Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

AltStrG

Zitat von: matthew1312 in Heute um 15:26Danke.

Wir werden von Dilettanten regiert. PDF-Seiten 38 und 39 zeigen einen "Steuerabzug". Der basiert erkennbar auf Lohnsteuerklasse III. Anders als bei dem bisher als Partnereinkommen unterstellten Minijob unterliegt der Partner nach der "Logik" des Gesetzentwurfs jedoch dem ganz normalen Lohnsteuerabzug. Minijobs tun dies nicht, wie Juristen wissen sollten.

Wenn aber dem Partner ein "normales" Einkommen unterstellt wird, kann nicht einfach vorausgesetzt werden, dass eben dieser Partner damit einverstanden ist, zugunsten des Beamten in die Lohnsteuerklasse V zu gehen.

Es ist nicht auszuhalten.

Tja.....

matthew1312

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:33Tja.....
Auszug KI-Chat:

"Damit impliziert die Modellrechnung genau das, was Du sagst: Die steuerliche Entlastung des Beamten durch den doppelten Grundfreibetrag wird auf den Partner abgewälzt. Das ist unter Gleichstellungsgesichtspunkten (Art. 3 GG) und mit Blick auf Art. 6 GG höchst problematisch – erst recht, wenn diese Annahme pauschal und ohne Wahlmöglichkeit (z. B. IV/IV) getroffen wird."

Wahnsinn alles.

Sind die alle dumm?

GoodBye

Das Spannende ist, dass das fiktive Partnereinkommen damit konsequenterweise in Lohnsteuerklasse 5 erwirtschaftet werden muss. Dies führt in unteren Besoldungsgruppen wohl dazu, dass der Partner wohl ein höheres fiktives Bruttoeinkommen hat, als der Beamte selbst als eigenes tatsächliches Bruttoeinkommen hat.

Dass Partner demjenigen die günstigere Steuerklasse 3 zuordnen, der ein geringeres Brutto hat, ist vollkommen Banane.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

NvB

Zitat von: matthew1312 in Heute um 15:43Wahnsinn alles.

Sind die alle dumm?

Nicht alles was nach Dummheit aussieht, ist es am Ende.

Ich frage mich ja echt wann ihr alle mal erkennt, dass wir höchstprobelamtische Verfassungsfeinde (CDU / SPD) im Bundestag sitzen haben.

Die große Shitshow endet hoffentlich am Sonntag um 18:00 Uhr. 

MOGA

Zitat von: matthew1312 in Heute um 15:43Auszug KI-Chat:

"Damit impliziert die Modellrechnung genau das, was Du sagst: Die steuerliche Entlastung des Beamten durch den doppelten Grundfreibetrag wird auf den Partner abgewälzt. Das ist unter Gleichstellungsgesichtspunkten (Art. 3 GG) und mit Blick auf Art. 6 GG höchst problematisch – erst recht, wenn diese Annahme pauschal und ohne Wahlmöglichkeit (z. B. IV/IV) getroffen wird."

Wahnsinn alles.

Sind die alle dumm?

Dummdreist...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

GoodBye

Spannend, wenn man von einem fiktiven Partnereinkommen in Steuerklasse 5 in Höhe von Netto 22.000 Euro ausgeht, entspricht das Brutto ungefähr dem derzeitigem Brutto der niedrigsten Besoldungsgruppe, verheiratet, mit zwei Kindern in Niedersachsen. Bei zwei Kindern natürlich in Teilzeit  ;D  ;D  ;D

Nein, natürlich arbeiten beide Vollzeit, hier herrscht Gleichberechtigung.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Knecht

Unsere Politiker sind endgültig in der Realsatire angekommen. Immer wenn man denkt es geht nicht noch tiefer/blöder wird man eines Besseren belehrt.

BPolFrust

Zitat von: matthew1312 in Heute um 15:43Auszug KI-Chat:

"Damit impliziert die Modellrechnung genau das, was Du sagst: Die steuerliche Entlastung des Beamten durch den doppelten Grundfreibetrag wird auf den Partner abgewälzt. Das ist unter Gleichstellungsgesichtspunkten (Art. 3 GG) und mit Blick auf Art. 6 GG höchst problematisch – erst recht, wenn diese Annahme pauschal und ohne Wahlmöglichkeit (z. B. IV/IV) getroffen wird."

Wahnsinn alles.

Sind die alle dumm?

Natürlich sind sie das nicht.
Man wird alles mit dem Gestaltungsspielraum des DH begründen und so lange fiskalisch günstig rechnen, bis das BVerfG darüber entscheidet.
Mittlerweile bin ich fast der Meinung das der Beschluss aus 2025 mehr Chaos gestiftet, als er repariert hat.

