Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SwenTanortsch

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 14:10Hab ein Thema dazu eröffnet.

@Mod Bitte hier alles zum FZ löschen. Danke.

Da das Thema nicht nur wichtig und konkret, sondern, wie die Anfragen Dich zeigen, von einigem Interesse ist, sollten die bisherigen Beiträge zu Orientierung hier m.E. stehenbleiben. Weitere thematische Beiträge sollten in dem von Dir eröffneten Forum geschrieben werden:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,128536.0.html

Bundi

Zitat von: Illunis in Heute um 11:53Den selben Move macht Bayern seit 2023 jedes Jahr. Hilft Ansprüche los zu werden und hat bisher sehr gut funktioniert.

Man kann niemand mehr helfen, der spätestens seit dem 2025er Urteil, jetzt nicht klagt.

Effektiver Rechtsschutz wird so natürlich zur Farce


Was viel schlimmer ist, soweit man das so schreiben kann, ist die Tatsache, dass das Dienst- und Treueverhältnis zur Farce wird, so es dies nicht schon ist.
Und um dies weiterzuspinnen: Dies kann zur Gefahr für unser Rechtssystem und unsere verfassungsrechtliche Ordnung werden.


Pumpkin76

Zitat von: Illunis in Heute um 11:53Den selben Move macht Bayern seit 2023 jedes Jahr. Hilft Ansprüche los zu werden und hat bisher sehr gut funktioniert.

Man kann niemand mehr helfen, der spätestens seit dem 2025er Urteil, jetzt nicht klagt.

Effektiver Rechtsschutz wird so natürlich zur Farce


Naja, zumindest hat man bei diesem modus operandi die Möglichkeit zu klagen. Bei Dienstherren, die gar nicht erst verbescheiden, ist das dann doch etwas aufwändiger.

Neugieriger

Besoldung 2026: Berlin macht Widerspruch überflüssig...

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1714027.php

Da gibt es bestimmt einen Haken.

Bundi

Zitat von: Neugieriger in Heute um 16:13Besoldung 2026: Berlin macht Widerspruch überflüssig...

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1714027.php

Da gibt es bestimmt einen Haken.

Und wer darauf vertraut, dem ist nicht mehr zu helfen.

Staatsdiener1969

Ich weiß, man muss das Urteil immer als ganzes sehen und trotzdem fand ich die Aussage des BVG bemerkenswert bei der es sinngemäß heißt: Der Beamte, die Beamtin muss  sich und seine Familie unterhalten können. Er soll explizit nicht auf einen Nebenjob angewiesen sein. Dies ist wichtig im Außenverhältnis (nicht Diener zweier Herren) aber auch im Binnenverhältnis (Aus Sorge nicht befördert zu werden, aber das Geld zu benötigen, eben doch Anweisungen die nicht rechtmäßig sind zu befolgen). Gerade dies wurde nach dem Erfolg der AfD von der Politik wieder herausgestellt.
Es erschließt sich mir nicht, dass ich manche Nebenjobs nicht genehmigt bekomme wohl aus Sorge eben Diener zweier Herren zu sein und deshalb in einen Interessenkonflikt zu geraten. Ich darf das noch nicht mal wenn meine Alimentation, wie der DH ja glaubt hoch genug ist und deshalb eine geringere Korruptionsgefahr besteht. Ich verdiene ja genug und das Geld wäre on Top und nicht dringend benötigt für die Lebensführung. Aber ich darf als Zöllner eben nicht bei einer Schweizer Spedition arbeiten, was durchaus lukrativ ist. Meine Partnerin auf deren Erwerb ich ja aufgrund des Partnereinkommens angewiesen bin um meine Mindestalimentation zu erreichen dürfte dies. Es ist sogar gewünscht oder explizit gefordert, dass sie arbeitet und so die angemessene Alimentation erwirtschaftet. Mir ist auch klar, dass ein Ausschlussgrund auch ist, dass ich in meinem Dienst erworbenes Wissen nicht in einem anderen Job einbringen darf. Trotzdem wurde dieser Widerspruch für mich weder in den diversen Entwürfen oder Alimentationsanpassungsgesetzen aufgenommen.  Dieser Widerspruch, dass mein Partner jeden Job machen kann/muß um die Alimentation zu erreichen aber weil es der Partner ist eine geringere Korruptionsgefahr besteht. Vor allem warum ich nicht, durch eine weitere Erwerbstätigkeit, für das zusätzliche Einkommen, auf welches ich ja angewiesen bin um die Mindestalimentation zu erreichen, sorgen darf. Zumindest nicht mit jedem Job mein Partner aber sehr wohl. Dies ist für mich der größte Widerspruch im Rahmen des fPE. Diesen Punkt habe ich auch nicht bei der Veröffentlichung von Frau Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger gelesen, aber vielleicht habe ich es auch übersehen oder nicht verstanden. Ich gebe zu z.T. war es mir dann doch zu juristisch um es komplett zu verstehen.

ebse

Zitat von: abi in Heute um 10:32Quelle

Land Bayern, Zitat Bayrischer Beamtenbund e.V.:
Widerspruchsbescheide kommen! Reaktionsmöglichkeiten erwägen!

