Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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DerDienende

Es gibt Neuigkeiten:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-richtet-besoldungsrecht-strukturell-neu-aus

Zitate:

"Für das laufende Jahr 2026 sind deshalb nur noch geringfügige Anpassungen erforderlich."

"Im Kern stärkt der Gesetzentwurf die Grundgehälter aller Beamtinnen und Beamten was sich auch auf die Versorgung auswirkt. Durch die Verlagerung des bisherigen Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehälter steigen diese zum 1. Januar 2027 um 1,68 Prozent, die Anwärtergrundbeträge um 30 Euro."

Bin auf die Berechnungen seit 1996 gespannt, sofern diese denn angestellt wurden...

Rheini

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:38Will eure Wohnort-Debatte nicht stören, aber: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-richtet-besoldungsrecht-strukturell-neu-aus

Die Diskussion ist für die Zukunft sowieso obsolet.

"Die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach wohngeldrechtlichen Mietenstufen entfällt, weil ihr Ansatzpunkt mit dem neuen Maßstab weggefallen ist."

Reisinger850

1,68%?

Das ist ja weniger als Niedersachsen?

Rheini

Jetzt fehlt nur noch die konkrete Ausgestaltung mit Tabellen.

nero

Stufe 1 ist verheiratet? Also wird nur für unverheiratete eine Erhöhung der Besoldung vorgesehen? Alle Anderen gehen ,,leer" aus?

DerDienende

Zitat von: nero in Heute um 15:45Stufe 1 ist verheiratet? Also wird nur für unverheiratete eine Erhöhung der Besoldung vorgesehen? Alle Anderen gehen ,,leer" aus?

Sofern sich nichts mehr aus den "geringfügigen Anpassungen" nichts mehr ergibt, ja. Haben doch schließlich 0,56 % mehr bekommen zum 01.04....

Rheini

NRW zahlt halt schon immer verfassungskonform (Satire).

Reisinger850

Verstehe nicht, wie die auf 1,68% kommen, wenn doch allein der Fam Zuschlag 170€ brutto sind?

WikingerBrot

die 1,68% ist nur die Erhöhung weil der Fam Zuschlag auf die Grundbesoldung draufkommt, dass heisst wer den schon hatte kriegt gar nichts. Super Ergebnis , Respekt NRW!

WernerWillsWissen

Das liest sich im ersten Schritt wie ein schlechter Witz
Zitat von: DerDienende in Heute um 15:39Es gibt Neuigkeiten:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-richtet-besoldungsrecht-strukturell-neu-aus

Zitate:

"Für das laufende Jahr 2026 sind deshalb nur noch geringfügige Anpassungen erforderlich."

"Im Kern stärkt der Gesetzentwurf die Grundgehälter aller Beamtinnen und Beamten was sich auch auf die Versorgung auswirkt. Durch die Verlagerung des bisherigen Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehälter steigen diese zum 1. Januar 2027 um 1,68 Prozent, die Anwärtergrundbeträge um 30 Euro."

Bin auf die Berechnungen seit 1996 gespannt, sofern diese denn angestellt wurden...

Das liest sich wie ein schlechter Witz

Robertbob

Zitat von: DerDienende in Heute um 15:39Es gibt Neuigkeiten:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-richtet-besoldungsrecht-strukturell-neu-aus

Zitate:

"Für das laufende Jahr 2026 sind deshalb nur noch geringfügige Anpassungen erforderlich."

"Im Kern stärkt der Gesetzentwurf die Grundgehälter aller Beamtinnen und Beamten was sich auch auf die Versorgung auswirkt. Durch die Verlagerung des bisherigen Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehälter steigen diese zum 1. Januar 2027 um 1,68 Prozent, die Anwärtergrundbeträge um 30 Euro."

Bin auf die Berechnungen seit 1996 gespannt, sofern diese denn angestellt wurden...
Will man den gesamten FamZ bis einschließlich 2 Kinder ins Grundgehalt nehmen. Das glaube ich nicht.

NoRhWe

"Für das Jahr 2026 entstehen einmalige Mehrausgaben von rund 16 Millionen Euro. Für das Jahr 2027 belaufen sich die Mehrausgaben auf rund 464 Millionen Euro, wovon rund 226 Millionen Euro auf eine Ausgleichszulage entfallen, die in den Folgejahren sukzessive abgeschmolzen wird."

Ich nehm´ den Champagner mal wieder aus dem Kühlschrank. Das ist ja weniger als ein Schnaps. Irgendwie fehlt mir die Fantasie, wie das mit dem BVerfG-Urteil in Einklang zu bringen ist.

Die Verbändeanhörung startet - wie von mir schon gemutmaßt - erst morgen, d.h. mit viel Glück bekommen wir den Gesetzentwurf morgen zu sehen. Die Landesregierung scheint den ja nicht veröffentlichen zu wollen.

Max_Muster

Zitat von: Robertbob in Heute um 15:50Wenn ab Januar 2027 die Grundgehälter um 1,68 % steigen, bedeutet das, wer 5200 € Grundgehalt hat, bekommt ca. 90 € brutto mehr. Das ist sicherlich der große Wurf.
Bei mehr als 400 Millionen für 2027 dürfte es wohl immerhin die ein oder andere strukturelle Anpassung geben.