Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Robertbob

Zitat von: Schneewitchen in 31.07.2026 19:54Da passt dann ja mein persönlicher Wahlspruch: "Dienen ist meine Bestimmung!"
Da dienen deine Bestimmung ist, solltest darüber nachdenken, dich  beruflich zu verändern. Ein Butler/ Diener verdient monatlich um die 3000 € und das bei voller Kost und Logie. Da bleibt der ein oder andere Euro für die Altersversorgung schon über.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 31.07.2026 21:04Da dienen deine Bestimmung ist, solltest darüber nachdenken, dich  beruflich zu verändern. Ein Butler/ Diener verdient monatlich um die 3000 € und das bei voller Kost und Logie. Da bleibt der ein oder andere Euro für die Altersversorgung schon über.

Interessant, was man da so verdient😀! Mein Dienst an der Öffentlichkeit ist aber etwas lukrativer, weniger fremdbestimmt und unglaublich interessant.

Nach minutenlangen Überlegungen habe ich mich daher dafür entschieden, mich weiterhin im Staatsdienst zu verdingen....

Wer weiss, wenn sich der FM zu einer korrekten aA durchringen sollte, dann kann ich mir ja vielleicht selber einen Butler leisten😅😂!?
Deus hic finitur

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in 31.07.2026 21:18Interessant, was man da so verdient😀! Mein Dienst an der Öffentlichkeit ist aber etwas lukrativer, weniger fremdbestimmt und unglaublich interessant.

Nach minutenlangen Überlegungen habe ich mich daher dafür entschieden, mich weiterhin im Staatsdienst zu verdingen....

Wer weiss, wenn sich der FM zu einer korrekten aA durchringen sollte, dann kann ich mir ja vielleicht selber einen Butler leisten😅😂!?

Solange wie es noch dauert, nennt man das "Pflegekraft".

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in 31.07.2026 21:19Solange wie es noch dauert, nennt man das "Pflegekraft".

....mit Zusatzqualifikation für die  Pflegestufe 3 💪
Deus hic finitur

Callisto

Zitat von: WernerWillsWissen in 31.07.2026 10:58Sicherlich fallen einzelne Ausgaben – beispielsweise der Wocheneinkauf – in einem Zwei-Personen-Haushalt günstiger aus. Andere Kosten, wie etwa ein Hauskredit, bleiben hingegen unabhängig von der Haushaltsgröße unverändert. Die Bank reduziert die Rückzahlungsverpflichtung schließlich nicht, nur weil keine Kinder im Haushalt leben. Aus diesem Grund habe ich bewusst von **vergleichbaren** und nicht von **identischen** Lebenshaltungskosten gesprochen.


Kosten wie ein Hauskredit bleiben von der Haushaltsgröße unverändert? Wie bitte?

Sie glauben doch wohl nicht ernsthaft, dass keinen Einfluss auf die Höhe und die Konditionen eines Immobilienkredites hat, ob man damit ein Zwei-Personen-Unterkunft [warum eigentlich übehraupt die Bezugsgröße und nicht der Ein-Personen-Haushalt?] oder eine Vier-Personen-Unterkunft finanzieren muss?





Max_Muster

Zitat von: Callisto in 01.08.2026 13:53Kosten wie ein Hauskredit bleiben von der Haushaltsgröße unverändert? Wie bitte?

Sie glauben doch wohl nicht ernsthaft, dass keinen Einfluss auf die Höhe und die Konditionen eines Immobilienkredites hat, ob man damit ein Zwei-Personen-Unterkunft [warum eigentlich übehraupt die Bezugsgröße und nicht der Ein-Personen-Haushalt?] oder eine Vier-Personen-Unterkunft finanzieren muss?
Natürlich ist das Kreditausfall Risiko viel höher wenn Kinder versorgt werden müssen. Das weiß jede Bank und passt den Kredit- und Zinsrahmen entsprechend an.

Robertbob

#1686
Zitat von: Callisto in 01.08.2026 13:53Kosten wie ein Hauskredit bleiben von der Haushaltsgröße unverändert? Wie bitte?

Sie glauben doch wohl nicht ernsthaft, dass keinen Einfluss auf die Höhe und die Konditionen eines Immobilienkredites hat, ob man damit ein Zwei-Personen-Unterkunft [warum eigentlich übehraupt die Bezugsgröße und nicht der Ein-Personen-Haushalt?] oder eine Vier-Personen-Unterkunft finanzieren muss?




