Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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AltStrG

Zitat von: GoodBye in Heute um 13:50Es gibt auch nachgeholte Widersprüche, deren Eingang bestätigt wurde

Genau. Dessen EINGANG.

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:09Genau. Dessen EINGANG.

,,Auf eine haushaltsjahrnahe Geltendmachung wird verzichtet."

Schwarz auf Weiß. Individuelles Schreiben. Den Dienstherr möchte ich nicht benennen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

GeBeamter

Zitat von: AltStrG in Heute um 15:09Genau. Dessen EINGANG.

Du plädierst doch immer dafür, Randnummern in urteilen nicht isoliert zu zitieren.
Dann zitiere du doch bitte auch Goodbyes ganzen Beitrag, indem er vor allem erwähnt, dass manche Antwortschreiben des DH, ja, die keine Widerspruchsbescheide sind, einen Verweis auf das Rundschreiben enthalten und den Widerspruch deshalb als unnötig bezeichnen. Damit gibt der DH zu erkennen, dass er die hier in Frage gestellte Handungsanweisung auch tatsächlich befolgen wird. Und das ist für den Beamten, der das in Händen hält, schon etwas wert. Im Übrigen auch für alle anderen in der Behörde, denn der DH schafft damit einen Vertrauenstatbestand: du brauchst keinen Widerspruch, ich folge dem Rundschreiben bezüglich des Einredeverzichts.

GoodBye

Im Übrigen müsste ja wohl bei Unzulässigkeit auch der Antrag auf Wiedereinsetzung entschieden werden, da bin ich dann aber gespannt.

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Proxi

Und für genau den sehe ich wenig Hoffnung. Was sollte der anerkennenswerte Versäumnisgrund sein? Vertrauen auf den Dienstherren und darauf, dass er einen mit dem Rundschreiben nicht in die Rechtlosigkeit geführt hat? Das wird nicht reichen. Vertrauen auf das Rundschreiben? Das wird auch nicht reichen. Entsprechend hat hier auch noch keiner darüber berichtet, dass er in den vorigen Stand wiedereingesetzt wurde.

Mit anderen Worten: gibt es 138€ Euro Nachzahlung, dann ist man Dank des Rundschreibens großzügig dabei. Will man dann dagegen klagen weil es einem doch nicht so großzügig erscheint, fehlt einem der ablehnende Widerspruchbescheid und man hat damit keinen Zugang zum Klageverfahren.

lotsch

Zitat von: Malkav in Heute um 13:02Und leider braucht man nicht besonders viel Fantasie, welche Rattenfänger dann mit welchen Parolen den Dampf für sich zu kanalisieren suchen werden.

Ich bin eigentlich sehr weit weg von Panikmache, aber jedes Staatsgebilde der Welt würde Probleme bekommen, wenn sich relevante Teile seiner "bewaffneten Organe" [ja DDR-Slang, aber in diesen Kontext als zusammenfassender Begriff geeignet] von der politischen Führung verraten fühlen und deshalb die (zumindest innere) Loyalität zum jeweiligen System aufkündigen.

Ohne eine gehörige Portion intrinsische Motivation und Überzeugung hätten z.B. die fünf Beamt:innen der Bundestagspolizei sicherlich am 29.08.20 nicht den Sturm des Reichstagsgebäudes verhindert. Wenn solche Motivation und Identifikation aber einmal durch Verhalten, welches die Beamtinnen in ihrer eigenen Wahrnehmung als Verrat des Dienstherrn empfinden, abgetötet wurde ... wird das vermutlich nicht schön.

Deshalb hat man in der Weimarer Republik explizit nur für die Sicherheitsorgane und das Militär die Besoldung erhöht. Das könnte bei uns auch noch kommen.

GoodBye

Ich würde trotzdem jedem, der es noch nicht getan hat, für die Jahre ab 2021 Widerspruch einzulegen. Je mehr desto besser.

Unabhängig der Rechtsposition, hierüber kann man sich vielleicht streiten, entsteht dadurch Druck. Möchte der Bund zehntausende Widersprüche dann abschlägig bescheiden?! Welche Wirkung hätte das?!
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Petr Rigortzki

Grundsätzlich ist der Deutsche Bundeswehrverband die überparteiliche Interessenvertretung aller aktiven Soldaten, Reservisten, Ehemalige und Hinterbliebene, etc. (210 000 Mitglieder, Bw derzeit ca 186 000).

Er vertritt in allen Fragen des Dienst- Sozial- und Versorungsrecht das Interesse der Mitglieder (und potentiell der Nicht Mitglieder Soldaten). Der Bundeswehrverband hat schon immer eine hoch aktive, grosse Rechtsabteilung.

