Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Reisinger850

Zitat von: Robertbob in Gestern um 21:36Kann ja auch sein, das er meint, Beamte die ohnehin nicht mit einer zusätzlichen Besoldungserhöhung gerechnet haben, freuen sich über 2 % mehr. Alle, welche hier im Forum unterwegs sind und mit einer Erhöhung im mittleren 3 stelligen Bereich rechnen, den wird es nicht ausreichend genug sein.

Ich deute seine Aussagen jetzt mal so, dass
Beamte mit 2 Kindern eher weniger zufrieden sein werden im Vergleich zu Singles -> da bei einem Einbau des FZ 1-2 halt kaum mehr an netto bei dieser Gruppe rauskommen wird.

Vlt meldet er sich hier nochmal ;)

BeamterNRW

Zitat von: PierreKe in Gestern um 21:12Wie sehr wird sich dieser Teil freuen? Jetzt hau mal grob was raus.

Guten Abend,

ich nehme die Diskussion an dieser Stelle gerne noch einmal auf, möchte mich jedoch in Zurückhaltung üben. Insofern kann ich "keinen raushauen". Letztlich gilt die bewährte Maxime: Erst wenn ein Gesetz formal verkündet ist, besitzt es Verbindlichkeit. Sämtliche Etappen im Vorfeld sind Teil eines dynamischen Gesetzgebungsprozesses, dessen Natur es ist, Raum für Modifikationen zu bieten. Daher können sich Inhalte noch stark verändern.

Inhaltlich entsprach meine Aussage im Wesentlichen der Interpretation von Robertbob:
Die Wahrnehmung finanzieller Besserstellungen ist zutiefst subjektiv. Während für die eine Person bereits ein Nettoplus von 50 € einen spürbaren Mehrwert darstellt, stellt sich dieses Gefühl bei einer anderen womöglich erst ab 500 € ein. Gleiches gilt für prozentuale Steigerungen: Eine Erhöhung um ein Prozent mag dem einen als angemessen erscheinen, während ein anderer selbst eine Steigerung um zehn Prozent als unzureichend verwerfen würde. Maßgeblich sind stets die individuelle Lebenssituation und die persönliche Grundhaltung – auch hinsichtlich der Frage, ob Widersprüche und Klageverfahren aus tiefer Überzeugung geführt werden oder lediglich auf das Anraten Dritter zurückgehen. Allen Ansprüchen gerecht zu werden, bleibt ein Ding der Unmöglichkeit.

Veranschaulichen lässt sich dies an historischen Präzedenzfällen: Als im Jahr 2016 die Besoldungsgruppen A3 und A4 abgeschafft wurden, empfanden die Betroffenen die damit einhergehende Überleitung als erfreuliche, wenn auch stillschweigende Aufwertung. Demgegenüber dürften Bestandsbeamtinnen und -beamte der Besoldungsgruppe A5 diesen Schritt als leistungslose Nivellierung und Ungerechtigkeit wahrgenommen haben. Eine analoge Dynamik zeigte sich bei der Anhebung der Eingangsstufe: Von Neuangekommenen als längst überfällige Würdigung begrüßt, stieß sie im Bestand auf Unverständnis, da der eigene Erfahrungsvorsprung optisch entwertet wurde.

Möglicherweise mag der eine oder andere meinen bisherigen wie auch den vorstehenden Ausführungen eine bestimmte Tendenz entnehmen – wenngleich dies ausdrücklich nicht in meiner Absicht liegt. Etwaigen darauffolgenden Interpretationen werde ich mich jedoch weder anschließen noch diesen widersprechen.

LG

LehrerInNRW

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 00:27Guten Abend,

ich nehme die Diskussion an dieser Stelle gerne noch einmal auf, möchte mich jedoch in Zurückhaltung üben. Insofern kann ich "keinen raushauen". Letztlich gilt die bewährte Maxime: Erst wenn ein Gesetz formal verkündet ist, besitzt es Verbindlichkeit. Sämtliche Etappen im Vorfeld sind Teil eines dynamischen Gesetzgebungsprozesses, dessen Natur es ist, Raum für Modifikationen zu bieten. Daher können sich Inhalte noch stark verändern.