Nicht nur das, selbst wenn ich mit 4 Personen zur Miete wohne, benötige ich mehr Wohnraum als ein 2 Personenhaushalt. Und auch bei der Bank zählt: "Double comin no kids" Da sind die Darlehenskosten schon bedeutet niedriger ohne Kinder. Da hast du schon recht.

WernerWillsWissen

Eine Bank finanziert den Wert einer Immobilie, nicht die Anzahl der Köpfe, die darin wohnen. Ein Haus für 400.000 € kostet 400.000 €, egal ob ein Single oder eine Großfamilie einzieht. Die monatliche Rate an die Bank bleibt über die Zinsbindung hinweg absolut starr. Sie atmet nicht mit der Haushaltsgröße mit, im Gegensatz zu variablen Konsumkosten. Die Bank sieht in der Beamtenfamilie mit Kindern dank der übertriebenen Mietenstufen-Überkompensation den bonitätsstärksten Kunden überhaupt. Der DH bezuschusst Kinder mit Summen, die weit über deren tatsächliche Konsumkosten und rechnerischen Ausgaben bei der Kreditprüfung hinausgehen. Kinderlose Beamte müssen dagegen jeden Euro für die Kreditrate aus ihrem starren Grundgehalt tragen.

Im Sinne des Leistungsprinzips müssten normalerweise kinderlose Beamte eine Zuschlag erhalten, weil Beamte mit Kindern regelmäßig mit zusätzlichen Betreuungs- und Erziehungsproblemen beschäftigt sind, die sich auf die zeitliche Verfügbarkeit und auch auf die Arbeitsleistung auswirken. Ohne die kinderlosen Vollzeit-Beamten, wäre meine Dienststelle schon längst vor die Hunde gegangen. Um das klarzustellen, ich habe nichts gegen Kinder. Mir gehen nur die Mietenstufen in einem derart erheblichen Einfluss auf die Besoldung gegen den Strich.

Schneewitchen

Zitat von: WernerWillsWissen in Gestern um 13:53Eine Bank finanziert den Wert einer Immobilie, nicht die Anzahl der Köpfe, die darin wohnen. Ein Haus für 400.000 € kostet 400.000 €, egal ob ein Single oder eine Großfamilie einzieht. Die monatliche Rate an die Bank bleibt über die Zinsbindung hinweg absolut starr. Sie atmet nicht mit der Haushaltsgröße mit, im Gegensatz zu variablen Konsumkosten. Die Bank sieht in der Beamtenfamilie mit Kindern dank der übertriebenen Mietenstufen-Überkompensation den bonitätsstärksten Kunden überhaupt. Der DH bezuschusst Kinder mit Summen, die weit über deren tatsächliche Konsumkosten und rechnerischen Ausgaben bei der Kreditprüfung hinausgehen. Kinderlose Beamte müssen dagegen jeden Euro für die Kreditrate aus ihrem starren Grundgehalt tragen.

Im Sinne des Leistungsprinzips müssten normalerweise kinderlose Beamte eine Zuschlag erhalten, weil Beamte mit Kindern regelmäßig mit zusätzlichen Betreuungs- und Erziehungsproblemen beschäftigt sind, die sich auf die zeitliche Verfügbarkeit und auch auf die Arbeitsleistung auswirken. Ohne die kinderlosen Vollzeit-Beamten, wäre meine Dienststelle schon längst vor die Hunde gegangen. Um das klarzustellen, ich habe nichts gegen Kinder. Mir gehen nur die Mietenstufen in einem derart erheblichen Einfluss auf die Besoldung gegen den Strich.

Was insgesamt seit 2021 mit den kinderbezogenen FamZ gemacht worden ist, war und ist völlig überzogen. Die Mietenstufen sind da eher noch das geringere Problem.

Dies jetzt wieder durch Zuschläge bei kinderlosen Beamten zumindest etwas auszugleichen, erscheint mir nicht der richtige Weg. Damit würde man das gesamte Besoldungsgefüge immer komplizierter machen.

Warten wir mal auf den Herbst. Meine Runen sagen mir, dass der FM im Zuge einer grundlegenden Neugestaltung der Besoldung diese Entgleisung bei den FamZ zurücknimmt, in dem er selbige teilweise in das Grundgehalt verschiebt.