Der Bundeswehrverband hat (erstmals) am 3.Juni 2026 vorgeschlagen einen Widerspruch für 2026 einzulegen. ("trotz Zuversicherung des DH", interessant ! d.h. der BwVbd hat auch kein Vertrauen in den DH mehr !). Dabeigelegt ist ein Musterwiderspruch der weit entfernt von einem legalen Widerspruch ist und nur die Form wahrt.

Es stellt sich die Frage ob der DBwVbd - bewußt- jahrelang (2008/2025/2021) diese Diskussion versteckt bzw. verzögert hat (während andere Verdi/DPG/DBB, etc.) dies seit mehreren Jahren versuchen den Beamten zu vermitteln. Die Antwort wird natürlich Nein sein.
Tatsächlich (wie von Swen mehrfach dargestellt) obliegt es dem Beamten seine Gehaltsmitteilung zu überprüfen - aber woher soll er wissen dass er nicht amtsgerecht bezahlt wird....die meisten Soldaten in aktiven Einheiten haben jahrelang keine Zeit um nach Dienst ihre Gehälter zu vergleichen bzw nachzuberechnen (wenn man sieht wieviel Schwierigkeiten die BL bzw. die BUND damit hat) UND die Masse hatte Vertrauen in den DH......

Vielleicht öffnet sich hier aber ein Feld einer gemeinsamen Nebenklage für den Fall daß der DH nur die "eingelegten Widersprüche" nachberechnet und auszahlt ?
Wo war denn die Vertretung in all den Jahren ??? (Wahrscheinlich schaut der DBwVbd dann seit welchem Jahr Sie Mitglied sind  ;D und ab diesem Jahr können Sie gegen den Verband klagen).

Ein Haftungsgrund entsteht durch die Vernachlässigung der satzungsgemässen Aufgaben als Interessensvertretung und ob ein tatsächlicher finanzieller Verlust entsteht (wenn die einen nachbezahlt werden und die anderen nicht)....vielleicht erstmal die Verbandsschiedskommission befragen und in einem kommenden Schritt fragen was passiert wenn ca 200 000 Mitglieder ihre Mitgliedschaft kündigen.....







Zitat von: Klaus Uwe in Heute um 12:43Sehr verehrte Leser*innen und aktive Schreiber*innen,
ich habe als ehemaliger Marineoffizier meinem Deutschen BundeswehrVerband nach Erscheinung des ersten
Referentenentwurfs zum Bundesalimentationsgesetz im April einen zweiseitigen Brief übersandt und dort
meine Anmerkungen dargelegt, auch gleichzeitig dort angefragt, warum der DBwV Ihre 50 seitiges Stellungnahme nicht öffentlich dargelegt hat, so wie es u.a. der DBB, Verdi, DGB u.a. es gemacht haben.
Die Antwort war leider sehr zurückhaltend und wurde der Öffentlichkeit nur stückweise präsentiert.
Treues dienen, sein eigenes Leben für das ,,Vaterland" opfern müssen, also Opferbereitschaft und Pflicht zur Kameradschaft, u.v.m. prägen das pflichtbewusste Verhalten eines Soldaten.
Ja, aber wo bleibt die vom Gesetzgeber gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht seiner unterstellten Soldaten? Ich habe in meiner Dienstzeit, wie viele andere Kameraden und Beamte des Bundes und des Landes
Einschränkungen, Kürzungen und Streichungen erleben müssen, die sich jetzt im Pensionsleben leider
finanziell niedergeschlagen haben. Wo sind hier unsere verantwortlichen gewerkschaftlichen Vertreter gewesen? Wir Soldaten bzw. Beamten dürfen nicht streiken, pflichtbewusstes und korrektes Auftreten
ist ein Selbstverständnis und gesetzlich vorgeschrieben. Leider wurde dies m.E. durch den AG Bund ausgenutzt. Höchstrichterliche Urteile wurden lange ignoriert und nicht termingerecht umgesetzt, m.E.
könnte schon der Eindruck entstehen, um Geld zu sparen, setzt man auf Zeit. Die leider schon verstorbenen Soldaten/Beamte und Ihre Versorgungsempfänger sind teilweise zwischenzeitlich auch schon verstorben. Schon teilweise m.E. erschreckend, was man hier erleben darf. Und nun warten wir im September 26 auf eine neue Version eines Bundesalimentationsgesetzes, wieder 177 Seiten oder diesmal mehr. Ich werde sie alle lesen und wieder ein Kommentar zum meinem DBwV übersenden, i.d.H., das der DBwV
auch wieder, wie auch immer geartet bei unserem Arbeitgeber reagiert und hoffe, das auch die anderen
gewerkschaftlichen Vertreter, DBB, Verdi, DGB, u.a. Darauf schlich korrekt mit Argumenten darauf reagieren evtl. dagegen juristisch, wenn erforderliche, klagen werden. Leider vermisse ich die sachlichen vielen Aktivitäten unserer Soldaten/Beamten mit Schreiben an unsere gewählten und verantwortlichen Volksvertreter, an die Regierung, etc. Vielleicht sind unsere betroffenen ,,Persönlichkeiten" auch ,,müde" geworden und drücken ihre ,,Gefühlslage" in den Wahlurnen aus.
Ich verbleibe in hoffentlicher Erwartung, dass unsere Regierung die höchstrichterliche Entscheidung
über das seit Jahren zur Entscheidung anstehende und verschleppte Bundesalimentationsgesetz jetzt endlich korrekt forciert umsetzt. Der Glaube und die Hoffnung sterben zu letzt. Immer Hoffnung haben, und nie aufgeben.