Inhaltlich entsprach meine Aussage im Wesentlichen der Interpretation von Robertbob:
Die Wahrnehmung finanzieller Besserstellungen ist zutiefst subjektiv. Während für die eine Person bereits ein Nettoplus von 50 € einen spürbaren Mehrwert darstellt, stellt sich dieses Gefühl bei einer anderen womöglich erst ab 500 € ein. Gleiches gilt für prozentuale Steigerungen: Eine Erhöhung um ein Prozent mag dem einen als angemessen erscheinen, während ein anderer selbst eine Steigerung um zehn Prozent als unzureichend verwerfen würde. Maßgeblich sind stets die individuelle Lebenssituation und die persönliche Grundhaltung – auch hinsichtlich der Frage, ob Widersprüche und Klageverfahren aus tiefer Überzeugung geführt werden oder lediglich auf das Anraten Dritter zurückgehen. Allen Ansprüchen gerecht zu werden, bleibt ein Ding der Unmöglichkeit.

Veranschaulichen lässt sich dies an historischen Präzedenzfällen: Als im Jahr 2016 die Besoldungsgruppen A3 und A4 abgeschafft wurden, empfanden die Betroffenen die damit einhergehende Überleitung als erfreuliche, wenn auch stillschweigende Aufwertung. Demgegenüber dürften Bestandsbeamtinnen und -beamte der Besoldungsgruppe A5 diesen Schritt als leistungslose Nivellierung und Ungerechtigkeit wahrgenommen haben. Eine analoge Dynamik zeigte sich bei der Anhebung der Eingangsstufe: Von Neuangekommenen als längst überfällige Würdigung begrüßt, stieß sie im Bestand auf Unverständnis, da der eigene Erfahrungsvorsprung optisch entwertet wurde.

Möglicherweise mag der eine oder andere meinen bisherigen wie auch den vorstehenden Ausführungen eine bestimmte Tendenz entnehmen – wenngleich dies ausdrücklich nicht in meiner Absicht liegt. Etwaigen darauffolgenden Interpretationen werde ich mich jedoch weder anschließen noch diesen widersprechen.

LG

Lieber Markus  ;) ,

die Korrektheit einer aA zu einem zu einem subjektiven Wahrnehmungsproblem zu verklären, ist ein weiterer netter Trick. Das BVerfG. hat Kriterien einer aA definiert und diese sind, so weit Gesetze objektiv sein können, objektiv. Sollte eine aA den Kriterien des BVerfG. genügen, stellt sich die subjektive Frage nicht mehr. Eine objektiv richtige aA muss subjektiv als korrekt akzeptiert werden.

Reisinger850

Das hört sich eher danach an, aA herstellen von A5-A9 und der Rest erhält gestaffelt wenige Eur mehr zur Wahrung des Abstandes...

Rheini

Zitat von: LehrerInNRW in Heute um 06:15Lieber Markus  ;) ,

die Korrektheit einer aA zu einem zu einem subjektiven Wahrnehmungsproblem zu verklären, ist ein weiterer netter Trick. Das BVerfG. hat Kriterien einer aA definiert und diese sind, so weit Gesetze objektiv sein können, objektiv. Sollte eine aA den Kriterien des BVerfG. genügen, stellt sich die subjektive Frage nicht mehr. Eine objektiv richtige aA muss subjektiv als korrekt akzeptiert werden.


Korrekt.

Die aA hat weder mit Moral oder subjektivem Empfinden oder einem anderen Gefühl zu tun. Die aA richtet sich alleinig nach dem GG.

