Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Rheini

Hinzu kommt, dass der Beamtenapparat ja oft nicht als positiv wahrgenommen wird, sondern oft als negativer Faktor.

Das oft es ein Angestellter ist und die Gesetze / Verordnungen durch Politiker beschlossen werden, wird oft nicht wahrgenommen. Evtl. auch deshalb weil der Politiker vor Ort oft nicht das jeweilige Gesetz kritisieren, sondern die Engstirnigkeit usw. des Bearbeiters vor Ort gebrandmarkt wird.

Z. B. wenn man zu schnell unterwegs ist wird nicht hinterfragt ob die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtmäßig ist, sondern der Beamte wird angemacht ob er nichts besseres zu tun habe, als gerade hier und jetzt die Geschwindigkeit zu messen usw.


Finanzer

Zitat von: Tatata in Heute um 06:45Mal so eine Frage: Alle reden immer wieder über den "aufgeblähten Beamtenapparat". Hat irgendeiner schon mal in die Statistik geschaut: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Tabellen/beschaeftigte-geschlecht.html?nn=212936
Vergleicht man die Zahlen 2000-2025 für Beamte (ohne Soldaten) und Arbeitnehmer so sind rd. 127.000 Beamte hinzugekommen, während die Anzahl der Arbeitnehmer um rd. 457.000 stieg.
Absolut in 2025: rd. 1,812 Mio. Beamte und rd. 3,495 Mio. Arbeitnehmer.
Woher kommt also die Mär vom "aufgeblähten Beamtenapparat"?

Von Staatsfeindlichen Lobbyorganisationen wie dem Bund der Steuerzahler oder dem Verband der Familienunternehmern (reden wir mal über Ettikettenschwindel...).
Dieser Topos wird dann von den Medien aufgegriffen, welche aufgrund ihrer Eigentümerstruckturen ihre eigene Agenda fahren (Springer--> Döpfner). Und die Politik freut sich natürlich, da sie entweder den ganzen Blödsinn tatsächlich glauben, selbst zu der Schicht gehören die vom Staatsabbau profitiert oder einfach mit solch einfachen Parolen vom eigenen Versagen ablenken kann.

 

BuBea

Ich komme nochmal zurück auf meinen Post zum Nominallohnindex und zum angedeuteten messmethodischen Problem:

Der Nominallohnindex (NLI) wird ab dem Berichtsjahr 2007 als Laspeyres-Kettenindex berechnet. Ziel des Nominallohnindex ist also die reine Entwicklung der Verdienste widerzuspiegeln. Struktureffekte wie z.B. Veränderungen in der Zusammensetzung der Beschäftigten in Bezug auf den Anteil von Volll- oder Teilzeitkräften sollen keinen Einfluss auf die gezeigte Verdienstentwicklung haben. Aus diesem Grund wird der Nominallohnindex nach der Methode von Laspeyres berechnet. Bei dem hier verwendeten Kettenindex wird jedes Jahr die Struktur des Vorjahres berücksichtigt (=Vergleichszeitraum).

Das ist auch der Grund, warum wir ab 2007 einen weitgehenden Gleichklang zwischen NLI und "Vollzeitindex" sehen.

Aus dem Kleingedruckten: Um langfristigere Vergleiche der Verdienstentwicklung zu ermöglichen, wurden die Indexzeitreihen vom Statistischen Bundesamt mit Hilfe der Angaben zu den Bruttolöhnen und -gehältern aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bis zum Jahr 1991 verlängert. Damit fließen in die Zeitreihen des NLI vor dem Berichtsjahr 2007 sogenannte Messzahlenreihen ein. Das bedeutet, dass sich vor 2007 in jedem Berichtszeitraum die jeweils aktuellen Arbeitnehmerstrukturen widerspiegeln - insbesondere Teilzeiten. Diese schlagen also anders durch als ab 2007. Wie genau das Bundesamt vorgegangen ist, konnte ich bislang nicht ermitteln.

Leider kann ich die Grafik nicht hochladen aber es ist so, dass in den Jahren 1996 bis 2007 die Teilzeitquote von 24,5% auf 33,8 % angestiegen ist. In der Zeit von 2007 bis 2025 ist sie von 33,8% auf 39,9% angestiegen. D.h. der "beschleunigte Anstieg erfolgte in den Jahren bis 2007 und verlief dann über einen längeren Zeitraum bis 2025 flacher.

Der beschleunigte Anstieg der Teilzeitquote von 1996 bis 2007 schlägt sich voll in der Spreizung der beiden Indizes nieder.

