Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Landsknecht

Zitat von: Stern1981 in Gestern um 12:29Deswegen ist auch der Verzicht auf Erhebung der Verjährungseinrede erforderlich. Habe ich bei der Frage des Ruhens auch ggü. der Gegenseite angebracht. Als Folge wurde dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt und ein entsprechender Verzicht erklärt.

Kann man auch nachträglich noch machen.
Meine Anwältin hat die Verjährungsfristen auf dem Schirm, laut ihrer Aussage wird mein DH den Verzicht erklären.

Bud Spencer

Bedeutet jedes Jahr neu Klagen auch jedes Jahr den Gerichtskostenvorschuss neu bezahlen zu  müssen?

Bekommt man den Gerichtskostenvorschuss im Falle einer für mich erfolgreichen Klage wieder erstattet?


Muss sein

Jetzt heißt es hoch Pokern oder was und jedes Jahr im Nov. den WS mit Klage vom Weihnachtsgeld abzwacken? Kein Problem! Ich sage das ist ein ganz plumper Einschüchterungsversuch von einem widerlichen Vorgesetzten, der weiß, dass das BVerfG ihn Bluten lassen wird. Ich mag einfach metaphorische, plastische Ausdruckweise -  bin ich, wenn ich Goethe zitiere, ein Vulgärdemokrat? Denn solche Chefs können doch jedem bei Reflexion nur eine Antwort lassen. Nämlich, lieber Rechtsanwalt jetzt erst recht und lassen sie den Dienstherren durch die Blume wissen"...Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken!..."

Grisupoli

Ich gehe auch davon aus, dass der Freistaat versucht hier so viele wie möglich von einer Klage abzubringen. Jede Klage weniger spart dem Freistaat eine Menge Geld.

Aber ich kann hier nur nochmal betonen, dass sich meine Anwältin Frau Dr. Sojka absolut sicher ist, dass wir das Verfahren gewinnen werden.

Das uns unser Dienstherr in eine jährliche Klage zwingt ist eine absolute Frechheit aber wie man sieht kann unser Dienstherr das tatsächlich machen. Es bleibt zu hoffen, dass die LfFs zumindest überwiegend keine Bescheide bei bereits bestehender Klage erlassen. Dies wäre eigentlich auch im Sinne des Freistaates da dieser, wenn wir die Klage gewinnen, alle Gerichtskosten in allen Verfahren zu tragen hat. Sprich das Gericht würde uns Klägern die Koste wieder erstatten und diese vom Freistaat einfordern.

Auch die Tatsache, dass der Freistaat inzwischen versucht an allen Ecken und Enden zu sparen (z.B. auch die Einführung von Ranglisten bei Beförderungen von PHM/Z (A9Z) zu POK (A10) zu PHK (A11) in der 2. QE) zeigt sehr deutlich, dass man meiner Ansicht nach weiß, dass es in Sachen Alimentation keinen positiven Ausgang für den Freistaat geben wird. Es ist also nur eine Frage der Zeit.

Und so bitter es ist, werden wir die Pille mit erneuten Klagen nach Negativbescheid schlucken müssen. Besonders bitter ist es natürlich für die unteren Besoldungsstufen die schlicht nicht das Geld haben sich die Klagekosten zu leisten.

Ich bin bezüglich der ganzen Thematik auch schon mit dem Landesvorstand des BDK in Kontakt um hier weitere Schritte zu prüfen und einzuleiten.

Wir werden einfach auch nach Außen ganz klar zeigen müssen was wir davon halten wie man mit uns umgeht. Und hier gibt es einige Optionen (Petitionen, Demos in der Freizeit, Tausende Briefe ans Innenministerium etc.) Wichtig ist nur, dass wir alle zusammenhalten und uns nicht spalten lassen.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

sonymaus

Danke für Deinen Einsatz.

Ich habe gerade die Klage ans VG Regensburg in den Briefkasten geworfen. Die erste Klage in meinem Leben und dann gleich gegen den Dienstherrn...  :(

Sollte ich da wirklich jetzt jedes Jahr dazu gezwungen werden, weiß ich nicht, was ich tue. Jedes Jahr 500 Euro werde ich mir bei den steigenden Preisen auch nicht leisten können. Alles ziemlich demotivierend.

Ob das in den 17 Jahren, die ich noch bis zur Pension habe, geklärt sein wird?  ::) 

Stern1981


Grisupoli

Zitat von: Stern1981 in Heute um 13:39Meine Vermutung ist ja, dass die Anwältin versucht hier mehr Gebühren rauszuschlagen...

https://www.bverwg.de/070526B2B5.26.0
Das denke ich nicht, denn Frau Dr. Sojka sagt direkt, dass man auch ohne sie die Klage anhand des Musters einreichen kann. Somit verdient sie nicht daran. Ausserdem gibt es das fiskalische Haushaltsjahr offensichtlich nicht in allen Bundesländern. Wie sich das im Bund (dein Link) darstellt weiß ich leider nicht.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Stern1981

Zitat von: Grisupoli in Heute um 13:53Das denke ich nicht, denn Frau Dr. Sojka sagt direkt, dass man auch ohne sie die Klage anhand des Musters einreichen kann. Somit verdient sie nicht daran. Ausserdem gibt es das fiskalische Haushaltsjahr offensichtlich nicht in allen Bundesländern. Wie sich das im Bund (dein Link) darstellt weiß ich leider nicht.

