Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Schneewitchen

Zitat von: Grisupoli in 05.08.2026 18:13Dem kann man kaum etwas hinzufügen.

Söder wird  in das Pamphlet eine Weißwurs einrollen, dick mit süßem Senf bestreichen, zwischen zwei Semmelhälften stecken und dann mit Genuß vertilgen.

Oder anders gesagt: Es ist im wurscht......🍺🌭
Deus hic finitur

Max Guru

Zitat von: Grisupoli in 05.08.2026 17:57Lies Mal meine Signatur. Ich bin der Musterkläger in Bayern 😉. Meine Klage ist die einzige die Verfolgt wird. Alle anderen sind ruhend gestellt mit Verweis  auf meine Klage. 😉

Bis soweit unten lese ich gar nicht😄
Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg👍👍👍

lotsch

Zitat von: derSchorsch in 05.08.2026 18:01Hier gibt es nun doch die Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins zum Gesetzesentwurf:

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/2772

Lesenswert, da vernichtend!  :o



Wenigstens ein bayerischer Verband, der sich für die Beamtenbesoldung und die Einhaltung des GG einsetzt.

Grisupoli

Zitat von: Schneewitchen in 05.08.2026 18:56Söder wird  in das Pamphlet eine Weißwurs einrollen, dick mit süßem Senf bestreichen, zwischen zwei Semmelhälften stecken und dann mit Genuß vertilgen.

Oder anders gesagt: Es ist im wurscht......🍺🌭

Das sogar mit absoluter Sicherheit 🤷
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

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derSchorsch

In der Drucksache zum Gesetzesentwurf finden sich am Ende übrigens auch Kommentare zu den Stellungnahmen. Zur Stellungnahme des BRV steht dort:

ZitatDer Bayerische Richterverein (BRV) behauptet, die bayerische Besoldung und v. a. die Anrechnung des Partnereinkommens wären verfassungswidrig.
Aus Sicht des BRV würde der Gesetzentwurf keiner Überprüfung standhalten. Insbesondere die Berücksichtigung des Partnereinkommens sei verfassungswidrig. Eigene Berechnungen der Fortschreibungsprüfung (Besoldungsentwicklung vs. Entwicklung des Tariflohnindex, des Nominallohnindex und des Verbraucherpreisindex) kämen zu
anderen Ergebnissen und zu Überschreitungen der 5 %-Grenze. Eine Rückkehr bzw. Wiederherstellung der Verfassungskonformität der bayerischen Besoldung könne nicht erblickt werden.
Zur Berücksichtigung des fiktiven Partnereinkommens siehe oben. Die Vorwürfe treffen nicht zu, die eigenen Berechnungen des BRV sind nicht nachvollziehbar.
Es trifft zwar zu, dass der Besoldungsindex in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 hinter dem Nominallohnindex zurückbleibt. Dabei ist aber zu beachten, dass der Nominallohnindex neben Tariflohn- und Verbraucherpreisindex nur einer von drei Parametern ist und erst ab zwei erfüllten Parametern die Vermutung der verfassungswidrigen Unteralimentation besteht.
Die Hauptursachen für die Unterschreitung des Nominallohnindex sind externe Schocks
wie z. B. die Einführung und Erhöhung des Mindestlohns. Der Mindestlohn betrifft aber gerade Menschen unterhalb der Prekaritätsschwelle, weshalb es aus Sicht des Besoldungsgesetzgebers widersinnig wäre, sich an dieser Gruppe zu orientieren.
Im Übrigen zeigt der Vergleich mit dem Nominallohnindex konstruktive Schwächen als Durchschnittswert auf. Insbesondere deutliche Zuwächse in höheren Einkommensgruppen verzerren den Index nach oben, ohne dass dadurch für den Median-Verdiener eine Lohnsteigerung einhergeht.
Die Berechnungsergebnisse des BRV zum Tariflohnindex können indes nicht nachvollzogen werden.

Ich halte das für eine Frechheit. Da kommen ja keine Argumente. Es wird einfach gesagt, der BRV macht falsche Aussagen und Berechnungen.

@Grisupoli: Könnt ihr als BDK auf den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einwirken, damit im Rahmen der Beratung des Gesetzes im Ausschuss (wohl Ende September) auch externe Sachverständige angehört werden?
Es kann doch nicht sein, dass derart eklatante Unterschiede und Auffassungen nicht durch Experten aufgeklärt werden müssen. Zudem sollte die Sitzung des Ausschusses öffentlich als Livestream übertragen werden.

Der BRV kommt ja eindeutig zur Auffassung, das fiktiven Partnereinkommen ist verfassungswidrig. Der Landtag darf doch kein Gesetz verabschieden, gegen das es derartig starke Zweifel an der Verfassungskonformität gibt.

Vielleicht sollten wir uns alle hier diesbezüglich an die Vorsitzenden des Ausschusses wenden.

