Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SonicBoom

Zitat von: AltStrG in Heute um 10:02Hier das Weißbuch als Arbeitsgrundlage:

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2026/08/Weissbuch-BesRepG.pdf

Arbeitspapier Kurz (Sachstand):

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2026/08/Kurzfassung.pdf

Das was Berlin da fabriziert hat, wenn auch im Entwurf, wurde von uns allen ja hier und da schon in groben Zügen vorhergesagt. Die konkrete Unsetzung allerdings lässt den Kiefer noch ein Stück tiefer hängen als vorgesehen.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

NvB

Zitat von: SonicBoom in Heute um 10:14Das was Berlin da fabriziert hat, wenn auch im Entwurf, wurde von uns allen ja hier und da schon in groben Zügen vorhergesagt. Die konkrete Unsetzung allerdings lässt den Kiefer noch ein Stück tiefer hängen als vorgesehen.

Es gibt da ein nettes Meme für...


PolareuD

Zitat von: HumanMechanic in Heute um 09:42Wenn das stimmt, macht das doch etwas Hoffnung auf die deutschen Gerichte. Ewig verweigern kann sich da der DH ja nicht.

https://www.berliner-besoldung.de/bundesbesoldung-verwaltungsgerichte-fordert-berechnungen-in-laufenden-klageverfahren-ein-bva-verweigert-vorlage/

Das Problem ist, dass die Beklagte sich für unfähig und inkompetent hält die Zahlenwerke zu liefern, dass kann angeblich nur der Bundesbesoldungsgesetzgeber.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Matze1986

Zitat von: HumanMechanic in Heute um 09:42Wenn das stimmt, macht das doch etwas Hoffnung auf die deutschen Gerichte. Ewig verweigern kann sich da der DH ja nicht.

https://www.berliner-besoldung.de/bundesbesoldung-verwaltungsgerichte-fordert-berechnungen-in-laufenden-klageverfahren-ein-bva-verweigert-vorlage/

Inwiefern macht das Hoffnung?

Es wurde nichts vorgelegt, und "Die Gerichte reagierten darauf mit einem weiteren Hinweis".
Wow....

Versuch

Zitat von: SonicBoom in Heute um 09:07Du willst etwas nicht tun, und tust es dann. Zudem fehlt wieder der Beweis des ,,wo ist anderes Besser" nicht ,,wo ist das nicht gewollte schlecht". Zurück an den Schreibtisch.

PS: Videos von Linksschwurblern die so erfolglos waren, dass sie sich den ÖR Funk Netzwerken andienen mussten sind wahrlich eine sonderlich belastbare Quelle.

Komisch, dass das stehen bleibt.

Die AFD ist in Teilen gesichert rechtsextrem.

Das reicht völlig als Argument diese Partei niemals zu wählen.

Dazu ein zitat von Gehard Bronner:
"Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen: Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus. Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig. Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent. Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi."

Knecht

Zitat von: Versuch in Heute um 11:21Komisch, dass das stehen bleibt.

Die AFD ist in Teilen gesichert rechtsextrem.

Das reicht völlig als Argument diese Partei niemals zu wählen.

Dazu ein zitat von Gehard Bronner:
"Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen: Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus. Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig. Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent. Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi."

Wir habens verstanden. Du bist einer der linken Gutmenschen - reichts jetzt bitte?

BeuteZoellner

Zitat von: Versuch in Heute um 11:21Komisch, dass das stehen bleibt.

Die AFD ist in Teilen gesichert rechtsextrem.

Das reicht völlig als Argument diese Partei niemals zu wählen.

Dazu ein zitat von Gehard Bronner:
"Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen: Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus. Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig. Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent. Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi."

Reaktanz

(Im Zweifel noch mal nachlesen.)

Pumpkin76

Zitat von: Versuch in Heute um 11:21Komisch, dass das stehen bleibt.

Die AFD ist in Teilen gesichert rechtsextrem.

Das reicht völlig als Argument diese Partei niemals zu wählen.

Dazu ein zitat von Gehard Bronner:
"Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen: Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus. Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig. Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent. Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi."

Komisch, dass du 1:1 deinen gelöschten Beitrag nochmal postest. Als wäre er so gut  ::)

SwenTanortsch

Und ein weiteres Mal aus gegebenem Anlass:

1. Das Thema hier ist das Bundesalimentationsgesetz

2. Wer über die AfD diskutieren will, suche sich eine andere Plattform oder eröffne ein sachgerechtes Unterforum und tausche sich da im Rahmen der bekannten Netiquette aus.

3. Eine erneute Diskussion wird ab diesem Beitrag gelöscht.

Kuddel

Zitat von: MOGA in Heute um 07:17BTW, wie ist es eigentlich wenn ich in Pension gehe aber noch zwei minderjährige Kinder habe? Werde ich dann ganz normal weiterbesoldet mit allem schnick schnack weil ich die ja über die Ziellinie bringen muss während ich jeden morgen zu Hause sitze und die Zeitung lese?


Die Frage habe ich mir auch schon gestellt ...
Im kommenden Frühjahr wird der Fall eintreten ... ich bin hoffnungslos gespannt und widerspruchsbereit!

Versuch

Zitat von: Knecht in Heute um 11:24Wir habens verstanden. Du bist einer der linken Gutmenschen - reichts jetzt bitte?

Ich bin nicht links, hoffe gleichzeitig ein Gutmensch zu sein :)

Wissenschaftsmanager

Weiß jemand, wie sich Tabelle 2, aus RN117 aus 2 BvL 5/18 u.a errechnet?

