Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Neugieriger

Zitat von: SwenTanortsch in 16.07.2026 18:20Wieso denn so pessimistisch, Unknown, um also am Ende womöglich nicht zu glauben, dass Berlin nicht schon alle aktuellen und zukünftigen Besoldungsprobleme gelöst hätte? Wir sind doch hier in Berlin und da gilt, dass man in Berlin immer schon besonders achtsam mit seinen Beamten umgegangen ist, weshalb man nun auch für das aktuelle und kommende Besoldungsjahr gerade erst einmal keine Folgen aus der aktuellen Entscheidung des BVerfG zieht und also eine seit 1996 ohne Zäsur fortgeschriebene Besoldung betrachtet, vgl. Art. 1 § 2 BerlBVAnpG vom 3.6.2026 (GVBl. 2026 Nr. 18; https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/be/be-g-2026-242.pdf): Die Besoldung ist im letzten Monat zum April 2026 um 3,8 % angehoben worden und wird zum März 2027 um 2,0 %.

Schließlich will man doch die armen Berliner Beamten nun nicht darauf warten lassen, entsprechende Regelungen erst im Rahmen der Reparaturgesetzgebung zu betrachten, sodass dann die armen Berliner Beamten erst nach dem 31. März 2027 entsprechende Anhebungen erfahren würden. Entsprechend erfolgte im aktuellen Gesetzgebungsverfahren auch keine Vorab- und Fortschreibungsprüfung, vgl. LT-Drs. 19/3188 vom 29.4.2026, S. 6 ff. Die insgesamt nur knappe, also zwölfseitige Gesetzesbegründung geht am Ende entsprechend mit keiner Silbe auf die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/be/be-d-19-3188.pdf).

Es wäre doch absehbar, dass man nun die armen Berliner Beamten gänzlich überfordern müsste, wenn man ihnen nun gar noch die Dokumentation einer Vorab- und Fortschreibungsprüfung zumuten würde. Außerdem ist doch der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig zu entnehmen, dass der Berliner Besoldung ab dem Jahr 2021 keinerlei Problematiken zu entnehmen wären - oder hast Du irgend so einen Unsinn in der aktuellen Entscheidung gelesen? Um die vom Bundesverfassungsgericht nicht genannten und deshalb nicht gegebenen aktuellen Probleme kann man sich dann gerne nach den nächsten Tarifverhandlungen kümmern, wenn es darum gehen wird, die amtsangemessene Besoldung für die Jahre 2028 bis 2030 zu regeln, nachdem man nun schon so schnell die amtsangemessene Besoldung für die Jahre 2026 und 2027 geregelt hat.

Hätte man darüber hinaus mehr als zwölf Seiten schreiben müssen, hätte das auch nur wieder zu Verzögerungen führen müssen, die man nun wirklich den armen Berliner Beamten nicht zumuten wollte.

Es ist alles gut in Berlin und genauso geregelt, wie es zu regeln ist. Die paar unwesentlichen Kleinigkeiten, die jetzt noch nachträglich für die Jahre 2008 bis 2020 zu regeln sein werden, in der 100 % der nicht nicht amtsangemessenen Besoldung amtsangemessen geregelt worden sind, wie das das BVerfG letztes Jahr festgestellt hat, wird man nun auch noch entsprechend verfassungskonform regeln.

Berlin bleibt doch Berlin...

Vielen Dank für die Analyse der Situation. Was folgt daraus? Weitere Jahre des Widersprechens, Klagens und Wartens, bis Karlsruhe ein weiteres Mal Recht spricht?

Effektiver Rechtsschutz sieht anders aus. Es muss doch die Möglichkeit einer Abkürzung geben, um ans Ziel zu gelangen, welches heißt: Die amtsangemessene Alimentation ist hergestellt.

BundesbeauftragterFürDing

Zitat von: Neugieriger in 16.07.2026 21:05Effektiver Rechtsschutz sieht anders aus. Es muss doch die Möglichkeit einer Abkürzung geben, um ans Ziel zu gelangen, welches heißt: Die amtsangemessene Alimentation ist hergestellt.

Klassenkampf 😉🚩

Neugieriger

Zitat von: BundesbeauftragterFürDing in 16.07.2026 21:17Klassenkampf 😉🚩

Soll das Ironie sein?

Wenn ja... ich bin zwar prinzipiell humorvoll. Beim Thema amtsangemessene Alimenation ist mir allerdings das Lachen mittlerweile komplett vergangen.

Insofern hätte ich auf meine Frage gerne eine ernstgemeinte Antwort.

