Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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AltStrG

Zitat von: BPolFrust in Heute um 12:14Nehmen wir den guten Vertrauensschutz und noch einen Begriff aus einem anderen Rechtsgebiet... der Beamte handelte gutgläubig indem er sich auf das Rundschreiben verlässt und vorsätzlich keinen Widerspruch einlegt. 😄

Das ändert in der Sache grundsätzlich nichts.

AltStrG

Zitat von: MOGA in Heute um 12:16Also wenn ich dich richtig verstehe ist der Inhalt des nachfolgenden links nicht rechtlich bindend?

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm

Insbesondere folgender Abschnitt:

In Fortschreibung meines Rundschreibens vom 1. Februar 2018 (Bezug zu 1.) wird angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG auf die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Bund bei den im Jahr 2017 und zugleich für die Folgejahre bzw. in den Folgejahren erhobenen, derzeit ruhend gestellten Widersprüchen weiterhin verzichtet. Ab dem Jahr 2021 wird zusätzlich auf das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet. Widersprüche von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern gegen die Höhe der Besoldung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.

Grundsatz der Selbstbindung und die tatsächliche Praxis:
BVerwG, Urteil vom 25.09.2013 (Az. 6 C 13.12)
BVerwG, Urteil vom 17.01.1996 (Az. 11 C 5.95)

Kein Recht im Unrecht:
BVerwG, Urteil vom 13.10.2021 (Az. 2 C 1.21)

Zur fehlenden Rechtsnormqualität (Kein Rechtssatz, kein Gesetz):
BVerwG, Beschluss vom 25.09.2012 (Az. 3 BN 1.12)

Änderungen in der Zukunft/für die Zukunft müssen nicht Vorteilsbehaftet sein (Bestandsreglung)
BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 (Az. 3 C 4.96)

In juristischen Prüfungen und Prozessen wird  fast immer mit Verweis auf das oben genannte Urteil von 2013 gearbeitet, die Rechtsprechung ist seit Mitte der 90´er Jahre gefestigt:

"Richtlinien und Rundschreiben sind keine Rechtsnormen, sondern behördeninterne Organisations- und Handlungsanweisungen. Sie entfalten Außenwirkung erst durch die auf ihnen beruhende tatsächliche Verwaltungspraxis im Zusammenspiel mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)."

Malkav

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:28[Wenn nur an die Wiederspruchsführer gezahlt wird] wird das das Klima mit einiger Wahrscheinlichkeit nur noch mehr vergifte[t]. Der Dampf, der dann im Kessel ist, wird sich seinen Weg suchen;[...]

Und leider braucht man nicht besonders viel Fantasie, welche Rattenfänger dann mit welchen Parolen den Dampf für sich zu kanalisieren suchen werden.

Ich bin eigentlich sehr weit weg von Panikmache, aber jedes Staatsgebilde der Welt würde Probleme bekommen, wenn sich relevante Teile seiner "bewaffneten Organe" [ja DDR-Slang, aber in diesen Kontext als zusammenfassender Begriff geeignet] von der politischen Führung verraten fühlen und deshalb die (zumindest innere) Loyalität zum jeweiligen System aufkündigen.

Ohne eine gehörige Portion intrinsische Motivation und Überzeugung hätten z.B. die fünf Beamt:innen der Bundestagspolizei sicherlich am 29.08.20 nicht den Sturm des Reichstagsgebäudes verhindert. Wenn solche Motivation und Identifikation aber einmal durch Verhalten, welches die Beamtinnen in ihrer eigenen Wahrnehmung als Verrat des Dienstherrn empfinden, abgetötet wurde ... wird das vermutlich nicht schön.

matthew1312

Zitat von: AltStrG in Heute um 12:49"Richtlinien und Rundschreiben sind keine Rechtsnormen, sondern behördeninterne Organisations- und Handlungsanweisungen. Sie entfalten Außenwirkung erst durch die auf ihnen beruhende tatsächliche Verwaltungspraxis im Zusammenspiel mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)."
Wie soll die Praxis bei einem Unterlassen (der Erhebung der Einrede der Verjährung) aussehen?

