Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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netzguru

Zitat von: 2strong in Gestern um 01:11Auch diese Vorschrift wird hier zum dritten Mal zitiert. Weder steht dort etwas von 30km Distanz, noch von 30min Fahrtzeit. Alles Luftnummern.

Kollegen haben neben den VST eine Wohnung bekommen, damit die Antrittzeiten gehalten werden konnten.

Bei Herbeiruf wurden die Kollegen mit der kleinsten Entfernung zu erst rausgerufen und dann immer weiter der Entfernung nach.

2strong

Ich fürchte, Du verwechselst die Pflicht zur Wohnsitznahme mit Bereitschaftsdienst.

netzguru

Zitat von: 2strong in Gestern um 01:18Ich fürchte, Du verwechselst die Pflicht zur Wohnsitznahme mit Bereitschaftsdienst.

Nein Wohnsitz in der Nähe war Pflicht bzw, wurde vorrausgesetzt.
Bereitschaftsdienst war es nicht, sondern Herbeiruf.
Herbeiruf ist billiger.

2strong

Also genau, wie vermutet: Es handelt sich um Bereitschaftsdienst. Was Du anführst, ist ein Beispiel aus der Zeit vor der Postreform. Die ist mehr als 30 Jahre her.

In diesem Sinne: Gute Nacht.

netzguru

Zitat von: 2strong in Gestern um 01:11Auch diese Vorschrift wird hier zum dritten Mal zitiert. Weder steht dort etwas von 30km Distanz, noch von 30min Fahrtzeit. Alles Luftnummern.
Bayern

Art. 74
Residenzpflicht
(1) Der Beamte oder die Beamtin hat eine Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung der Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.
(2) Der oder die Dienstvorgesetzte kann den Beamten oder die Beamtin anweisen, die Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern.
(3) Wenn besondere dienstliche Verhältnisse es dringend erfordern, kann der Beamte oder die Beamtin angewiesen werden, sich während der dienstfreien Zeit erreichbar in Nähe des Dienstorts aufzuhalten.

Freak

Zitat von: Admin in 13.09.2026 18:20Das Pferd im Sinne des letzten Referentenentwurfs ist tot, aber das BMI arbeitet weiterhin an einer Neufassung. Es ging im BMI zuletzt um die Frage, ob man die Ministergehälter von der B-Besoldung entkoppelt um extreme Gehaltssteigerungen der Regierung zu verhindern - was böse Presse bedeuten würde, oder man die Kopplung beibehält und die gesamte B-Besoldung unter den Tisch fallen läßt.
Entschieden hat man sich wohl für letzteres.
"M-Besoldung" oder rechtlich schwierige Entscheidung die B-Besoldung außen vor zu lassen? Selbstredend wählt man Antwort B.  ???

BVerfGBeliever

Zitat von: Admin in 13.09.2026 18:20Das Pferd im Sinne des letzten Referentenentwurfs ist tot, aber das BMI arbeitet weiterhin an einer Neufassung. Es ging im BMI zuletzt um die Frage, ob man die Ministergehälter von der B-Besoldung entkoppelt um extreme Gehaltssteigerungen der Regierung zu verhindern - was böse Presse bedeuten würde, oder man die Kopplung beibehält und die gesamte B-Besoldung unter den Tisch fallen läßt.
Entschieden hat man sich wohl für letzteres.
Wie gesagt, die Themen "Ämterwertigkeit" und "Abstandsgebot" dürften uns demnächst möglicherweise noch häufiger begegnen. Ich hatte ja gestern bereits ein Beispiel aus der A-Besoldung genannt: Der "Abstand" zwischen A5 und A16 soll laut Brandenburger Entwurf bei 190%, laut NRW-Entwurf hingegen nur bei 147% liegen.