Hptm

Hallo. Ich bin neu hier.

1. Glaubt ihr, dass der Referentenentwurf tatsächlich schlecht war, oder war es vielmehr eine gute Gelegenheit, die Angelegenheit zu verschieben, damit das Thema nicht vor den drei Landeswahlen behandelt wird?

2. Bzw. damit es kein Problem beim Haushalt 2027 (Bund) darstellt. 

Ich möchte nur verstehen, ob es sich um ein inhaltliches Problem handelt oder ob es aktuell politisch nicht passt.

SwenTanortsch

Zitat von: Neugieriger in 16.07.2026 21:05Vielen Dank für die Analyse der Situation. Was folgt daraus? Weitere Jahre des Widersprechens, Klagens und Wartens, bis Karlsruhe ein weiteres Mal Recht spricht?

Effektiver Rechtsschutz sieht anders aus. Es muss doch die Möglichkeit einer Abkürzung geben, um ans Ziel zu gelangen, welches heißt: Die amtsangemessene Alimentation ist hergestellt.

Würde ich jene Möglichkeit kennen, würde ich versuchen, sie mit voranzutreiben; allerdings sehe ich keine entsprechende Möglichkeit.

Betrachte ich darüber hinaus meinen eigenen Fall, der für eine nicht geringe Zahl von niedersächsischen Landesbeamten steht, dann haben wir seit 2005 Widerspruch eingelegt, 2017 hat der OVG Niedersachsen eine erste, 2018 das Bundesverwaltungsgericht die weiteren heute weiterhin anhängigen niedersächsischen Vorlagen zur A-Besoldung nach Karlsruhe versandt, 2023 sind maßgebliche unserer Fälle vom BVerfG aufgerufen worden, um 2024 erneut zurückgestellt zu werden. Die drei Verfahren des OVG Niedersachsen, das Besoldungsjahr 2013 betreffend, sind nach denen des Verwaltungsgerichts Bremen die am zweitlängsten in Karlsruhe anhängig sind.

Allein zwischen dem Frühjahr 2017 und Herbst 2018, als die weiteren niedersächsischen Normenkontrollverfahren - die Jahre 2005 bis 2012 und 2014 bis 2016 betreffend - anhängig geworden sind, sind weitere Normenkontrollverfahren die A-Besoldung Sachsen-Anhalts, die mit der aktuellen Entscheidung des BVerfG erledigten Berliner Verfahren, die aktuell zur Entscheidung angekündigten saarländischen, das erste der heute anhängigen schleswig-holsteinischen Verfahren (die ebenfalls aktuell zur Entscheidung angekündigt sind) und ein sächsisches Verfahren anhängig geworden. Seit dem Jahr 2019 sind weitere konkrete Normenkontrollverfahren, die A-Besoldung betreffend, aus Hamburg, Schleswig-Holstein (weitere der heute zur Entscheidung angekündigten), Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen anhängig geworden. Nicht umsonst sind die genannten bremischen Normenkontrollverfahren seit mittlerweile zehn Jahren in Karlsruhe anhängig, die drei ersten niedersächsischen seit rund neun Jahren, nicht anders jene aus Sachsen-Anhalt.

Auch deshalb konnte dem BVerfG nun - im höchstgerichtlichen Wechselspiel mit dem EGMR, also nach dessen maßgeblichen Entscheidung vom 14.12.2023 – 59433/18 u. a. (Humpert u. a./Deutschland) - kaum mehr anders, als die Effektivierung des Rechtsschutzes auf seine Tagesordnung zu setzen (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.315.html). Davon kann Karlsruhe nun nicht mehr abrücken, da alles andere die Gefahr nach sich ziehen könnte, irgendwann doch noch in einen Konflikt mit der europäischen Gerichtsbarkeit zu geraten. Jene Gefahr könnte ggf. sowieso aufscheinen, sobald insbesondere eines der neben der A-Besoldung ebenfalls in hoher Zahl anhängigen Verfahren die R-Besoldung betreffend von Karlsruhe nicht mit dem Ergebnis endete, dass jene nicht evident unzureichend sei. Denn dann wäre - ggf. nach einer dann gleichfalls hier noch notwendigen Verfassungsbeschwerde - der Weg nach Europa offen, da dann hier der nationale Rechtsweg erschöpft wäre.

