Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Pumpe14

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 14:42Woher kommt jetzt eigentlch, dass der NRW-Entwurf neues Vorbild für unseren Entwurf sein soll? Ich dachte Bayern wäre hier der absolute Liebling. Zumal bei denen laut eigenem Bekunden auch alles in Ordnung ist der Verfassungsmäßigkeit.

Vielleicht rechnet man sich mit einem geringerem fiktivem Partnereinkommen a la NRW später bessere Chancen aus, dass das am Ende in dieser Gestalt wirklich vor Gericht durchgeht.

Ich habe die Befürchtung, dass beim Bund nicht wie im alten Entwurf zukünftig jeder Beamte die FZ1 bekommt, sondern dass wie in NRW, das Volumen aller derzeitigen FZ1 auf alle verteilt wird

xap

Zitat von: wieauchimmer in Heute um 16:38Von solchen Verallgemeinerungen und Voreingenommenheit bekomme ich Brechreiz. Am besten die Opposition komplett verbieten damit "die Guten" die Demokratie retten, nicht wahr? Von einer Gesinnungsprüfung halte ich auch nichts, ansonsten möchte ich diese auch an allen Schulen und Kindergärten damit meine Kinder sicher sind (sowohl für Personal als auch Schüler). Und wen  wir schon dabei sind auch von jedem Busfahrer und Arzt.

Zum Thema: die CDU hat momentan ganz andere Sorgen, als die Alimentation ihrer Beamten. Ich tippe, der Entwurf wird für immer in einer Schublade verschwinden. Das BVerfG wird hier erst eskalieren und rügen müssen.

Was du verbieten möchtest, liegt mir fern. Also verbitte ich mir derartige Unterstellungen. Fakt ist, dass man in 16 Bundesländern Beispiele aus der Opposition finden kann, in denen jeweils das Vorgehen der Regierenden im Bereich Besoldung kritisiert wird. Bis man eben in der Verantwortung steht, dann gehen die Forderungen, die man zuvor gestellt hat, plötzlich nicht mehr.

Von daher: Ich bleibe dabei, dass die AfD opportun lügt. Wie alle anderen übrigens auch. Das wollte ich nicht ausgeschlossen wissen. Darüber hinaus überlasse ich dich deinem Brechreiz, viel Spaß auf dem Klo.

Ryan

Nochmal kurz zur Abstandsberechnung im o.a. Beispiel

Bei Option 2 (höhere BG im Nenner) wird im Grunde der nominale Abstand (im Beispiel waren das in der Ausgangssituation 100-10=90) "linear abgeschmolzen". Wenn der nominale Abstand von 90 auf 45 sinkt (und B konstant bleibt), wird dies als 50%-ige Abschmelzung bezeichnet. (A steigt um 45 auf 55. B unverändert bei 100. Neuer Abstand = 45/100, Abschmelzung = 1- 0,45/0,9 = 50%).

Es geht aber eigentlich nicht um den nominalen, sondern den relativen Abstand; Es geht also um die Relation.
Bei Option 1 ist das m.E. besser abgebildet. wenn B um 900% höher ist als A, dann bedeutet 50% abschmelzen, dass B nur noch 450% höher ist als A.



wieauchimmer

Zitat von: xap in Heute um 17:30Von daher: Ich bleibe dabei, dass die AfD opportun lügt. Wie alle anderen übrigens auch. Das wollte ich nicht ausgeschlossen wissen. Darüber hinaus überlasse ich dich deinem Brechreiz, viel Spaß auf dem Klo.

Das sind ja ganz neue Erkenntnisse, dass in der Politik gelügt wird. Ich denke, du bist da etwas ganz heißem auf der Spur.

xap

Zitat von: wieauchimmer in Heute um 17:32Das sind ja ganz neue Erkenntnisse, dass in der Politik gelügt wird. Ich denke, du bist da etwas ganz heißem auf der Spur.

Dann verstehe ich deinen Brechreiz nicht. Erzähl doch mal.

BPolFrust

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 17:07Ich habe die Befürchtung, dass beim Bund nicht wie im alten Entwurf zukünftig jeder Beamte die FZ1 bekommt, sondern dass wie in NRW, das Volumen aller derzeitigen FZ1 auf alle verteilt wird

Müssten dann nicht die derzeitigen Personen mit voller FZ1 weniger verdienen als vorher?
Dann dürften sie aber auch nicht so eine absurd hohes FE anrechnen, denn die Begründung für die FZ1 für alle ist ja das Doppelverdienermodell.

