Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Pumpe14

CDU liebäugelt offenbar mit Udo Di Fabio als neuen Bundespräsidenten

https://www.welt.de/politik/article6a8bfdb0511d4fd3bc4e1de0/nachfolger-fuer-bundespraesident-steinmeier-jetzt-kursiert-in-der-cdu-ein-neuer-name.html


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Wenn das so käme, dann könnte er ein Gesetz mit fiktivem Partnereinkommen, nach seinem Gutachten nicht unterzeichnen 😂

Schneewitchen

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 14:11CDU liebäugelt offenbar mit Udo Di Fabio als neuen Bundespräsidenten

https://www.welt.de/politik/article6a8bfdb0511d4fd3bc4e1de0/nachfolger-fuer-bundespraesident-steinmeier-jetzt-kursiert-in-der-cdu-ein-neuer-name.html


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Wenn das so käme, dann könnte er ein Gesetz mit fiktivem Partnereinkommen, nach seinem Gutachten nicht unterzeichnen 😂

Könnte er nicht? Wie so oft ist es doch immer die Frage, welche Hut man gerade auf hat....😁
Deus hic finitur

BPolFrust

Zitat von: AltStrG in Heute um 04:04Wenn der Glaube an den Rechtsstaat naiv sein soll, dann ja.

Durch die Rechtssprechung aus 2021 hat sich doch noch überhaupt nichts geändert, oder?

Es gibt doch immer noch keinen einzigen Dienstherren, der verfassungsgemäß alimentiert.

Berichtige mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte, aber wie sollen wir noch an den Rechtsschutz glauben, wenn er augenscheinlich nichts mehr existiert.

Sobald der DH die Vorgaben aus Karlsruhe einfach nicht umsetzt, ist das gesamte Konstrukt gescheitert.

Und an diesem Punkt sind wir leider gerade.

Die ,,Versuche" der Länder und des Bundes die Besoldung zu reformieren, sind nichts als Nebenkerzen um Zeit zu schinden.

Das Spiel kann man doch unendlich weiter spielen. Bis die neuen verfassungswidrigen Besoldungsgesetze wieder durch BVerfG geprüft oder nichtig erklärt werden, vergehen so viele Jahre, dass die Regierung auf jeden Fall gewechselt hat.
Dementsprechend hat jetzt niemand wirklich den Zwang es ,,richtig" zu machen.

Schneewitchen

Zitat von: BPolFrust in Heute um 14:26Durch die Rechtssprechung aus 2021 hat sich doch noch überhaupt nichts geändert, oder?

Es gibt doch immer noch keinen einzigen Dienstherren, der verfassungsgemäß alimentiert.

Berichtige mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte, aber wie sollen wir noch an den Rechtsschutz glauben, wenn er augenscheinlich nichts mehr existiert.

Sobald der DH die Vorgaben aus Karlsruhe einfach nicht umsetzt, ist das gesamte Konstrukt gescheitert.

Und an diesem Punkt sind wir leider gerade.

Die ,,Versuche" der Länder und des Bundes die Besoldung zu reformieren, sind nichts als Nebenkerzen um Zeit zu schinden.

Das Spiel kann man doch unendlich weiter spielen. Bis die neuen verfassungswidrigen Besoldungsgesetze wieder durch BVerfG geprüft oder nichtig erklärt werden, vergehen so viele Jahre, dass die Regierung auf jeden Fall gewechselt hat.
Dementsprechend hat jetzt niemand wirklich den Zwang es ,,richtig" zu machen.

So sieht es leider aus.
Deus hic finitur

ReferentIn

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 13:09Wir Bundesbeamten müssen endlich in die Puschen kommen. Unser Widerstand ist eine Lachnummer.



So ist es. Tausende Seiten in diesem Forum mit durchaus guter Argumentation und Forderungen, aber die breite Masse bleibt entspannt, wozu ich bislang ebenfalls zähle. Man ist als alter Sack einfach zu bequem und hat seine Schäfchen im Trockenen, weil man frühzeitig mit 21 Jahren die Weichen richtig gestellt hat bzw. diese gestellt wurden (Immobilien, Aktien und Erbe), allein das Rheinmetall Investment egalisiert alle Probleme der verfassungswidrigen Besoldung.