Es heißt also weiterhin, das Heft des Handelns soweit, wie es einem selbst möglich ist, in die Hände zu nehmen, was nichts anderes bedeutet, als dass es weiterhin eines langen Atems und noch genügend harter Arbeit bedarf, um Millimeter für Millimeter voranzukommen, wovon nicht zuletzt ebenfalls die Kläger im Bund ein Lied singen können.

Könnte ich Dir anderes mitteilen, würde ich das tun. Die Möglichkeit von Abkürzungen ist nicht in Sicht (jedenfalls für mich nicht).

@ Hptm

Ich will es mal so ausdrücken: Ich bin doch schon recht lange dabei und kann mich an keinen Fall eines Besoldungsgesetzes der letzten elf Jahren in irgendeinem Rechtskreis erinnern, in dem es tatsächlich mal sachlich um Inhalte gegangen wäre. Das Thema amtsangemessene Besoldung hat spätestens seit 2015 - wenn ich mich richtig erinnere - eine inhaltlich allenfalls noch kosmetischen Bezug gehabt, der nach 2020 dann auch nicht mehr mit viel kosmetischen Operationen noch die Sache betreffend betrachtet werden konnte.

Der aktuelle Entwurf aus dem BMI kann - so wird man vermuten dürfen - nur unter erhöhtem alkoholischen Einfluss von den maßgeblichen Verantwortungsträgern erstellt worden sein und fristet jetzt ggf. den Zustand, den Schnapsideen ja eh eher regelmäßig fristen. Auch Schnapsdrosseln gehören dabei laut zoologischer Expertise aus dem BMI zur Gattung der Singvögel: Sie zwitschern nur umso lauter, je mehr man als Verantwortungsträger dort gleichfalls einen zwitschert. Hat man dann endlich genügend geladen, sieht man eben doppelt, sodass einem schon die halbe Besoldung hinreichen sollte, um amtsangemessen zu erscheinen: Es heißt ja nicht umsonst: Vollalimentation. Würde man dort, wo es doch nur um Promille geht, mit Prozenten handeln, dürfte es also ggf. nicht nur politisch lebensgefährlich werden. Mr. Winterbottom spricht also am Ende jeden Jahres am Ende seiner letzten Ausführungen regelmäßig sicherlich auch im BMI viel Wahrheit.

AltStrG

Zitat von: Murmels Frauchen in 16.07.2026 11:29Das sehe ich genauso. Und wenn es rechtlich bindend sein soll, hätte man dann das Rundschreiben nicht auch an die Ruheständler verschicken müssen?
i
Zum wiederholten Male der Hinweis: ein Rundschreiben ist kein grundsätzlicher Verwaltungsakt.

Näheres hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg466130.html#msg466130

Die Diskussion beginnt ab Seite 167 und muss nicht ständig wiederholt werden.

AltStrG

Zitat von: Pumpe14 in 16.07.2026 11:36So der Tenor eines Urteils aus Hamburg.


Welches Urteil soll das sein? Das bereits besprochene? Das war/ist ein völlig anderer Sachverhalt und somit nicht geeignet. Auch dort wurde eine grundsätzliche Rückwirkung verneint.

Wenn es ein anderes Urteil ist: teile uns bitte das Aktenzeichen mit. Denn dann hat in Hamburg ein Gericht eine völlig abweichende Rechtsprechung entwickelt, welche interessant ist.

AltStrG

Zitat von: SwenTanortsch in 16.07.2026 23:47Würde ich jene Möglichkeit kennen, würde ich versuchen, sie mit voranzutreiben; allerdings sehe ich keine entsprechende Möglichkeit.

Betrachte ich darüber hinaus meinen eigenen Fall, der für eine nicht geringe Zahl von niedersächsischen Landesbeamten steht, dann haben wir seit 2005 Widerspruch eingelegt, 2017 hat der OVG Niedersachsen eine erste, 2018 das Bundesverwaltungsgericht die weiteren heute weiterhin anhängigen niedersächsischen Vorlagen zur A-Besoldung nach Karlsruhe versandt, 2023 sind maßgebliche unserer Fälle vom BVerfG aufgerufen worden, um 2024 erneut zurückgestellt zu werden. Die drei Verfahren des OVG Niedersachsen, das Besoldungsjahr 2013 betreffend, sind nach denen des Verwaltungsgerichts Bremen die am zweitlängsten in Karlsruhe anhängig sind.