BürgerinUniforum

Zitat von: Petr Rigortzki in Heute um 16:23Grundsätzlich ist der Deutsche Bundeswehrverband die überparteiliche Interessenvertretung aller aktiven Soldaten, Reservisten, Ehemalige und Hinterbliebene, etc. (210 000 Mitglieder, Bw derzeit ca 186 000).

Er vertritt in allen Fragen des Dienst- Sozial- und Versorungsrecht das Interesse der Mitglieder (und potentiell der Nicht Mitglieder Soldaten). Der Bundeswehrverband hat schon immer eine hoch aktive, grosse Rechtsabteilung.

Der Bundeswehrverband hat (erstmals) am 3.Juni 2026 vorgeschlagen einen Widerspruch für 2026 einzulegen. ("trotz Zuversicherung des DH", interessant ! d.h. der BwVbd hat auch kein Vertrauen in den DH mehr !). Dabeigelegt ist ein Musterwiderspruch der weit entfernt von einem legalen Widerspruch ist und nur die Form wahrt.

Es stellt sich die Frage ob der DBwVbd - bewußt- jahrelang (2008/2025/2021) diese Diskussion versteckt bzw. verzögert hat (während andere Verdi/DPG/DBB, etc.) dies seit mehreren Jahren versuchen den Beamten zu vermitteln. Die Antwort wird natürlich Nein sein.
Tatsächlich (wie von Swen mehrfach dargestellt) obliegt es dem Beamten seine Gehaltsmitteilung zu überprüfen - aber woher soll er wissen dass er nicht amtsgerecht bezahlt wird....die meisten Soldaten in aktiven Einheiten haben jahrelang keine Zeit um nach Dienst ihre Gehälter zu vergleichen bzw nachzuberechnen (wenn man sieht wieviel Schwierigkeiten die BL bzw. die BUND damit hat) UND die Masse hatte Vertrauen in den DH......

Vielleicht öffnet sich hier aber ein Feld einer gemeinsamen Nebenklage für den Fall daß der DH nur die "eingelegten Widersprüche" nachberechnet und auszahlt ?
Wo war denn die Vertretung in all den Jahren ??? (Wahrscheinlich schaut der DBwVbd dann seit welchem Jahr Sie Mitglied sind  ;D und ab diesem Jahr können Sie gegen den Verband klagen).

Ein Haftungsgrund entsteht durch die Vernachlässigung der satzungsgemässen Aufgaben als Interessensvertretung und ob ein tatsächlicher finanzieller Verlust entsteht (wenn die einen nachbezahlt werden und die anderen nicht)....vielleicht erstmal die Verbandsschiedskommission befragen und in einem kommenden Schritt fragen was passiert wenn ca 200 000 Mitglieder ihre Mitgliedschaft kündigen.....








Und deswegen werde ich zeitnah aus dem Bundeswehrverband als aktiver Soldat austreten. Ein Löwe ohne Zähne...

Bundi

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 14:33@ Matthew und MOGA

Auch wenn euch dieser Beitrag nicht erfreuen wird, aber im öffentlichen Dienstrecht finden wir die Besonderheit vor, dass die Prüfung der ihm gewährten Besoldung zu den elementaren Dienstpflichten des Beamten gehört. Er hat sie - wie seine gesamten Dienstgeschäfte - regelmäßig gewissenhaft zu vollziehen und sieht sich - wie ansonsten auch - gezwungen, sofern ihn die gewissenhafte Prüfung zum dem Schluss leitet, dass eine gesetzliche Regelung nicht mit der Verfassung im Einklang stände oder eine Anweisung außerhalb des rechtlichen Rahmens gegeben werden würde, dazu verpflichtet, auf rechtsstaatliche Amtsführung zu beharren, was ihn in diesem Fall trotz interner Rundschreiben kaum davon entheben dürfte, sich mit statthaften Rechtsbehelfen gegen die ihm gewährte Besoldung zu Wehr zu setzen. Er kann sich hier wie auch sonst kaum auf Treu und Glauben berufen, da genau das dem Zweck seiner Dienstpflicht widerspricht. Denn der Beamte – die staatliche Verwaltung – darf außerhalb gesetzlicher Regelungen nicht handeln. Davon kann der Beamte also nur umso mehr als Folge des strikten Gesetzesvorbehalts im Besoldungsrecht kaum absehen dürfen.