Das rückt dann das Bild insgesamt wieder etwas gerader. Bei einer insgesamt deutlich geringeren Basis bei den FamZ wird die Wirkung der Mietenstufen auch nicht mehr so groß sein.
Deus hic finitur

Robertbob

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 14:39Was insgesamt seit 2021 mit den kinderbezogenen FamZ gemacht worden ist, war und ist völlig überzogen. Die Mietenstufen sind da eher noch das geringere Problem.

Dies jetzt wieder durch Zuschläge bei kinderlosen Beamten zumindest etwas auszugleichen, erscheint mir nicht der richtige Weg. Damit würde man das gesamte Besoldungsgefüge immer komplizierter machen.

Warten wir mal auf den Herbst. Meine Runen sagen mir, dass der FM im Zuge einer grundlegenden Neugestaltung der Besoldung diese Entgleisung bei den FamZ zurücknimmt, in dem er selbige teilweise in das Grundgehalt verschiebt.

Das rückt dann das Bild insgesamt wieder etwas gerader. Bei einer insgesamt deutlich geringeren Basis bei den FamZ wird die Wirkung der Mietenstufen auch nicht mehr so groß sein.
Genau sehe ich das auch. Vielleicht Teile des Familienzuschlags ins Grundgehalt. So kann der DH die Fehler der Vergangenheit teilweise ausbügeln ohne die Familien zu sehr zu verprellen.

DJ79

Zitat von: WernerWillsWissen in Gestern um 13:53Eine Bank finanziert den Wert einer Immobilie, nicht die Anzahl der Köpfe, die darin wohnen. Ein Haus für 400.000 € kostet 400.000 €, egal ob ein Single oder eine Großfamilie einzieht. Die monatliche Rate an die Bank bleibt über die Zinsbindung hinweg absolut starr. Sie atmet nicht mit der Haushaltsgröße mit, im Gegensatz zu variablen Konsumkosten. Die Bank sieht in der Beamtenfamilie mit Kindern dank der übertriebenen Mietenstufen-Überkompensation den bonitätsstärksten Kunden überhaupt. Der DH bezuschusst Kinder mit Summen, die weit über deren tatsächliche Konsumkosten und rechnerischen Ausgaben bei der Kreditprüfung hinausgehen. Kinderlose Beamte müssen dagegen jeden Euro für die Kreditrate aus ihrem starren Grundgehalt tragen.

Im Sinne des Leistungsprinzips müssten normalerweise kinderlose Beamte eine Zuschlag erhalten, weil Beamte mit Kindern regelmäßig mit zusätzlichen Betreuungs- und Erziehungsproblemen beschäftigt sind, die sich auf die zeitliche Verfügbarkeit und auch auf die Arbeitsleistung auswirken. Ohne die kinderlosen Vollzeit-Beamten, wäre meine Dienststelle schon längst vor die Hunde gegangen. Um das klarzustellen, ich habe nichts gegen Kinder. Mir gehen nur die Mietenstufen in einem derart erheblichen Einfluss auf die Besoldung gegen den Strich.

Stimme voll und ganz zu!

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 14:39Was insgesamt seit 2021 mit den kinderbezogenen FamZ gemacht worden ist, war und ist völlig überzogen. Die Mietenstufen sind da eher noch das geringere Problem.

Dies jetzt wieder durch Zuschläge bei kinderlosen Beamten zumindest etwas auszugleichen, erscheint mir nicht der richtige Weg. Damit würde man das gesamte Besoldungsgefüge immer komplizierter machen.

Warten wir mal auf den Herbst. Meine Runen sagen mir, dass der FM im Zuge einer grundlegenden Neugestaltung der Besoldung diese Entgleisung bei den FamZ zurücknimmt, in dem er selbige teilweise in das Grundgehalt verschiebt.

Das rückt dann das Bild insgesamt wieder etwas gerader. Bei einer insgesamt deutlich geringeren Basis bei den FamZ wird die Wirkung der Mietenstufen auch nicht mehr so groß sein.

Die erhöhten FamZ wurden ja nur deshalb eingeführt, um die Besoldung nicht für alle zu erhöhen. Auch sind die FamZ nicht Ruhegehaltfähig. Mit dem neuen Beschluß kann der DH nicht anders, als diese für Ihn positive Regelung, zumindest teilweise zurückzudrehen. Das führt dazu, dass proportional der Ledige am höchsten von einer Neuregelung profitieren könnte. Allerdings wurde er bisher nach alter Regelung, auch am meisten benachteiligt.