Allein zwischen dem Frühjahr 2017 und Herbst 2018, als die weiteren niedersächsischen Normenkontrollverfahren - die Jahre 2005 bis 2012 und 2014 bis 2016 betreffend - anhängig geworden sind, sind weitere Normenkontrollverfahren die A-Besoldung Sachsen-Anhalts, die mit der aktuellen Entscheidung des BVerfG erledigten Berliner Verfahren, die aktuell zur Entscheidung angekündigten saarländischen, das erste der heute anhängigen schleswig-holsteinischen Verfahren (die ebenfalls aktuell zur Entscheidung angekündigt sind) und ein sächsisches Verfahren anhängig geworden. Seit dem Jahr 2019 sind weitere konkrete Normenkontrollverfahren, die A-Besoldung betreffend, aus Hamburg, Schleswig-Holstein (weitere der heute zur Entscheidung angekündigten), Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen anhängig geworden. Nicht umsonst sind die genannten bremischen Normenkontrollverfahren seit mittlerweile zehn Jahren in Karlsruhe anhängig, die drei ersten niedersächsischen seit rund neun Jahren, nicht anders jene aus Sachsen-Anhalt.

Auch deshalb konnte dem BVerfG nun - im höchstgerichtlichen Wechselspiel mit dem EGMR, also nach dessen maßgeblichen Entscheidung vom 14.12.2023 – 59433/18 u. a. (Humpert u. a./Deutschland) - kaum mehr anders, als die Effektivierung des Rechtsschutzes auf seine Tagesordnung zu setzen (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.315.html). Davon kann Karlsruhe nun nicht mehr abrücken, da alles andere die Gefahr nach sich ziehen könnte, irgendwann doch noch in einen Konflikt mit der europäischen Gerichtsbarkeit zu geraten. Jene Gefahr könnte ggf. sowieso aufscheinen, sobald insbesondere eines der neben der A-Besoldung ebenfalls in hoher Zahl anhängigen Verfahren die R-Besoldung betreffend von Karlsruhe nicht mit dem Ergebnis endete, dass jene nicht evident unzureichend sei. Denn dann wäre - ggf. nach einer dann gleichfalls hier noch notwendigen Verfassungsbeschwerde - der Weg nach Europa offen, da dann hier der nationale Rechtsweg erschöpft wäre.

Es heißt also weiterhin, das Heft des Handelns soweit, wie es einem selbst möglich ist, in die Hände zu nehmen, was nichts anderes bedeutet, als dass es weiterhin eines langen Atems und noch genügend harter Arbeit bedarf, um Millimeter für Millimeter voranzukommen, wovon nicht zuletzt ebenfalls die Kläger im Bund ein Lied singen können.

Könnte ich Dir anderes mitteilen, würde ich das tun. Die Möglichkeit von Abkürzungen ist nicht in Sicht (jedenfalls für mich nicht).

@ Hptm

Ich will es mal so ausdrücken: Ich bin doch schon recht lange dabei und kann mich an keinen Fall eines Besoldungsgesetzes der letzten elf Jahren in irgendeinem Rechtskreis erinnern, in dem es tatsächlich mal sachlich um Inhalte gegangen wäre. Das Thema amtsangemessene Besoldung hat spätestens seit 2015 - wenn ich mich richtig erinnere - eine inhaltlich allenfalls noch kosmetischen Bezug gehabt, der nach 2020 dann auch nicht mehr mit viel kosmetischen Operationen noch die Sache betreffend betrachtet werden konnte.

Der aktuelle Entwurf aus dem BMI kann - so wird man vermuten dürfen - nur unter erhöhtem alkoholischen Einfluss von den maßgeblichen Verantwortungsträgern erstellt worden sein und fristet jetzt ggf. den Zustand, den Schnapsideen ja eh eher regelmäßig fristen. Auch Schnapsdrosseln gehören dabei laut zoologischer Expertise aus dem BMI zur Gattung der Singvögel: Sie zwitschern nur umso lauter, je mehr man als Verantwortungsträger dort gleichfalls einen zwitschert. Hat man dann endlich genügend geladen, sieht man eben doppelt, sodass einem schon die halbe Besoldung hinreichen sollte, um amtsangemessen zu erscheinen: Es heißt ja nicht umsonst: Vollalimentation. Würde man dort, wo es doch nur um Promille geht, mit Prozenten handeln, dürfte es also ggf. nicht nur politisch lebensgefährlich werden. Mr. Winterbottom spricht also am Ende jeden Jahres am Ende seiner letzten Ausführungen regelmäßig sicherlich auch im BMI viel Wahrheit.

Aus meiner Sicht hilft nur: Klagen. je mehr Klagen, desto besser. Mehr Klagen, mehr justizieller und politischer Druck.