Die Verlängerung der Reihe nach hinten (von 2007) bis zum Jahr 1991 hatte das Bundesamt schon frühzeitig vorgenommen. Wenn man schon nicht den ,,Vollzeitindex" – der nur sachgerecht wäre- heranziehen möchte, so müsste man zumindest mit den heutigen Erkenntnissen einer langen Reihe von 2007 bis 2025 statistische Analysen anstellen, ob denn die Integration der VGR Daten durch das Bundesamt sachgerecht waren und sich so auch heute noch darstellen.

Wie gesagt, all das ist wichtig weil 1. das BverfG nunmehr einen fixen Ausgangspunkt für die Fortschreibung festschreibt und 2. weil die Konsequenzen im Prüfverfahren, wann wem welche Begründungspflichten auferlegt werden, verändert wurde.

Die Frage des ,,richtigen" (sachgerechten) Prüfmaßstab muss m.E. immer auch vom Prüfdesign und den Konsequenzen abhängen (also die Frage, ob man über statistische Fehlmessungen hinwegsehen kann, weil marginal in einem solchen Kontext oder eben nicht).

Nun, was sind denn die Auswirkungen? Wenn man den aktuellen BMI-Entwurf hernimmt und die Fortschreibungsprüfung anstatt mit dem NLI mit dem ,,Vollzeitindex" durchführt, so zeigt sich folgendes Bild – und das bei der intransparenten Herleitung des Besoldungsindexes:

Alle Besoldungsgruppen in den Jahren 2021 bis 2025 reißen die 5%-Grenze. Die Abweichung reicht von 7,72% für A3 in 2023 bis 14,48% in 2025 für A16.

Ich erinnere mich grob, dass Swen vor einiger Zeit die Frage gestellt hat, wie es sein kann, dass die Prüfung der Mindestbesoldung so gravierend bis in mittlere/hohe Besoldungsgruppen anschlägt, aber die Fortschreibungsprüfung häufig keine Anzeichen für einen Missstand liefert. Betrachtet man die vorstehenden Zahlen, sieht die Welt schon anders aus!
Um zu verstehen, wie sich Teilzeiten insbesondere bei den Messzahlenreihen wie aus der VGR auswirken siehe folgendes Beispiel.

Der Vormarsch der Teilzeitarbeit lässt die Aussagekraft der gesamtwirtschaftlichen Durchschnitts- und Stundenverdienste für die Entwicklung der Einkommen der Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten immer mehr schwinden. Denn die gesamtwirtschaftlichen Durchschnittwerte beziehen sich auf die Gesamtheit der Beschäftigten, also auf eine Basis, die sich aus Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten zusammensetzt und deren Zusammensetzung sich im Zeitablauf ständig und deutlich verändert hat. Die Teilzeitbeschäftigten erzielen insbesondere wegen ihrer kürzeren Arbeitszeit und wegen ihrer niedrigeren Stundenlöhne erheblich geringere Verdienste als die Vollzeitbeschäftigten. Der Aussagewert einer Zeitreihe, die sich auf eine Gesamtheit bezieht, deren Zusammensetzung sich durch den steigenden Anteil der Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten (Teilzeitquote) ständig verändert, ist statistisch-methodisch problematisch, wenn nicht sogar falsch. So kann es durchaus sein, dass die gesamtwirtschaftlichen Durchschnittsverdienste im Zeitablauf gesunken sind und die Verdienste der einzelnen Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten trotzdem zugenommen haben. Der Rückgang des Durchschnittsverdienstes ist dann der gestiegenen Teilzeitquote geschuldet. Und genau dies macht den dämpfenden Effekt auf den Nominallohnindex aus.

Ein einfaches Beispiel macht diesen Zusammenhang deutlich und unmittelbar nachvollziehbar.

Im Jahre 1 arbeiten ein Vollzeitbeschäftigter 40 Wochenstunden für einen Stundenlohn von 20 € und ein Teilzeitbeschäftigter 20 Wochenstunden für einen Stundenlohn von 10 €. Ihre Monatsverdienste betragen 40 x 4 x 20 = 3200 € bzw. 20 x 4 x 10 x = 800 €. Der monatliche Durchschnittsverdienst beträgt 2000 € und der durchschnittliche Stundenverdienst 4000 /((40 x 4+20 x 4)) = 16,67 €.