Das ist doch alles nur noch ein Witz.

MOGA

Zitat von: AltStrG in Heute um 12:49Grundsatz der Selbstbindung und die tatsächliche Praxis:
BVerwG, Urteil vom 25.09.2013 (Az. 6 C 13.12)
BVerwG, Urteil vom 17.01.1996 (Az. 11 C 5.95)

Kein Recht im Unrecht:
BVerwG, Urteil vom 13.10.2021 (Az. 2 C 1.21)

Zur fehlenden Rechtsnormqualität (Kein Rechtssatz, kein Gesetz):
BVerwG, Beschluss vom 25.09.2012 (Az. 3 BN 1.12)

Änderungen in der Zukunft/für die Zukunft müssen nicht Vorteilsbehaftet sein (Bestandsreglung)
BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 (Az. 3 C 4.96)

In juristischen Prüfungen und Prozessen wird  fast immer mit Verweis auf das oben genannte Urteil von 2013 gearbeitet, die Rechtsprechung ist seit Mitte der 90´er Jahre gefestigt:

"Richtlinien und Rundschreiben sind keine Rechtsnormen, sondern behördeninterne Organisations- und Handlungsanweisungen. Sie entfalten Außenwirkung erst durch die auf ihnen beruhende tatsächliche Verwaltungspraxis im Zusammenspiel mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)."

Verstehe, sehe auch die Urteile worauf sich folgende aufbauen koennten wenn der jetzt eingetretene Fall vor der Gerichtbarkeit landet. Jedoch bin ich mir nicht sicher ob ein solches Verhalten wie vorliegend nicht dann anders bewertet werden wuerde  da es irrefuehrend und vielleicht sogar  vorsaetzlich sein koennte seitens des DH.

In der Zivilgerichtsbarkeit koennte ich mir nicht vorstellen dass so etwas durchginge da der Grundsatz von Treu und Glaube verletzt sein koennte, ggf. der Tatbestand von Taeuschung oder arglistiger Taeuschung erfuellt sein koennte...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Sputnik1978

Zitat von: Hugo in Heute um 12:43https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinettssitzungen/bundeskabinett-ergebnisse-2452640

So viel zu Mittwoch  ;)

Falls bei dem Gesetzesentwurf wieder Bewegung aufkommen sollte, wird es hierzu Presseberichterstattung geben (WiWo, Spiegel, ...). Das Fehlen einer solchen Berichterstattung indiziert, dass es aktuell keine Bewegung gibt - also sich das Lesen von Kabinettsbeschlüssen derzeit nicht lohnt.

andreb


Dunkelbunter

Zitat von: Sputnik1978 in Heute um 13:11Falls bei dem Gesetzesentwurf wieder Bewegung aufkommen sollte, wird es hierzu Presseberichterstattung geben (WiWo, Spiegel, ...). Das Fehlen einer solchen Berichterstattung indiziert, dass es aktuell keine Bewegung gibt - also sich das Lesen von Kabinettsbeschlüssen derzeit nicht lohnt.

Naja vielleicht ist es ja auch in dem Punkt
ZitatMaßnahmenplan ,,Sicherheit stärken, Freiheit bewahren, Radikalisierung verhindern – 10-Punkte-Plan für einen besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus" - Vortrag: BMI, BMJV
versteckt.

