Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

2strong

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:16Ich habe mir das Zitat gespart. Es war jemand anderes gemeint. Entschuldige bitte.
Ich teile ja Deine Kritik an der versuchten Schönrechnerei, aber mit dem Steuerklassenargument verrennst Du Dich meines Erachtens.

Du stellst ja selbst fest: Die Mehrzahl der Beamten arbeitet in Vollzeit. Insofern stellt bei typisierender Betrachtung der Vollzeitbeamte und seine fiktive Teilzeitpartnerin mit nur halbem Durchschnittseinkommen den Regelfall dar. Und in dieser Konstellation muss 4/4 nun wirklich nicht üblicher sein als 3/5. Zumal der Gesetzgeber vorliegend ja auch nur den fiktiven Partner bei der Steuerklassenwahl bevormundet und nicht den tatsächlichen. Der Tatsächliche kann seine - falls zutreffend - Steuerklasse wählen, wie er mag.

GoodBye

Bei typisierender Betrachtung stellt zunächst die Beamtin und nicht der Beamte mit Teilzeitpartnerin den ersten Regelfall dar, da die Mehrheit der Beamten Frauen sind.

Hiervon arbeitet mehr als die Hälfte in Teilzeit, was auch eine Typisierung erschwert.

Betrachtet man es geschlechtsneutral, dann befindet sich 1/3 der Beamten in Teilzeit.

Rückschlüsse sind also schwierig.

Gehe ich statistisch davon aus, dass nur in 7,7 % der Familien die Frau die Hauptverdienerin ist, wird es bei dem o.g. Frauenanteil noch schwieriger. Dann komme ich unter Umständen zu dem Schluss, dass in einem Großteil der Beamtenfamilien der Hauptverdiener nicht der Beamte ist.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

2strong

Ob Mann oder Frau, ist meiner Erachtens egal. Aber ich gebe Dir Recht: Der Dienstherr will sich die Sache schön rechnen und mit dem fiktiven Partnereinkommen hoffe ich und glaube ich auch, dass er auf die Nase fallen wird. Wenn jeder Dienstherr hier einen anderen Wert ansetzt und das auch tatsächlich a setzen dürfte, wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet. Verfassungsrichter sind auch nur Menschen...

DeltaR95

Zitat von: 2strong in Heute um 17:03Da erzähle ich Dir doch nichts Neues, ich bitte Dich! Bei einer Bruttobetrachtung der Einstiegsgehälter hängt die Beamtenbesoldung im Vergleich zur analogen Tarifvergütung auch in Deutschland bereits rd. 10% hinterher. Kompensiert - und insbesondere im hier in Rede stehenden höheren Dienst auch überkompensiert - wird das grundsätzlich durch die entfallenden Sozialabgaben. Deshalb ist die Bruttovergütung bei Beamten ja kein sonderlich hilfreicher Vergleichsmaßstab. Und das ist er erst Recht nicht im Vergleich zu Bulgarien.

Welche Relevanz hat das nationale Steuermodell von Deutschland im Vergleich mit den anderen Nationen? Danach habe ich dich gefragt. Du hast in Abrede gestellt, dass diese Untersuchung auf europäischer Ebene fehlerhaft wäre. Deshalb bitte ich dich erneut das mit Zahlen zu hinterlegen.

2strong

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 18:22Welche Relevanz hat das nationale Steuermodell von Deutschland im Vergleich mit den anderen Nationen? Danach habe ich dich gefragt. Du hast in Abrede gestellt, dass diese Untersuchung auf europäischer Ebene fehlerhaft wäre. Deshalb bitte ich dich erneut das mit Zahlen zu hinterlegen.
Das nationale Steuermodell hat insofern Relevanz, als dass es sich auf die Nettobezüge auswirkt. Dazu hatte ich mich allerdings nicht eingelassen. Falls Du das nationale Sozialversicherungsregime meinst, auf das ich Bezug genommen habe, ist es insofern von erheblicher Bedeutung, als dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten eine entsprechende Privilegierung von Beamten und Richtern, insbesondere in Osteuropa - den im Artikel besonders hervorgehobenen Ländern - nicht kennen.

Im Übrigen habe ich nicht in Abrede gestellt, dass diese Untersuchung auf europäischer Ebene fehlerhaft sei - vermutlich wolltest Du ohnehin das Gegenteil ausdrücken -, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass die Bruttobetrachtung, die methodisch durchaus zutreffend vorgenommen worden sein mag, zu verzerrten Ergebnissen führt, da niemand von seinem Bruttolohn einkaufen geht. Wenn Du an dieser Schlussfolgerung Zweifel hast, kannst Du das ja am freien Wochenende selbst nachrechnen.

Julianx1

Also, dass der Dienstherr sich seine Besoldung schön rechnen möchte brauchen wir nicht diskutieren.

Das Problem ist, er fängt nicht an zu rechnen. Bzw. er rechnet es nicht fertig. Selbst hier gehen die Meinung soweit auseinander was eigentlich der richtige Weg zur amtsangemessenen Besoldung ist. Insbesondere wenn Familie und Kinder ins Spiel kommen. Der eine möchte die B- Besoldung aus dem Rennen kicken und somit das Abstandsgebot in die Tonne kloppen. Der nächste sieht Kinder als eine Art Privatvergnügen. Der Wohnort sollte bei manchen zur Berücksichtigung finden. Bei anderen aber wieder nicht. Die Länder wurschteln vor sich hin und der Bund wurschtelt überhaupt nicht.