Robertbob

Zitat von: DJ79 in Gestern um 16:29Stimme voll und ganz zu!
Nur wenn ich als Bank 2 Schuldner habe, welche beide vollerwerbstätig sind, werde ich denen das Baudarlehen zu einem günstigsten Zinssatz überlassen, als wenn dort nur 1 Schuldner als Vollerwerbstätiger ist. Das ist für die völlig logisch,  für den Kreditnehmer aber eigentlich eher übel, da teurer und das mit geringerem Gesamteinkommen.

Callisto

Zitat von: WernerWillsWissen in Gestern um 13:53Eine Bank finanziert den Wert einer Immobilie, nicht die Anzahl der Köpfe, die darin wohnen. Ein Haus für 400.000 € kostet 400.000 €, egal ob ein Single oder eine Großfamilie einzieht. Die monatliche Rate an die Bank bleibt über die Zinsbindung hinweg absolut starr. Sie atmet nicht mit der Haushaltsgröße mit, im Gegensatz zu variablen Konsumkosten (...)

Ja. Allerdings atmet die Wohnungsgröße leider auch nicht mit der Anzahl der Personen, die in ihr unterkommen müssen, mit. Wenn also zum Beamten (nebst Ehepartner) dann noch zwei Kinder kommen, wird die bisherige Single/Paar-Wohnung halt in der Regel nicht reichen.

Immer wieder erstaunlich zu lesen, welche Vorstellungen manche Kinderlosen so vom Leben mit Kindern haben. Die Vorstellungen, man habe ohne Kinder im Wesentlichen "vergleichbare Lebenshaltungskosten" wie eine Familie mit 2 Kindern, ist schon ziemlich ulkig. Die Vorstellung, die Kinder würden sich als zusätzlicher Kostenfaktor primär z.B. beim "Wocheneinkauf" auswirken, während etwa Kreditkosten (!) für die Unterkunft unbeeinflusst sei, ist so absurd, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob das nicht eine Persiflage des kinderlosen Beamten ist.

Zitat von: WernerWillsWissen in Gestern um 13:53(...) Mir gehen nur die Mietenstufen in einem derart erheblichen Einfluss auf die Besoldung gegen den Strich.

Jo, man merkt es. Wenn sich der Ärger der Beamten in der derzeitigen Lages in diesem Land darauf richtet, dass es Familien mit Kindern zu gut geht, dann spricht das allerdings auch Bände... 

DJ79

Zitat von: Callisto in Gestern um 17:10Ja. Allerdings atmet die Wohnungsgröße leider auch nicht mit der Anzahl der Personen, die in ihr unterkommen müssen, mit. Wenn also zum Beamten (nebst Ehepartner) dann noch zwei Kinder kommen, wird die bisherige Single/Paar-Wohnung halt in der Regel nicht reichen.

Immer wieder erstaunlich zu lesen, welche Vorstellungen manche Kinderlosen so vom Leben mit Kindern haben. Die Vorstellungen, man habe ohne Kinder im Wesentlichen "vergleichbare Lebenshaltungskosten" wie eine Familie mit 2 Kindern, ist schon ziemlich ulkig. Die Vorstellung, die Kinder würden sich als zusätzlicher Kostenfaktor primär z.B. beim "Wocheneinkauf" auswirken, während etwa Kreditkosten (!) für die Unterkunft unbeeinflusst sei, ist so absurd, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob das nicht eine Persiflage des kinderlosen Beamten ist.

Jo, man merkt es. Wenn sich der Ärger der Beamten in der derzeitigen Lages in diesem Land darauf richtet, dass es Familien mit Kindern zu gut geht, dann spricht das allerdings auch Bände...

Für Kinder gibt es Kindergeld.

Der Dienstherr hat verfassungsgemäß entsprechend der Ausübung des Amtes zu alimentieren und nicht entsprechend privater Familienplanung und fiktiver Partnereinkommen. Dass die NRW-Familienzuschläge verfassungswidrig sind und zu Lasten der Beamten mit keinen oder wenigen Kindern gehen, weiß das Finanzministerium auch, spielt aber bewusst auf Zeit, da sie wissen, wie langsam die Mühlen im BVerfG mahlen. In spätestens 10 Jahren sind diese dubios hohen Familienzuschläge Geschichte.