Besserer Schutz, heisst besseres Personal und vernünftig bezahltes Personal.  ;D

Klaus Uwe

Sehr verehrte Leser*innen und aktive Schreiber*innen,
ich habe als ehemaliger Marineoffizier meinem Deutschen BundeswehrVerband nach Erscheinung des ersten
Referentenentwurfs zum Bundesalimentationsgesetz im April einen zweiseitigen Brief übersandt und dort
meine Anmerkungen dargelegt, auch gleichzeitig dort angefragt, warum der DBwV Ihre 50 seitiges Stellungnahme nicht öffentlich dargelegt hat, so wie es u.a. der DBB, Verdi, DGB u.a. es gemacht haben.
Die Antwort war leider sehr zurückhaltend und wurde der Öffentlichkeit nur stückweise präsentiert.
Treues dienen, sein eigenes Leben für das ,,Vaterland" opfern müssen, also Opferbereitschaft und Pflicht zur Kameradschaft, u.v.m. prägen das pflichtbewusste Verhalten eines Soldaten.
Ja, aber wo bleibt die vom Gesetzgeber gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht seiner unterstellten Soldaten? Ich habe in meiner Dienstzeit, wie viele andere Kameraden und Beamte des Bundes und des Landes
Einschränkungen, Kürzungen und Streichungen erleben müssen, die sich jetzt im Pensionsleben leider
finanziell niedergeschlagen haben. Wo sind hier unsere verantwortlichen gewerkschaftlichen Vertreter gewesen? Wir Soldaten bzw. Beamten dürfen nicht streiken, pflichtbewusstes und korrektes Auftreten
ist ein Selbstverständnis und gesetzlich vorgeschrieben. Leider wurde dies m.E. durch den AG Bund ausgenutzt. Höchstrichterliche Urteile wurden lange ignoriert und nicht termingerecht umgesetzt, m.E.
könnte schon der Eindruck entstehen, um Geld zu sparen, setzt man auf Zeit. Die leider schon verstorbenen Soldaten/Beamte und Ihre Versorgungsempfänger sind teilweise zwischenzeitlich auch schon verstorben. Schon teilweise m.E. erschreckend, was man hier erleben darf. Und nun warten wir im September 26 auf eine neue Version eines Bundesalimentationsgesetzes, wieder 177 Seiten oder diesmal mehr. Ich werde sie alle lesen und wieder ein Kommentar zum meinem DBwV übersenden, i.d.H., das der DBwV
auch wieder, wie auch immer geartet bei unserem Arbeitgeber reagiert und hoffe, das auch die anderen
gewerkschaftlichen Vertreter, DBB, Verdi, DGB, u.a. Darauf schlich korrekt mit Argumenten darauf reagieren evtl. dagegen juristisch, wenn erforderliche, klagen werden. Leider vermisse ich die sachlichen vielen Aktivitäten unserer Soldaten/Beamten mit Schreiben an unsere gewählten und verantwortlichen Volksvertreter, an die Regierung, etc. Vielleicht sind unsere betroffenen ,,Persönlichkeiten" auch ,,müde" geworden und drücken ihre ,,Gefühlslage" in den Wahlurnen aus.
Ich verbleibe in hoffentlicher Erwartung, dass unsere Regierung die höchstrichterliche Entscheidung
über das seit Jahren zur Entscheidung anstehende und verschleppte Bundesalimentationsgesetz jetzt endlich korrekt forciert umsetzt. Der Glaube und die Hoffnung sterben zu letzt. Immer Hoffnung haben, und nie aufgeben.

GoodBye

Es gibt auch nachgeholte Widersprüche, deren Eingang bestätigt wurde unter ausdrückliche Bezugnahme auf das Rundschreiben. D.h. mit Verzicht auf Einrede der Verjährung und Erklärung des Einverständnisses den Widerspruch ruhend zu stellen. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass eine Geltendmachung nicht erforderlich gewesen wäre. ich bin gespannt.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Sputnik1978

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 13:20Naja vielleicht ist es ja auch in dem Punkt versteckt.

Besserer Schutz, heisst besseres Personal und vernünftig bezahltes Personal.  ;D

Ich fürchte, dass nun in diesem Forum einige Leute den Einwand ernsthaft prüfen werden. ;-)

SwenTanortsch

Zitat von: Malkav in Heute um 13:02Und leider braucht man nicht besonders viel Fantasie, welche Rattenfänger dann mit welchen Parolen den Dampf für sich zu kanalisieren suchen werden.

Ich bin eigentlich sehr weit weg von Panikmache, aber jedes Staatsgebilde der Welt würde Probleme bekommen, wenn sich relevante Teile seiner "bewaffneten Organe" [ja DDR-Slang, aber in diesen Kontext als zusammenfassender Begriff geeignet] von der politischen Führung verraten fühlen und deshalb die (zumindest innere) Loyalität zum jeweiligen System aufkündigen.