Und natürlich sollten sich die Beamte an ihre zuständige politische Vertretung (Abgeordnete) wenden und das Problem vortragen. Die rechtlich-politische Tragweite im Beschluss des BVerfG ist schlicht oft nicht genau bekannt.

SwenTanortsch

Zitat von: AltStrG in Gestern um 02:23Aus meiner Sicht hilft nur: Klagen. je mehr Klagen, desto besser. Mehr Klagen, mehr justizieller und politischer Druck.

Und natürlich sollten sich die Beamte an ihre zuständige politische Vertretung (Abgeordnete) wenden und das Problem vortragen. Die rechtlich-politische Tragweite im Beschluss des BVerfG ist schlicht oft nicht genau bekannt.

Ich sehe es genauso, dass eine hohe Zahl an Klagen - die der Bund weiterhin u.a. dadurch zu unterbinden versucht, indem er die verhältnismäßig geringe Zahl an Widersprüchen auch auf Bitte um Bescheidung i.d.R. nicht bescheidet - Druck aufbaut, allerdings m.E. in der Regel deutlich mehr auf die Fachgerichtsbarkeit sowie ggf. das BVerfG selbst und weniger auf die jeweiligen politischen Verantwortungsträger. Auch deshalb hat das BVerfG die Rn. 36 so formuliert, wie es sie formuliert hat. Diese Rn. 36 ist insbesondere ein Erfolg der vielen Berliner Kläger, denen wir, die wir keine Kläger sind, dafür durchaus dankbar sein dürfen. Die Berliner Politik lässt das aber gänzlich unberührt. Sie macht halt weiter als wie zuvor.

Entsprechend zeigen selbst die rund 8.000 anhängigen Klagen in Hamburg (bei einem Personalbestand von rund 40.000  Beamten), dass von ihnen keinerlei politischer Druck ausgeht, jedenfalls machen die Bürgerschaft und der Senat dort nicht den Eindruck, dass sie entsprechenden Druck verspürten. Auch die Medien sind dort mittlerweile zu einer routinierten Betrachtung übergegangen (wenn sie diesbezüglich überhaupt noch etwas betrachten), d.h., die regelmäßigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts sind dort vielfach schon gar keine Meldung mehr Wert, was einiges über den Zustand der Medien und Medienlandschaft in Hamburg aussagt, die bekanntlich eine Medienmetropole ist, also offensichtlich weiterhin ein gewaltiges Potenzial an brach liegender, weil sich Tag für Tag selbst speisender Moral in Aktenschränken und PCs verstaut hat, wie das jeden Tag u.a. der Spiegelbild ansehen könnte, wenn er hinein- und also mal auf sich selbst schaute.

Dabei gehe ich davon aus, dass es heute weder in Hamburg noch in irgendeinem anderen Rechtskreis auch nur einen Abgeordneten oder ein Regierungsmitglied geben kann, der oder das soweit hinterm Mond lebte, dass er nicht hinreichend genau wüsste, dass die Besoldung auch im eigenen Rechtskreis bestenfalls auf Sand gebaut ist - dass die politische Klasse insgesamt und der einzelne Abgeordnete es nicht wissen will, steht dabei auf einem anderen Blatt (Stichwort: Gestaltungsverantwortung des Gesetzgebers). All das in der politischen Klasse gegebene und also gezielte Nichtwissen-Wollen ist Teil der konzertierten Aktion, von der Ulrich Battis vor knapp vier Jahren gesprochen hat. Da diese frohgemute Verdrängung grundlegender Probleme, die zu beheben, die politische Klasse gewählt wird, nicht nur in unserem Thema hier an der Tagesordnung ist - das BVerfG hat die Probleme seit 2012 regelmäßig auf die Tagesordnung gehoben, die Fachgerichtsbarkeit bestätigt sie nicht minder regelmäßig (s. meinen Beitrag vom gestrigen Abend) -, genießt sie zwischenzeitlich in der Republik ihr hohes Ansehen und Vertrauen, das ihr von nicht geringen und insbesondere eher nicht geringer werdenden Teile(n) des Wahlvolks nicht erst bei den jeweiligen Wahlen mittlerweile regelmäßig entgegengebracht wird.

Wer ein jedem verantwortlichen Politiker in Deutschland bekanntes, weil regelmäßig festgestelltes Problem nicht löst, sondern es zielgerichtet nur immer noch vergrößert, dürfte nicht den Eindruck erwecken, dass er sich in der Lage sehen dürfte und also in der Lage sei, der ihm übertragenen Verantwortung gerecht zu werden (und dafür ließen sich sicherlich noch viele andere nicht minder hübsche Probleme im Land ins Feld führen, nicht nur unseres hier). Wie hat's schon der gute alte Tucholsky treffend ausgeführt: "Große Probleme werden nicht entschieden, sondern liegengelassen."

