Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Zitat von: Haushaltshilfe in Heute um 10:01"Weil das Thema alle Bundesländer betrifft, sind die für das Personal zuständigen Minister und Senatoren in enger Abstimmung, um zu verhindern, dass die Beamtengehälter die öffentlichen Haushalte sprengen. "

Das ist natürlich auch wieder ein sehr aussagekräftiger Satz.
Die Abstimmung der Länder nicht etwa als gemeinsame Suche nach einer verfassungsgemäßen Alimentation, sondern ausdrücklich als Instrument zur Begrenzung der finanziellen Auswirkungen.

Das nennt man konspirative Treffen zum gemeinschaftlich verabredeten Verfassungsbruch.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Schneewitchen

Zitat von: PolareuD in Heute um 13:46Das nennt man konspirative Treffen zum gemeinschaftlich verabredeten Verfassungsbruch.  ;)

Haben die dann bei ihren Treffen auch so schöne Klu-Klux-Klan Kutten an und murmeln lateinische Verschwörungsformeln...?
Deus hic finitur

PolareuD

Ruf mal in der Redaktion an und frag nach, ob es Fotos gibt.

Ich fürchte aber, dass es keine Antwort geben wird, da sie zusammen mit den Vertretern der Presse- u. Medienlandschaft am Lagerfeuer gesessen haben, Häppchen genossen haben und vollbrünstig und -brünftig Kumbaya my Lord gesungen haben.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

InternetistNeuland

Ich frage mich ja, ob im Verfassungsgericht die aberwitzigen Entwürfe der Dienstherren überhaupt gelesen werden und dann Passagen in anstehenden Urteilen so eindeutig verfasst werden, damit diese Auswüchse ein Ende haben.

Oder sitzen die Richter eher im akademischen wissenschaftlichen Elfenbeinturm und arbeitet strikt den Einzelfall ab?

SwenTanortsch

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 15:43Ich frage mich ja, ob im Verfassungsgericht die aberwitzigen Entwürfe der Dienstherren überhaupt gelesen werden und dann Passagen in anstehenden Urteilen so eindeutig verfasst werden, damit diese Auswüchse ein Ende haben.

Oder sitzen die Richter eher im akademischen wissenschaftlichen Elfenbeinturm und arbeitet strikt den Einzelfall ab?

Die BvR sehen sich als Senat in der Pflicht, vorbereitet durch den Berichterstatter, sowohl die tatsächliche Entwicklung im Besoldungsrecht nicht nur, aber insbesondere im zur Entscheidung stehenden Rechtskreis eingehend in den Blick zu nehmen - dabei kommt den jeweiligen Gesetzgebungsmaterialien eine herausragende Rolle zu -, nicht minder die fachgerichtliche Rechtsprechung sowie die rechtswissenschaftliche Literatur. Das ist einer der Gründe, wieso die Entscheidung konkreter Normenkontrollverfahren regelmäßig eine gehörige zeitliche Länge aufweist, was gleichfalls ebenfalls auch mit daran liegt, dass sich das vorlegende Fachgericht veranlasst sieht, die Vorlage erschöpfen zu begründen.

Das BVerfG nimmt - davon dürfen wir ausgehen - genau zur Kenntnis, dass die aktuelle Rechtsprechung weiterhin seine anvisierte Wirkung umfassend verfehlt, nämlich die Rückkehr der Besoldungsgesetzgeber zu einer sachgerechten und damit amtsangemessenen Besoldung und Alimentation. Als Folge wird sich der Senat veranlasst sehen müssen, seine Rechtsprechung noch weiter zu konkretisieren und zu plausibilisieren, sodass sie von den Dienstherrn hinreichend durchdrungen werden kann. Brandenburg weiß schon, wieso es so handelt, wie es handelt (und es handelt noch lange nicht ausreichend, aber in der eigenen Hoffnung nun offensichtlich hinreichend genug, um weiterhin nicht nach ganz oben auf der Hitliste des BVerfG der zur Entscheidung zu stellenden Verfahren zu gelangen - nicht umsonst liegt hier der Fall mit dem frühestens zur Entscheidung gestellten Besoldungsjahr 2004). Auch Schleswig-Holsteins noch deutlich stärker unzureichendes Bemühungen dürften dem Umstand geschuldet sein, irgendwie gutes Wetter zu signalisieren. Während das Saarland sich derzeit offensichtlich so klein macht, dass man dort hoffen wird, in Karlsruhe mit Bremen verwechselt zu werden, sodass es die Hansestädter dann möglichst doppelt und einen selbst nach Möglichkeit gar nicht treffen wird. Mit 69 hat man noch Träume...

