Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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tinytoon

Maximal nervig hier. Da sehe ich, dass seit gestern 5 Seiten geschrieben wurden und denke es gäbe Neuigkeiten, um dann nur nutzlosen Müll zu lesen.

Wirklich wichtig ist doch die Info, dass in Speyer so klare Aussagen von Dr. Wöckel getätigt wurden. DAS können die DH eigentlich nicht weiter ignorieren. Ich hoffe das die Verbände es mit auf die Agenda nehmen. Ich jedenfalls versuche es so breit wie möglich zu streuen.

BVerfGBeliever

Zitat von: HMeder in Gestern um 08:47Wenn ich Richter am BVerfG wäre, wäre das der Gestaltungsspielraum, den ich dem DH zugestehen würde, nämlich die Besoldung nicht durch ein fiktives Partnereinkommen kleinzurechnen aber durchaus davon abzugehen, jeden (auch alleinstehende) Beamten nach dem 4K Grundsatz zu besolden. Heißt konkret, 1x 80% Medianäquivalenzeinkommen (nur zur Erinnerung: das ist netto) für einen alleinstehenden Beamten im niedrigsten Statusamt in der niedrigsten Stufe (=Grundbesoldung). Verheiratet x1,5, usw. (über Zuschläge).
Nope.

Es gibt (zumindest bislang) nur eine einzige Prekaritätsschwelle: Die Nettoalimentation eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern darf nicht unterhalb von 80% des 2,3-fachen des Medianäquivalenzeinkommens (MÄE) liegen. Ausgehend von dieser Vorgabe ist es dem Gesetzgeber gestattet, die Besoldung von kinderlosen Beamten (sowie von Beamten, bei denen die Kinder bereits "aus dem Haus" sind) etwas zu reduzieren, indem er die 4K-Besoldung in ein Grundgehalt und einen Familienzuschlag aufteilt.

ABER: Herr Wöckel ("unser" Mann in Karlsruhe) hat vor drei Tagen in Speyer nochmals explizit darauf hingewiesen, dass dabei u.a. das Leistungsprinzip (als einer der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums) nicht durch einen zu hohen Familienzuschlag "ausgehöhlt" werden darf.

Somit sind Aussagen wie beispielsweise "Es ist ausreichend, wenn ein kinderloser Beamter 80% des MÄE bekommt" absoluter Kokolores..

EiTee

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 12:06Und auch da: welcher Stufe 8er hat drei Kitakinder? Das muss ein sehr spät berufenener sein.

In der Regel dürfte man die drei Kinder wohl mit A14 Stufe 3-5 im einem solchen Alter haben.

Das sehe ich doch genau so.

BeamtenBund

Zitat von: tinytoon in Gestern um 12:31Maximal nervig hier. Da sehe ich, dass seit gestern 5 Seiten geschrieben wurden und denke es gäbe Neuigkeiten, um dann nur nutzlosen Müll zu lesen.

Wirklich wichtig ist doch die Info, dass in Speyer so klare Aussagen von Dr. Wöckel getätigt wurden. DAS können die DH eigentlich nicht weiter ignorieren. Ich hoffe das die Verbände es mit auf die Agenda nehmen. Ich jedenfalls versuche es so breit wie möglich zu streuen.

Leider tun Sie das dennoch!
Siehe aktuelle Sitzung (08.10.26) in BaWü... Herr Bayaz sagt alles ist fein, der Entwurf ist
Verfassungskonform...
live Sitzung

Dunkelbunter

Zitat von: EiTee in Gestern um 12:41Das sehe ich doch genau so.

Ich bin A9 Stufe 8 ab 10/2026
Aber hab noch 2 Kinder in der KITA (Zwillinge) und die Große ist gerade in die Schule.
Also so abstrus ist das nicht mit Stufe 8.

techBeaBw

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 12:50Ich bin A9 Stufe 8 ab 10/2026
Aber hab noch 2 Kinder in der KITA (Zwillinge) und die Große ist gerade in die Schule.
Also so abstrus ist das nicht mit Stufe 8.