Ohne eine gehörige Portion intrinsische Motivation und Überzeugung hätten z.B. die fünf Beamt:innen der Bundestagspolizei sicherlich am 29.08.20 nicht den Sturm des Reichstagsgebäudes verhindert. Wenn solche Motivation und Identifikation aber einmal durch Verhalten, welches die Beamtinnen in ihrer eigenen Wahrnehmung als Verrat des Dienstherrn empfinden, abgetötet wurde ... wird das vermutlich nicht schön.

Volle Zustimmung - man muss sich nur mal an einem x-beliebigen Hauptbahnhof einer deutschen Großstadt zwei, drei Stunden mit offenen Augen bewegen, um mitzubekommen, wie sich dort die Kolleginnen und Kollegen regelmäßig behandeln lassen dürfen. Wenn man ihnen dann noch als Dienstherr regelmäßig mit hohlen Worten den Dank des Vaterlands ausspricht, um ihnen dafür seit mittlerweile über fünfeinhalb Jahren zielgerichtet eine amtsangemessene Besoldung zu verweigern, muss das auf Dauer etwas mit dem Menschen im Beamten machen, unabhängig davon, was es bei jedem Einzelnen je individuell auslöst.

Wenn sein Einsatzgebiet eher seltener die deutschen Hauptbahnhöfe gewesen sein dürften, bringt das  Klaus Uwe mit seinem gut nachvollziehbaren Beitrag deutlich auf den Punkt.

@ Matthew und MOGA

Auch wenn euch dieser Beitrag nicht erfreuen wird, aber im öffentlichen Dienstrecht finden wir die Besonderheit vor, dass die Prüfung der ihm gewährten Besoldung zu den elementaren Dienstpflichten des Beamten gehört. Er hat sie - wie seine gesamten Dienstgeschäfte - regelmäßig gewissenhaft zu vollziehen und sieht sich - wie ansonsten auch - gezwungen, sofern ihn die gewissenhafte Prüfung zum dem Schluss leitet, dass eine gesetzliche Regelung nicht mit der Verfassung im Einklang stände oder eine Anweisung außerhalb des rechtlichen Rahmens gegeben werden würde, dazu verpflichtet, auf rechtsstaatliche Amtsführung zu beharren, was ihn in diesem Fall trotz interner Rundschreiben kaum davon entheben dürfte, sich mit statthaften Rechtsbehelfen gegen die ihm gewährte Besoldung zu Wehr zu setzen. Er kann sich hier wie auch sonst kaum auf Treu und Glauben berufen, da genau das dem Zweck seiner Dienstpflicht widerspricht. Denn der Beamte - die staatliche Verwaltung - darf außerhalb einer gesetzlichen Regelung nicht handeln. Davon kann der Beamte also nur umso mehr als Folge des strikten Gesetzesvorbehalts im Besoldungsrecht kaum absehen dürfen.

Sobald also der Bundesgesetzgeber im angekündigten Reparaturgesetz zu dem Schluss kommen wird, dass die vom betreffenden Beamten belegte Besoldungsgruppe amtsangemessen besoldet worden ist, wird er keine Nachzahlung regeln und wird als Folge dem betreffenden Beamten später keine negative Bescheidung vorliegen, da es hier nichts zu bescheiden gebe, sodass er formell über kein zulässiges Rechtsmittel verfügte, das ihm eine Feststellungsklage ermöglichte, seine Rechtsmittel sind also zuvor ausgeschöpft - anders als die des Beamten, der seinerzeit Widerspruch geführt hat und dessen Widerspruch nach der Regelung eines Reparaturgesetzes negativ beschieden werden wird. So jedenfalls dürfte die zu erwartende Argumentation des BMI zukünftig ausfallen.

Entsprechend kann man weiterhin nur dringend dazu raten, Good Byes Anmerkung zu folgen.

