Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

FrageFuerNenFreund

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 14:09Danke, bei so viel Wertschätzung aus der Kollegenschaft muss man sich über das Verhalten des Dienstherren ja nicht mehr wundern.

Eine Änderung der "Unkündbarkeit" wird es nicht geben, denn dafür müsste 1. das Lebenszeitprinzip des Berufsbeamtentums geändert werden und 2. das Problem überhaupt gravierenden Einfluss auf die Funktionsfähigkeit einer behördlichen Einheit haben.

Solche Kolleginnen und Kollegen laufen häufig "so mit", ohne übermäßig viel Mehrheit für die anderen zu erzeugen.
Natürlich kann man sich darüber ärgern, dass solche Kolleginnen und Kollegen dann für ihre Minderleistung das gleiche oder sogar mehr Geld bekommen. Ein strukturelles Defizit des öffentlichen Dienstes sehe ich darin allerdings nicht.
Was viel interessanter wäre, ist, den Dienstherrn wirklich auskömmliche Leistungsprämien für die guten Leute an die Hand zu geben. Dazu könnte man noch - immer im Rahmen der Amtsangemessenheit - über Bezügesenkungen bei notorischen Minderleistern nachdenken. Dafür müssten die Bezüge aber erst einmal so hoch sein, dass es ohne Verletzung der Amtsangemessenheit oder der Mindestbesoldung überhaupt etwas zu kürzen gibt.
Kurzum: man kann über solche Dinge nachdenken, natürlich immer im verfassungsrechtlichen Rahmen. Grundsätzlich ist das in meinen Augen aber ein Randphänomen.

Hast nicht zwischen den Zeilen richtig gelesen oder ich habe mich mißverständlich ausgedrückt... Ich markiere demnä die Ironie/Sarkasmus besser :-)

Aber das mit Bezüge Kürzungen wäre möglich zumindest wenn man sich die Allgemeine Regelungen bei der Bundeswehr anschaut.... Aber das wird es so gut wie nie geben....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

ElSoldato

@Durgi und BalBund

Ich habe heute mitbekommen, dass der neue Entwurf bereits bei den Verbänden vorliegt und dass der Entwurf extra noch nicht veröffentlicht wurde.   

Der neue Entwurf soll kaum bis keine Änderungen zu dem Entwurf im April aufweisen.

Habt ihr da Infos aus dem Maschinenraum oder vielleicht auch die Hummel ausm Fahrstuhl?

JingA

Zitat von: ElSoldato in Heute um 07:52@Durgi und BalBund

Ich habe heute mitbekommen, dass der neue Entwurf bereits bei den Verbänden vorliegt und dass der Entwurf extra noch nicht veröffentlicht wurde.   

Der neue Entwurf soll kaum bis keine Änderungen zu dem Entwurf im April aufweisen.

Habt ihr da Infos aus dem Maschinenraum oder vielleicht auch die Hummel ausm Fahrstuhl?


Mal sehen... falls das der Wahrheit entsprechen sollte denke ich wäre der Grund dafür das Dobrindt nicht am Montag mit leeren Händen vor der GdP stehen will.

Man kann nur abwarten...

Woher die Info?

MOGA

Zitat von: ElSoldato in Heute um 07:52@Durgi und BalBund

Ich habe heute mitbekommen, dass der neue Entwurf bereits bei den Verbänden vorliegt und dass der Entwurf extra noch nicht veröffentlicht wurde.   

Der neue Entwurf soll kaum bis keine Änderungen zu dem Entwurf im April aufweisen.

Habt ihr da Infos aus dem Maschinenraum oder vielleicht auch die Hummel ausm Fahrstuhl?


Schwerlich vorzustellen dass da dann noch nichts durchgedrungen wäre...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Dunkelbunter

Zitat von: ElSoldato in Heute um 07:52@Durgi und BalBund

Ich habe heute mitbekommen, dass der neue Entwurf bereits bei den Verbänden vorliegt und dass der Entwurf extra noch nicht veröffentlicht wurde.   

Der neue Entwurf soll kaum bis keine Änderungen zu dem Entwurf im April aufweisen.

Habt ihr da Infos aus dem Maschinenraum oder vielleicht auch die Hummel ausm Fahrstuhl?

Sind die News von DBB und Verdi nicht gerade 1 Tag als, wo es hieß, dass bis jetzt noch nichts passiert ist ?

DeltaR95

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 08:44Sind die News von DBB und Verdi nicht gerade 1 Tag als, wo es hieß, dass bis jetzt noch nichts passiert ist ?

Du weißt doch, man will als Gewerkschaft gerne zum "inneren erlauchten Kreis" gehören. Da wird gerne mal Stillschweigen vereinbart und alle halten sich brav dran, damit man in diesem Kreis bleibt und weiterhin das eigene Ego gestreichelt bekommt ;)

Diese ganze Aufregung jetzt ist doch Teil der Choregraphie und absolut gekünstelt.

tunnelblick

Zitat von: ElSoldato in Heute um 07:52@Durgi und BalBund

Ich habe heute mitbekommen, dass der neue Entwurf bereits bei den Verbänden vorliegt und dass der Entwurf extra noch nicht veröffentlicht wurde.   