War bei mir ähnlich, man muss ja nicht mit allem Früh anfangen!
Und jetzt fangt nicht an uns alten Eltern zu dissen !  ;D

GeBeamter

Zitat von: techBeaBw in Gestern um 13:00War bei mir ähnlich, man muss ja nicht mit allem Früh anfangen!
Und jetzt fangt nicht an uns alten Eltern zu dissen !  ;D

Das wollte ich auch nicht ins Reich der Fabel verweisen, aber ich finde es schon etwas merkwürdig, wenn man sich ungewöhnliche Konstellationen herausgreift, um seine Berechnung näher ans gewünschte Ziel zu bekommen (betrifft nicht nur die Endstufe der Besoldungsgruppe, sondern auch Spielchen mit den Steuerklassen).

😁

tinytoon

Zitat von: BeamtenBund in Gestern um 12:42Leider tun Sie das dennoch!
Siehe aktuelle Sitzung (08.10.26) in BaWü... Herr Bayaz sagt alles ist fein, der Entwurf ist
Verfassungskonform...
live Sitzung

Ja, das wird auch noch eine Weile so weitergehen aber es ist wieder ein kleiner Schritt, dass sich der befassende Verfassungsrichter derart äußert. Immerhin wurde er gewiss nicht gezwungen diesen Vortrag zu halten. Je mehr solche Hinweise getätigt werden und publik gemacht werden, desto besser für uns.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 12:32Nope.

Es gibt (zumindest bislang) nur eine einzige Prekaritätsschwelle: Die Nettoalimentation eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern darf nicht unterhalb von 80% des 2,3-fachen des Medianäquivalenzeinkommens (MÄE) liegen. Ausgehend von dieser Vorgabe ist es dem Gesetzgeber gestattet, die Besoldung von kinderlosen Beamten (sowie von Beamten, bei denen die Kinder bereits "aus dem Haus" sind) etwas zu reduzieren, indem er die 4K-Besoldung in ein Grundgehalt und einen Familienzuschlag aufteilt.

ABER: Herr Wöckel ("unser" Mann in Karlsruhe) hat vor drei Tagen in Speyer nochmals explizit darauf hingewiesen, dass dabei u.a. das Leistungsprinzip (als einer der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums) nicht durch einen zu hohen Familienzuschlag "ausgehöhlt" werden darf.

Somit sind Aussagen wie beispielsweise "Es ist ausreichend, wenn ein kinderloser Beamter 80% des MÄE bekommt" absoluter Kokolores..

Korrekt darlegt, nur möchte man das hier ungern hören. Der Kinderlose sollte im besten Fall viel weniger bekommen dürfen, da er keine Kinder zu unterhalten hat und der A14er hat eh nichts zu melden, weil er sowieso mit einem kleinen Vermögen besoldet wird. Argumentaktiv wirklich Rosinenpickerei at it's best.

Langsam frage ich mich, ob das BVerfG dieses 4K-Urteil gesprochen hat, um die Absurdität des gesamten Besoldungssystems für alle sichtbar zu machen.

BeamtenBund

Zitat von: tinytoon in Gestern um 13:11Ja, das wird auch noch eine Weile so weitergehen aber es ist wieder ein kleiner Schritt, dass sich der befassende Verfassungsrichter derart äußert. Immerhin wurde er gewiss nicht gezwungen diesen Vortrag zu halten. Je mehr solche Hinweise getätigt werden und publik gemacht werden, desto besser für uns.

Richtig!
Ich versuche die Tragweite auch in meinem Umfeld so publik wie möglich zu machen!
Schön wären mal etwas zügigere Urteile des BVfG (auch wenn es einfach Zeit benötigt) es beruhigt, das Dr. Wöckel sich hier klar äußert!

