Besoldungsrunde 2025-2028 Baden-Württemberg

Begonnen von RichterBW84, 14.02.2026 13:54

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BeamtenBund

Mehr Geld für Beamte in Baden-Württemberg: Wie viel sie bald bekommen sollen https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mehr-geld-fuer-beamte-in-bw-100.html

🤣
Hahaha

So wird es kommen...
Egal was zum Entwurf alles kommentiert wurde...
Es passiert nix!
Wir können schön auf das nächste Urteil warten
So ein Witz 🤮🤮🤮

ohjeee

Zitat von: BeamtenBund in 28.09.2026 19:32Mehr Geld für Beamte in Baden-Württemberg: Wie viel sie bald bekommen sollen https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mehr-geld-fuer-beamte-in-bw-100.html

🤣
Hahaha

So wird es kommen...
Egal was zum Entwurf alles kommentiert wurde...
Es passiert nix!
Wir können schön auf das nächste Urteil warten
So ein Witz 🤮🤮🤮
das ist doch nur die Umsetzung der TV-L-Ergebnisse, die bisher nur vorbehaltlich ausgezahlt wurde, und hat nichts mit der aA zu tun. Das ist jetzt keine sonderlich große Überraschung.

Quasselstrippe

Zitat von: ohjeee in Gestern um 13:04das ist doch nur die Umsetzung der TV-L-Ergebnisse, die bisher nur vorbehaltlich ausgezahlt wurde, und hat nichts mit der aA zu tun. Das ist jetzt keine sonderlich große Überraschung.

Wenn ich mich richtig erinnere, steht im Gesetzentwurf ausführlich begründet, dass in BaWü bzgl. aA derzeit alles im grünen Bereich ist und man daher auch nicht mehr tun muss/will als die Tarifsteigerungen zu übertragen. Abgesehen vielleicht von zurückliegenden Kalenderjahren würde ich nicht damit rechnen, dass BaWü von sich aus noch was tut bzgl. dieses Themas.

Es gab im Beteiligungsportal einige aus meiner Laiensicht sehr gute Argumentationen, weshalb der Gesetzentwurf verfassungswidrig bzw. unangemessen/ungenügend ist. Wenn jetzt die Landesregierung über den unveränderten Gesetzentwurf entscheidet (die Daten aus der Presse legen das nahe) und im Beteiligungsportal nicht mal eine Stellungnahme auftaucht, warum man diese ganzen guten/stichhaltigen Argumente ignoriert (bzw. dass man diese widerlegt), dann ist das schon sehr traurig und spricht nicht dafür, dass hier echte Partizipation stattfindet. Dann kann man sich das auch sparen... es scheint sich nur um eine Partizipationssimulation zu handeln. Ich hatte schon beim letzten Besoldungsgesetz in Erinnerung, dass es im Beteiligungsportal die angekündigte Stellungnahme des Finanzministeriums nicht gegeben hat oder ggf. erst nach Beschluss des Gesetzes als ich nicht mehr nachgesehen habe. Mag mich aber irren... möglicherweise trügt der Frust meine Erinnerung...




BeamtenBund

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 13:29Wenn ich mich richtig erinnere, steht im Gesetzentwurf ausführlich begründet, dass in BaWü bzgl. aA derzeit alles im grünen Bereich ist und man daher auch nicht mehr tun muss/will als die Tarifsteigerungen zu übertragen. Abgesehen vielleicht von zurückliegenden Kalenderjahren würde ich nicht damit rechnen, dass BaWü von sich aus noch was tut bzgl. dieses Themas.

Es gab im Beteiligungsportal einige aus meiner Laiensicht sehr gute Argumentationen, weshalb der Gesetzentwurf verfassungswidrig bzw. unangemessen/ungenügend ist. Wenn jetzt die Landesregierung über den unveränderten Gesetzentwurf entscheidet (die Daten aus der Presse legen das nahe) und im Beteiligungsportal nicht mal eine Stellungnahme auftaucht, warum man diese ganzen guten/stichhaltigen Argumente ignoriert (bzw. dass man diese widerlegt), dann ist das schon sehr traurig und spricht nicht dafür, dass hier echte Partizipation stattfindet. Dann kann man sich das auch sparen... es scheint sich nur um eine Partizipationssimulation zu handeln. Ich hatte schon beim letzten Besoldungsgesetz in Erinnerung, dass es im Beteiligungsportal die angekündigte Stellungnahme des Finanzministeriums nicht gegeben hat oder ggf. erst nach Beschluss des Gesetzes als ich nicht mehr nachgesehen habe. Mag mich aber irren... möglicherweise trügt der Frust meine Erinnerung...