Für mich ist das Wichtigste ein Fortschritt. Ein Besoldungsgesetz muss her. Und wenn das schöngerechnet ist dann haben wir aber trotzdem wieder jeder Einzelne das Zepter in der Hand um sich gegen zu wehren.

Ich habe jetzt dreimal beim BVA beantragt meine Widersprüche zu bescheiden. Immer kommt ein vorformulierte Antwort. Die Ruhendstellung bleibt aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahren bestehen. Es läuft aber kein Gesetzgebungsverfahren. Auch wenn das auf der HP des BMI anders zu erkennen ist.

Wir brauchen eine Höchstricherliche Rechtsprechung des BVerfG für den Bund. Vorher wird nichts mehr passieren. Angeblich liegen beim Bund 13 Verfahren. Welche sind das Konkret und in welcher Instanz liegen sie ? Weiß das jemand ?

Bundesjogi

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:33Bei typisierender Betrachtung stellt zunächst die Beamtin und nicht der Beamte mit Teilzeitpartnerin den ersten Regelfall dar, da die Mehrheit der Beamten Frauen sind.

Hiervon arbeitet mehr als die Hälfte in Teilzeit, was auch eine Typisierung erschwert.

Betrachtet man es geschlechtsneutral, dann befindet sich 1/3 der Beamten in Teilzeit.

Rückschlüsse sind also schwierig.

Gehe ich statistisch davon aus, dass nur in 7,7 % der Familien die Frau die Hauptverdienerin ist, wird es bei dem o.g. Frauenanteil noch schwieriger. Dann komme ich unter Umständen zu dem Schluss, dass in einem Großteil der Beamtenfamilien der Hauptverdiener nicht der Beamte ist.
Das ist doch aber auch völlig egal. Die Besoldung muss im Fall der Vollzeitarbeit reichen. Und das fiktive Partnereinkommen ist niedriger als die niedrigste Vollzeit Beamtenbesoldung. D.h. wenn Steuerklasse 3 für den Beamtenpart genommen wird, ist alles korrekt. Denn wenn der Partner nur in Höhe des fiktiven Einkommens verdient kann Steuerklasse 3 für das höhere Einkommen verwendet werden. Wenn das nicht erfolgt, mag es dafür Gründe geben aber auch finanziell selbst zu schädigen kann kein Grund dafür sein, gesetzlich eine abweichende Regelung zu finden. Lange Rede kurzer Sinn: da Steuerklasse 3 allen Verheirateten zur Verfügung steht kann auch angenommen werden, dass sie genutzt wird. Bei Singles wird es dadurch allerdings nur noch komplizierter, keine Ahnung wie man das da regeln will. Aber da wird man über kurz oder lang dazu übergehen, zu sagen, dass die Besoldung in Ordnung ist sofern sie für den typisierten Fall passt. Eine Erhöhung der Familienzuschläge zulasten der Grundbesoldung ist dann der einzige Weg, noch Geld zu sparen. So wird's am Ende wahrscheinlich kommen.

PolareuD

#4657
Zitat von: Julianx1 in Heute um 18:44Wir brauchen eine Höchstricherliche Rechtsprechung des BVerfG für den Bund. Vorher wird nichts mehr passieren. Angeblich liegen beim Bund 13 Verfahren. Welche sind das Konkret und in welcher Instanz liegen sie ? Weiß das jemand ?

Die Alimentationsvefahren gegen den Bund liegen alle in 1. Instanz an mehreren Verwaltungsgerichten. Eines der Verfahren ist seit 2016 anhängig und ruht. Die restlichen sind seit Ende 2024 bis 2026 anhängig.

Es gab aber auch ein weiteres Verfahren, welches 2016 gestartet ist und Ende 2023 per Vergleich beendet wurde.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Julianx1

Zitat von: PolareuD in Heute um 20:26Die Alimentationsvefahren gegen den Bund liegen alle in 1. Instanz an mehreren Verwaltungsgerichten. Eines der Verfahren ist seit 2016 anhängig und ruht. Die restlichen sind seit Ende 2024 bis 2026 anhängig.

Es gab aber auch ein weiteres Verfahren, welches 2016 gestartet ist und Ende 2023 per Vergleich beendet wurde.

Danke für die Info. Und ziemlich erschreckend. Wir sind also noch nicht weit.

PolareuD

Zitat von: Julianx1 in Heute um 21:55Danke für die Info. Und ziemlich erschreckend. Wir sind also noch nicht weit.

Je mehr mitwirken, umso höher ist der Druck auf den Dienstherrn und umso besser sind die Chancen, dass ein Verwaltungsgericht in der Sache vorangeht und ein Vorlagebeschluss erlässt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"


WernerWillsWissen

Unterm Strich alles lächerlich. Das BVerfG verkündet einen weitreichenden Beschluss und der DH, sei es Bund oder Land, kommt mit neuen Zaubertricks um die Ecke. Das BVerfG ist ein zahnloser Tiger und das Gespenst von Widerspruch und Klage verpufft im Lichte der Realität