Schneewitchen

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 07:50Ich sehe es genauso, dass eine hohe Zahl an Klagen - die der Bund weiterhin u.a. dadurch zu unterbinden versucht, indem er die verhältnismäßig geringe Zahl an Widersprüchen auch auf Bitte um Bescheidung i.d.R. nicht bescheidet - Druck aufbaut, allerdings m.E. in der Regel deutlich mehr auf die Fachgerichtsbarkeit sowie ggf. das BVerfG selbst und weniger auf die jeweiligen politischen Verantwortungsträger. Auch deshalb hat das BVerfG die Rn. 36 so formuliert, wie es sie formuliert hat. Diese Rn. 36 ist insbesondere ein Erfolg der vielen Berliner Kläger, denen wir, die wir keine Kläger sind, dafür durchaus dankbar sein dürfen. Die Berliner Politik lässt das aber gänzlich unberührt. Sie macht halt weiter als wie zuvor.

Entsprechend zeigen selbst die rund 8.000 anhängigen Klagen in Hamburg (bei einem Personalbestand von rund 40.000  Beamten), dass von ihnen keinerlei politischer Druck ausgeht, jedenfalls machen die Bürgerschaft und der Senat dort nicht den Eindruck, dass sie entsprechenden Druck verspürten. Auch die Medien sind dort mittlerweile zu einer routinierten Betrachtung übergegangen (wenn sie diesbezüglich überhaupt noch etwas betrachten), d.h., die regelmäßigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts sind dort vielfach schon gar keine Meldung mehr Wert, was einiges über den Zustand der Medien und Medienlandschaft in Hamburg aussagt, die bekanntlich eine Medienmetropole ist, also offensichtlich weiterhin ein gewaltiges Potenzial an brach liegender, weil sich Tag für Tag selbst speisender Moral in Aktenschränken und PCs verstaut hat, wie das jeden Tag u.a. der Spiegelbild ansehen könnte, wenn er hinein- und also mal auf sich selbst schaute.

Dabei gehe ich davon aus, dass es heute weder in Hamburg noch in irgendeinem anderen Rechtskreis auch nur einen Abgeordneten oder ein Regierungsmitglied geben kann, der oder das soweit hinterm Mond lebte, dass er nicht hinreichend genau wüsste, dass die Besoldung auch im eigenen Rechtskreis bestenfalls auf Sand gebaut ist - dass die politische Klasse insgesamt und der einzelne Abgeordnete es nicht wissen will, steht dabei auf einem anderen Blatt (Stichwort: Gestaltungsverantwortung des Gesetzgebers). All das in der politischen Klasse gegebene und also gezielte Nichtwissen-Wollen ist Teil der konzertierten Aktion, von der Ulrich Battis vor knapp vier Jahren gesprochen hat. Da diese frohgemute Verdrängung grundlegender Probleme, die zu beheben, die politische Klasse gewählt wird, nicht nur in unserem Thema hier an der Tagesordnung ist - das BVerfG hat die Probleme seit 2012 regelmäßig auf die Tagesordnung gehoben, die Fachgerichtsbarkeit bestätigt sie nicht minder regelmäßig (s. meinen Beitrag vom gestrigen Abend) -, genießt sie zwischenzeitlich in der Republik ihr hohes Ansehen und Vertrauen, das ihr von nicht geringen und insbesondere eher nicht geringer werdenden Teile(n) des Wahlvolks nicht erst bei den jeweiligen Wahlen mittlerweile regelmäßig entgegengebracht wird.

Wer ein jedem verantwortlichen Politiker in Deutschland bekanntes, weil regelmäßig festgestelltes Problem nicht löst, sondern es zielgerichtet nur immer noch vergrößert, dürfte nicht den Eindruck erwecken, dass er sich in der Lage sehen dürfte und also in der Lage sei, der ihm übertragenen Verantwortung gerecht zu werden (und dafür ließen sich sicherlich noch viele andere nicht minder hübsche Probleme im Land ins Feld führen, nicht nur unseres hier). Wie hat's schon der gute alte Tucholsky treffend ausgeführt: "Große Probleme werden nicht entschieden, sondern liegengelassen."

Danke für diesen Beitrag. Das sehe ich auch so.