Dunkelbunter

Zitat von: Sputnik1978 in Heute um 14:14Ich fürchte, dass nun in diesem Forum einige Leute den Einwand ernsthaft prüfen werden. ;-)

Ja man stellt sich mal die Ironie vor:
Politiker, welche die Verfassung missachten, beschließen einen 10 Punkte-Plan, damit diejenigen, welche missachtet werden, diejenigen bekämpfen, die die Verfassung verachten.

BPolFrust

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 14:33Volle Zustimmung - man muss sich nur mal an einem x-beliebigen Hauptbahnhof einer deutschen Großstadt zwei, drei Stunden mit offenen Augen bewegen, um mitzubekommen, wie sich dort die Kolleginnen und Kollegen regelmäßig behandeln lassen dürfen. Wenn man ihnen dann noch als Dienstherr regelmäßig mit hohlen Worten den Dank des Vaterlands ausspricht, um ihnen dafür seit mittlerweile über fünfeinhalb Jahren zielgerichtet eine amtsangemessene Besoldung zu verweigern, muss das auf Dauer etwas mit dem Menschen im Beamten machen, unabhängig davon, was es bei jedem Einzelnen je individuell auslöst.

Wenn sein Einsatzgebiet eher seltener die deutschen Hauptbahnhöfe gewesen sein dürften, bringt das  Klaus Uwe mit seinem gut nachvollziehbaren Beitrag deutlich auf den Punkt.

@ Matthew und MOGA

Auch wenn euch dieser Beitrag nicht erfreuen wird, aber im öffentlichen Dienstrecht finden wir die Besonderheit vor, dass die Prüfung der ihm gewährten Besoldung zu den elementaren Dienstpflichten des Beamten gehört. Er hat sie - wie seine gesamten Dienstgeschäfte - regelmäßig gewissenhaft zu vollziehen und sieht sich - wie ansonsten auch - gezwungen, sofern ihn die gewissenhafte Prüfung zum dem Schluss leitet, dass eine gesetzliche Regelung nicht mit der Verfassung im Einklang stände oder eine Anweisung außerhalb des rechtlichen Rahmens gegeben werden würde, dazu verpflichtet, auf rechtsstaatliche Amtsführung zu beharren, was ihn in diesem Fall trotz interner Rundschreiben kaum davon entheben dürfte, sich mit statthaften Rechtsbehelfen gegen die ihm gewährte Besoldung zu Wehr zu setzen. Er kann sich hier wie auch sonst kaum auf Treu und Glauben berufen, da genau das dem Zweck seiner Dienstpflicht widerspricht. Denn der Beamte - die staatliche Verwaltung - darf außerhalb einer gesetzlichen Regelung nicht handeln. Davon kann der Beamte also nur umso mehr als Folge des strikten Gesetzesvorbehalts im Besoldungsrecht kaum absehen dürfen.

Sobald also der Bundesgesetzgeber im angekündigten Reparaturgesetz zu dem Schluss kommen wird, dass die vom betreffenden Beamten belegte Besoldungsgruppe amtsangemessen besoldet worden ist, wird er keine Nachzahlung regeln und wird als Folge dem betreffenden Beamten später keine negative Bescheidung vorliegen, da es hier nichts zu bescheiden gebe, sodass er formell über kein zulässiges Rechtsmittel verfügte, das ihm eine Feststellungsklage ermöglichte, seine Rechtsmittel sind also zuvor ausgeschöpft - anders als die des Beamten, der seinerzeit Widerspruch geführt hat und dessen Widerspruch nach der Regelung eines Reparaturgesetzes negativ beschieden werden wird. So jedenfalls dürfte die zu erwartende Argumentation des BMI zukünftig ausfallen.

Entsprechend kann man weiterhin nur dringend dazu raten, Good Byes Anmerkung zu folgen.

Eine Frage die ich mir stelle ist, wenn jetzt das neue Gesetz kommt und den Zeitraum bis 2021 regelt und man dagegen Widerspruch einlegt, wird dann der Anspruch bis 2021 geltend, auch wenn man zuvor keinen Widerspruch eingelegt eingelegt hat?
Kannst du mir folgen? 😅