AltStrG

Zitat von: Libor in Heute um 16:27Das hat halt leider nur alles nichts mit der (vom BVerfG unmissverständlich beantworteten) Frage zu tun, ob es eine verfassungsrechtliche Vorgabe gibt, das ausschließlich aus der Grundbesoldung leisten zu können.

Aber wie gesagt: Es wird albern und führt nicht weiter.


Die Albernheit kann ich nicht nachvollziehen. Die Rechtslage ist klar.

Die Verlinkungen bitte nochmals lesen. Wahlweise dazu den Beschluss aus September 25 in seiner Vollständigkeit. Es ist hinlänglich er- und geklärt, den Beschluss halte ich tatsächlich für wegweisend, das zeigt sich auch am Verhalten eurer Besoldungsgesetzgeber, die diese Dramatik, Heftigkeit und Umfang (4K, Prüfparameter, Alleinverdienermodell, Absage an Berlin und dessen umfangreiche fehlgeleitete Begründungen zum Partnereinkommen) nicht vorhergesehen geschweige den antizipiert wurde.

 Um ein "Ausschließlich" ging es zudem nie und geht es nicht, das dies systemisch nicht möglich ist, außer um den Preis des Absoluten. Das war auch nie die in Rede stehende Behauptung.

Sehr wohl steht aber die Behauptung, dass die 4K Familie und das Alleinverdienermodell aktuell weiter und gefestigt fortgeschrieben werden und wurden, eben historisch und aktuell bedingt.


ExponentialFud

Zitat von: Ryan in Heute um 17:32Bei Option 1 ist das m.E. besser abgebildet. wenn B um 900% höher ist als A, dann bedeutet 50% abschmelzen, dass B nur noch 450% höher ist als A.

Es geht aber nicht um deine Einschätzung, sondern um die der Gerichte und Dienstherren. ceterum censeo ...

PerPlex

Zitat von: AltStrG in Heute um 17:50Die Albernheit kann ich nicht nachvollziehen. Die Rechtslage ist klar.

Die Verlinkungen bitte nochmals lesen. Wahlweise dazu den Beschluss aus September 25 in seiner Vollständigkeit. Es ist hinlänglich er- und geklärt, den Beschluss halte ich tatsächlich für wegweisend, das zeigt sich auch am Verhalten eurer Besoldungsgesetzgeber, die diese Dramatik, Heftigkeit und Umfang (4K, Prüfparameter, Alleinverdienermodell, Absage an Berlin und dessen umfangreiche fehlgeleitete Begründungen zum Partnereinkommen) nicht vorhergesehen geschweige den antizipiert wurde.

 Um ein "Ausschließlich" ging es zudem nie und geht es nicht, das dies systemisch nicht möglich ist, außer um den Preis des Absoluten. Das war auch nie die in Rede stehende Behauptung.

Sehr wohl steht aber die Behauptung, dass die 4K Familie und das Alleinverdienermodell aktuell weiter und gefestigt fortgeschrieben werden und wurden, eben historisch und aktuell bedingt.



Der Punkt von AlStrG wird insbesondere klar, wenn man sich nochmal den Unterschied zwischen einer Rechengröße und einem Leitbild klarmacht.

Leitbild der Besoldung würde eben genau bedeuten, dass die Besoldung darauf abzielen muss, dass die 4k-Familie alimentiert wird. Es wird also neben der reinen mathematischen Berechnung für das 4k-Modell noch eine normative Komponente hinzugefügt (bspw. ist unter dem Leitbild der 4k-Familie aus meiner Sicht eine erhebliche Erhöhung der Familienzuschläge relativ zur Grundbesoldung denkbar, da ja die Besoldung dann auch das Ziel hätte, dieses normative Leitbild zu erreichen).

Als reine Rechengröße (!) spuckt die 4k-Familie am Ende des Tages eine Zahl raus, die die Mindestalimentation darstellt, welche der DH zahlen muss - nicht mehr und nicht weniger. Es stellt sich dann nur noch die Frage, wie viel davon Grundbesoldung und wie viel Zuschlag sein darf.

Wenn die 4k-Familie nur eine Rechengröße ist, um am Ende die durch den Dienstherr zu leistende Alimentation zu erreichen, dann stellt sich auch die Frage nach einem Partnereinkommen gar nicht - der Partner schuldet ja gerade keine Alimentation ;-).
Diese Frage stellt sich meiner Ansicht nach nur, wenn man Richtung "Leitbild" abgebogen ist, da man dann diskutieren kann, ob man mittels des Partnereinkommens das Leitbild der Besoldung ändert.


