Fiktives Partnereinkommen - Sammelthread

Begonnen von Hugo, 15.12.2025 21:38

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RArnold

Zitat von: Imperator in 04.08.2026 15:35Ist jemanden bekannt, ob ein Verfahren zum fiktiven Partnereinkommen das BVerfG überhaupt erreicht hat?

Zwar sind andere Verfahren anhängig aber keine zum fiktiven Partnereinkommen?.. Ist das richtig?..
Dementsprechend muss das BVerfG ja zwingend gar nichts zum fiktiven Partnereinkommen sagen in diesen Verfahren oder?

Bis ein Verfahren zum fiktiven Partnereinkommen überhaupt das BVerfG erreicht und dann entschieden wird, vergehen ja dann auch voraussichtlich noch weitere Jahre. In dem Fall könnte es doch durchaus sein, dass es vor 2028-2030 keinen Beschluss zum fiktiven Partnereinkommen vom BVerfG geben wird.

Wie seht ihr das?

Meines Wissens ist nichts anhängig.
Du kannst aber gern die anstehenden Entscheidungen beim zweiten Senat durchsuchen ;-)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

Die allgemeine Erwartungshaltung (oder Hoffnung) hier im Forum ist, dass mehrere Vorlagen zusammen bearbeitet werden.
In dieser Entscheidung soll dann die Alimentation derart durch das BVerfG beschrieben werden, dass das Partnereinkommen abgebügelt wird.

Das Jahr hat nur noch 5 Monate, einfach Geduld haben.

PolareuD

ZitatIst jemanden bekannt, ob ein Verfahren zum fiktiven Partnereinkommen das BVerfG überhaupt erreicht hat?

Seit 2023 liegt diesbezüglich eine Verfassungsbeschwerde aus Schleswig-Holstein am BVerfG vor. Des Weiteren liegen Richtervorlagen aus RLP und Hamburg am BVerfG, die ebenfalls das fiktive Partnereinkommen angreifen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Schneewitchen

Zitat von: PolareuD in 04.08.2026 15:51Seit 2023 liegt diesbezüglich eine Verfassungsbeschwerde aus Schleswig-Holstein am BVerfG vor. Des Weiteren liegen Richtervorlagen aus RLP und Hamburg am BVerfG, die ebenfalls das fiktive Partnereinkommen angreifen.

Dann ist ja so um 2033 mit einem Beschluss zu rechnen....!?
Deus hic finitur

PolareuD

Zitat von: Schneewitchen in 04.08.2026 16:02Dann ist ja so um 2033 mit einem Beschluss zu rechnen....!?

RLP betrachtet das Doppelverdienermodell bereits seit 2014/2015. Eine Entscheidung könnte ggf. zügiger vonstatten gehen. Auch ist das BVerfG frei in der Bearbeitungsreihenfolge.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Tarifgeist

Zitat von: PolareuD in 04.08.2026 16:08RLP betrachtet das Doppelverdienermodell bereits seit 2014/2015. Eine Entscheidung könnte ggf. zügiger vonstatten gehen. Auch ist das BVerfG frei in der Bearbeitungsreihenfolge.

Schön, dass es diese Freiheit auch vollumfänglich auskostet ;D

Malkav

Zitat von: PolareuD in 04.08.2026 15:51Seit 2023 liegt diesbezüglich eine Verfassungsbeschwerde aus Schleswig-Holstein am BVerfG vor.
Diese wurden leider von der zuständigen Kammer abgebügelt mit dem Argument, dass es zumutbar sei erst den Rechtsweg auszuschöpfen.

Zitat von: PolareuD in 04.08.2026 15:51Des Weiteren liegen Richtervorlagen aus RLP und Hamburg am BVerfG, die ebenfalls das fiktive Partnereinkommen angreifen.
Und seit dem 11.11.2025 liegt eine Richtervorlage zu SH hinsichtlich des realen Partnereinkommens (vgl. § 45a nebst Anlage 10 SHBesG) vor.