Der neue Entwurf soll kaum bis keine Änderungen zu dem Entwurf im April aufweisen.

Habt ihr da Infos aus dem Maschinenraum oder vielleicht auch die Hummel ausm Fahrstuhl?
"Habe mitbekommen" - das ist relativ unkonkret, aber dann mehr Informationen von anderen erfragen. Aus welcher Ecke kommt denn die Information und warum lässt du uns nicht daran Teil haben?

ElSoldato

Zitat von: tunnelblick in Heute um 08:52"Habe mitbekommen" - das ist relativ unkonkret, aber dann mehr Informationen von anderen erfragen. Aus welcher Ecke kommt denn die Information und warum lässt du uns nicht daran Teil haben?

Hab die Unterhaltung tatsächlich nur beiläufig aufgeschnappt.

Die Info kommt von einer ,,Interessenvertretung"

MrFen

Ich stehe nicht auf "Verschwörungstheorien" und zu viel Phantasie, aber es würde insofern passen, als dass die Novembervorausschau auf einen in kürze kommenden Bericht zur Bundesbesoldung verweist und nicht schon in dem Artikel genauer darauf eingeht...

https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-im-november-hoechste-gehaltszahlung-des-jahres-frist-fuer-bundesbesoldung-warten-auf-die-rente/#google_vignette

"Die Gewerkschaft erinnert daran, dass es nicht um eine freiwillige Gehaltserhöhung geht, sondern um einen Verfassungsauftrag. Den könne die Bundesregierung nicht beliebig auf die lange Bank schieben. Lässt der Bund die Frist verstreichen, will der BDZ sein weiteres Vorgehen neu bewerten. Was die Gewerkschaft dann ihren Mitgliedern rät und wie sie die Nachzahlungen ab 2021 einschätzt, lesen Sie in Kürze in einem eigenen Bericht zur Bundesbesoldung."

Badener1

Auch eine interessante Meldung von heute: Für die Demonstrationen der Initiative "Gen Z regelt" am Samstag stellt die Berliner Polizei rund 1.500 Beamte bereit. Am 26. August nahmen an der Demonstration vor dem Abgeordnetenhaus zur amtsangemessenen Alimentation lediglich wenige hundert Beamte teil. Man muss halt Prioritäten setzen....

PolareuD

Zitat von: ElSoldato in Heute um 08:58Hab die Unterhaltung tatsächlich nur beiläufig aufgeschnappt.

Die Info kommt von einer ,,Interessenvertretung"

Klingt nach dem hier:

ZitatAktuell wird in einschlägigen Fachforen unter Berufung auf interne Einblicke berichtet, dass inzwischen vor allem politische und haushalterische Fragen einer zeitnahen Neuregelung entgegenstehen könnten. Ob diese Informationen zutreffen, können wir nicht überprüfen. Sie passen allerdings zu dem Bild, das sich nach außen bietet: Ein neuer Anlauf wurde angekündigt, ein konkreter Zeitplan oder auch nur eine erkennbare Perspektive für das weitere Verfahren fehlen bislang.

https://vsb-bund.de/index.php/2026/aaerin
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rentenonkel

Zitat von: Durgi in 23.10.2026 12:18Hi Hugo, ;D

das war auch keineswegs auf dich persoenlich bezogen. Ich mein(t)e vielmehr die regelmaessig folgenden Reaktionen auf solche Schilderungen, nach dem Motto ,,Das kann doch nicht sein!" oder ,,Eine absolute Frechheit!". Dass du deine Lebensumstaende sachlich dargestellt hast, steht ausser Frage und wurde von mir auch genauso aufgenommen.

Auch die finanziellen Belastungen kinderreicher Familien stelle ich keineswegs in Abrede. Im Gegenteil, hierzu hat Karlsruhe mit Beschluss vom 04.05.2020 (2 BvL 6/17) bereits recht deutliche verfassungsrechtliche Massstaebe formuliert. Insbesondere darf die Alimentation des dritten und jedes weiteren Kindes nicht zulasten der fuer die amtsangemessene Lebensfuehrung vorgesehenen Besoldungsbestandteile gehen. Ein Schelm, wer da nicht schon wieder nach einem Schlupfloch sucht. ;)

Nur folgt aus der Uebertragbarkeit einzelner Lebenssituationen auf andere Besoldungsempfaenger noch keine Aussage ueber die Verfassungsmaessigkeit der gesamten Besoldungsordnung. Diese beurteilt sich anhand objektivierbarer Massstaebe, mittlerweile insbesondere der Mindestbesoldung nach Rn. 63 ff. der Entscheidung vom 17.09.2025 sowie der anschliessenden Fortschreibungspruefung. Und gerade deren gesetzgeberische Umsetzung duerfte in den Ausschussberatungen noch ausgesprochen interessant werden.