Libor

#4989
Zitat von: AltStrG in Heute um 17:50Um ein "Ausschließlich" ging es zudem nie und geht es nicht, das dies systemisch nicht möglich ist, außer um den Preis des Absoluten. Das war auch nie die in Rede stehende Behauptung.

What? Natürlich ging es um genau diese Frage.

Vielleicht mal den Ausgangsbeitrag lesen?

Zitat von: ReferentIn in Heute um 12:10(...) Das Grundgehalt muss so bemessen sein, dass es den realen Lebensbedarf einer vierköpfigen Familie ohne zusätzliche Familienzuschläge decken kann.
(...)
Das Grundgehalt müsste mindestens so bemessen sein, dass die amtsangemessene Alimentation auf dieser Grundlage bereits für diese Referenzfamilie gewährleistet ist. Erst ein darüber hinausgehender, durch eine größere Kinderzahl entstehender Bedarf wäre zusätzlich über Familienzuschläge auszugleichen (...)

Mein Beitrag vorher hat die (kinderlosen) Mitforisten angesprochen, die sich aktuell am Beispiel NRW erhofft hatten, dass die Zuschläge für Kind 1 und 2 abgeschafft und in die Grundbesoldung integriert werden. Für diese Gruppe an Beamten kommt es nämlich bei dieser Hoffnung genau auf die Frage an, ob die 4K-Alimentierung ausschließlich aus der Grundbesoldung zu erfolgen hat.  Mit Verweis auf die Rspr. des BVerfG zur 4K-Famillie. Das ist aber schlicht ein Missverständnis der BVerfG-Rpr., aus der keinesfalls gefolgert werden kann, dass es eine verfassungsrechtliche Vorgabe dazu gäbe, dass die 4K-Familie aus der Grundbesoldung eines alleinverdienenden Beamten zu finanzieren sein muss. Im Gegenteil hat das BVerfG ausdrücklich betont, dass genau dies nicht aus der Verfassung folgt. Wer das nicht versteht und auf eine derartige Anhebung der Grundbesoldung hofft, wird bei jeder neuen Besoldungsrunde bitterlich enttäuscht werden. Denn das wird unter Garantie nicht kommen, siehe BVerfG.

Diese  Stelle im Beschluss von 2020 habe ich zitiert. Und dann kommst du, behauptest diese Stelle sei aus dem Zusammenhang gerissen und vom BVerfG mittlerweile widerlegt sei (was beides schlicht Unsinn ist) und postest irgendwelche Links von alten Beiträgen zu einem anderen Thema. Jetzt erkennst du offenbar selbst, dass deine ganze Links mit dem Ursprungsthema nichts zu tun haben und verschiebst das Thema (die goalposts), indem du schlicht dreist behauptest, es sei nicht um das Thema Höhe Grundbesoldung zur Alimentierung der 4K-Familie gegangen!?

Ich verstehe irgendwie nicht ganz dein Ziel, was du hier verfolgst. Ich belasse es mal bei der zurückhaltenden Einordnung "albern und nicht weiterführend".

cookiedent

Zitat von: AltStrG in Heute um 16:14Das BVerfG markiert nun die absolute Untergrenze der Alimentierung.

Was in NRW dazu geführt hat, im neuen Gesetzentwurf den Verheiratetenzuschlag ersatzlos zu streichen und weiter mit hohen Kinderzuschlägen zu arbeiten.
Das bedeutet für viele faktisch eine Besoldungs- und Versorgungskürzung.

AltStrG

#4991
Zitat von: Libor in Heute um 19:01What? Natürlich ging es um genau diese Frage.
.


Nein, die Behauptung war, ich zitiere:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg475414.html#msg475414

und

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg475418.html#msg475418

"Andere Ansicht BVerfG

Siehe der vorstehende Beitrag:
"Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können." (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18).

Hier nicht verfassungsrechtlich gebotene ,,Wünsche" zu formulieren, die weder finanzierbar noch (außerhalb des öffentlichen Dienstes) politisch vermittelbar wären, führt wenig weiter."



Weder hat das BVerfG eine andere Ansicht, noch widerspricht das BVerfG mit diesem Satz "Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können." seiner eigenen aktuellen Rechtsprechung; im Gegenteil.

Dieser genannte Satz ist aus den oben genannten Gründen nicht zutreffend, egal, was DU dir gerne wünscht. :)

Leitbild ist 4K, es gibt keine singuläre 1K Rechtsprechung.