Aber nicht alle sind in dieser komfortablen Situation, von daher müssen wir uns z.B. in einer IG oder als Verein o.ä. zusammenschließen und im Rahmen der legalen Möglichkeiten Flagge zeigen. 2000 Seiten im Forum interessieren keinen, wenn aber 25.000 in Berlin in ihrer Freizeit stehen, wird das gesehen.

Das Politik Blabla würde ich hier weglassen, oder sind das gezielte Versuche uns zu spalten, damit wir weiter wie treudoofe Lemminge einseitig unsere Pflicht mit voller Hingabe erfüllen während die Gegenseite uns verarscht seit 20 Jahren?

NvB

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 14:11CDU liebäugelt offenbar mit Udo Di Fabio als neuen Bundespräsidenten

https://www.welt.de/politik/article6a8bfdb0511d4fd3bc4e1de0/nachfolger-fuer-bundespraesident-steinmeier-jetzt-kursiert-in-der-cdu-ein-neuer-name.html


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Wenn das so käme, dann könnte er ein Gesetz mit fiktivem Partnereinkommen, nach seinem Gutachten nicht unterzeichnen 😂

Wieder ein Gerontokraten.

Glaubt einer, dass ein 72 Jähriger in diesem Land noch Progression voranbringt?

Meine Güte, kann man mit 72 nicht einfach mal sein Leben genießen und NEIN! sagen?
Es kann doch nicht sein, dass dieses Land nur noch alte Säcke hervorbringt.

Wie wäre es mal mit einer Bundespräsidentin, die gerade erst 40 geworden ist. Da muss man auch nicht mit der Angst leben, dass sie die kommende Nacht zwecks Alter nicht mehr übersteht.

Aber das ist wieder ein politisches Thema, die genau in diese Status Quo Gesellschaft passt. Vorwärts nimmer, rückwärts immer...

ExponentialFud

Zitateiner Bundespräsidentin, die gerade erst 40 geworden

Ob das ein Vorwärts in die richtige Richtung wäre?

Bärbock, Brosius-Gersdorf, Göring-Eckart, Künast, Klöckner, Weidel, an welche Konifere hast du da so gedacht?

Dann schon lieber einen hochverdienten Professor aus Bonn, der zumal auf unserer Seite steht.

netzguru

Zitat von: MOGA in Heute um 07:17Wie sieht es mit den Kollegen aus die im Ruhestand sind.
Gibt da etwas neues?
Müssen die Kollegen nicht auch über dem Bürgergeld liegen bei 71,25% Ruhegehalt?
Oder Kollegen die einen Dienstunfall haben und mit 75% DDU sind?
Sind schon Urteile gefallen?

Hallo,

besser einen Nebenjob suchen.

BVerfGBeliever

Zitat von: BVerfGBeliever in 21.08.2026 14:54Der Entwurf hat folgende ,,Interpretation" des Gebots der Mindestbesoldung herangezogen und daraus die rückwirkenden Erhöhungen der Familienzuschläge ermittelt:

- Alleinstehender Beamter ohne Kinder: 80% * 1,0 * MÄE
- Alleinstehender Beamter mit einem Kind: 80% * 1,5 * MÄE
- Alleinstehender Beamter mit zwei Kindern: 80% * 1,8 * MÄE
- Verheirateter Beamter ohne Kinder: 80% * 1,5 * MÄE
- Verheirateter Beamter mit einem Kind: 80% * 2,0 * MÄE
- Verheirateter Beamter mit zwei Kindern: 80% * 2,3 * MÄE

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Gestern um 09:57Mal eine ernstgemeinte Frage: Das kann man doch so gut machen oder?! Oder seht ihr hier eine realistische Chance, dass das vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert wird? Ich hätte es genauso gemacht an Stelle des DH und habe mich die ganze Zeit gefragt, wieso bisher keiner die Idee hatte.

Zitat von: Maximus in Gestern um 20:16Insofern finde ich die Gedanken von Wissenschaftsmanager nachvollziehbar und nicht verwerflich.

Hallo Wissenschaftsmanager und Maximus, die genannte "Interpretation" des Gebots der Mindestbesoldung findet sich ja nicht nur im aktuellen Berliner Entwurf, sondern beispielsweise auch schon im BMI-Entwurf aus dem April. Im Ergebnis bedeutet sie unter anderem Folgendes:

a) Ein kleinster verheirateter Beamter mit zwei Kindern müsste mit der genannten "MÄE-Interpretation" im Vergleich zu seinem ledigen und kinderlosen Kollegen gegebenenfalls die 2,3-fache (Mindest-)Nettoalimentation erhalten (unter Umständen "greift" beim 1K-Beamten zusätzlich die Fortschreibungsprüfung, aber das ist längst nicht in allen Szenarien garantiert).
b) Um dieses Ergebnis zu erreichen, würde man also ein sehr geringes Grundgehalt sowie einen exorbitant hohen alimentativen Familienzuschlag (für den Partner und die ersten beiden Kinder) benötigen.


