Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Muenchner82

Zitat von: Schneewitchen in 17.07.2026 08:03"Nach Auffassung von 99% der Experten ist der Ansatz eines fiktiven Partnereinkommens verfassungswidrig. Darf man einem offensichtlich verfassungswidrigem Gesetz zustimmen?"

Erst wenn das BVerfG das fiktive Partnereinkommen per Beschluss kassiert hat, ist selbiges verfassungswidrig.

Ob derzeit Experten zu 99% der Auffassung sind, dass das fiktive Partnereinkommen verfassungswidrig ist, ob wir das denken oder Günther Jauch, dass interessiert auf der Ebene der DH bzw. der Politik niemanden.

Selbst das kleine Wörtchen "offensichtlich" bringt da nichts. Was ist schon offensichtlich? Offensichtlich beschreibt zunächst auch nur eine mögliche Rechtsauffassung, also eine Meinung.

Wenn es also so kommen wird, dass das BVerfG das fiktive PE kassieren wird, und man würde dann einen Abgeordneten fragen, weshalb er denn diesem seinerzeit zugestimmt hat, obwohl es doch absehbar gewesen wäre, dass das fiktive PE nicht verfassungsgemäß zu bewerten sei, dann würde man zu hören bekommen, dass man zu der damaligen Zeit eben anderer Meinung gewesen sei. Ende der Diskussion!

Mal unter uns, ich glaube schon dass den DH durchaus klar ist, dass das fiktive PE nicht zu halten sein wird. Was wir hier gerade erleben ist die eiskalte Ausnutzung der Tatsache, dass das BVerfG wieder Jahre braucht, um sich in der Sache einen Beschluss abzuringen.

Das Ganze ist ein Spiel auf Zeit und eine Verfahrensweise nach dem Motto "Nach mir die Sinnflut".

Ohne das fiktive PE würde es noch klarer sein, dass in keinem Bundesland derzeit eine aA gewährleistet ist, auch nicht in Bayern. Folglich würde die Reparatur des Mangels insgesamt noch teurer als bisher. In Bayern wäre die gegenwärtig Haltung zum Thema auch nicht mehr zu halten.Auch hier würde es demnach teurer.

Die derzeit handelnden Protagonisten möchten das aber so nicht gegenüber der Öffentlichkeit vertreten müssen. Daher kommen jetzt entsprechend "manipulierte" Minimallösungen. Die finale Reparatur der Besoldung schiebt man eben in die Zukunft. Dank des BVerfG ist das eben möglich. Irgendwelche Nachfolger der heutigen Verantwortlichen dürfen sich dann des Themas final annehmen. Die wiederum können dann aber argumentieren, dass man ja lediglich Sünden der Vergangenheit bereinigen müsse.

So werden dann Verantwortlichkeiten hin- und hergeschoben, bis von der Verantwortung nichts mehr bleibt.

Wenn das BVerfG dann mal soweit ist, dass es das fiktive PE kassiert, dann haben die DHn vermutlich schon Plan B in der Schublade. Denn eins ist gewiss: Die sogenannte Wehrtschätzung der DHn umfasst grundsätzlich keine aA.

Anders gesagt: Auch in der Zukunft wird es einen andauernden Streit um die aA geben. Die DHn werden mit alle Tricks versuchen, die aA zu unterlaufen. Deren Ziel war es, ist es und wird es in der Zukunft auch immer sein, die Besoldung möglichst zu minimieren.

Im Lichte dieser allgemeinen Zielsetzung der DHn muss man eben auch den Umgang mit dem fiktiven PE sehen. Erlaubt ist hier alles, was nicht explizit vom BVerfG untersagt wurde......

So ist es leider und wird es auch bleiben bis zu dem Tag an dem das BVerfG der Staatsregierung den vollständigen Gesetzestext Buchstabe für Buchstabe diktiert, aber bis dahin ist noch ein weiter Weg.

Boromir

#481
Den Artikel habe ich heute zu dem Thema gefunden und dieser scheint recht aktuell:


Besoldung Bayern 2026: TV-L-Abschluss & die 6-Monats-Verschiebung für Beamte

Schneewitchen

Zitat von: Muenchner82 in Heute um 13:35So ist es leider und wird es auch bleiben bis zu dem Tag an dem das BVerfG der Staatsregierung den vollständigen Gesetzestext Buchstabe für Buchstabe diktiert, aber bis dahin ist noch ein weiter Weg.

Ich glaube nicht, dass ich das noch erleben werden (Baujahr: 1964).