Robertbob

Zitat von: Reisinger850 in Heute um 07:03Das hört sich eher danach an, aA herstellen von A5-A9 und der Rest erhält gestaffelt wenige Eur mehr zur Wahrung des Abstandes...
Sollte man das Grundgehalt um einen festen Betrag erhöhen, würde ohnehin prozentual jeder weniger bekommen, je höher seine Besoldungsstufe ist. Das kann ich mir aber nicht vorstellen.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 09:00Sollte man das Grundgehalt um einen festen Betrag erhöhen, würde ohnehin prozentual jeder weniger bekommen, je höher seine Besoldungsstufe ist. Das kann ich mir aber nicht vorstellen.

Bei der letzten Besoldungserhöhung hat man ja genau das auf Verweis des Abstandsgebotes unterlassen. Interessant wenn es dann in zukünftigen Erhöhungen, wieder kommt.

Robertbob

Zitat von: Rheini in Heute um 09:02Bei der letzten Besoldungserhöhung hat man ja genau das auf Verweis des Abstandsgebotes unterlassen. Interessant wenn es dann in zukünftigen Erhöhungen, wieder kommt.
Interessant ist da wohl nicht das richtige Wort, "ungerecht" wäre wohl die bessere Wahl.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 09:32Interessant ist da wohl nicht das richtige Wort, "ungerecht" wäre wohl die bessere Wahl.

Ungerecht könnte ich erst dann sagen wenn ich weiß wie es kommt.

Robertbob

Niedersachsen macht sich bei der Besoldungsanpassung einen schlanken Fuß. Es werden einfach 170 € vom FamZ ins Grundgehalt übernommen. Ein wenig mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld das wars dann. Die Beamtenvertretung ist stinkt sauer.

Egge2206

Zitat von: Robertbob in Gestern um 15:56Ich gehe eher von einer Erhöhung des Grundgehaltes von ca. 250 € aus. Deshalb auch meine Frage ob die 1,61 Mrd. zusätzlich sein sollen.

250 € pro Monat ab 01/23 oder ab einem Zeitpunkt in der Zukunft?

Robertbob

#2876
Zitat von: Egge2206 in Heute um 11:37250 € pro Monat ab 01/23 oder ab einem Zeitpunkt in der Zukunft?

Mein Tipp. Zahlung für alle rückwirkend ab 01.01.2026 und wer Widerspruch eingelegt hat, auch für 2025. Für 2024 und davor bleibe ich skeptisch.  Mein Tipp bezieht sich natürlich auf monatliche Erhöhung.

cookiedent

Zitat von: Robertbob in Heute um 11:34Niedersachsen macht sich bei der Besoldungsanpassung einen schlanken Fuß. Es werden einfach 170 € vom FamZ ins Grundgehalt übernommen. Ein wenig mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld das wars dann.
Jedes Land hat eben einen anderen Rechenweg, um eine "Angemessenheit" zu erreichen und den Haushalt maximal zu schonen.

Zitat von: Robertbob in Heute um 11:34Die Beamtenvertretung ist stinkt sauer.
Mit Recht.
Ich halte so eine Vorgehensweise für schäbig, könnte aber auch ein Signal sein, was uns erwarten könnte.
Ich bleibe somit bei meiner 2% Prognose und hab mir bereits neue Druckerkartuschen bestellt.

Max_Muster

Zitat von: cookiedent in Heute um 13:36Jedes Land hat eben einen anderen Rechenweg, um eine "Angemessenheit" zu erreichen und den Haushalt maximal zu schonen.
Mit Recht.
Ich halte so eine Vorgehensweise für schäbig, könnte aber auch ein Signal sein, was uns erwarten könnte.
Ich bleibe somit bei meiner 2% Prognose und hab mir bereits neue Druckerkartuschen bestellt.
Mein Tipp:
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Dann hast Du sofort eine Bestätigung und die Kosten gehen gegen Null.

Max_Muster

Meine Prognose würde jetzt in Richtung Saarland gehen: grob 4% mehr für alle Besoldungsstufen, Nachzahlung ab 2024 und ansonsten je nach WS, strukturelle Neuordnung ab 2027.

In einer Woche wissen wir vermutlich mehr.