Und jetzt schauen wir doch mal auf drei willkürlich ausgewählte Zitate des BVerfG (es gäbe eine Vielzahl weiterer Textstellen, die man heranziehen könnte):

1.) Im aktuellen Beschluss 2 BvL 5/18 aus dem Jahr 2025 steht beispielsweise in Rn. 49: "Die Besoldung stellt kein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen dar. Sie ist vielmehr ein ,,Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit – grundsätzlich auf Lebenszeit – die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen."
2.) Im Jahr 1977 hat das BVerfG im Beschluss 2 BvR 1039/75 beispielsweise in Rn. 75 geschrieben, dass "es bei natürlicher Betrachtung einer gewissen Selbstverständlichkeit [entspricht], daß bei der Familie mit einem oder zwei Kindern der Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. "familienneutralen" und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten."
3.) Im aktuellen Beschluss 2 BvL 5/18 aus dem Jahr 2025 hat das BVerfG in Rn. 92 größtenteils den Text aus Rn. 49 des Beschlusses 2 BvL 4/18 aus dem Jahr 2020 übernommen. ABER: Es hat zusätzlich als neue Vorgabe eingefügt, dass es bezüglich des Familienzuschlags "gewisse Grenzen [gibt], die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind."


Seid ihr also wirklich der Meinung, dass es mit diesen drei Zitaten des BVerfG in Einklang stünde, wenn ein kleinster 4K-Beamter im Vergleich zu seinem kleinsten 1K-Kollegen einen so exorbitant hohen Familienzuschlag erhielte, dass er damit auf die 2,3-fache Nettoalimentation käme..?

DrStrange

Möglicherweise hab ich es zwischen all den Nebenschauplätzen hier im Faden überlesen, aber könnten im Rahmen einer Neuentwicklung der Besoldungsstruktur die Erfahrungsstufen gestrichen werden?
Damals waren es ja Altersstufen, dann gabs Diskriminierungsklage und seitdem sind es Erfahrungsstufen. Sind diese eigentlich rechtens? In der B Besoldung gibt es diese bspw. nicht.
Welchen Sinn machen die eigentlich und hat jemand mal BVerfG Rechtsprechung dazu?

Wissenschaftsmanager

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 16:18Hallo Wissenschaftsmanager und Maximus, die genannte "Interpretation" des Gebots der Mindestbesoldung findet sich ja nicht nur im aktuellen Berliner Entwurf, sondern beispielsweise auch schon im BMI-Entwurf aus dem April. Im Ergebnis bedeutet sie unter anderem Folgendes:

a) Ein kleinster verheirateter Beamter mit zwei Kindern müsste mit der genannten "MÄE-Interpretation" im Vergleich zu seinem ledigen und kinderlosen Kollegen gegebenenfalls die 2,3-fache (Mindest-)Nettoalimentation erhalten (unter Umständen "greift" beim 1K-Beamten zusätzlich die Fortschreibungsprüfung, aber das ist längst nicht in allen Szenarien garantiert).
b) Um dieses Ergebnis zu erreichen, würde man also ein sehr geringes Grundgehalt sowie einen exorbitant hohen alimentativen Familienzuschlag (für den Partner und die ersten beiden Kinder) benötigen.


Und jetzt schauen wir doch mal auf drei willkürlich ausgewählte Zitate des BVerfG (es gäbe eine Vielzahl weiterer Textstellen, die man heranziehen könnte):

1.) Im aktuellen Beschluss 2 BvL 5/18 aus dem Jahr 2025 steht beispielsweise in Rn. 49: "Die Besoldung stellt kein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen dar. Sie ist vielmehr ein ,,Korrelat" des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit – grundsätzlich auf Lebenszeit – die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen."
2.) Im Jahr 1977 hat das BVerfG im Beschluss 2 BvR 1039/75 beispielsweise in Rn. 75 geschrieben, dass "es bei natürlicher Betrachtung einer gewissen Selbstverständlichkeit [entspricht], daß bei der Familie mit einem oder zwei Kindern der Kindesunterhalt ganz überwiegend aus den allgemeinen, d. h. "familienneutralen" und insoweit auch ausreichenden Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann und die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ergänzend hinzutreten."
3.) Im aktuellen Beschluss 2 BvL 5/18 aus dem Jahr 2025 hat das BVerfG in Rn. 92 größtenteils den Text aus Rn. 49 des Beschlusses 2 BvL 4/18 aus dem Jahr 2020 übernommen. ABER: Es hat zusätzlich als neue Vorgabe eingefügt, dass es bezüglich des Familienzuschlags "gewisse Grenzen [gibt], die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind."