Mit BBB-Infos vom 1. und 12. Dezember 2025 und 25. März 2026 hatten wir über die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur beamtenrechtlichen Alimentation berichtet, die neue Parameter für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldungshöhe aufgestellt hat, Beschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18). Zur Rechtswahrung haben in Bayern rund 63.000 Beschäftigte Widerspruch eingelegt. Nun ergehen nach und nach die Widerspruchsbescheide. Was nun?

Der BBB hat gemeinsam mit dem Finanzministerium nach einer Lösung gesucht, um möglicherweise bestehende Ansprüche in einem unkomplizierten Verfahren abzusichern. Leider hat man sich dort gegen jede erleichterte Geltendmachung für die Beschäftigten ausgesprochen.

Was tun, wenn ein ablehnender Widerspruchsbescheid kommt?
Ein Widerspruch sichert zunächst die Rechtswahrung im laufenden Haushaltsjahr und hemmt die Verjährung der Ansprüche. Für Ansprüche aus 2026 genügt es, wenn er bis 31.12. eingelegt ist.

Ergeht ein Widerspruchsbescheid, muss gegebenenfalls im Laufe eines Monats Klage erhoben werden. Sonst gehen die Ansprüche in jedem Fall verloren, auch wenn sich später Gerichte entscheiden, dass die Besoldung verfassungswidrig zu niedrig war.

Eine Klageerhebung ist ohne Rechtsanwalt möglich. Die Mitgliedsverbände des BBB stellen dazu Musterschreiben zur Verfügung. Jeder muss selbst dafür sorgen, seine Rechte zu wahren!

Eine Rechtsschutzgewährung über die Verbände ist angesichts der Vielzahl der Fälle ausgeschlossen.

Popularklage
Stattdessen wird der BBB die aufgeworfenen Fragen im Rahmen einer Popularklage klären lassen, die in den kommenden Wochen anhängig gemacht wird und damit den Gerichten eine Entscheidungsgrundlage geben kann. Die Klage in jedem Einzelfall bleibt aber weiter notwendig.

Welche Kosten fallen an?
Bei der Klageerhebung fällt zunächst ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von rund 500 Euro an. Gleichzeitig wird in den Musterschreiben auf die demnächst anhängige Popularklage verwiesen, was es den Gerichten erlauben würde, die dortige Klärung abzuwarten.

Wie sehen die Erfolgsaussichten einer Klage aus?

Das ist schwierig zu sagen. Die vom Bundesverfassungsgericht angestellten Berechnungen sind umfangreich und kompliziert. Sie berücksichtigen zahlreiche Faktoren, die immer erst im Laufe des Folgejahres veröffentlicht werden. Gleichzeitig ist auch noch der Einfluss des fiktiven Partnereinkommens zu berücksichtigen.


So ist das mit den Dienstherren, die 63.000 Widersprüche ablehnen, die Beamten in die Klage zwingen (wieviele von den 63.000 werden Klage erheben?) --> damit entledige ich mich gleich mal einer enormen Höhe von möglichen Nachzahlungen, die die Klagen speise ich vermutlich mit Vergleichsangeboten ab. Effektiver Rechtsschutz mal anders gedacht....

Kann ggf. auch als Beispiel für den Bund dienen (Alimentationsgesetz verabschieden, wer dagegen Widerspruch einlegt mit selbiger Verfahrensweise - Widerspruch ablehnen - in eine Klage zwingen), damit entledige ich mich als Dienstherr von der Masse der Ansprüche auf Nachzahlungen.

Fiktive Einkommensquellen sei dank - hat aber dann in der Masse für die Vermeidung von Nachzahlungen gewirkt - wenn auch nachträglich ggf. Verfassungswidrigkeit festgestellt wird.