DeltaR95

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 16:27Die BvR sehen sich als Senat in der Pflicht, vorbereitet durch den Berichterstatter, sowohl die tatsächliche Entwicklung im Besoldungsrecht nicht nur, aber insbesondere im zur Entscheidung stehenden Rechtskreis eingehend in den Blick zu nehmen - dabei kommt den jeweiligen Gesetzgebungsmaterialien eine herausragende Rolle zu -, nicht minder die fachgerichtliche Rechtsprechung sowie die rechtswissenschaftliche Literatur. Das ist einer der Gründe, wieso die Entscheidung konkreter Normenkontrollverfahren regelmäßig eine gehörige zeitliche Länge aufweist, was gleichfalls ebenfalls auch mit daran liegt, dass sich das vorlegende Fachgericht veranlasst sieht, die Vorlage erschöpfen zu begründen.

Kannst du dir erklären, warum Bremen bisher als n.m.K. einziges Bundesland ohne fiktives Partnereinkommen rechnet und dafür den Weg sehr hoher Familien- und Familienergänzungszuschläge geht? Diese Zuschläge erreichen beim kleinsten 4K-Beamten als Alleinverdiener in Bremen rund 51 % der Brutto-Grundbesoldung.

SwenTanortsch

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 16:34Kannst du dir erklären, warum Bremen bisher als n.m.K. einziges Bundesland ohne fiktives Partnereinkommen rechnet und dafür den Weg sehr hoher Familien- und Familienergänzungszuschläge geht? Diese Zuschläge erreichen beim kleinsten 4K-Beamten als Alleinverdiener in Bremen rund 51 % der Brutto-Grundbesoldung.

Bremen befindet sich auch dort im "Geleitzug" mit den meisten anderen Besoldungsgesetzgebern (die "Geleitzug"-Metapher war vor zwei, drei Jahren bei einigen Besoldungsgesetzgebern en vogue; da man nun durch die aktuelle Entscheidung ein wenig ins Rudern kommt, hat man sie ggf. mittlerweile wieder aufgegeben). Es legt zwar Wert darauf, ohne ein so geregeltes fiktives Partnereinkommen auszukommen; aber das ist am Ende auf den Punkt gebracht doch nur Blendwerk auf Papier, das geduldig ist. Entsprechend finden wir auch in Bremen die typischen "Hybridbildungen", die bislang bis auf (bedingt) Sachsen und das Saarland so auch alle anderen Gesetzgeber entsprechend geregelt haben (der Bund bislang weiterhin nur als ein Entwurf anvisiert, der insofern besonders ist, weil das analoge fiktive Partnereinkommen in solcher Höhe bislang ausschließlich Bayern geregelt hatte). Das Ergebnis fasst Du in Deinem Beitrag zusammen - und es wird keinen Bestand vor der Rechtsprechung des BVerfG haben können.

Auch deshalb werden in Bremen - analog zu Schleswig-Holstein - derzeit sicherlich Vorbereitungen mit Blick auf die vom Senat angekündigten Entscheidungen getroffen, das sollte man zumindest so vermuten:

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/beamtenbesoldung-kosten-bremen-tarife-verfassungsgericht-100.html

BVerfGBeliever

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 16:34Kannst du dir erklären, warum Bremen bisher als n.m.K. einziges Bundesland ohne fiktives Partnereinkommen rechnet und dafür den Weg sehr hoher Familien- und Familienergänzungszuschläge geht? Diese Zuschläge erreichen beim kleinsten 4K-Beamten als Alleinverdiener in Bremen rund 51 % der Brutto-Grundbesoldung.
In Schleswig-Holstein wird meines Wissens ebenfalls mit Ergänzungszuschlägen "operiert".

Die Wirkung ist jedoch quasi identisch zur Anrechnung eines Partnereinkommens: Es werden irgendwelche Beträge definiert, um die Netto-Alimentation der kleinsten 4K-Familie auf dem Papier über die Prekaritätsschwelle zu hieven. Eine tatsächliche Auszahlung dieser Beträge findet jedoch, wenn überhaupt, nur unter Bedingungen statt, die bei weitem nicht von allen Beamtenfamilien erfüllt werden.

Ob diese Praxis mit der Forderung des BVerfG aus Rn. 71 des aktuellen Beschlusses (dass nämlich nur "solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen sind, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt werden") zu vereinbaren ist, werden wir hoffentlich "in wenigen Wochen" (kleiner Scherz zum Wochenende) aus Karlsruhe erfahren..

