Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SonicBoom

Zitat von: NvB in Heute um 16:47Brorhilker, Mai Thi Nguyen-Kim, Anke Engelke,...

Einfach mal andere Gesichter.


Brorhilker von mir aus. Rest für die Tonne der Geschichte
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

SonicBoom

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Heute um 16:43Nein, die Fortschreibungsprüfung würde ja bei allen Grundbesoldungen zu einem Wert führen, der deutlich höher ist, als MÄE * 0,8 * 1. Die Familienzuschläge wären also deutlich geringer (und nicht das 2,3 fache).

Ich nehme mal etwas Komplexität aus "meinem Thema" raus und stelle eine einfache Frage:
Ist es (aus Eurer Sicht) zulässig, dass die Grundbesoldung des A5-1 Beamten (Berlin, Single, 2026) unter MÄE*0,8*2,3 liegt?


Wo ist denn dein Knoten im Kopf?
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

GoodBye

Spannend ist vielmehr die Frage, was mit der Fortschreibung zukünftig passieren würde, wenn der Gesetzgeber die Anforderungen an die Mindestbesoldung, deren Rahmen durch die Vorabprüfung gegeben ist, tatsächlich umsetzt. Im Grunde müsste man die Fortschreibung ab diesem Zeitpunkt wieder auf null setzen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SonicBoom

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:23Spannend ist vielmehr die Frage, was mit der Fortschreibung zukünftig passieren würde, wenn der Gesetzgeber die Anforderungen an die Mindestbesoldung, deren Rahmen durch die Vorabprüfung gegeben ist, tatsächlich umsetzt. Im Grunde müsste man die Fortschreibung ab diesem Zeitpunkt wieder auf null setzen.

2026 das neue 1996
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

GoodBye

Zitat von: SonicBoom in Heute um 17:322026 das neue 1996

Die gute alte Zeit  ;D

Nichtsdestotrotz, wieso sollte der Gesetzgeber jahrelang Fortschreibungsvolumen als Dank dafür ernten, dass er jahrzehntelang verfassungswidrig alimentiert hat?
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SonicBoom

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:49Die gute alte Zeit  ;D

Nichtsdestotrotz, wieso sollte der Gesetzgeber jahrelang Fortschreibungsvolumen als Dank dafür ernten, dass er jahrzehntelang verfassungswidrig alimentiert hat?

Ich sehe das so. Seit 1996 bspw. Index 156,54. ab 2026 Index 158,34 sowie Besoldung 158,34. Luft für 5% und dann wieder gute Nacht DH.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025


Wissenschaftsmanager

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 17:04Na, dann schau doch mal auf den Berliner Entwurf:

1.) Die Fortschreibungsprüfung führt dazu, dass die Besoldung eines ledigen und kinderlosen A4/1-Beamten im Jahr 2020 (rückwirkend) um knapp 200 EUR angehoben werden soll.


Für 2020, Single (1K), Angaben pro Monat:
200€ sind bei 2309.69€ Bruttogehalt in 2020 eine Steigerung von 9%. Das ist schon ordentlich. Da kommt man auf ein Brutto von ca. 2510€ und Netto von ca 1900€. Das MÄE Einkommen für Berlin lag 2020 bei 1833€. Die Präkariatsschwelle (0,8*MÄE*1) dann bei 1466€. Der entsprechende Beamte lag damit bei 104% des MÄE, was nach RN66 einem "mittleren Einkommen" entspricht. Was gibt es daran auszusetzen?

AltStrG

Zitat von: Henri74 in Heute um 17:06Ich sehe das ähnlich.
Das Netto des Single zu dem aus meiner Sicht ausfallen, da dieser in Steuerklasse 1 fällt und keine Kinderfreibeträge hat.
Die Nettobesoldung des verheirateten Beamten muss im wesentlichen durch die Grundbesoldung sowie die (nicht zu hohen) Familienzuschläge bei Steuerklasse III und den Kinderfreibeträgen nach zu erwartenden PKV-Kosten die 2,3 Prüfung bestehen.
Wenn dies passt und die Familienzuschläge nicht hoch sind, darf der Single einen niedrigeren Nettobetrag durch die fehlenden Familienzuschläge und die anderen Steuermerkmale haben.
So verstehe ich es.


Nein. Es gibt keine singuläre 1K Rechtsprechung.

Das BVerfG prüft ausschließlich den kleinsten 4K-Beamten, weil dessen Existenzminimum den absoluten Untergrenzwert definiert. Der Single ist keine Sonderkategorie und bekommt auch keine eigene Pruefmatrix. Sein Niveau ergibt sich zwingend aus der verfassungsrechtlichen Logik, nicht aus irgendwelchen konstruierten Nebenrechnungen. Wer weiterhin mit ,,Single-Vergleichen" argumentiert, operiert an der Systematik vorbei. Die Normuntergrenze wird nicht zweimal bestimmt."reicht als Komplett-Zusammenfassungs-Feststellung. (©Drugi, so schön zusammengefasst, da habe ich jetzt keine Lust zu :)) )

Ich verweise auf:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg471542.html#msg471542
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg471543.html#msg471543
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg471559.html#msg471559

Rheini

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Heute um 20:01Für 2020, Single (1K), Angaben pro Monat:
200€ sind bei 2309.69€ Bruttogehalt in 2020 eine Steigerung von 9%. Das ist schon ordentlich. Da kommt man auf ein Brutto von ca. 2510€ und Netto von ca 1900€. Das MÄE Einkommen für Berlin lag 2020 bei 1833€. Die Präkariatsschwelle (0,8*MÄE*1) dann bei 1466€. Der entsprechende Beamte lag damit bei 104% des MÄE, was nach RN66 einem "mittleren Einkommen" entspricht. Was gibt es daran auszusetzen?

Schreibe ich in meinem Widerspruch rein, wenn dein Vorschlag Gesetzeskraft erlangen sollte.