Sorry, verstehe nur nicht, was die Steuer (Steuerjahr) mit einer fortgeschrieben verfassungswidrigen Alimentation zu tun haben soll? Unser lieber Dienstherr stellt ja nicht jedes neue fiskalische Jahr fiskalisch neu fest, dass es ein fiktives Partnereinkommen gibt

derSchorsch

Zitat von: sonymaus in Heute um 12:26Danke für Deinen Einsatz.

Ich habe gerade die Klage ans VG Regensburg in den Briefkasten geworfen. Die erste Klage in meinem Leben und dann gleich gegen den Dienstherrn...  :(

Sollte ich da wirklich jetzt jedes Jahr dazu gezwungen werden, weiß ich nicht, was ich tue. Jedes Jahr 500 Euro werde ich mir bei den steigenden Preisen auch nicht leisten können. Alles ziemlich demotivierend.

Ob das in den 17 Jahren, die ich noch bis zur Pension habe, geklärt sein wird?  ::) 

Die 500 sind Werbungskosten für die Steuererklärung!

Zitat von: Bud Spencer in Heute um 09:29Bedeutet jedes Jahr neu Klagen auch jedes Jahr den Gerichtskostenvorschuss neu bezahlen zu  müssen?

Bekommt man den Gerichtskostenvorschuss im Falle einer für mich erfolgreichen Klage wieder erstattet?



Ja, der Vorschuss ist für jede Klage fällig.

Es kommt auf deine Strategie an.
Wenn du das Ruhen der Klage erreichen willst, dann wird dein Verfahren ja im besten Fall niemals verhandelt. Nachdem der DH repariert und nachgezahlt hat, wird die Klage zurückgenommen. Du bekommst laut BBB dann 2/3 des Vorschusses zurück.
Wenn du die Klage durch alle Instanzen durchziehen willst, analog zu einer Musterklage, dann willst du ja möglichst bald eine Entscheidung über eine Verhandlung erreichen. Unterliegt der Beklagte, dann muss er die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Dann sollte auch der ganze Vorschuss an dich erstattet werden.
Dieser Weg ist aber nicht ohne Anwalt machbar. Sicherlich wird das Verwaltungsgericht die Klage an höhere Gerichte weitergeben. Spätestens dann braucht es einen Rechtsbeistand.

Ozymandias

Vorsicht!
Klagen niemals zurücknehmen (wenn man am gewinnen ist).
Wenn es in der Zwischenzeit irgendwann mal vernünftige Reparaturgesetze gab, dann erklärt man die Erledigung in der Hauptsache.

Siehe § 161 Abs. 2 VwGO
"(2) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 4 nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluß; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen."

Das Gericht entscheidet dann nur noch über die Kosten, man dürfte hier von einem Gewinn ausgehen, d.h. der Dienstherr als Verlierer zahlt.

Muenchner82

Gibt es eigentlich schon Neuigkeiten, wann endlich ein Urteil des BVerfG zum Partnereinkommen gefällt wird?

Stern1981

Ich bin ja mittlerweile der Ansicht, dass die Beamtenschaft sichtbaren Druck machen sollte wie in Berlin mit Demos außerhalb der Dienstzeit. Denn das einzige was dem Markus interessiert ist seine Wiederwahl, obwohl er ja eigentlich eine Amtszeitbegrenzung wollte. Bayern ist mittlerweile kein Spitzenbesolder mehr und man wird die langsamen Mühlen der Justiz aussitzen und seine Beamten jedes Jahr in eine Klage bzw. zumindest eine Auseinandersetzung damit treiben. Deswegen bräuchte es sichtbaren Druck, dass eventuell der nächste Wahlerfolg gefährdet ist.
Was man so hört wird zB jede Kontaktaufnahme des Richterbundes mit Ministerien zur aA konsequent blockiert.

derSchorsch

Zitat von: Ozymandias in Heute um 16:13Vorsicht!
Klagen niemals zurücknehmen (wenn man am gewinnen ist).
Wenn es in der Zwischenzeit irgendwann mal vernünftige Reparaturgesetze gab, dann erklärt man die Erledigung in der Hauptsache.

Siehe § 161 Abs. 2 VwGO
"(2) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 4 nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluß; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen."

Das Gericht entscheidet dann nur noch über die Kosten, man dürfte hier von einem Gewinn ausgehen, d.h. der Dienstherr als Verlierer zahlt.


Danke! Man lernt nie aus!

Zitat von: Stern1981 in Heute um 17:17Was man so hört wird zB jede Kontaktaufnahme des Richterbundes mit Ministerien zur aA konsequent blockiert.

Wo hört man das?