Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Einigung2023

Zitat von: Knecht in 01.10.2026 20:39Für den Zoll wurde heute schon mal per Erlass entschieden, dass die Beurteilungen für den 01.01.27 auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Liegt bestimmt an den ganzen Nachzahlungen für die aA...

Wo hast du das gelesen?

Knecht


Einigung2023

Zitat von: Knecht in 01.10.2026 21:00Gdp-zoll auf Facebook...

Danke.
Da fällt einem nichts mehr zu ein. Wow.

Knecht

Zitat von: Einigung2023 in 01.10.2026 21:09Danke.
Da fällt einem nichts mehr zu ein. Wow.

Man fragt sich immer, wo sie einen noch mit Scheisse überschütten können. Und sie finden was :)

Natürlich wird das an der vollen Hingabe wie immer nichts ändern.

GeBeamter

Also bei uns wird regulär beurteilt.

Liegt der Grund vielleicht darin, dass in den Beurteilungsregelungen des BMF und den nachgeordneten Behörden ein zu korrigierender Fehler vorhanden ist?

Das war jedenfalls der Grund, warum bei uns einmal geschoben wurde.

Maximus

In der Regierung geht es aktuell heiß her. Einen neuen Besoldungsentwurf wird es m.E. erst geben, wenn man hinsichtlich der geplanten Reformen (Steuer, Rente, Arbeitsmarkt etc.) eine Einigung hergestellt hat. Alles hängt mit allem zusammen. Entscheidend ist letztendlich auch der Haushalt 2027. Wenn man hier keine Einigung erzielt, ist die Regierung so oder so am Ende.

Insofern gehe ich davon aus...wenn die Regierung hält und man eine Einigung hinsichtlich des HH 2027 erzielt...auch der neue Besoldungsentwurf veröffentlicht wird. Ich vermute, dass dies im November erfolgen wird. Der Innenminister kommt dann zur DBB-Jahrestagung im Januar auch nicht mit leeren Händen.

Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man das Spiel mit den Abschlagszahlungen noch eine weitere Runde drehen möchte. 

MOGA

Zitat von: Maximus in 01.10.2026 23:11In der Regierung geht es aktuell heiß her. Einen neuen Besoldungsentwurf wird es m.E. erst geben, wenn man hinsichtlich der geplanten Reformen (Steuer, Rente, Arbeitsmarkt etc.) eine Einigung hergestellt hat. Alles hängt mit allem zusammen. Entscheidend ist letztendlich auch der Haushalt 2027. Wenn man hier keine Einigung erzielt, ist die Regierung so oder so am Ende.

Insofern gehe ich davon aus...wenn die Regierung hält und man eine Einigung hinsichtlich des HH 2027 erzielt...auch der neue Besoldungsentwurf veröffentlicht wird. Ich vermute, dass dies im November erfolgen wird. Der Innenminister kommt dann zur DBB-Jahrestagung im Januar auch nicht mit leeren Händen.

Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man das Spiel mit den Abschlagszahlungen noch eine weitere Runde drehen möchte.   

Nicht ne weitere Runde drehen möchte ist gut... ich möchte mal wissen was dieser Fatzke sich einbildet im BMF, diese armseelige Wurst, es ist scheissegal was mit dem Haushalt ist, dann muss er eben andere Projekte streichen, das weiss er ja auch aber sie ignorieren es einfach komplett durch. Wie kann man nur so ignorant sein? Hoffentlich versinkt der Typ in seinem linken Sumpf...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

GeBeamter

Ich könnte mir taktisch vorstellen, dass man nun mit einer Verabschiedung des Gesetzes bis April/Mai 2027 wartet, um keinen Druck auf die Tarifverhandlungen auszuüben. Denn eigentlich sollten die Beamten ja gegenüber den Angestellten brutto etwas schlechter dastehen. Durch eine neue Besoldungsordnung, wäre das aber wohl nicht mehr der Fall. Im Tarif würde man dann nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit streiken.
Außerdem wäre dann etwas Abstand zu den Sozialreformen da, die für weite Teile der Bevölkerung Einschnitte bedeuten würden, während man in der Wahrnehmung der Leute über den Beamten das Füllhorn auskippt.

Wenn der Spuk dann zu Ende ist, würde ich mir aber mal ein Machtwort aus Karlsruhe erhoffen, wenn selbst verfassungswidrige Gesetzesinitiativen immer weiter verschleppt werden, weil man sie nicht bezahlen will, nicht verkaufen will oder sie schlichtweg in Geiselhaft für politische Spielchen genommen werden.

Der Obelix

also im Januar hiess es doch in wenigen Wochen. jetzt wissen wir wenigstens was wenige wochen so in Zahlen sind...mehr als 30 Wochen auf jeden fall.


Knecht

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 00:05Ich könnte mir taktisch vorstellen, dass man nun mit einer Verabschiedung des Gesetzes bis April/Mai 2027 wartet, um keinen Druck auf die Tarifverhandlungen auszuüben. Denn eigentlich sollten die Beamten ja gegenüber den Angestellten brutto etwas schlechter dastehen. Durch eine neue Besoldungsordnung, wäre das aber wohl nicht mehr der Fall. Im Tarif würde man dann nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit streiken.
Außerdem wäre dann etwas Abstand zu den Sozialreformen da, die für weite Teile der Bevölkerung Einschnitte bedeuten würden, während man in der Wahrnehmung der Leute über den Beamten das Füllhorn auskippt.