Dem DH müssen klarere Grenzen zur Berechnung der Besoldung gesetzt werden, ansonsten wird das weiterhin so gerechnet, dass man die Prekariatsschwelle nur mit fiktiven Einkommen erreichen wird.

GoodBye

Zitat von: Knecht in Heute um 16:46Unsere Politiker sind endgültig in der Realsatire angekommen. Immer wenn man denkt es geht nicht noch tiefer/blöder wird man eines Besseren belehrt.

Das Parlament soll einen Schnitt durch die Bevölkerung abbilden, so what...
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Knecht

Zitat von: GoodBye in Heute um 16:47Das Parlament soll einen Schnitt durch die Bevölkerung abbilden, so what...

Das wäre wünschenswert.

Das Parlament ist jedoch mittlerweile leider zu einer Brutstätte von Parteisoldaten mit Jura-, bzw. Politikwissenschaftsstudium und keinerlei Rückgrat verkommen.

BVerfGBeliever

#4555
Zitat von: matthew1312 in Heute um 15:26Wir werden von Dilettanten regiert. PDF-Seiten 38 und 39 zeigen einen "Steuerabzug". Der basiert erkennbar auf Lohnsteuerklasse III. Anders als bei dem bisher als Partnereinkommen unterstellten Minijob unterliegt der Partner nach der "Logik" des Gesetzentwurfs jedoch dem ganz normalen Lohnsteuerabzug. Minijobs tun dies nicht, wie Juristen wissen sollten.

Wenn aber dem Partner ein "normales" Einkommen unterstellt wird, kann nicht einfach vorausgesetzt werden, dass eben dieser Partner damit einverstanden ist, zugunsten des Beamten in die Lohnsteuerklasse V zu gehen.

Es ist nicht auszuhalten.
Jetzt mal gaaaaaaanz langsam! Der Brandenburger Entwurf nimmt lediglich an, dass der Partner einen Betrag von 896,48 EUR zum Netto(!)-Einkommen der vierköpfigen Beamtenfamilie beiträgt (und selbstverständlich darf man diese Anrechnung kritisieren, aber das ist hier ja nicht das Thema). Falls ich meinen Steuerrechner (Annahme: von den angegebenen 640,55 EUR PKV-Kosten sind 524,50 EUR steuerlich anrechenbar) richtig bedient habe (wie gesagt, Urlaub, heruntergefahrenes Hirn, etc.), müsste dies einem monatlichen Beitrag zum Brutto-Familieneinkommen in Höhe von rund 1.210 EUR (also 14.520 EUR im Jahr) entsprechen. Zum Vergleich: In Bayern und im BMI-Entwurf werden 22.648 EUR Brutto-Partnereinkommen statt 14.520 EUR angerechnet.

Mit anderen Worten: Das einzig Entscheidende ist die Annahme, dass der Partner ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.210 EUR zu den Familieneinkünften beisteuert! Die Wahl der konkreten Steuerklassen ist dabei völlig irrelevant! Denn spätestens mit der Steuererklärung gibt es etwaige Nachzahlungen oder Erstattungen, so dass das finale Familien-Nettoeinkommen in allen Fällen (III/V, V/III, VI/VI, VI/VI mit Faktor) absolut identisch ist!

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: BPolFrust in Heute um 16:46Natürlich sind sie das nicht.
Man wird alles mit dem Gestaltungsspielraum des DH begründen und so lange fiskalisch günstig rechnen, bis das BVerfG darüber entscheidet.
Mittlerweile bin ich fast der Meinung das der Beschluss aus 2025 mehr Chaos gestiftet, als er repariert hat.

Dem DH müssen klarere Grenzen zur Berechnung der Besoldung gesetzt werden, ansonsten wird das weiterhin so gerechnet, dass man die Prekariatsschwelle nur mit fiktiven Einkommen erreichen wird.


Es sollte deutschlandweit nur noch ein Besoldungsgesetz für alle Beamte geben, das nach strengen Vorgaben des BVerfG konstruiert wurde.

Damit würde man den ganzen Taschenspielertricks der einzelnen Länder einen Riegel vorschieben.

AltStrG

Zitat von: matthew1312 in Heute um 15:43Auszug KI-Chat:

"Damit impliziert die Modellrechnung genau das, was Du sagst: Die steuerliche Entlastung des Beamten durch den doppelten Grundfreibetrag wird auf den Partner abgewälzt. Das ist unter Gleichstellungsgesichtspunkten (Art. 3 GG) und mit Blick auf Art. 6 GG höchst problematisch – erst recht, wenn diese Annahme pauschal und ohne Wahlmöglichkeit (z. B. IV/IV) getroffen wird."

Wahnsinn alles.

Sind die alle dumm?

Nein. Da sitzen auch Top-Volljuristen, davon kannst du ausgehen.