thema ehrlicherweise fachlich überwältigt. Bei uns an der Dienststelle scheint sich auch bisher noch nie jemand damit beschäftigt zu haben.

Zu meiner Situation:
- A9 Stufe 2 (Bund)
- Seit 2024 Beamter auf Probe (BaL voraussichtlich 08/2027)
- keine Kinder

Ich frage mich ob sich ein Einspruch für dieses Jahr in meinem Fall überhaupt lohnen würde. Darüber hinaus bin ich auch etwas verunsichert ob man sich einen solchen Widerspruch als Beamter auf Probe überhaupt leisten kann oder sollte. Nicht, dass man sich da nachher (wie hier auch schon von anderen angesprochen wurde) verbrennt.

Darüber hinaus enthält der neue Referententwurf einen Absatz in dem die Nachzahlung von Amtswegen thematisiert wird. Würde das einen Widerspruch dann nicht überflüssig machen?


Wieso sollte man sich "verbrennen" wenn man WS einlegt? Man könnte das Verfahren verlieren, weil das BVerfG dem Dienstherrn zustimmt: HAHAHAHAHA kommt aktuell nicht vor... Also, du gehst aktuell mit dem aktuellen "Entwurf" nur als Gewinner aus der Sache.

Ich mache es ganz kurz:

Leg einfach WS ein

Was in irgendeinem Entwurf steht, ist völlig egal.

AltStrG

Zitat von: Pumpe14 in 14.07.2026 08:23Also wenn ich das richtig interpretiere isses so, dass grundsätzlich rückwirkend Ansprüche auf Grund des Rundschreibens gelten gemacht werden können - wie es bei einem der Kläger auch funktioniert hat.
Die anderen Kläger wurden abgewiesen, weil sie nicht schnell genug und nicht fristgerecht Rechtsmittel eingelegt hatten, als das Rundschreiben (hier Rechtsbehelfsverzicht in der Bezügemitteilung) vom Dienstherrn als erledigt erklärt wurde.

Also, das Rundschreiben hat hier schon Wirkung entfaltet. Nur, wenn bei uns z.B. der Bund die Besoldung nach einem neuen Gesetz als geregelt, und alle Rückstände als beglichen betrachtet und dieses kommuniziert, muss dem umgehend und fristgerecht widersprochen werden, wenn man die Regelung als falsch oder die mögliche Nachzahlung als unzureichend betrachtet.

In HH haben Kläger erst nach 2 Jahren versucht Ansprüche geltend zu machen - das war dem geriizu lang.

Derjenige, der aber sofort reagiert hatte, hat seine Ansprüche geltend machen dürfen.



https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-3a89223-3a33224-3a118423-3a32/24-3a177224-nachzahlung-familienzuschlaege-kinderreiche-beamte

Erneut ein Urteil, das die Jährlichmachung "im" (in) jeweiligen Haushaltsjahr unterstreicht und zwar Wahrung der Ansprüche ohne Ausnahme zwingend erforderlich macht.

Anmerkung: Es ist eben ein Unterschied, ob im Gesetzestext "in" oder "für" steht.

Genau wie es in anderen Gesetzestexten / Urteilen / Beschlüssen auf jedes Wort, jedes Komma, jede Aufzählung, jede Randnummern ankommt :)

Revision übrigens nicht (!) zugelassen. Nichtzulassungsbeschwerde möglich.

Besoldungswiderspruch

Aber auch hier leider der Weg über das BVerwG... es fühlt sich langsam wie der Gang nach Canossa an... :(


Hannes009

Kurze Zwischenfrage zum Widerspruch 😬
Der Adressat ist dann die Bezügestelle, also das BVA Bund ?
Oder gibt es eine allgemeine Adresse die man als Bundesbeamter nehmen kann?

Dankeschön😬

Pumpe14

Zitat von: AltStrG in 15.07.2026 18:41https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-3a89223-3a33224-3a118423-3a32/24-3a177224-nachzahlung-familienzuschlaege-kinderreiche-beamte

Erneut ein Urteil, das die Jährlichmachung "im" (in) jeweiligen Haushaltsjahr unterstreicht und zwar Wahrung der Ansprüche ohne Ausnahme zwingend erforderlich macht.

Anmerkung: Es ist eben ein Unterschied, ob im Gesetzestext "in" oder "für" steht.

Genau wie es in anderen Gesetzestexten / Urteilen / Beschlüssen auf jedes Wort, jedes Komma, jede Aufzählung, jede Randnummern ankommt :)

Revision übrigens nicht (!) zugelassen. Nichtzulassungsbeschwerde möglich.

Danke für den Artikel 🙏 ich schaue morgen mal in Juris rein ob's schon drin ist.


matzeso

Zitat von: Hannes009 in 15.07.2026 19:28Kurze Zwischenfrage zum Widerspruch 😬
Der Adressat ist dann die Bezügestelle, also das BVA Bund ?
Oder gibt es eine allgemeine Adresse die man als Bundesbeamter nehmen kann?

Dankeschön😬
Ich habe auf der Seite BVA nach dem Bearbeiter für meinen Nachnamen geschaut und es zu der angegebenen Postfachadresse gesendet per Einschreiben. Hat keine 2 Wochen gedauert für die Antwort.
Ich werde jetzt noch für die Jahre 2021 bis 2023 den selben Widerspruch hinschicken da ich es damals versäumt hatte bzw es nicht besser wusste.
Oder macht es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mehr?
Hat jemand ne Idee? Oder soll ich lieber warten bis mal irgendwann ein neues Besoldungsgeserz kommt was auch Rückwirkend gelten sollte?

InternetistNeuland

Zitat von: AltStrG in 15.07.2026 18:41https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-3a89223-3a33224-3a118423-3a32/24-3a177224-nachzahlung-familienzuschlaege-kinderreiche-beamte

Erneut ein Urteil, das die Jährlichmachung "im" (in) jeweiligen Haushaltsjahr unterstreicht und zwar Wahrung der Ansprüche ohne Ausnahme zwingend erforderlich macht.

Anmerkung: Es ist eben ein Unterschied, ob im Gesetzestext "in" oder "für" steht.

Genau wie es in anderen Gesetzestexten / Urteilen / Beschlüssen auf jedes Wort, jedes Komma, jede Aufzählung, jede Randnummern ankommt :)

Revision übrigens nicht (!) zugelassen. Nichtzulassungsbeschwerde möglich.

Wie soll man im selben Jahr Widerspruch einlegen wenn die Indexdaten erst im Folgejahr vorliegen? Wie soll denn eine Prüfung aussehen? Wie muss der Widerspruch begründet werden? Eine Berechnung gibt es ja noch nicht.

Rheini

Zitat von: InternetistNeuland in 15.07.2026 23:11Wie soll man im selben Jahr Widerspruch einlegen wenn die Indexdaten erst im Folgejahr vorliegen? Wie soll denn eine Prüfung aussehen? Wie muss der Widerspruch begründet werden? Eine Berechnung gibt es ja noch nicht.

Indem Du genau das in deinen WS schreibst und um Ruhendstellung bis zu den Zahlen bittest. Erst dann können beide Seiten ja was berechnen.