Schneewitchen

Zitat von: Malkav in 04.08.2026 17:53Diese wurden leider von der zuständigen Kammer abgebügelt mit dem Argument, dass es zumutbar sei erst den Rechtsweg auszuschöpfen.
Und seit dem 11.11.2025 liegt eine Richtervorlage zu SH hinsichtlich des realen Partnereinkommens (vgl. § 45a nebst Anlage 10 SHBesG) vor.

Mal überlegen, in ca 10 Jahren bin ich dann 72. Wenn es dann eine Fette Nachzahlung gibt, dann starte ich noch einmal richtig durch.....
Deus hic finitur

DeltaR95

Ich hätte da eine Idee:

a) Wir führen für Politiker den Tatbestand der "Steuergeldverschwendung" mit entsprechenden Strafen ein.
b) Das BVerfG urteilt, dass Beamten in Zukunft auch "Schadensersatz" bzw. eine Verzinsung der nicht gezahlten Alimentationsansprüche zusteht.
c) Der "Tatbestand nach b) verwirklicht den Tatbestand nach a)"
d) Alle Beamten legen jährlich zur Wahrung etwaiger Ansprüche Widerspruch gegen ihre Alimentation ein.

Dann geht das mit der aA bestimmt ganz flott, weil plötzlich bei den Politikern "persönliche Betroffenheit" einsetzt  ;D

Tarifgeist

Zitat von: DeltaR95 in 04.08.2026 19:13Ich hätte da eine Idee:

a) Wir führen für Politiker den Tatbestand der "Steuergeldverschwendung" mit entsprechenden Strafen ein.
b) Das BVerfG urteilt, dass Beamten in Zukunft auch "Schadensersatz" bzw. eine Verzinsung der nicht gezahlten Alimentationsansprüche zusteht.
c) Der "Tatbestand nach b) verwirklicht den Tatbestand nach a)"
d) Alle Beamten legen jährlich zur Wahrung etwaiger Ansprüche Widerspruch gegen ihre Alimentation ein.

Dann geht das mit der aA bestimmt ganz flott, weil plötzlich bei den Politikern "persönliche Betroffenheit" einsetzt  ;D

Also irgendwie erweckt die Legislative derzeit nicht den Eindruck, als das sie sich selbst geißeln wollen....eher umgekehrt: Stichwort: §188 StGb ;D

GeBeamter

Ich habe mich schon gefragt, ob man die Herren und Damen Seehofer, Scholz, Faeser, Dobrindt, Kukies und Klingbeil nicht aufgrund fortwährenden Verstoßes gegen Art. 33 GG sowie dem Ignorieren verfassungsrechtlicher Rechtsprechung wegen verfassungsfeindlicher Umtriebe anzeigen und in der Folge gerichtlich mit einem Politikverbot belegen kann.

Dass das Treten der Verfassung und der entsprechenden Rechtsprechung mit Füßen sowohl für den Dienstherren/Gesetzgeber als auch persönlich für die Entscheider keine Konsequenzen hat, ist ein unhaltbarer Zustand.


Ryan

Ich kann den Unmut über die Dauer der Verfahren gut verstehen. Aber: Das BVerfG hat in seinem letzten Beschluss die bislang vorherrschenden, neuen Besoldungsmodelle schon indirekt adressiert, und zwar diejenigen, die trotz "Leitbildwechsel" hin zum Mehrverdiener den Kontrollmaßstab der 4K-Alleinverdienerfamilie anerkannt haben, dabei aber tatsächliches Partnereinkommen auf neu erfundene Ergänzungszuschläge (AEZ, FEZ usw.) anrechnen wollten. Solche nicht "unterschiedslos" gewährten Besoldungskomponenten können aber laut BVerfG ausdrücklich nicht im Rahmen der Kontrollprüfung angerechnet werden (vgl. Rn. 71).