BVerfGBeliever

Die diversen Gesetzentwürfe enthalten übrigens einige "Schmankerl". Hier mal zwei Beispiele:

Beispiel Hamburg (siehe hier)
- Auf Seite 116 wird dargestellt, dass die hamburgische A16-Besoldung zwischen 1996 und 2025 um 65,17% gestiegen ist.
- Auf 119 wird dargestellt, dass der hamburgische Nominallohnindex zwischen 1996 und 2025 um 99,72% gestiegen ist.
- Auf Seite 121 wird der entsprechende Schluss gezogen, dass die A16-Besoldung massiv hinter der Lohnentwicklung zurückgeblieben ist, und zwar laut Entwurf um 17,66% (nach meiner Rechnung sind es eigentlich ,,nur" 17,30%, aber egal).

Statt jedoch im Anschluss diesen (eingestandenen!) Missstand zu beheben, kann man auf Seite 78 unter anderem Folgendes lesen: ,,Die Abweichungen zum Nominallohnindex erreichen im Spitzenwert über 16 % (A 16), sodass Angleichungen an dessen Entwicklung nicht nur den finanzierbaren Rahmen, sondern auch den Abstand zum Tariflohnindex weit übersteigen würden. Der Nominallohnindex ist an dieser Stelle indes an den besonderen Umständen des Stadtstaates der Freien und Hansestadt Hamburg mit seiner besonderen Beschäftigtenstruktur zu betrachten. Der Aussagegehalt für die Bewertung der verfassungskonformen Alimentation ist also erheblich reduziert, daher bleibt der Vergleich mit dem Besoldungsindex an dieser Stelle unberücksichtigt bzw. wird die Annäherung auf Grund des Ausgleichs zu allen anderen Parametern (und der deutlichen Unterschreitung des zulässigen Rahmens zum Verbraucherpreisindex) als ausreichend erachtet."

Beispiel Bremen (siehe hier):
- Auf Seite 26 wird dargestellt, dass die bremische A16-Besoldung zwischen 1996 und 2025 um 65,49% gestiegen ist.
- Auf 41 wird dargestellt, dass der bremische Nominallohnindex zwischen 1996 und 2025 um 86,70% gestiegen ist.
- Auf Seite 42 wird der entsprechende Schluss gezogen, dass die A16-Besoldung deutlich hinter der Lohnentwicklung zurückgeblieben ist (im Beispiel um 11,36%).

Statt jedoch im Anschluss diesen (eingestandenen!) Missstand zu beheben, kann man auf Seite 52 unter anderem folgenden schönen Satz lesen: ,,Ein Zurückbleiben der Jahresbruttobesoldung im Verhältnis zum Nominallohnindex im Land Bremen hat keine erkennbaren oder nachweisbaren negativen Folgen für die Attraktivität des bremischen öffentlichen Dienstes."


P.S. Dass es auch anders geht, zeigt Brandenburg. Dort soll die A16-Besoldung bekanntlich rückwirkend ab Januar 2026 um rund 18% erhöht werden..

Maximus

#3579
Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 16:27Das BVerfG nimmt - davon dürfen wir ausgehen - genau zur Kenntnis, dass die aktuelle Rechtsprechung weiterhin seine anvisierte Wirkung umfassend verfehlt, nämlich die Rückkehr der Besoldungsgesetzgeber zu einer sachgerechten und damit amtsangemessenen Besoldung und Alimentation. Als Folge wird sich der Senat veranlasst sehen müssen, seine Rechtsprechung noch weiter zu konkretisieren und zu plausibilisieren, sodass sie von den Dienstherrn hinreichend durchdrungen werden kann.

Dein Wort in Gottes Ohr!

Bei keinem der angekündigten Verfahren (Schleswig-Holstein, Bremen, Saarland) spielt das fiktive Partnereinkommen eine Rolle. Zu einer Beschleunigung wird es nur dann kommen, wenn Karlsruhe den Betrachtungszeitraum/Betrachtungsgegenstand erheblich ausweitet...noch deutlich weiter als bei der letzten Entscheidung aus 09/2025.

Ich habe die Befürchtung, dass dies nicht geschieht und Karlsruhe erneut keine näheren Ausführungen zum fiktiven Partnereinkommen machen wird. Die Besoldungsgesetzgeber können sich dann wieder für ein Jahr zurücklehnen.