Seid ihr also wirklich der Meinung, dass es mit diesen drei Zitaten des BVerfG in Einklang stünde, wenn ein kleinster 4K-Beamter im Vergleich zu seinem kleinsten 1K-Kollegen einen so exorbitant hohen Familienzuschlag erhielte, dass er damit auf die 2,3-fache Nettoalimentation käme..?


Nein, die Fortschreibungsprüfung würde ja bei allen Grundbesoldungen zu einem Wert führen, der deutlich höher ist, als MÄE * 0,8 * 1. Die Familienzuschläge wären also deutlich geringer (und nicht das 2,3 fache).

Ich nehme mal etwas Komplexität aus "meinem Thema" raus und stelle eine einfache Frage:
Ist es (aus Eurer Sicht) zulässig, dass die Grundbesoldung des A5-1 Beamten (Berlin, Single, 2026) unter MÄE*0,8*2,3 liegt?

NvB

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 15:14Ob das ein Vorwärts in die richtige Richtung wäre?

Bärbock, Brosius-Gersdorf, Göring-Eckart, Künast, Klöckner, Weidel, an welche Konifere hast du da so gedacht?

Dann schon lieber einen hochverdienten Professor aus Bonn, der zumal auf unserer Seite steht.

Brorhilker, Mai Thi Nguyen-Kim, Anke Engelke,...

Einfach mal andere Gesichter.

PerPlex

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Heute um 16:43Nein, die Fortschreibungsprüfung würde ja bei allen Grundbesoldungen zu einem Wert führen, der deutlich höher ist, als MÄE * 0,8 * 1. Die Familienzuschläge wären also deutlich geringer (und nicht das 2,3 fache).

Ich nehme mal etwas Komplexität aus "meinem Thema" raus und stelle eine einfache Frage:
Ist es (aus Eurer Sicht) zulässig, dass die Grundbesoldung des A5-1 Beamten (Berlin, Single, 2026) unter MÄE*0,8*2,3 liegt?



Ich greife das Mal auf und sage:
Ja ist zulässig, solange a) über Familienzuschläge für einen tatsächlich 4K Beamten das Ergebnis der Formel passt und b) die dafür gewährten Zuschläge nicht über das aus der Rechtsprechung des BVerfG (siehe Beitrag von BVerfGBeliever) erlaubte Maß hinaus gehen. Insbesondere darf es durch Zuschläge zu keiner Aushebelung der Ämterwertigkeit kommen, da Ausgangspunkt der amstangemessen Besoldung stets das Amt in statusrechtlichen Sinne ist.

BVerfGBeliever

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Heute um 16:43Nein, die Fortschreibungsprüfung würde ja bei allen Grundbesoldungen zu einem Wert führen, der deutlich höher ist, als MÄE * 0,8 * 1.
Na, dann schau doch mal auf den Berliner Entwurf:

1.) Die Fortschreibungsprüfung führt dazu, dass die Besoldung eines ledigen und kinderlosen A4/1-Beamten im Jahr 2020 (rückwirkend) um knapp 200 EUR angehoben werden soll.
2.) Das Gebot der Mindestbesoldung führt hingegen (in der "Interpretation" des Berliner Besoldungsgesetzgebers) dazu, dass die Besoldung eines verheirateten A4/1-Beamten mit zwei Kindern im Jahr 2020 (rückwirkend) um rund 15.000 EUR angehoben werden soll.

Im Ergebnis bekäme ein 1K-Beamter laut des Entwurfs (rückwirkend) für das Jahr 2020 eine Nettoalimentation von 19.628,45 EUR (80% * 1,1169 * MÄE). Ein 4K-Beamter bekäme hingegen eine Nettoalimentation von 40.421,07 EUR (80% * 2,3000 * MÄE), also das 2,06-fache seines 1K-Kollegen..