Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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derSchorsch

Zitat von: MaHoch in 12.10.2026 15:05Ich habe am 03.10. ebenfalls einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vom LFF Weiden bekommen. Der Bescheid ist in einem Punkt nachweisbar fehlerhaft: Auf Seite 1 nennt das Landesamt meinen Antrag beziehungsweise Widerspruch vom 18.12.2025. Auf Seite 8 behauptet es zugleich, der Widerspruch für 2025 sei erst nach dem 31.12.2025 erhoben worden. Nach den eigenen Angaben des Bescheids ist diese zusätzliche Begründung für die Zurückweisung der Ansprüche aus 2025 falsch.
Die Beispielrechnung in meinem Bescheid überschreitet die angesetzte Mindestschwelle von 53.444,16 € nur um 2.589,27 €. Sie enthält dabei 14.307 € Partnereinkommen. Ohne diesen Ansatz läge das errechnete Familieneinkommen bei 41.726,43 €. Hat jemand Infos ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches fiktives Einkommen berücksichtigt werden darf? Müsste das nicht allein durch Vorlage von weiteren Unterlagen, wie z:B. Gehaltsabrechnungen der Ehefrau oder Nachweis von Elternzeit im Einzelfall berechnet werden? Gibt es denn hier schon einen Zusammenschluss bei einem Anwalt? Wenn ja, wo kann ich mich da hinwenden?

Ruf bei dem Sachbearbeiter mal an und weise auf den Fehler hin. Vielleicht wird der Bescheid in diesem Punkt korrigiert. Gleichzeitig in jedem Fall die Klage vorbereiten. Frist beachten! Mustertexte sind hier verlinkt. Auch auf der Seite des BBB bzw. der DPolG gibt es Mustertexte. Man braucht für die Klageerhebung vorerst keine Begründung. Man beantragt die Ruhendstellung des Verfahrens.

Das fiktive Partnereinkommen wird bei der Mindestbesoldung fiktiv angenommen. Da wird keine Einzelfallprüfung gemacht. Es wird unterstellt, dass dieses Einkommen vorhanden ist und der Familie zur Verfügung steht. Das ist einer der verfassungsrechtlich hoch umstrittenen Regelungen der Besoldung in Bayern. Das Bundesverfassungsgericht wird hoffentlich bald einen Beschluss dazu fassen. Dann müsste der Dienstherr in Bayern nachbessern. Bis zu diesem Beschluss würde das Verfahren ruhen und am Ende vsl. nicht verhandelt werden. Mit der Klage sicherer du mögliche Ansprüche. Wird keine Klage erhoben. Gehen die Ansprüche verloren.

Pumpkin76

Zitat von: MaHoch in 12.10.2026 15:05Ich habe am 03.10. ebenfalls einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vom LFF Weiden bekommen. Der Bescheid ist in einem Punkt nachweisbar fehlerhaft: Auf Seite 1 nennt das Landesamt meinen Antrag beziehungsweise Widerspruch vom 18.12.2025. Auf Seite 8 behauptet es zugleich, der Widerspruch für 2025 sei erst nach dem 31.12.2025 erhoben worden. Nach den eigenen Angaben des Bescheids ist diese zusätzliche Begründung für die Zurückweisung der Ansprüche aus 2025 falsch.
Die Beispielrechnung in meinem Bescheid überschreitet die angesetzte Mindestschwelle von 53.444,16 € nur um 2.589,27 €. Sie enthält dabei 14.307 € Partnereinkommen. Ohne diesen Ansatz läge das errechnete Familieneinkommen bei 41.726,43 €. Hat jemand Infos ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches fiktives Einkommen berücksichtigt werden darf? Müsste das nicht allein durch Vorlage von weiteren Unterlagen, wie z:B. Gehaltsabrechnungen der Ehefrau oder Nachweis von Elternzeit im Einzelfall berechnet werden? Gibt es denn hier schon einen Zusammenschluss bei einem Anwalt? Wenn ja, wo kann ich mich da hinwenden?

In meinem Bescheid steht:
ZitatSoweit sich Ihr Widerspruch auf das Jahr 2025 bezieht, aber erst nach Ablauf des 31. Dezember 2025 erhoben wurde, wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Widerspruch bereits aus diesem Grund zurückzuweisen war, weil das Erfordernis zeitnaher Geltendmachung nicht gewahrt wurde.

Ich würde sagen: das ist ein Textbaustein für alle und hätte das nicht auf meinen Bescheid bezogen.

Generell ging man auf meinen Widerspruch null ein.

Landsknecht

Zitat von: Tota in 12.10.2026 11:55Also was mache ich jetzt am Besten?

Klage einreichen und was passiert dann?

Muss ich danach zusätzlich für 2026 wieder Widerspruch einlegen? Dann bekomme ich doch 2027 wieder einen Widerspruchsbescheid und muss nochmal klagen oder wie muss ich mir das vorstellen?

Erfährt irgendjemand auch eigentlich davon, sodass es mir zum Nachteil gereichen kann?

Nach dieser neuen Entscheidung des BVerwG sollte keine erneute Klage nötig sein, wenn schon eine anhängig ist, aber nur meine Meinung. https://www.bverwg.de/070526B2B5.26.0

Natürlich erfährt jemand davon, die bei der Personalstelle mit den Widersprüchen/Klagen befasste Stelle. Mir ist das aber egal, bin aber auch bei einer sehr großen Kommune. Da bin ich sicher nicht der Einzige Kläger. Bei mir laufen 7 Klagen 2020-2026.

Tota

Zitat von: Landsknecht in Gestern um 08:54Nach dieser neuen Entscheidung des BVerwG sollte keine erneute Klage nötig sein, wenn schon eine anhängig ist, aber nur meine Meinung. https://www.bverwg.de/070526B2B5.26.0

Natürlich erfährt jemand davon, die bei der Personalstelle mit den Widersprüchen/Klagen befasste Stelle. Mir ist das aber egal, bin aber auch bei einer sehr großen Kommune. Da bin ich sicher nicht der Einzige Kläger. Bei mir laufen 7 Klagen 2020-2026.

Keine erneute Klage, okay! Aber wie sieht es mit einem widerspruch für 2026 aus? Muss man das dann jährlich bis zur Entscheidung erneut machen?

derSchorsch

Zitat von: Tota in Gestern um 21:16Keine erneute Klage, okay! Aber wie sieht es mit einem widerspruch für 2026 aus? Muss man das dann jährlich bis zur Entscheidung erneut machen?

Ich gehe auf Nummer Sicher und reiche jedes Jahr einen Widerspruch ein. Auch wenn in meinem Fall bereits eine Klage läuft.

Grisupoli

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war heute beim Format "Politik trifft Polizei" in München dabei und habe die Besoldungsthematik angesprochen. Der Landtagsabgeordnete Holger Dremel (CSU) ist auch der Meinung, dass es unglücklich ist, dass wir alle in den Klageweg getrieben werden. Aber er formulierte auch sehr klar, dass Nachzahlungen nur an Beamte gehen werden die geklagt haben.

Somit ist nun klar:

NUR WER KLAGT SICHERT SICH SEINE ANSPRÜCHE - WER NICHT KLAGT LÄUFT GEFAHR AM ENDE LEER AUSZUGEHEN. ‼️
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

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