Vielleicht noch eine Anmerkung:

Politiker haben bei allem was sie tun oder nicht tun, so lange es keine strafbaren Handlungen nach StGB sind, keinerlei Sanktionen zu befürchten. Die bewußte und vorsätzliche Versagung einer aA hat in Deutschland für die handelnden Protagonisten keinerlei Konsequenzen, weder jetzt noch später.

Solange das so ist, und es gibt keine Gründe anzunehmen, dass sich das mal ändert, wird sich auch an den Handlungen der Politik nichts ändern.

Quetsche

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 08:26Wer ein jedem verantwortlichen Politiker in Deutschland bekanntes, weil regelmäßig festgestelltes Problem nicht löst, sondern es zielgerichtet nur immer noch vergrößert, dürfte nicht den Eindruck erwecken, dass er sich in der Lage sehen dürfte und also in der Lage sei, der ihm übertragenen Verantwortung gerecht zu werden (und dafür ließen sich sicherlich noch viele andere nicht minder hübsche Probleme im Land ins Feld führen, nicht nur unseres hier). Wie hat's schon der gute alte Tucholsky treffend ausgeführt: "Große Probleme werden nicht entschieden, sondern liegengelassen."

Wie Albert Einstein schon treffend sagte:

 ,,Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind."

Politiker finden zur jeder Lösung ein Problem und darum kommen wie nirgends weiter.

lotsch

Zitat von: SwenTanortsch in 16.07.2026 23:47Würde ich jene Möglichkeit kennen, würde ich versuchen, sie mit voranzutreiben; allerdings sehe ich keine entsprechende Möglichkeit.

Betrachte ich darüber hinaus meinen eigenen Fall, der für eine nicht geringe Zahl von niedersächsischen Landesbeamten steht, dann haben wir seit 2005 Widerspruch eingelegt, 2017 hat der OVG Niedersachsen eine erste, 2018 das Bundesverwaltungsgericht die weiteren heute weiterhin anhängigen niedersächsischen Vorlagen zur A-Besoldung nach Karlsruhe versandt, 2023 sind maßgebliche unserer Fälle vom BVerfG aufgerufen worden, um 2024 erneut zurückgestellt zu werden. Die drei Verfahren des OVG Niedersachsen, das Besoldungsjahr 2013 betreffend, sind nach denen des Verwaltungsgerichts Bremen die am zweitlängsten in Karlsruhe anhängig sind.

Allein zwischen dem Frühjahr 2017 und Herbst 2018, als die weiteren niedersächsischen Normenkontrollverfahren - die Jahre 2005 bis 2012 und 2014 bis 2016 betreffend - anhängig geworden sind, sind weitere Normenkontrollverfahren die A-Besoldung Sachsen-Anhalts, die mit der aktuellen Entscheidung des BVerfG erledigten Berliner Verfahren, die aktuell zur Entscheidung angekündigten saarländischen, das erste der heute anhängigen schleswig-holsteinischen Verfahren (die ebenfalls aktuell zur Entscheidung angekündigt sind) und ein sächsisches Verfahren anhängig geworden. Seit dem Jahr 2019 sind weitere konkrete Normenkontrollverfahren, die A-Besoldung betreffend, aus Hamburg, Schleswig-Holstein (weitere der heute zur Entscheidung angekündigten), Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen anhängig geworden. Nicht umsonst sind die genannten bremischen Normenkontrollverfahren seit mittlerweile zehn Jahren in Karlsruhe anhängig, die drei ersten niedersächsischen seit rund neun Jahren, nicht anders jene aus Sachsen-Anhalt.

Auch deshalb konnte dem BVerfG nun - im höchstgerichtlichen Wechselspiel mit dem EGMR, also nach dessen maßgeblichen Entscheidung vom 14.12.2023 – 59433/18 u. a. (Humpert u. a./Deutschland) - kaum mehr anders, als die Effektivierung des Rechtsschutzes auf seine Tagesordnung zu setzen (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.315.html). Davon kann Karlsruhe nun nicht mehr abrücken, da alles andere die Gefahr nach sich ziehen könnte, irgendwann doch noch in einen Konflikt mit der europäischen Gerichtsbarkeit zu geraten. Jene Gefahr könnte ggf. sowieso aufscheinen, sobald insbesondere eines der neben der A-Besoldung ebenfalls in hoher Zahl anhängigen Verfahren die R-Besoldung betreffend von Karlsruhe nicht mit dem Ergebnis endete, dass jene nicht evident unzureichend sei. Denn dann wäre - ggf. nach einer dann gleichfalls hier noch notwendigen Verfassungsbeschwerde - der Weg nach Europa offen, da dann hier der nationale Rechtsweg erschöpft wäre.