Das BVerfG prüft ausschließlich den kleinsten 4K-Beamten, weil dessen Existenzminimum den absoluten Untergrenzwert definiert. Der Single ist keine Sonderkategorie und bekommt auch keine eigene Pruefmatrix. Sein Niveau ergibt sich zwingend aus der verfassungsrechtlichen Logik, nicht aus irgendwelchen konstruierten Nebenrechnungen. Wer weiterhin mit ,,Single-Vergleichen" argumentiert, operiert an der Systematik vorbei. Die Normuntergrenze wird nicht zweimal bestimmt."reicht als Komplett-Zusammenfassungs-Feststellung. (©Drugi, so schön zusammengefasst, da habe ich jetzt keine Lust zu :))

Ich verweise auf:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg471542.html#msg471542
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg471543.html#msg471543
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg471559.html#msg471559

Daran ist weder etwas albern, noch sonst etwas.

Ryan

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 18:16Es geht aber nicht um deine Einschätzung, sondern um die der Gerichte und Dienstherren. ceterum censeo ...
Ich hatte es vorhin schon einmal geschrieben. Es geht in der Regel um Abschmelzung im Rahmen von Besoldungserhöhungen.

Bei einem realistischen Verhältnis der Besoldungsgruppen von 3:1, schlägt die von Dir bevorzugte Berechnung erst an, wenn die niedrige Besoldungsgruppe um 20% erhöht wird, während die höhere Besoldungsgruppe im gleichen Zeitraum überhaupt nicht erhöht wird.

Das ist nicht wirklich geeignet, um zu überprüfen, ob relative Wertigkeit der Ämter erhalten bleibt.

AltStrG

Zitat von: Libor in Heute um 19:01Mein Beitrag vorher hat die (kinderlosen) Mitforisten angesprochen, die sich aktuell am Beispiel NRW erhofft hatten, dass die Zuschläge für Kind 1 und 2 abgeschafft und in die Grundbesoldung integriert werden. Für diese Gruppe an Beamten kommt es nämlich bei dieser Hoffnung genau auf die Frage an, ob die 4K-Alimentierung ausschließlich aus der Grundbesoldung zu erfolgen hat.  Mit Verweis auf die Rspr. des BVerfG zur 4K-Famillie. Das ist aber schlicht ein Missverständnis der BVerfG-Rpr., aus der keinesfalls gefolgert werden kann, dass es eine verfassungsrechtliche Vorgabe dazu gäbe, dass die 4K-Familie aus der Grundbesoldung eines alleinverdienenden Beamten zu finanzieren sein muss.

Diese  Stelle im Beschluss von 2020 habe ich zitiert. Und dann kommst du, behauptest diese Stelle sei aus dem Zusammenhang gerissen und vom BVerfG mittlerweile widerlegt sei (was beides schlicht Unsinn ist) und postest irgendwelche Links von alten Beiträgen zu einem anderen Thema. Jetzt erkennst du offenbar selbst, dass deine ganze Links mit dem Ursprungsthema nichts zu tun haben und verschiebst das Thema (die goalposts), indem du schlicht dreist behauptest, es sei nicht um das Thema Höhe Grundbesoldung zur Alimentierung der 4K-Familie gegangen!?

Ich verstehe irgendwie nicht ganz dein Ziel, was du hier verfolgst. Ich belasse es mal bei der zurückhaltenden Einordnung "albern und nicht weiterführend".


Nochmals lesen bitte, auch das habe nicht behauptet. Die (aktuellen) Beschlüsse und die (aktuelle) Rechtslage des BVerfG geben deiner Ansicht keinen Raum, sie stehen diametral entgegen.

Warum? Das wurde in den von den angesprochenen Postings (und deren Verlinkung) genau erklärt. Und ich habe keine Lust, da bin ich ehrlich, es zum 3434234234 mal zu erklären ;)

Man kann sich daran gewöhnen und es kann passieren, dass 1K, 2K, 3K Beamte einen finanziellen Vorteil erlangen können, da sie nicht singulär betrachtet werden.


AltStrG

Zitat von: cookiedent in Heute um 19:10Was in NRW dazu geführt hat, im neuen Gesetzentwurf den Verheiratetenzuschlag ersatzlos zu streichen und weiter mit hohen Kinderzuschlägen zu arbeiten.
Das bedeutet für viele faktisch eine Besoldungs- und Versorgungskürzung.

Nur weil man etwas weiter führt, was falsch ist, heißt es nicht, das es richtig ist und wird :)