Stadtstaatzulagen Hamburg und Bremen - wann Gespräche?

Begonnen von Littlegoaty, 10.07.2025 16:51

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JohnR

Also noch mindestens einen Monat länger warten. Danke für die Info .

DasInstitut

Ich bin zwar nicht berechtigt, die Zulage zu erhalten, aber empfinde es mittlerweile als Affront, wie sehr das ganze ohne ersichtlichen Grund verzögert wird. Tut mir wirklich leid für euch, Kollegen. :(

Pipprock

Also ich  traue HH erfahrungsgemäß alles zu. Ich würde mich inzwischen nichtmal wundern, wenn sie die Zulage auf irgendeine Art ein weiteres Mal wieder versuchen zu streichen. Der Umgang mit den AN ist schon bisweilen bemerkenswert. Ich frage mich, wie lange sie das noch so durchziehen können. Ich würde jedenfalls heute niemanden empfehlen bei der FHH einen Vertrag zu unterschreiben, wenn es eine Alternative gibt. Die Herausforderung ist scheinbar nicht der Job, sondern den AG auszuhalten.

Warnstreik

Zitat von: Pipprock in 18.08.2026 12:09Also ich  traue HH erfahrungsgemäß alles zu. Ich würde mich inzwischen nichtmal wundern, wenn sie die Zulage auf irgendeine Art ein weiteres Mal wieder versuchen zu streichen. Der Umgang mit den AN ist schon bisweilen bemerkenswert. Ich frage mich, wie lange sie das noch so durchziehen können. Ich würde jedenfalls heute niemanden empfehlen bei der FHH einen Vertrag zu unterschreiben, wenn es eine Alternative gibt. Die Herausforderung ist scheinbar nicht der Job, sondern den AG auszuhalten.

Die Zulage ist tariflich verhandelt und wird umgesetzt - dann kommt sie halt nen Monat später. Ich finde es gibt andere Faktoren um einen Arbeitgeber gut oder schlecht zu finden. Gerade in den Stadtstaaten ist es durch die Übernahme der kommunalen Aufgaben sehr heterogen: Es gibt in Hamburg Behörden, bei denen ich ungern arbeiten würde - andere sind aber gut. Bei Tarifverhandlungen gibt es überall - im ÖD wie in der Wirtschaft - immer zwei Pole, die sich abstoßen. Momentan wird auch in der Wirtschaft geknappst.

Aleksandra

Zitat von: DasInstitut in 18.08.2026 08:11Ich bin zwar nicht berechtigt, die Zulage zu erhalten, aber empfinde es mittlerweile als Affront, wie sehr das ganze ohne ersichtlichen Grund verzögert wird. Tut mir wirklich leid für euch, Kollegen. :(
ergeht mir genauso. Verrückt, was es für ein Gezerre darum gibt. Insbesondere wenn man bedenkt, dass es da wirklich nur um Peanuts geht.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 1,96%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,2% - Verdi 3,00%
2026: Inflation 2,2% - Verdi 3,99%


derwuselige

Sind die jeweiligen Geschäftszimmer z.B. D3 und D4 in den BA dann berechtigt ? Sie sind ja keine Leitungen, haben aber auch wenig Kundenkontakt.

Wabi Sabi

In diesem Zuammenhang ist vielleicht auch folgende Fundstelle aus dem Bereich der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung ganz interessant:

https://dokumente.hamburg.de/resource/blob/1209124/4bce3eeb3615cfd80d5528139367ff21/mbl-10-2026-data.pdf

Auszug (dort Seite 101 f.):

Zulage bürgernahe Dienste (Hamburg-Zulage)
Die Zulage für bürgernahe Dienste erhalten Beschäftigte, die mindestens im Umfang der Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit Tätigkeiten im persönlichen Kontakt in Form einer Interaktion bzw. Kommunikation (auch telefonisch)zu Bürgern ausüben. In der Anlage zum Tarifvertrag wurden die Tätigkeitsbereiche festgelegt, bei denen davon ausgegangen wird, dass die Beschäftigte in den genannten Tätigkeitsbereichen die Voraussetzung grundsätzlich erfüllen und der Anspruch auf die Zulage besteht (sog. ,,Regelvermutung"). Ausnahmen  zum Zulagenanspruch gelten für die Intendanzverwaltungen (administrative Aufgaben ohne Bürgerkontakt) und Führungskräfte. Für diese ist der Anspruch individuell zu prüfen
Die anspruchsberechtigten Beschäftigten sind durch die Personalabteilung identifiziert worden und werden durch ein persönliches Anschreiben über die Zulagengewährung informiert. In der BSFB haben Beschäftigte in folgenden Tätigkeitsbereichen einen Zulagenanspruch:
� Alleinkräfte und Mitarbeitenden in den Schulbüros der staatlichen Schulen sowie die Büroleitung und Assistenzkräfte unabhängig der jeweiligen Entgeltgruppe
� Geschäftszimmerkräfte der ReBBZ-Beratungsabteilungen
� Ergo- und Physiotherapeuten in PTF-Teams an staatlichen Schulen
� Beschäftigte mit überwiegend bürgernahen Tätigkeiten, u.a. im Familieninterventionsteam, Amtsvormundschaften und in der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle, sofern sie keine Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst erhalten.
Einen Anspruch auf die Zulage für bürgernahe Dienste (Hamburg-Zulage) haben auch solche Beschäftigte, die inhaltsgleiche Tätigkeiten oder vergleichbare Leistungen zu den in der Anlage zum Tarifvertrag festgelegten Tätigkeitsbereichen ausüben. Diese Bereiche wurden durch die Personalabteilung gesondert identifiziert und müssen zunächst mit dem Personalamt abgestimmt werden. Die Gewährung der Zulage wird sich für diese Beschäftigten daher noch verzögern
Beschäftigte, die nicht einem der genannten Tätigkeitsbereiche angehören und dennoch die Zulage für bürgernahe Dienste beanspruchen wollen, müssen einen begründeten Antrag bei ihrem zuständigen Personalsachgebiet stellen. Dem Antrag ist die Aufgaben- bzw. Stellenbeschreibung beizufügen. Sollte für den Tätigkeitsbereich durch die BSFB noch keine Stellenbeschreibung erstellt worden sein, haben die Vorgesetzten bzw. die Schulleitung diese anzufertigen und dem Antrag beizufügen. Die Anträge werden anschließend durch die Personalabteilung geprüft und mit dem Personalamt abgestimmt.


Zu beneiden sind diejenigen, die das ganze umsetzen müssen, sicherlich nicht.  ::)

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!