Es heißt also weiterhin, das Heft des Handelns soweit, wie es einem selbst möglich ist, in die Hände zu nehmen, was nichts anderes bedeutet, als dass es weiterhin eines langen Atems und noch genügend harter Arbeit bedarf, um Millimeter für Millimeter voranzukommen, wovon nicht zuletzt ebenfalls die Kläger im Bund ein Lied singen können.

Könnte ich Dir anderes mitteilen, würde ich das tun. Die Möglichkeit von Abkürzungen ist nicht in Sicht (jedenfalls für mich nicht).

@ Hptm

Ich will es mal so ausdrücken: Ich bin doch schon recht lange dabei und kann mich an keinen Fall eines Besoldungsgesetzes der letzten elf Jahren in irgendeinem Rechtskreis erinnern, in dem es tatsächlich mal sachlich um Inhalte gegangen wäre. Das Thema amtsangemessene Besoldung hat spätestens seit 2015 - wenn ich mich richtig erinnere - eine inhaltlich allenfalls noch kosmetischen Bezug gehabt, der nach 2020 dann auch nicht mehr mit viel kosmetischen Operationen noch die Sache betreffend betrachtet werden konnte.

Der aktuelle Entwurf aus dem BMI kann - so wird man vermuten dürfen - nur unter erhöhtem alkoholischen Einfluss von den maßgeblichen Verantwortungsträgern erstellt worden sein und fristet jetzt ggf. den Zustand, den Schnapsideen ja eh eher regelmäßig fristen. Auch Schnapsdrosseln gehören dabei laut zoologischer Expertise aus dem BMI zur Gattung der Singvögel: Sie zwitschern nur umso lauter, je mehr man als Verantwortungsträger dort gleichfalls einen zwitschert. Hat man dann endlich genügend geladen, sieht man eben doppelt, sodass einem schon die halbe Besoldung hinreichen sollte, um amtsangemessen zu erscheinen: Es heißt ja nicht umsonst: Vollalimentation. Würde man dort, wo es doch nur um Promille geht, mit Prozenten handeln, dürfte es also ggf. nicht nur politisch lebensgefährlich werden. Mr. Winterbottom spricht also am Ende jeden Jahres am Ende seiner letzten Ausführungen regelmäßig sicherlich auch im BMI viel Wahrheit.

Da du explizit EU-Recht nennst, wäre es gut, wenn man einmal zusammenträgt, inwiefern Eu-Recht verletzt wird. Man könnte dann eine Beschwerde an die EU-Kommission und an das EU-Parlament formulieren und mit Gutachten, wie dem von Prof. Dr. Dr. Battis untermauern. Mir fällt jetzt gerade der effektive Rechtsschutz ein, der sicher Verletzt wird. Werde mich diesbezüglich mal mit meiner KI unterhalten.

lotsch

Zitat von: lotsch in Gestern um 09:47Da du explizit EU-Recht nennst, wäre es gut, wenn man einmal zusammenträgt, inwiefern Eu-Recht verletzt wird. Man könnte dann eine Beschwerde an die EU-Kommission und an das EU-Parlament formulieren und mit Gutachten, wie dem von Prof. Dr. Dr. Battis untermauern. Mir fällt jetzt gerade der effektive Rechtsschutz ein, der sicher Verletzt wird. Werde mich diesbezüglich mal mit meiner KI unterhalten.

Der eigentlich einschlägige Verstoß: Die Menschenrechtskonvention (EMRK)Auch wenn das EU-Recht wegen mangelnder Zuständigkeit oft ausscheidet, liegt durch die jahrzehntelange Dauer ein massiver Verstoß gegen ein anderes europäisches Abkommen vor: Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

lotsch

Gerade weil Beamte nicht streiken dürfen, trifft den Staat eine gesteigerte Fürsorgepflicht. Das System funktioniert moralisch und rechtlich nur dann, wenn der Dienstherr von sich aus eine verfassungskonforme, amtsangemessene Besoldung zahlt.

Schneewitchen

Zitat von: lotsch in Gestern um 10:13Gerade weil Beamte nicht streiken dürfen, trifft den Staat eine gesteigerte Fürsorgepflicht. Das System funktioniert moralisch und rechtlich nur dann, wenn der Dienstherr von sich aus eine verfassungskonforme, amtsangemessene Besoldung zahlt.
Dann erkläre das mal den Dienstherren.....