Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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KobayashiMaru

Vielen Dank für die Antworten :)

Zitat von: derSchorsch in 01.10.2026 15:22Hast du mehrere Bescheiden erhalten? Hast du mehrere Widersprüche eingereicht?

1x für 2025, 1x für 2024 und früher (da wurde ja seitens des Dienstherrn auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet). Also 2 inhaltlich identische Bescheide sind gekommen.

Wenn ich jetzt klagen sollte, muss ich doch erst mal gar nicht begründen, da eh nur die Musterverfahren verhandelt werden?! Die Vorlage von Grisupoli ist ja auch ohne Begründung und nur zur Fristwahrung.

Trotzdem ist meine Besoldung ja für sich genommen nicht verfassungswidrig in Bezug auf das Medianäquvivalenzeinkommen. Daraus würde ich schlussfolgern, dass die Sicherung der Ansprüche auf dem Klageweg für mich nur Sinn macht, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der Ausgang der Musterverfahren dazu führt, dass rückwirkend die Besoldungstabellen angepasst werden müssen und dadurch Nachzahlungen fällig würden.

Oder mache ich da einen Denkfehler

phili

Das MÄE ist ja nur die erste Prüfung. Danach gibt es die nächste Prüfstufe mit den Indizes. Das hatte ich für eine höhere Gruppe (ich glaube es war die A13) auch mal durchgerechnet, auch da gibt es mehrere "Treffer", sodass die Besoldung hier nicht den Anforderungen genügt.

Ozymandias

Die Begründung muss ggf. erfolgen, hängt vom Richter ab. Da reichen dann notfalls 5 selbtgeschriebene Sätze aus. Ist relativ egal was man da schreibt, weil in der Praxis 99% der Besoldungsklagen verstauben. Darauf gibt es aber keinen Rechtsanspruch.
Am BVerfG liegen rund 60 Besoldungsklagen der letzten 20 Jahre von mittlerweille insgesamt mehreren Tausend Besoldungsklagen bundesweit.

Vor einiger Zeit gab es aber die Gefahr, dass Richter Klagen bereits vor wichtigen Entscheidungen aus Karlsruhe abweisen, so geschehen in NRW, Hamburg oder auch vor kurzem in BW. Wichtig wird hier in Zukunft das Thema Partnereinkommen sein, keiner weiß was sich das BVerfG hierzu ausdenkt.