Genau darauf habe ich mit meinem Post anspielen wollen.
Das Beteiligungsportal hat wirklich stichhaltige Argumente geliefert! Traurig ist es in der Tat, das Fingerpointing mit Verbotsverfahren gegen eine Partei mit dem Hinweis auf Verfassungsfeindlichkeit hin gearbeitet wird, selbst aber das GG einfach mal gekonnt ignoriert! Schon sehr traurig und daher meine Hoffnung das mal vom BVerfG eine noch eindeutigere Ansage kommt!
Und andere Parteien schießen gegen das künftige Beamtensystem mit Rentenzahlungen usw....

Die Entwicklung ist allgemein sehr bedenkenswert! Ich bin gespannt wo die Reise hingeht...

LehrerBW

Eigentlich haben sie beim Beteiligungsportal immer geantwortet...auch detailliert.

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

Wäre ein Novum wenn sie nicht antworten würden.
Aber was sollen sie da auch sagen 🤷�♂️
Der Erhöhungsbetrag für Kind 2 der in die Mindestbesoldung einfließt darf da schlichtweg nicht rein. Sie zitieren den Passus ja selbst sogar wörtlich.
Das kann man gar nicht entkräften und ist in meinen Augen schlechthin das das überzeugende Argument warum das Gesetz klar verfassungswidrig ist.

Quasselstrippe

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 16:58Eigentlich haben sie beim Beteiligungsportal immer geantwortet...auch detailliert.

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

Wäre ein Novum wenn sie nicht antworten würden.
Aber was sollen sie da auch sagen 🤷�♂️
Der Erhöhungsbetrag für Kind 2 der in die Mindestbesoldung einfließt darf da schlichtweg nicht rein. Sie zitieren den Passus ja selbst sogar wörtlich.
Das kann man gar nicht entkräften und ist in meinen Augen schlechthin das das überzeugende Argument warum das Gesetz klar verfassungswidrig ist.

Herzlichen Dank für die Korrektur!
Das habe ich damals wirklich nicht wahrgenommen, würde mich interessieren, wann das kam...

Dann nehme ich meine Behauptung zurück und entschuldige mich hiermit beim FM für meine Falschbehauptung!

Und bin gespannt, wie man auf die guten Argumente aus dem Beteiligungsportal für den aktuellen Entwurf eingeht und die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs belegt...


BeamtenBund

Korrigiert mich aber ist hier der MAE überhaupt in der niedrigsten BG erreicht?
Allein davon ausgehend kann das nicht stimmen!
Brandenburg ist doch deutlich über uns!

Quasselstrippe

Zitat von: BeamtenBund in Gestern um 17:42Korrigiert mich aber ist hier der MAE überhaupt in der niedrigsten BG erreicht?
Allein davon ausgehend kann das nicht stimmen!
Brandenburg ist doch deutlich über uns!

man findet den Gesetzentwurf hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2026-2027-2028-vorlage.pdf

Im PDF ca. auf Seite 48 fangen die verfassungsrechtlichen Betrachtungen an (Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben) und dann bis zur ca. 55. Seite im PDF kommt die Rechnung/Begründung, warum A7 über der Mindestalimentation liegt.


BeamtenBund

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 18:01man findet den Gesetzentwurf hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2026-2027-2028-vorlage.pdf

Im PDF ca. auf Seite 48 fangen die verfassungsrechtlichen Betrachtungen an (Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben) und dann bis zur ca. 55. Seite im PDF kommt die Rechnung/Begründung, warum A7 über der Mindestalimentation liegt.



Vielen Dank

Auch nach der inzwischen trölften Betrachtung der Berechnung ist es wie ins Gesicht gespuckt.
Schade das die Gesetzgeber einfach nicht verstehen wollen das es so auf Dauer nicht gut gehen wird 😤 !


LehrerBW

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 18:01man findet den Gesetzentwurf hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2026-2027-2028-vorlage.pdf

Im PDF ca. auf Seite 48 fangen die verfassungsrechtlichen Betrachtungen an (Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben) und dann bis zur ca. 55. Seite im PDF kommt die Rechnung/Begründung, warum A7 über der Mindestalimentation liegt.



Genau...und hier wird der Erhöhungsbetrag für Kind 2 in Höhe von 511,38€ zum Erreichen der Mindestalimentation eingerechnet. Und genau das darf er explizit nicht mehr da er nicht allen der Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt wird.