Grisupoli

Zitat von: derSchorsch in 05.08.2026 22:06In der Drucksache zum Gesetzesentwurf finden sich am Ende übrigens auch Kommentare zu den Stellungnahmen. Zur Stellungnahme des BRV steht dort:

Ich halte das für eine Frechheit. Da kommen ja keine Argumente. Es wird einfach gesagt, der BRV macht falsche Aussagen und Berechnungen.

@Grisupoli: Könnt ihr als BDK auf den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einwirken, damit im Rahmen der Beratung des Gesetzes im Ausschuss (wohl Ende September) auch externe Sachverständige angehört werden?
Es kann doch nicht sein, dass derart eklatante Unterschiede und Auffassungen nicht durch Experten aufgeklärt werden müssen. Zudem sollte die Sitzung des Ausschusses öffentlich als Livestream übertragen werden.

Der BRV kommt ja eindeutig zur Auffassung, das fiktiven Partnereinkommen ist verfassungswidrig. Der Landtag darf doch kein Gesetz verabschieden, gegen das es derartig starke Zweifel an der Verfassungskonformität gibt.

Vielleicht sollten wir uns alle hier diesbezüglich an die Vorsitzenden des Ausschusses wenden.

Ich habe es direkt Mal an den Landesvorstand weitergegeben. Aber ich meine, dass bereits Schreiben versendet wurden die wie die Stellungnahme des BRV auch einfach abgewiegelt wurden.

Der Ausschuss besteht hauptsächlich aus Leuten die kein Interesse an einer Aufklärung haben.
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hf4om

Wenn die Regierung sagt, der Nominallohnindex ist wg Sondereffekten (Mindestlohnerhöhungen oder starker Zuwächse in einzelnen Einkommensgruppen) als Maßstab für die Beamtenbesoldung nur bedingt aussagekräftig, dann stellt sich  mir tatsächlich umso mehr die Frage,
warum soll derselbe Index für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung plötzlich ein geeigneter Maßstab gewesen sein?

Schneewitchen

Zitat von: hf4om in 05.08.2026 23:16Wenn die Regierung sagt, der Nominallohnindex ist wg Sondereffekten (Mindestlohnerhöhungen oder starker Zuwächse in einzelnen Einkommensgruppen) als Maßstab für die Beamtenbesoldung nur bedingt aussagekräftig, dann stellt sich  mir tatsächlich umso mehr die Frage,
warum soll derselbe Index für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung plötzlich ein geeigneter Maßstab gewesen sein?

Weil der Maßstab des Regierungshandelns reine Rosinenpickerei ist....
Deus hic finitur

hf4om

Hätten sie wenigstens den arsch in der hose gezeigt, ihre eigene Entschädigung zu belassen...



In den letzten Tagen hat die csu über ihre Landtagsabgeordneten den Gemeinden ein Pamphlet zukommen lassen (sowas hat dann immer Bibelausmaß... die einzig wahre Wahrheit so scheint es), in dem man, vereinfacht gesagt, die Streichung des 100 Euro Kiga-Zuschusses "verteidigt".

Wir an der Basis sollen wieder mal vertreten, dass die Staatsregierung nicht des bedarfs, sondern der Beliebtheit wegen, Wohltaten eingeführt hat, irgendwann nun streicht und schließlich den depp spielen. Letztlich erhalten wir ja aus dem schlüssel mehr, so heißt es, dann könnten wir die Gebühren ja im Gegenzug senken...

Persönlich wird man nur noch verarscht, soll aber alles gutheißen und gut gelaunt den Sündenbock spielen. Sorry, die zeiten sind vorbei!!

Haben sich die anderen parteien eigentlich zur besoldung geäußert?
Sie spielen aktuell keine Rolle, aber es wird gerade alles dafür getan, dass sich das ändert...

hf4om

Im Detail steige ich bei der Stellungnahme des Richtervereins nicht durch. Aber der reine Vergleich Besoldung TVöD Nominallohnindex greift doch wiederum eigentlich auch zu kurz?

Man müsste Minimum gegenüber dem tvöd doch eigentlich den mehrurlaub, leistungsorientierte Bezahlung und weniger arbeitszeit mitgewichten, um angemessen vergleichen zu können?!
Der Nachholbedarf wäre entsprechend noch größer...

lotsch

Zitat von: derSchorsch in 05.08.2026 22:06In der Drucksache zum Gesetzesentwurf finden sich am Ende übrigens auch Kommentare zu den Stellungnahmen. Zur Stellungnahme des BRV steht dort:

Ich halte das für eine Frechheit. Da kommen ja keine Argumente. Es wird einfach gesagt, der BRV macht falsche Aussagen und Berechnungen.

@Grisupoli: Könnt ihr als BDK auf den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einwirken, damit im Rahmen der Beratung des Gesetzes im Ausschuss (wohl Ende September) auch externe Sachverständige angehört werden?
Es kann doch nicht sein, dass derart eklatante Unterschiede und Auffassungen nicht durch Experten aufgeklärt werden müssen. Zudem sollte die Sitzung des Ausschusses öffentlich als Livestream übertragen werden.