Im Jahr 2 werden die Stundenlöhne um 5 % von 20 € auf 21 € bzw. von 10 € auf 10,50 € erhöht, die Wochenarbeitszeiten des Vollzeitbeschäftigten und des Teilzeitbeschäftigten bleiben unverändert. Es kommt jedoch ein zweiter Teilzeitbeschäftigter hinzu. Die Teilzeitquote steigt von 50 % auf 66,67 %.

Der durchschnittliche Monatsverdienst sinkt von 2000 € auf 1680 € (= (3360+840+840)/3) und der durchschnittliche Stundenlohn von 16,67 € auf 15,75 €, obwohl die Monatsverdienste des Vollzeitbeschäftigten von 3200 € auf 3360 € und die der Teilzeitbeschäftigten von 800 € auf 840 € klettern und die Stundenlöhne erhöht wurden.

Der Rückgang ist bei den durchschnittlichen Stundenlöhnen geringer als bei den Monatsver-
diensten. Denn der Unterschied zwischen den Vollzeitbeschäftigten und den Teilzeitbeschäftigten ist bei den Stundenlöhnen kleiner als bei den Monatsverdiensten, die ja bei den Teilzeitbeschäftigten noch zusätzlich durch die kürzere Arbeitszeit vermindert werden. Von der steigenden Teilzeitquote werden somit die Monatsverdienste pro Kopf aller Beschäftigten stärker vermindert als die durchschnittlichen Stundenlöhne.

Der dargestellte Effekt schlägt bei einer Messzahlenreihe komplett durch.

Bei einer Berechnung nach dem Laspeyres-Prinzip sind dagegen zunächst die erhöhten Monatsverdienste der Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten im Jahr 2 zu berechnen. Für den Vollzeitbeschäftigten ergeben sich 3360 € (=40 x 4 x 21 €). Für einen Teilzeitbeschäftigten ergeben sich 840 € (= 20 x 4 x 10,50 €). Im nächsten Schritt werden die neuen Monatsverdienste mit den ,,alten" Teilzeitquoten (50%) aus Jahr 1 multipliziert und der Durchschnittsverdienst berechnet. Es ergeben sich
(3360 € x 0,5) + (840 € x 0,5) = 1680 € + 420 € = 2100 €. Nachfolgend wird der Laspeyres-Nominallohnindex gebildet. Dazu wird der neue durchschnittliche Monatsverdienst aus Jahr 2 ins Verhältnis zum durchschnittlichen Monatsverdienst aus Jahr 1 gesetzt und mit 100 multipliziert. Es ergibt sich: (2100 € / 2000 €) x 100 = 105. Der Index zeigt also genau die 5% Erhöhung an und neutralisiert den Störeffekt, dass mehr Menschen in Teilzeit arbeiten, rechnerisch von Jahr 1 nach Jahr 2 komplett.
 
Problematisch ist, dass die Nominallohnindexentwicklung in den Jahren 1996 bis 2007 von der Entwicklung der Teilzeitquote -messmethodisch und tatsächlich- stark beeinflusst wird und die dadurch entstehenden Differenzen zur Benchmark nicht mehr geschlossen werden. Dies hat gravierende negative Auswirkungen auf die Fortschreibungsprüfung des BVerfG und der Gesetzgeber. So spiegelt der Nominallohnindex nicht die wirtschaftliche Entwicklung wider, gegen die ein Besoldungsindex eines Vollzeitbeamten zu messen ist.

Fun Fact -aber nicht verwunderlich-: Analysiert man mittels einer Regression die Zeitreihen, so stellt man fest, dass es zwischen 2007 und 2025 keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Teilzeitquote und Differenz zwischen Vollzeitindex und NLI gibt (so soll es ja auch nach Indexkonstruktion sein). Führt man die Analyse für den Zeitraum von 1996 bis 2007 durch, ergibt sich ein hochgradig signifikanter Zusammenhang von Teilzeitquote und Differenz zwischen Vollzeitindex und NLI.

Maximus

Laut Jahresvorschau 2026 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html) soll es in diesem Jahr eine eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung  im Land Schleswig-Holstein für das Jahr 2007 geben.

Wie stehen aus eurer Sicht die Chancen, dass Karlsruhe den Betrachtungsgegenstand ausweitet und nähere Ausführungen zum fiktiven Partnereinkommmen macht? Ich habe hier kein gutes Gefühl und befürchte, dass es noch Jahre dauern wird, bis sich das Gericht explizit zum fiktiven Partnereinkommen äußern wird. Und das spielt den Besoldungsgesetzgebern in die Hände. 