Bislang hatte ich das Phänomen bei z.B. CumEx vernommen. Anwälte eingestellt, um ausschließlich Rechtslücken in der Gesetzgebung zu suchen, die einen Betrug (Gewinnoptimierung) legalisieren. Das selbe dann mit Steuerverschonungsbedarfsprüfung für die Milliardäre (ach ja, liegt auch beim BVerfG), wer sich den (guten = teuren) Rechtsbeistand leisten kann, profitiert von solchen Regelungen. Rechtsstaat adieu - wie war das nochmal mit "vor dem Gesetz sind alle gleich" --> heute ist gleich als gleicher definiert, gleicher verfügt über überproportionale Hilfsmittel (kostet aber --> bei viel Geld aber nur ein Minimum von der ersparten Summe)....


Hallo zusammen,
der BBB stellt Musterschreiben für die Klagen zur Verfügung. Im Bund machen die Gerwerkschaften ja noch nichtmal viel (bis gar nichts) in Sachen Widersprüche.

Ich würde, sollten meine Widersprüche abgelehnt werden, auf jeden Fall Klage einreichen. Ja, dazu müsste erstmal das neue Gesetz kommen oder auch nicht, ich bin aber gerne vorbereitet, da ich die Frist von 4 Wochen relativ kurz finde.
Zwar habe ich eine Rechtschutzversicherung, aber einen Anwalt finden, der kompetent und schnell genug ist, wird vermutlich schwer.

Deshalb meine Frage:
Hat jemand ein Muster für den Bund, bzw. kannn jemand ein rechtssicheres Muster zur Verfügung stellen, sodass man etwas schnell zur Hand hat, wenn es darauf ankommt? So, wie bei den Widersprüchen in der Vergangenheit.
Vielleicht auch ein neues Thema dazu aufmachen?

Oder meint Ihr, es ist definitiv zu früh? Ich bin weit weg davon ein Jurist zu sein, habe noch nie Klage eingereicht, deshalb mache ich mir Gedanken und hoffe auf Eure Unterstützung und Euer Schwarmwissen

Viele Grüße
ebse

GoodBye

Zitat von: Staatsdiener1969 in Heute um 16:38Ich weiß, man muss das Urteil immer als ganzes sehen und trotzdem fand ich die Aussage des BVG bemerkenswert bei der es sinngemäß heißt: Der Beamte, die Beamtin muss  sich und seine Familie unterhalten können. Er soll explizit nicht auf einen Nebenjob angewiesen sein. Dies ist wichtig im Außenverhältnis (nicht Diener zweier Herren) aber auch im Binnenverhältnis (Aus Sorge nicht befördert zu werden, aber das Geld zu benötigen, eben doch Anweisungen die nicht rechtmäßig sind zu befolgen). Gerade dies wurde nach dem Erfolg der AfD von der Politik wieder herausgestellt.
Es erschließt sich mir nicht, dass ich manche Nebenjobs nicht genehmigt bekomme wohl aus Sorge eben Diener zweier Herren zu sein und deshalb in einen Interessenkonflikt zu geraten. Ich darf das noch nicht mal wenn meine Alimentation, wie der DH ja glaubt hoch genug ist und deshalb eine geringere Korruptionsgefahr besteht. Ich verdiene ja genug und das Geld wäre on Top und nicht dringend benötigt für die Lebensführung. Aber ich darf als Zöllner eben nicht bei einer Schweizer Spedition arbeiten, was durchaus lukrativ ist. Meine Partnerin auf deren Erwerb ich ja aufgrund des Partnereinkommens angewiesen bin um meine Mindestalimentation zu erreichen dürfte dies. Es ist sogar gewünscht oder explizit gefordert, dass sie arbeitet und so die angemessene Alimentation erwirtschaftet. Mir ist auch klar, dass ein Ausschlussgrund auch ist, dass ich in meinem Dienst erworbenes Wissen nicht in einem anderen Job einbringen darf. Trotzdem wurde dieser Widerspruch für mich weder in den diversen Entwürfen oder Alimentationsanpassungsgesetzen aufgenommen.  Dieser Widerspruch, dass mein Partner jeden Job machen kann/muß um die Alimentation zu erreichen aber weil es der Partner ist eine geringere Korruptionsgefahr besteht. Vor allem warum ich nicht, durch eine weitere Erwerbstätigkeit, für das zusätzliche Einkommen, auf welches ich ja angewiesen bin um die Mindestalimentation zu erreichen, sorgen darf. Zumindest nicht mit jedem Job mein Partner aber sehr wohl. Dies ist für mich der größte Widerspruch im Rahmen des fPE. Diesen Punkt habe ich auch nicht bei der Veröffentlichung von Frau Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger gelesen, aber vielleicht habe ich es auch übersehen oder nicht verstanden. Ich gebe zu z.T. war es mir dann doch zu juristisch um es komplett zu verstehen.