Di Fabio hatte diese Modelle in seinem NRW-Gutachten ab S. 33 klassifiziert. Bei diesen Modellen sollte der AEZ/FEZ  bei der Prüfung der Mindestbesoldung in der Gesetzesbegründung als Teil der Besoldung des (atypischen) Alleinverdieners zur Geltung kommen. Da der Alimentationsanspruch des Beamten dabei grundsätzlich anerkannt wird, stellt di Fabio den ,,Leitbildwechsel" letztlich auch in Frage (S. 41/42 des Gutachtens). Da diese Zuschläge nun bei der Prüfung ausdrücklich nicht zu Anwendung kommen und ihren Zweck entsprechend nicht erfüllen, werden sie wohl auch absehbar wieder verschwinden.

Vor diesem Hintergrund dürfen wir m.E. davon ausgehen, dass es nicht einfach durchgewunken werden wird, wenn ein Besoldungsgesetzgeber nun anstatt eines nicht unterschiedslos, aber immerhin tatsächlich gewährten Zuschlags einfach gar keinen Ausgleich für nicht vorhandenes Partnereinkommen gewährt. Wenn die Gesetzgeber den Alimentationsanspruch nicht anerkennen, führt das im Ergebnis dazu, dass zahlreichen Beamten nur dann eine ihrem Amt angemessene Lebensführung gewährt wird, wenn diese auf eine Familie verzichten.  Dies steht aber im Widersprich zum Grundsatz, wonach  der Besoldungsgesetzgeber die Besoldung so zu regeln hat, dass Richter und Beamte nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder eine ihrem Amt angemessene Lebensführung aufrechtzuerhalten oder, unter Verzicht darauf, eine Familie zu haben und diese entsprechend den damit übernommenen Verpflichtungen angemessen zu unterhalten (vgl. auch di Fabios Gutachten S. 42 unter cc).

DeltaR95

Ich kann nicht verstehen, wie ein Besoldungsgesetzgeber überhaupt auf die Idee kommen kann, er könnte die "Berechnungsgrundlage" der Besoldung seiner Bestandsbeamten einfach nach deren Verbeamtung so gravierend abändern und zeitgleich alle Pflichten der Beamten unverändert lassen.

Als man Beamter geworden ist, hat man dies zu gewissen rechtlichen Rahmenbedingungen getan - dazu gehört nach Urteil des BVerfG nun einmal, dass die Alimentation nach dem Kontrolmaßstab "4K" zu berechnen ist.

Ich habe auch keine Ahnung, wie man aus der Sache überhaupt rauskommen will? Nehmen wir mal an, der Bund macht einen Schnitt und regelt, dass der 4K-Kontrollmaßstab nur für Bestandsbeamte gilt und für neue Beamte dann halt ein fiktives Partnereinkommen mit Doppelverdienermodell.

Wie will man rechtfertigen, dass es dann zwei Beamte gibt, die für die exakt gleiche Tätigkeitkeit so unterschiedlich besoldet werden? Das ist überhaupt doch nur denkbar, wenn man auch einige Pflichten bei den neuen Beamten entfallen lässt, damit die "Waage im Korrelat zwischen Besoldung und Pflichten" ausgeglichen bleibt.

Das jetzige Vorgehen der Besoldungsgesetzgeber mit den Bestandsbeamten kann man nur "Willkür" nennen und der einzige Schutz des Beamten davor ist der "effektive Rechtsschutz auf dem Widerspruchs- und Klageweg". Dieser ist bei der gegenwärtigen Dauer der Verfahren nicht mehr gegeben und darauf reagiert das BVerfG aus meiner Sicht überhaupt nicht ausreichend in der "Härte" seiner Urteile.

Und wenn die Sachlage so klar wäre, wie hier im Forum immer wieder formuliert, müsste man davon ausgehen, dass die Besoldungsgesetzgeber hier vorsätzlich gegen das Grundgesetz und Urteile des BVerfG "agieren" - aber auch das bleibt für die handelnden Akteure absolut ohne negative Folgen. Im Gegenteil, der Beamte wird doppelt geschädigt, weil ihm Besoldung vorenthalten wird  und er ggf. zur Deckung seines Bedarfes Kredite aufnehmen muss.

Was bitte hilft jetzt gerade den betroffenen Beamten in unteren Besoldungsgruppen, dass das BVerfG schon irgendetwas "indirekt adressiert hat", wenn noch nicht mal die "direkte" Entscheidung durch die Besoldungsgesetzgeber beachtet wird?