Der BRV kommt ja eindeutig zur Auffassung, das fiktiven Partnereinkommen ist verfassungswidrig. Der Landtag darf doch kein Gesetz verabschieden, gegen das es derartig starke Zweifel an der Verfassungskonformität gibt.

Vielleicht sollten wir uns alle hier diesbezüglich an die Vorsitzenden des Ausschusses wenden.

Du nennst es Frechheit, Prof. Dr. Dr. Battis nennt es Dreistigkeit. Angesichts dessen muss man überlegen, wie man diese Typen, die dafür verantwortlich sind zur Rechenschaft ziehen kann. Es kann nicht sein, dass in Sachen vorsätzlicher Verfassungsbruch, eine organisierte Unverantwortlichkeit besteht.

Wurde zwar schon öfter gepostet, aber hier noch einmal die Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. Battis:
Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend
konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31
BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grund-sätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der
Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte
Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
rechtsstaatsgefährdend ist.
Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung.

Faunus

Zitat von: hf4om in 05.08.2026 23:38Hätten sie wenigstens den arsch in der hose gezeigt, ihre eigene Entschädigung zu belassen...
 

Zumal der Bundestag den Verzicht auf die diesjährige Erhöhung der Diäten einstimmig beschlossen hat - im Hinblick auf das Streichkonzert der für die Bevölkerung.
Da wirkt dann die Bedienmentalität der bayerischen Landesvertreter nochmal eine Runde schäbiger.

derSchorsch

Zitat von: lotsch in Gestern um 09:33Du nennst es Frechheit, Prof. Dr. Dr. Battis nennt es Dreistigkeit. Angesichts dessen muss man überlegen, wie man diese Typen, die dafür verantwortlich sind zur Rechenschaft ziehen kann. Es kann nicht sein, dass in Sachen vorsätzlicher Verfassungsbruch, eine organisierte Unverantwortlichkeit besteht.

Im der Stellungnahme von Battis geht es aber nicht um die Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Bemessung der Mindestbesoldung.

lotsch

Eine Bestrafung von Politikern wegen Fehlentscheidungen oder Verfassungsverstößen setzt voraus, dass eine konkrete Strafnorm (z. B. Rechtsbeugung, Untreue oder Bestechlichkeit) und direkter Vorsatz nachweisbar sind. Reine politische Fehlentscheidungen sind strafrechtlich meist nicht greifbar.

Das sollte man genauer überprüfen, bei allen beteiligten Politikern, Beamten und sonstigen Beratern.

Schneewitchen

Zitat von: lotsch in Gestern um 10:07Eine Bestrafung von Politikern wegen Fehlentscheidungen oder Verfassungsverstößen setzt voraus, dass eine konkrete Strafnorm (z. B. Rechtsbeugung, Untreue oder Bestechlichkeit) und direkter Vorsatz nachweisbar sind. Reine politische Fehlentscheidungen sind strafrechtlich meist nicht greifbar.

Das sollte man genauer überprüfen, bei allen beteiligten Politikern, Beamten und sonstigen Beratern.

Schwierig! Es reicht doch schon, wenn man als Politiker eine Meinung hat und danach handelt. Dann erfüllt sich der Tatbestand des Vorsatzes schon einmal nicht.

Wenn also ein Herr Söder sagt, dass Bayern Spitzenbesolder ist und bereits eine aA zahlt, dann ist das seine Meinung (ob er selber daran glaubt ist dabei irrelevant) nach der er handelt.

Wenn sich dann in einigen Jahren erweisen sollte, dass das BVerfG dazu eine andere Rechtsauffassung formuliert, ja dann ist das halt so. In einem modernen Rechtsstaat passiert das halt schon einmal. Dafür gibt es ja Gerichte.

Ähnlich schwierig dürfte es sich bez. des Tatbestandes der Rechtsbeugung verhalten....!

Es ist und bleibt schwierig. Daher können die Herrschaften ja mit uns (u.a.) so umspringen, wie sie es nun einmal tun.

Selbst bei der Definition des Wortes "Wertschätzung" erleben wir ja bei den Politikern eine ganz eigene, sehr spezifische Auslegung des Wortes, welche mit dem eigentlichen Wortsinn wenig zu tun hat.

Konsequenzen? Sanktionen? - Nicht bei Politikern!

Den Bürgern wird immer schön gesagt, dass sie sich an Recht und Gesetz zu halten haben. Tun sie es nicht, so wird sofort sanktioniert.

Wenn ich unsere Steuererklärung nicht pünktlich abgebe, dann kommt Recht schnell die Mahnung des Finanzamts. Wenn ich diese Frist auch verstreichen lassen, dann fangen die Sanktionen an.

Da ist der Staat ganz bei sich. Da wird im Zweifel der Untertan diszipliniert. Für Politiker, in Ausübung ihres Amtes, haben Gesetze aber eher den Charakter von Richtlinien, wenn überhaupt.

Deus hic finitur