Sobald also der Bundesgesetzgeber im angekündigten Reparaturgesetz zu dem Schluss kommen wird, dass die vom betreffenden Beamten belegte Besoldungsgruppe amtsangemessen besoldet worden ist, wird er keine Nachzahlung regeln und wird als Folge dem betreffenden Beamten später keine negative Bescheidung vorliegen, da es hier nichts zu bescheiden gebe, sodass er formell über kein zulässiges Rechtsmittel verfügte, das ihm eine Feststellungsklage ermöglichte, seine Rechtsmittel sind also zuvor ausgeschöpft - anders als die des Beamten, der seinerzeit Widerspruch geführt hat und dessen Widerspruch nach der Regelung eines Reparaturgesetzes negativ beschieden werden wird. So jedenfalls dürfte die zu erwartende Argumentation des BMI zukünftig ausfallen.

Entsprechend kann man weiterhin nur dringend dazu raten, Good Byes Anmerkung zu folgen.

Und genau da hört bei mir jedwedes Verständnis für unsere DH auf. Ja, es ist die Pflicht eines jeden Beamten, die ihm gewährte Besoldung zu prüfen.
Aber wie soll dies durch, ich nenne es mal den 08/15-Beamten, geschehen, wenn es ein so komplexes Thema ist, dass die Feststellung der nicht verfassungskonformen aA durch das BVerfG vorgenommen wurde.
Es bedarf der Kenntnisse eines an das BVerfG berufenen Richters, um diese Kenntnis zu haben, und da wird dies als Pflicht von jedem Beamten erwartet ?
Sorry, das mag ja rechtstheoretisch so sein, aber das ist bar jeder Realität.
DAs hieße, so sehe ich das: Jeder von uns muss über das Wissen verfügen, das erst durch das BVerfG zutage getreten ist.

Pumpkin76

In Bayern werden jetzt über 60.000 Widersprüche verbeschieden - das scheint kein Problem zu sein  ::)

MaxBy

Zitat von: Proxi in Heute um 15:48Mit anderen Worten: gibt es 138€ Euro Nachzahlung, dann ist man Dank des Rundschreibens großzügig dabei. Will man dann dagegen klagen weil es einem doch nicht so großzügig erscheint, fehlt einem der ablehnende Widerspruchbescheid und man hat damit keinen Zugang zum Klageverfahren.
Dafür gibts den Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand.

AltStrG

Zitat von: GoodBye in Heute um 15:20,,Auf eine haushaltsjahrnahe Geltendmachung wird verzichtet."

Schwarz auf Weiß. Individuelles Schreiben. Den Dienstherr möchte ich nicht benennen.

Das steht SO im Betstätigungsschreiben? Oder die Formulierung "der Eingang ihres Schreibens zur xxxx bei xxxx wird xxxx"? Ich kenne nur die Eingangsbestätigungsschreiben. Wenn da jemand einen Satz deiner Nennung ergänzt hat, dann wird es wieder interessant und streibar.

AltStrG

Zitat von: GeBeamter in Heute um 15:20Du plädierst doch immer dafür, Randnummern in urteilen nicht isoliert zu zitieren.
Dann zitiere du doch bitte auch Goodbyes ganzen Beitrag, indem er vor allem erwähnt, dass manche Antwortschreiben des DH, ja, die keine Widerspruchsbescheide sind, einen Verweis auf das Rundschreiben enthalten und den Widerspruch deshalb als unnötig bezeichnen. Damit gibt der DH zu erkennen, dass er die hier in Frage gestellte Handungsanweisung auch tatsächlich befolgen wird. Und das ist für den Beamten, der das in Händen hält, schon etwas wert. Im Übrigen auch für alle anderen in der Behörde, denn der DH schafft damit einen Vertrauenstatbestand: du brauchst keinen Widerspruch, ich folge dem Rundschreiben bezüglich des Einredeverzichts.

Ich halte mich an die zuvor genannte Rechtsprechung. Auf ein freiwilliges "Selbsteintrittsrecht" zu hoffen: ja, kann man machen.

Und nur als Anmerkung: du sagst es selber, es sind keine Bescheide. Ganz genau.

AltStrG

Zitat von: GoodBye in Heute um 15:26Im Übrigen müsste ja wohl bei Unzulässigkeit auch der Antrag auf Wiedereinsetzung entschieden werden, da bin ich dann aber gespannt.



Nun, Untätigkeit löst erst einmal keine Folgen aus. Es sei, man beklagt diese Untätigkeit.