GeBeamter

Mein gestriger Ausdruck des Unmutes speist sich halt daher, dass das BVerfG - zugegeben mit einer anderen Systematik - bereits im Mai 2020 den Besoldungsgesetzgeber im Bund, basierend auf der Bindungswirkung der höchstrichterlichen Verfassungsrechtsprechung für alle Verfassungsorgane, verpflichtet hat, die Besoldung zu korrigieren. Seitdem ist außer mehr oder weniger konkreten Absichtsbekundungen im Bund nichts passiert. Die Länder haben größtenteils sofort reagiert und die Besoldungen zwar mit Tricks, aber in der Regel nach oben korrigiert. Der Bund hat seitdem überhaupt nichts getan und ich denke, dass das einigen IM und FM auch gut in den Kram gepasst hat, dass - oh Wunder - sämtliche Bemühungen immer der Diskontinuität zum Opfer gefallen sind. Und nun droht uns das im Bund erneut, da die Landtagswahlen in Ostdeutschland je nach Resultat die Bundesregierung mit davonspülen könnten.
Derweil frisst sich die alte Grenzlinie des Mindestabstands zur Grundsicherung als absolute Besoldungsuntergrenze immer weiter durch die Tabelle. Sie war 2021 schon bei A12/2. Hat sie sich schon in den hD hinein gefressen? Wann wird sich die Prekaritätsschwelle in den hD hinein fressen? Und das ist ja nur der Median. Ein in Frankfurt oder München tätiger Polizeirat der BPol mit drei Kindern lebt vermutlich schon jetzt prekär, weil seine Lebenshaltungskosten über der statistischen Glättung liegen.
Und da verstehe ich die Zuwarterei und die Geduldsforderung nicht. Viele Beamte liegen unter der Prekaritätsschwelle, verdienen also für 41h Wochenarbeit kaum mehr, als ausreichend ist, um gerade nicht als arm zu gelten. Viele setzen Erspartes ein, um ein Mindestmaß an Lebensstandard halten zu können.
Im Gegenzug wird weiter verschleppt und die Not für den DH potentielle Nachzahlungen zu senken, immer weiter erhöht. Am Ende stehen viele Beamtenfamilien ohne Erspartes da, ohne Nachzahlung die das wieder auffängt und dann bekommt man noch gesagt, man müsse nun privat vorsorgen, weil die Pension so nicht bleiben könne, weil es eine Frage der Fairness gegenüber abhängig Beschäftigten wäre. Schönen Dank für so viel Fürsorge.

Tarifgeist

Aussitzen ist halt die sinnvollste Option - das muss man, ganz nüchtern betrachtet, anerkennen.
Was bringt es denn einer Regierung jetzt diesen Sparflammen-Entwurf auf den Weg zu bringen? Nix! - Die Alimentation bleibt nach wie vor (meinem laienhaften Empfinden nach) durch Rechentricks verfassungswidrig aber man zahlt trotzdem mehr, obwohl kein Geld da ist. Die Inflation spielt doch auf Seiten der Regierung, was etwaige Nachzahlungen angeht. Warum also nicht so lange warten wie es möglich ist? Zudem ist die Wahrscheinlichkeit ja auch nicht gerade klein, dass das eigene Problem von heute, morgen das Problem eines anderen wird und von der Unpopularität in der Bevölkerung, was die Besoldungserhöhung von Beamten angeht mal ganz zu schweigen. Würde mich wundern, wenn sich da einer drum reißt sowas verfassungsmäßig umzusetzen und nicht viel lieber denjenigen der es macht aus der Opposition heraus anzupöbeln  ;D

Ich sehe (aus Politikersicht) einfach keine sinnvollen Gründe, die für eine zeitnahe Umsetzung eines Entwurfs sprechen. Vielmehr glaube ich daran, dass bereits neue Absurditäten ersonnen werden, die Zeit verschaffend gezündet werden, wenn das BVG im Jahre 2034 das fiktive Partnereinkommen beerdigt.