Das ist der Punkt warum das Gesetz glasklar unabhängig von Partnereinkommen und gestrichenen Gruppen verfassungswidrig ist.
Es gibt da schlichtweg keine Begründung...ist denke ich auch der Grund warum es keine Antwort im Beteiligungsportal gibt.

Quasselstrippe

Zitat von: BeamtenBund in Gestern um 18:23Vielen Dank

Auch nach der inzwischen trölften Betrachtung der Berechnung ist es wie ins Gesicht gespuckt.
Schade das die Gesetzgeber einfach nicht verstehen wollen das es so auf Dauer nicht gut gehen wird 😤 !



es wird wohl alles auf die Frage hinauslaufen, ob die vom DH zu gewährleistende Familienalimentation von einem zusätzlichen echten oder alternativ auch fiktiven Zusatzeinkommen abhängig gemacht werden darf.
Wenn das am Ende verfassungskonform sein sollte, ist es ein Freibrief für die Dienstherren. Aber mir wäre es einfach nicht verständlich, wie man die Unabhängigkeit des/der Beamten sicherstellen möchte, wenn man ihn/sie bzw. die Familie abhängig macht von in der Regel privat erwirtschafteten Zusatzeinkommen. Im letzten Verfassungsgerichtsurteil wurde genau diese Unabhängigkeit als ganz wesentliche Eigenschaft des Beamtendienstverhältnisses hervorgehoben. Es ist also nicht so, dass das kalter Kaffee wäre und wie die Einzelverdienerfamilie nicht mehr dem heutigen Beamtenbild entspricht...

Quasselstrippe

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 18:28Genau...und hier wird der Erhöhungsbetrag für Kind 2 in Höhe von 511,38€ zum Erreichen der Mindestalimentation eingerechnet. Und genau das darf er explizit nicht mehr da er nicht allen der Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt wird.

Ich habe den Entwurf im Juni nicht im Detail gelesen bzw. mir leider nicht alles gemerkt.

Gibt es Menschen in der A7, die bei zwei Kindern diesen Erhöhungsbetrag nicht erhalten? Falls ja, woran liegt das?
Oder wo genau liegt der springende Punkt?
Wäre für einen Hinweis dankbar!



BWKA

#192
Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 18:40Ich habe den Entwurf im Juni nicht im Detail gelesen bzw. mir leider nicht alles gemerkt.

Gibt es Menschen in der A7, die bei zwei Kindern diesen Erhöhungsbetrag nicht erhalten? Falls ja, woran liegt das?
Oder wo genau liegt der springende Punkt?
Wäre für einen Hinweis dankbar!




edit: Sry falsch verstanden und falsch geantwortet ;-)

LehrerBW

#193
Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 18:40Ich habe den Entwurf im Juni nicht im Detail gelesen bzw. mir leider nicht alles gemerkt.

Gibt es Menschen in der A7, die bei zwei Kindern diesen Erhöhungsbetrag nicht erhalten? Falls ja, woran liegt das?
Oder wo genau liegt der springende Punkt?
Wäre für einen Hinweis dankbar!




Erhalten tun es schon alle in A7 aber nicht unterschiedslos in der selben Höhe. Er wird bereits ab Stufe A7/2 geringer.
Zitat auf S. 26 des Gesetzes ,, Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts"

Und eben genau das darf er explizit nach dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht mehr um die Mindestalimentation herzustellen .

So heißt es eindeutig im letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Mindestalimentation :
Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe unterschiedslos gewährt werden (vgl. BVerfGE 139, 64 <111 f. Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>; 155, 1 <36 Rn. 73>)

Damit darf dieser Zuschlag für Kind 2 nicht angerechnet werden und somit wird die Mindestalimentation bis nach A10 unterschritten weil bis dahin dieser abschmelzende Betrag benötigt wird um die Mindestbesoldung über die Prekariatsschwelle zu heben.

Würde ja gerne die Tabelle anhängen, aber es kommt "uploadverzeichnis ist voll"

beamtim

Ich kenne mich auf dem Gebiet bisher nur sehr wenig aus. Grundsätzlich frage ich mich, ob es bezüglich der Ämterwertigkeit schon irgendeine Rechtssprechung gab? Darf das niedrigste Amt vom Dienstherr, das als Ausgangsbasis dient frei gewählt werden? Die Spannweite reicht ja von A3-A7.

Gerade in BW führt die Betrachtung von A7 für die Mindestbesoldung ja zu einer erheblichen Schieflage im Vergleich zu Bund oder anderen Ländern mit noch vorhandenen niedrigeren Ämtern. Damit werden alle übrigen Ämter beginnend mit A7 doch deutlich entwertet und wären zwischen den Dienstherren nicht mehr vergleichbar.