Ich verstehe auch nicht, warum darüber spekuliert wird, welches Bundesland es treffen wird. Aus meiner Sicht müsste Karlsruhe jetzt in die Puschen kommen und eine Entscheidung über alle 3 Bundesländer treffen. Wenn möglich, müsste Karlsruhe hier ähnlich gelagerte Fälle "zusammenfassen". Jedenfalls kann es nicht sein, dass Karlsruhe jetzt pro Jahr nur einen Besoldungsfall entscheidet. Karlsruhe muss seiner vollmundigen Ankündigung (Verfahrensbeschleunigung) endlich Taten folgen lassen. Ca. 5 Besoldungsfälle pro Jahr müssten doch möglich sein, wo man doch jetzt seit 09/2025 ein "unkompliziertes" Verfahren (80% MÄE, Fortschreibungspüfung) hat.

 

DeltaR95

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 17:49Statt jedoch im Anschluss diesen (eingestandenen!) Missstand zu beheben, kann man auf Seite 78 unter anderem Folgendes lesen: ,,Die Abweichungen zum Nominallohnindex erreichen im Spitzenwert über 16 % (A 16), sodass Angleichungen an dessen Entwicklung nicht nur den finanzierbaren Rahmen, sondern auch den Abstand zum Tariflohnindex weit übersteigen würden.

Sowas kann doch offensichtlich nicht rechtens sein. Wenn ich kein Geld habe, um mein Personal entsprechend der bekannten Regelungen zu alimentieren, darf ich es halt nicht einstellen.  :o

GeBeamter

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 17:57Sowas kann doch offensichtlich nicht rechtens sein. Wenn ich kein Geld habe, um mein Personal entsprechend der bekannten Regelungen zu alimentieren, darf ich es halt nicht einstellen.  :o

Das ist doch gar nicht das eigentliche Problem.
Das eigentlich fatale an diesem Satz ist, dass der Gesetzgeber in HH die Schutzanforderung max 5% Abstand zum Tariflohnindex widerrechtlich auch in die andere Richtung auslegt. Angleich nicht möglich, weil dann Beamtensold deutlich besser gestiegen als Tariflohn.
Die Tarifbeschäftigten haben das Mittel des Arbeitskampfes. Diese müssen nicht vom Dienstherren vor Übervorteilung geschützt werden.

BVerfGBeliever

Zitat von: GeBeamter in Heute um 18:35Das eigentlich fatale an diesem Satz ist, dass der Gesetzgeber in HH die Schutzanforderung max 5% Abstand zum Tariflohnindex widerrechtlich auch in die andere Richtung auslegt.
Eventuell hat der zuständige Hamburger Referent vor einigen Monaten einen Blick hier ins Forum geworfen.

Denn unser bekannter "Beamtenfreund" MoinMoin hat diese absurde Idee (plus/minus 5%) tatsächlich im Dezember herausposaunt, siehe hier..

netzguru

Zitat von: Maximus in Heute um 17:55Dein Wort in Gottes Ohr!

Bei keinem der angekündigten Verfahren (Schleswig-Holstein, Bremen, Saarland) spielt das fiktive Partnereinkommen eine Rolle. Zu einer Beschleunigung wird es nur dann kommen, wenn Karlsruhe den Betrachtungszeitraum/Betrachtungsgegenstand erheblich ausweitet...noch deutlich weiter als bei der letzten Entscheidung aus 09/2025.

Ich habe die Befürchtung, dass dies nicht geschieht und Karlsruhe erneut keine näheren Ausführungen zum fiktiven Partnereinkommen machen wird. Die Besoldungsgesetzgeber können sich dann wieder für ein Jahr zurücklehnen.

Ich verstehe auch nicht, warum darüber spekuliert wird, welches Bundesland es treffen wird. Aus meiner Sicht müsste Karlsruhe jetzt in die Puschen kommen und eine Entscheidung über alle 3 Bundesländer treffen. Wenn möglich, müsste Karlsruhe hier ähnlich gelagerte Fälle "zusammenfassen". Jedenfalls kann es nicht sein, dass Karlsruhe jetzt pro Jahr nur einen Besoldungsfall entscheidet. Karlsruhe muss seiner vollmundigen Ankündigung (Verfahrensbeschleunigung) endlich Taten folgen lassen. Ca. 5 Besoldungsfälle pro Jahr müssten doch möglich sein, wo man doch jetzt seit 09/2025 ein "unkompliziertes" Verfahren (80% MÄE, Fortschreibungspüfung) hat.

Wann werden die mit 5 Stück pro Jahr durch sein?