Konkret am Beispiel von A11, 2020, Nettobesoldung 38.851,00 Euro.
* Welche Erfahrungsstufe wurde herangezogen?
* Mit welcher Steuerklasse wurde gerechnet?
* Welche Werte für PKV wurden abgezogen
* Welcher Sonderzahlen / Zulagen wurden mit eingerechnet?

Leider wird das nicht mit ausgeführt. Daraus könnte man aber erkennen, was das BVG in seinen Berechnungen / Prüfzahlen alles berücksichtigt (und was eben nicht).


Lichtstifter

Zitat von: Kuddel in Heute um 12:50Die Frage habe ich mir auch schon gestellt ...
Im kommenden Frühjahr wird der Fall eintreten ... ich bin hoffnungslos gespannt und widerspruchsbereit!


Also für gegenwärtig kann dir wohl am besten jemand Auskunft geben, der selber in diesem Sachverhalt steckt, wie Pensionäre mit tatsächlich kindergeldberechtigten Kindern oder solche, die den FZ für Enkelkinder bekommen. Hierbei wird der FZ auch nur %-emäßig der Pensionshöhe entsprechen.

Was Nachzahlungen betrifft so sollte man dem DH natürlich schon im aktiven Dienst mal zu Verstehen gegeben haben, dass mit der eigenen Besoldung etwas nicht stimmt.

Wir Bundesbeamten müssen endlich in die Puschen kommen. Unser Widerstand ist eine Lachnummer.

Danke Kuddel nochmal zu deinen Einlassungen zum Partnereinkommen. Meine Wahlkreisabgeordneter durfte letzten Mittwoch mit Herrn Dobrindt verweilen. Ich nehme an, dass es nicht thematisiert wurde.
Prekariatsbeamter

SwenTanortsch

Ich schreibe hervorgehoben direkt in Deinen Beitrag hinein, Wissenschaftsmanager, dann ist klarer, worauf sich meine Anmerkungen beziehen:

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Heute um 13:00Weiß jemand, wie sich Tabelle 2, aus RN117 aus 2 BvL 5/18 u.a errechnet?

Konkret am Beispiel von A11, 2020, Nettobesoldung 38.851,00 Euro.
* Welche Erfahrungsstufe wurde herangezogen? Das BVerfG zieht immer die niedrigste Erfahrungsstufe einer betrachteten Besoldungsgruppe heran, vgl. die Rn. 71
* Mit welcher Steuerklasse wurde gerechnet? Zugrunde gelegt wird immer die Steuerklasse 3, vgl. die Rn. 148 der Entscheidung vom 4. Mai 2020
* Welche Werte für PKV wurden abgezogen Die Kosten einer die Beihilfeleistungen des Dienstherrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung sind wie auch der sog. BEG-Anteil, der steuerlich geltend zu machen ist, einer regelmäßig aktualisierten Mitteilung des PKV-Verbands zu entnehmen, die allerdings nicht öffentlich vorliegt, vgl. bspw. die Rn. 25.
* Welcher Sonderzahlen / Zulagen wurden mit eingerechnet? Heranzuziehen sind neben dem Grundgehalt und den Familienzuschlägen regelmäßig solche Bezügebestandteile, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt werden, vgl. die Rn. 71

Leider wird das nicht mit ausgeführt. Daraus könnte man aber erkennen, was das BVG in seinen Berechnungen / Prüfzahlen alles berücksichtigt (und was eben nicht).



Um Dich in das Thema der Bemessung einzufinden, ist es sinnvoll, insbesondere Gesetzesbegründungen oder Entscheidungen der Fachgericht zu lesen, da diese die Bemessungen konkretisieren, das zwar - insbesondere in Gesetzesbegründungen - nicht immer sachgerecht, aber regelmäßig so, dass man die entsprechende Konkretisierung erkennen kann...

maxg

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 13:15(...)
Um Dich in das Thema der Bemessung einzufinden, ist es sinnvoll, insbesondere Gesetzesbegründungen oder Entscheidungen der Fachgericht zu lesen, da diese die Bemessungen konkretisieren, das zwar - insbesondere in Gesetzesbegründungen - nicht immer sachgerecht, aber regelmäßig so, dass man die entsprechende Konkretisierung erkennen kann...

Der Verweis auf die Gesetzesbegründungen geht m.E. fehl, da bisher wenig Inhalt zur gestellten Frage dort zu finden ist.

Wesentlich ist hier i.d.T. die RN 71 (reduziert):
Für die anzustellende Bewertung sind die Bezüge in ihrer Gesamthöhe der Berechnung zugrunde zu legen. Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt werden (...). Maßgeblich sind die niedrigste vom Dienstherrn für aktive Beamte ausgewiesene Besoldungsgruppe und die niedrigste Erfahrungsstufe (...).
Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens sind die Kosten einer die Beihilfeleistungen des Dienstherrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung in Abzug zu bringen. Gewährt der Dienstherr freie Heilfürsorge oder erhöht er den Beihilfesatz, wirkt sich dies auf die Höhe des Nettoeinkommens aus (vgl. BVerfGE 140, 240 <286 f. Rn. 94>; 155, 1 <36 f. Rn. 76>). Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind die Steuern. Dabei ist auch die Absetzbarkeit der Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen.
Hinzuzurechnen ist das Kindergeld (...).

Zusätzlich relevant:
- Steuerklasse kann logischerweise bei 4K nur die III sein
- Kranken- und Pflegeversicherung sind nur im (ESt-relevanten) Basisbetrag abzugfähig; hier aber für 1x Beamten, 1x Ehepartner und 2x Kinder