Wenn der Spuk dann zu Ende ist, würde ich mir aber mal ein Machtwort aus Karlsruhe erhoffen, wenn selbst verfassungswidrige Gesetzesinitiativen immer weiter verschleppt werden, weil man sie nicht bezahlen will, nicht verkaufen will oder sie schlichtweg in Geiselhaft für politische Spielchen genommen werden.

Die sollen das Denken endlich den Pferden überlassen und das machen, was rechtlich und mittlerweile auch ethisch geboten ist.

Auf irgend was warten kann man immer.

Null Verständnis meinerseits für dieses ganze Drama.

MaxBy

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 00:05Ich könnte mir taktisch vorstellen, dass man nun mit einer Verabschiedung des Gesetzes bis April/Mai 2027 wartet, um keinen Druck auf die Tarifverhandlungen auszuüben.
April Mai? Da gehts dem Bund nicht um Tarifverhandlungen, da gehts höchstens um Landtagswahlen.
Im April und Mai 2027 finden 4 Landtagswahlen statt. Ohne Druck kommt da sicher kein Entwurf...
Im Herbst 27 dann die nächste.

Für CDU/SPD gehts bei den Landtagswahlen mittlerweile um jedes zehntel Prozent.
Freiwillig, kann ich mir vorstellen, veröffentlichen die nichts mehr.
Die werden in meinen Augen wirklich warten bis das BVerfG jedes taktieren endgültig verbietet und dann werden sie sich noch winden.

Pumpe14

Union droht Bas mit Blockade von Steuerreform – Steinmeier schaltete sich in Koalitionsstreit ein

https://www.welt.de/politik/deutschland/article6abe9efe3e84d8c745a1a2ea/union-droht-bas-mit-blockade-von-steuerreform-steinmeier-schaltete-sich-in-koalitionsstreit-ein.html

Laut dem Artikel hat der Bundespräsident aus Sorge um die Stabilität des Landes, Klingbeil und Dobrindt angerufen - aber warum gerade Dobrindt? Bestimmt weil die Koalition an der aA droht zu zerbersten 😂

waynetology

Klug gelöst, muss man sagen. So spart man Geld.
Nach einem neuen Gesetz mit Partnereinkommen wird es Bescheide hageln, zumindest bei dem kleinen Teil, die einen Widerspruch eingelegt haben. Von den paar Menschen, werden dann nur sehr weniger weiter dagegen vorgehen.
Abgesehen davon fühlen sich ja bereits jetzt viele super alimentiert, die nehmen dann auch gerne die Paar Kröten mehr und sind happy.
Widerspruch werden dann nur die 10 Leute hier, + 10 die nur mitlesen, einlegen um ihren Anspruch zu wahren. Wenn dann irgendwann das Partnereinkommen fällt, muss ich doch rückwirkend nur die 20 Leute entschädigen.
Könnte ich mein Geld so anlegen, würde ich das auch tun.

Malkav

Zitat von: waynetology in Gestern um 07:19Könnte ich mein Geld so anlegen, würde ich das auch tun.

Das ist ja mein Hautkritikpunkt an der bisherigen Formel:
Widerspruch - Klage - unverzinste Nachzahlung nur für Widerspruchsführer/Kläger

Jeder wirtschaftlich denkende Haushälter (ob privat, als Schatzmeister eines Vereins, als Unternehmer etc.) muss exakt so handeln, wie es die Finanzministerien tun, weil die Anreize so massiv in Richtung in Richtung "Delay, Deny, Defend" (vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Delay,_Deny,_Defend) gehen. Alles andere wäre in meinen Augen gar eine Pfichtverletzung.

Wie schonmal beschrieben, würde kein Mieter mehr Miete zahlen, wenn die Anreizstruktur für den Schuldner im Mietrecht mit derjenigen im Besoldungsrecht auch nur ansatzweise vergleichbar wäre.

Hier wäre es aber Aufgabe der Parlamente einzuschreiten und zu sagen: "Schöne einfachgesetzlich zulässige Sparidee hast du da, aber leider scheitert diese am Verfassungsrecht." Macht da halt nur keiner, weil man sich ja immer als Reservebank der Regierung begreift  >:(

Finanzer

Zitat von: Malkav in Gestern um 07:41Das ist ja mein Hautkritikpunkt an der bisherigen Formel:
Widerspruch - Klage - unverzinste Nachzahlung nur für Widerspruchsführer/Kläger

Jeder wirtschaftlich denkende Haushälter (ob privat, als Schatzmeister eines Vereins, als Unternehmer etc.) muss exakt so handeln, wie es die Finanzministerien tun, weil die Anreize so massiv in Richtung in Richtung "Delay, Deny, Defend" (vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Delay,_Deny,_Defend) gehen. Alles andere wäre in meinen Augen gar eine Pfichtverletzung.

Wie schonmal beschrieben, würde kein Mieter mehr Miete zahlen, wenn die Anreizstruktur für den Schuldner im Mietrecht mit derjenigen im Besoldungsrecht auch nur ansatzweise vergleichbar wäre.

Hier wäre es aber Aufgabe der Parlamente einzuschreiten und zu sagen: "Schöne einfachgesetzlich zulässige Sparidee hast du da, aber leider scheitert diese am Verfassungsrecht." Macht da halt nur keiner, weil man sich ja immer als Reservebank der Regierung begreift  >:(

Volle Zustimmung.