Gleiches gilt natürlich auch für die B-Besoldung: Laut Brandenburger Entwurf soll der Abstand zwischen A16 und B11 bei 96,5% liegen. Im BMI-Entwurf aus dem April waren es zunächst 102,4%. Nach dem "Aufschrei" der BILD-Zeitung wurde der geplante Abstand im Entwurf anschließend auf 73,8% "korrigiert".

Also, schaun mer mal, wie es diesbezüglich weitergeht..

BVerfGBeliever

Zitat von: 2strong in Gestern um 01:08weil? Ich [...] 20k Gehaltsplus für den Z2 [...] für einen Aprilscherz halte?
Aus welcher der von mir gestern genannten Zahlen (siehe unten) speist sich in deinen Augen konkret der angebliche "Aprilscherz"?

Zitat von: BVerfGBeliever in 13.09.2026 06:24MÄE 29.743 EUR (laut BMI-Entwurf) -> Prekaritätsschwelle 54.728 EUR (80% * 2,3 * MÄE) -> Brutto-"Nulllinie" des kleinsten 4K-Beamten 63.800 EUR (Annahmen: Steuern 7.368 EUR, PKV-Kosten 7.920 EUR, Kindergeld 6.216 EUR).

Skywalker2000

Mittwoch ist es soweit...

Gruenhorn

Zitat von: 2strong in Gestern um 01:18Ich fürchte, Du verwechselst die Pflicht zur Wohnsitznahme mit Bereitschaftsdienst.

Ich kann zwei Beispiele nennen, wo mir als technischer Beamter, zweimal die Wohnungsnahmen innerhalb der zumutbaren Entfernung aufgrund der zu großen Entfernung zum Dienstort (Oberbayern und Ausland) aus Fürsorgeründen verweigert wurde. Ein Verzicht auf die Ukv war jedenfalls weltfremd, weil der Umzug 35.000 Euro gekostet hat.
Unendliche Pendelei

danbir

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 06:42Mittwoch ist es soweit...
Hast du ne Quelle dafür?

GeBeamter

Zitat von: 2strong in Gestern um 01:03Das wird jetzt hier zum dritten oder vierten Mal behauptet. Wo geschieht das praktisch denn?

Gern geschehen, hier! Krisenstabsmitglied. Im Krisenfall verpflichtet innerhalb von 45 min im Lagezentrum der Dienststelle zu sein. Heißt: ich wohne 15 km von der Dienststelle entfernt. Mit dem Rad sind 45 min zu schaffen. Im Krisenfall mit dem Auto unmöglich.

Gibt dafür übrigens keinen müden Cent mehr Besoldung. Allenfalls ein Goodie in Richtung nächste Beförderung. Also falls es die wegen Stelleneinsparung überhaupt geben wird.

PolareuD

#5262
Zitat von: 2strong in 13.09.2026 23:53Das wäre nur dann ein rationaler Schachzug, wenn der Umzug teurer wäre als die dauerhafte "Innenstadtmiete".

Alles klar. 😉

Da ich inzwischen mehrere dienstl. veranlasste Umzüge hinter mich gebracht habe und jeder von ihnen einen unteren fünfstelligen Eurobetrag gekostet hatte, wage ich zu bezweifeln, dass jemand gewillt ist diese Beträge aus eigener Tasche zu finanzieren. Insbesondre bei Soldaten, wo dienstl. Versetzungen auch einen jährlichen Charakter annehmen können.

Ggf. hilft ein Blick in Paragraph 3 (1) BUKG
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Maximus

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 06:42Mittwoch ist es soweit...

Wenn BalBund nicht widerspricht, könnte es sogar stimmen

Die Stimmung bei der Bundesregierung ist so oder so am Boden. Vielleicht will man jetzt das Thema durchdrücken...

MasterOf

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 06:42Mittwoch ist es soweit...

Wie kommst du auf Mittwoch? Kann das jemand bestätigen dass Mittwoch der Entwurf kommen soll? (evtl. BalBund oder Durgi?)