Landsknecht

Der bayerische RV bringts mal wieder auf den Punkt..

https://www.berliner-besoldung.de/die-humpert-entscheidung-und-die-ausnahme-von-der-rechtswegerschoepfung/

Hat auch eine gewisse Sprengkraft, keine aA kein Streikverbot wenn die Rechtswegerschöpfung durch ständig neue Tricks des Dienstherren zur Farce wird.

Rheini

Zitat von: Maximus in Heute um 09:25Laut Jahresvorschau 2026 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html) soll es in diesem Jahr eine eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung  im Land Schleswig-Holstein für das Jahr 2007 geben.

Wie stehen aus eurer Sicht die Chancen, dass Karlsruhe den Betrachtungsgegenstand ausweitet und nähere Ausführungen zum fiktiven Partnereinkommmen macht? Ich habe hier kein gutes Gefühl und befürchte, dass es noch Jahre dauern wird, bis sich das Gericht explizit zum fiktiven Partnereinkommen äußern wird. Und das spielt den Besoldungsgesetzgebern in die Hände. 


Der FM aus BB meinte ja, dass er noch im diesen Jahr was für sich als DH aus Karlsruhe erwartet. Ob das wirklich so kommt und was Thema sein könnte, weiß ich allerdings nicht.

Scull

Zitat von: AltStrG in Gestern um 20:42das ist kein bluff. das berufsbeamtentum basiert auf politischer und rechtlicher abhängig- und gegenseitigkeit. genau aus diesem grunde ist es im grundgesetz verankert und zwar mit harten und weichen merkmalen.

und ja, viele berufsgruppen werden in zukunft nicht mehr verbeamtet werden. lehrer werden ein teil davon sein, da sie unter anderem auch die mit abstand größte gruppe in bund und ländern stellen

Kann sein, nur wird man dann fürchte ich signifikante Einbußen in der Gewinnung von Lehrkräften haben werden.
Unvergessen die befristet angestellten Lehrer in einigen Bundesländer, denen zu den Sommerferien immer wieder gekündigt wurde und dann nach den Ferien neueingestellt wurden.
Wer tut sich sowas freiwillig an ^^

Rheini

Zitat von: Scull in Heute um 09:51Kann sein, nur wird man dann fürchte ich signifikante Einbußen in der Gewinnung von Lehrkräften haben werden.
Unvergessen die befristet angestellten Lehrer in einigen Bundesländer, denen zu den Sommerferien immer wieder gekündigt wurde und dann nach den Ferien neueingestellt wurden.
Wer tut sich sowas freiwillig an ^^

Man bekommt was man bestellt ......

Scull

Zitat von: Rheini in Heute um 09:53Man bekommt was man bestellt ......

Die Antwort verstehe ich jetzt nicht so ganz
Bitte erläutern ^^

Rheini

Zitat von: Scull in Heute um 09:55Die Antwort verstehe ich jetzt nicht so ganz
Bitte erläutern ^^

Wenn man Stellen (hier Lehrerstellen) schlecht bezahlt und die Leute in den Sommerferien entlässt, steigert das nicht die Atraktivität der Stellen. Qualifizierte und gut ausgebildete Leute, werden sich dann eher woanders umschauen und eher nicht den Lehrerberuf ergreifen.

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 09:53Man bekommt was man bestellt ......

Das stimmt aber bei Lehrkräften nur bedingt.
Das Lehramtsstudium ist eine spezifische Ausbildung. In dem Moment, wo wegen dieser spezifischen Ausbildung es wenig wahrscheinlich ist, dass man das System Schule verlassen kann oder eine familiäre, regionale Bindung vorliegt, machen sich auch gute Lehrkräfte für solche Dinge erpressbar.
Das Prinzip "if you pay bananas, you'll get monkeys" trifft hier nicht unbedingt zu.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:36Das stimmt aber bei Lehrkräften nur bedingt.
Das Lehramtsstudium ist eine spezifische Ausbildung. In dem Moment, wo wegen dieser spezifischen Ausbildung es wenig wahrscheinlich ist, dass man das System Schule verlassen kann oder eine familiäre, regionale Bindung vorliegt, machen sich auch gute Lehrkräfte für solche Dinge erpressbar.
Das Prinzip "if you pay bananas, you'll get monkeys" trifft hier nicht unbedingt zu.

Auch bei den Lehrer stimmt es. Evtl. nicht bei denen die schon fertig studiert haben und seit einigen Jahren im Dienst sind, aber wer jetzt vor der Entscheidung steht was er studieren will, ist das ja auch ein Entscheidungsgrund.

Poldi2006

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:36"if you pay bananas, you'll get monkeys"
peanuts