Die Einschränkungen wirken auch persönlich.

In einigen Verwaltungszweigen wird man mit einem fünfjährigen regionalen Tätigkeitsverbot belegt. Was auch eine heftige Einschränkung der Berufsfreiheit ist.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Staatsdiener1969

Eben, aber zum erreichen der Mindestalimentation ist man auf eben einen solchen Nebenerwerb angewiesen. Mit der Ausnahme, dass nur einer, sofern man jemanden hat, die freie Jobwahl hat. Sie aber indirekt gefordert wird wenn du es nicht machst selber Schuld.

phil0611

Zitat von: netzguru in Heute um 13:34Bitte auch eine PN

Ich hätte auch gerne eine PN

Skywalker2000



emdy

#5367
Zitat von: ebse in Heute um 17:00...der BBB stellt Musterschreiben für die Klagen zur Verfügung.

Deshalb meine Frage:
Hat jemand ein Muster für den Bund, bzw. kann jemand ein rechtssicheres Muster zur Verfügung stellen, sodass man etwas schnell zur Hand hat, wenn es darauf ankommt? So, wie bei den Widersprüchen in der Vergangenheit.
Vielleicht auch ein neues Thema dazu aufmachen?

Oder meint Ihr, es ist definitiv zu früh? Ich bin weit weg davon ein Jurist zu sein, habe noch nie Klage eingereicht.

Es ist nicht zu früh sondern lange überfällig gegen den Bund Klage zu erheben. Laut einer aktuellen Auskunft aufgrund IFG-Anfrage liegen gegen den Bund gerade einmal 13 Klagen in der Sache vor. Das ist einfach erbärmlich. Wir Bundesbeamte lassen offensichtlich ALLES mit uns machen. Nur wenn die Beihilfe mal 5€ zu wenig zahlt wird ein Fass aufgemacht...

Wenn du die Sache ernst meinst, suchst du dir JETZT eine Kanzlei, die Interesse an dem Thema hat. Das ist sicherlich nicht ganz einfach aber der Aufwand kann gering gehalten werden, wenn der Schriftsatz so formuliert wird, dass erstmal die Gegenseite zur Darlegung der erforderlichen Daten für das Prüfschema aufgefordert wird. Wenn sie das nämlich nicht kann, ist die Richtervorlage der einzig logische Schritt. Wie wir hier alle regelmäßig lesen können, beschäftigt man sich im BMI und den anderen Ministerien mit Planspielen und Kuhhandeln, handfeste Ergebnisse hinsichtlich dessen, was getan werden MUSS scheint man aber nicht zu haben. Es geht ja nur um unsere Rechte und die Rechtsprechung des obersten Gerichts.

Kinder werden JETZT nicht gefördert, Lebensträume wie der vom Eigenheim platzen JETZT. Ich komme mit meiner A13 JETZT nach Hause in meine Mietbutze für 2.000€ und denke mir ich könnte auch einfach nicht arbeiten gehen und hätte 90% meines Lebensstandards. Auch an dieser Formulierung wird sich wieder irgendwer stoßen, weil die Lebenserfahrungen eben unterschiedliche sind. Das ist in Ordnung.

Ich habe jedenfalls in dieses sachlich so langweilige Thema schon so viel Zeit investiert, dass ich weitere Mühen erst aufbringe, wenn das VG Köln (bei dem meine Klage anhängig ist) sich irgendwann mal der Sache annehmen sollte. Meinen Schriftsatz kann ich leider nicht zur Verfügung stellen, weil er inhaltlich noch auf 2 BvL 4/18 beruht und damit überholt ist (zum Zeitpunkt der Klage aber aktuell und einigermaßen substantiiert war).

SGLBund

Zitat von: emdy in Heute um 21:11Ich komme mit meiner A13 JETZT nach Hause in meine Mietbutze für 2.000€ und denke mir ich könnte auch einfach nicht arbeiten gehen und hätte 90% meines Lebensstandards.

Psst, ich glaube ich höre die Kollegen des m.D. gerade laut lachen.


Jetzt müssen erstmal die Spritpreise gesenkt werden, das ist für 95% der Bundesbürger wichtiger. Von einer a.A. kann man hier im Forum weiter träumen, für 2027 würde ich kein privates Geld darauf verwetten. Irgendwann wird was kommen, vielleicht in 2028, und dann wird es wieder lange Gesichter geben.


netzguru

Zitat von: SGLBund in Heute um 22:35Psst, ich glaube ich höre die Kollegen des m.D. gerade laut lachen.

Nein meine Zähne sind in der Tastatur