Ich bin zuversichtlich das alles gut wird 🥳

DeltaR95

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 13:12Korrekt darlegt, nur möchte man das hier ungern hören. Der Kinderlose sollte im besten Fall viel weniger bekommen dürfen, da er keine Kinder zu unterhalten hat und der A14er hat eh nichts zu melden, weil er sowieso mit einem kleinen Vermögen besoldet wird. Argumentaktiv wirklich Rosinenpickerei at it's best.

Langsam frage ich mich, ob das BVerfG dieses 4K-Urteil gesprochen hat, um die Absurdität des gesamten Besoldungssystems für alle sichtbar zu machen.

Reicht es jetzt mal langsam?

Das BVerfG hat geurteilt, dass die MINDESTBESOLDUNG des KLEINSTEN BEAMTEN mit Maßstab 4K-Familie (Alleinverdiener) der Formel MÄE * 2,3 * 0,8 entsprechen muss.

Ebenso hat das BVerfG geurteilt, dass diese 2 ersten Kinder durch den Beamten "weit überwiegend" bzw. "ganz überwiegend" aus den familienneutralen Besoldungsbestandteilen versorgt werden müssen. Heißt 75 bis 80 % dieser Mindestalimentation sind "familienneutral" und die restlichen können Zuschläage sein.

Wen schon Wortklauberei, dann schon richtig.

Beispiel Berlin:

MÄE 2025 2.190 €
Mindestbesoldung: 4029,60 €

Davon 80 % ("ganz überwiegend"): 3.223,68 € als Grundbesoldung für den "Ledigen"

Selbst damit könnte man das "Leistungsprinzip" schon hinterfragen, oder?

A´ler

Zitat von: BeamtenBund in Gestern um 13:14Richtig!
Ich versuche die Tragweite auch in meinem Umfeld so publik wie möglich zu machen!
Schön wären mal etwas zügigere Urteile des BVfG (auch wenn es einfach Zeit benötigt) es beruhigt, das Dr. Wöckel sich hier klar äußert!

Ich bin zuversichtlich das alles gut wird 🥳

Wird das grundsätzliche Problem nicht trotzdem bleiben, dass der DH und damit der Bund kein Gesetz erlässt ?

Mir stellt sich dann die Frage ob nicht wie bei zivilen Prozessen, eine konkrete Summe X vom Richter (in diesem Fall die Differenz in der Besoldung) festgesetzt werden darf. Summe X lässt sich dann auf die anderen Besoldungen mittels Abstandsgebot übertragen. Zumindest könnte man so umgehen das die Judikative die Gehälter nicht festsetzen darf. Jedoch hätte man eine konkrete Summe durch das Gericht festgestellt.

Bei Fehlern im Gedankengang bin ich für Aufklärung dankbar :)

derSchorsch

Zitat von: tinytoon in Gestern um 12:31Maximal nervig hier. Da sehe ich, dass seit gestern 5 Seiten geschrieben wurden und denke es gäbe Neuigkeiten, um dann nur nutzlosen Müll zu lesen.

Wirklich wichtig ist doch die Info, dass in Speyer so klare Aussagen von Dr. Wöckel getätigt wurden. DAS können die DH eigentlich nicht weiter ignorieren. Ich hoffe das die Verbände es mit auf die Agenda nehmen. Ich jedenfalls versuche es so breit wie möglich zu streuen.

Wo gibt es das Gesagte denn schriftlich und vorzeigbar? Damit man es weiterreichen und den richtigen Personen unter die Nase halten kann.

tinytoon


GeBeamter

Zitat von: tinytoon in Gestern um 13:26Solange ich keine weitere Quelle habe beziehe ich mich hierauf: https://www.berliner-besoldung.de/speyer-tag-1-effektiver-rechtsschutz-und-die-nukleare-option/

Lasst der armen studentischen Hilfskraft doch bitte ein paar Tage Zeit, um den Tagungsband zusammen zu stellen. ;)