Etwas nuechterner betrachtet: Ob du am Monatsende 500 Euro zuruecklegen kannst oder deine Ersparnisse aufbrauchen musst, ist fuer sich genommen kein alimentationsrechtlicher Pruefungsparameter. Deine wirtschaftliche Situation kann allerdings durchaus Ausdruck einer strukturellen Unteralimentation sein. Nur bedarf es dafuer einer entsprechenden rechtlichen und rechnerischen Herleitung. Genau deshalb werden uns Ortszuschlag, fPE und die damit verbundenen systematischen Folgefragen wohl noch eine ganze Weile beschaeftigen.

Ich moechte lediglich vermeiden, dass wir die Verfassungsmaessigkeit der Besoldung zunehmend anhand besonders eindruecklicher Einzelschicksale beurteilen, waehrend die einschlaegigen verfassungsrechtlichen Massstaebe teilweise bereits recht praezise formuliert sind und an anderer Stelle noch der Konkretisierung beduerfen. zwingend nachbearbeitet werden muessen!

Fuer die parlamentarischen Fachausschuesse sind Schilderungen wie deine durchaus wertvoll, aber nur wenn sich daraus strukturelle Probleme erkennen und mit belastbaren Zahlen unterlegen lassen. Das ist ein superschmaler Grat. Denn dort sitzen am Ende erfahrungsgemaess ziemlich spassbefreite Menschen in erstaunlich aehnlichen Anzuegen, die weniger wissen wollen, wie sehr uns ein Einzelschicksal bewegt, als vielmehr, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus fuer ein Gesetz mit Wirkung fuer Hunderttausende Besoldungsempfaenger ergeben.

Und genau das ist der Massstab, an dem wir (mindestens jedoch ich) unsere Argumente ausrichten sollten. ;)

Allerdings hat die Frage der Familienzuschläge für kinderreiche Familien in meinen Augen mit der Frage der amtsangemessenen Besoldung für die 4 K Familie nichts zu tun. Diese beiden Fragen könnten, wie in anderen Rechtskreisen auch, getrennt voneinander behandelt werden und abgearbeitet werden.

Ich bleibe dabei, und diese Kritik habe ich schon in der Vergangenheit wiederholt geäußert, dass es nicht notwendig ist, diese beiden unterschiedlichen Stränge miteinander in einem Referentenentwurf miteinander zu vermischen, sondern sie getrennt voneinander zu behandeln. Es ist mittlerweile so, dass bei der Frage der Familienzuschläge für kinderreiche Beamten meines Wissens nach in allen anderen Rechtskreisen bereits Gesetze erlassen wurden, während trotz vollmundiger Ankündigungen im Bund seit Jahren nichts passiert.

Mittlerweile sind viele kinderreiche Beamtenfamilien nicht mehr kinderreich im Sinne des Gesetzes und die Folgen haben wir hier auch schon mehrfach andiskutiert. Kinderreiche Familien im Bund sind aktuell doppelt belastet aufgrund der zu niedrigen Besoldung und zusätzlich dazu mit zu niedrigen Familienzuschlägen ab dem dritten Kin mit weitreichenden, nicht mehr zu reparierenden Folgen für die betroffenen Kinder.

Wie sieht Du das Durgi? Wenn man in dem einen Punkt keine Einigung erzielen kann, aber in dem anderen Punkt schon, könnte oder vielmehr müsste man die beiden getrennt voneinander zu betrachten Rechtsfragen nicht auch getrennt voneinander abarbeiten?

Knecht


Umzug 1

Nach Bericht der Bundesregierung zur Staatsmodernisierung ist der Abschluss der Tabellenreform bis zum Dezember 2027 vorgesehen.

GoodBye

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 09:12Allerdings hat die Frage der Familienzuschläge für kinderreiche Familien in meinen Augen mit der Frage der amtsangemessenen Besoldung für die 4 K Familie nichts zu tun. Diese beiden Fragen könnten, wie in anderen Rechtskreisen auch, getrennt voneinander behandelt werden und abgearbeitet werden.

Ich bleibe dabei, und diese Kritik habe ich schon in der Vergangenheit wiederholt geäußert, dass es nicht notwendig ist, diese beiden unterschiedlichen Stränge miteinander in einem Referentenentwurf miteinander zu vermischen, sondern sie getrennt voneinander zu behandeln. Es ist mittlerweile so, dass bei der Frage der Familienzuschläge für kinderreiche Beamten meines Wissens nach in allen anderen Rechtskreisen bereits Gesetze erlassen wurden, während trotz vollmundiger Ankündigungen im Bund seit Jahren nichts passiert.

Mittlerweile sind viele kinderreiche Beamtenfamilien nicht mehr kinderreich im Sinne des Gesetzes und die Folgen haben wir hier auch schon mehrfach andiskutiert. Kinderreiche Familien im Bund sind aktuell doppelt belastet aufgrund der zu niedrigen Besoldung und zusätzlich dazu mit zu niedrigen Familienzuschlägen ab dem dritten Kin mit weitreichenden, nicht mehr zu reparierenden Folgen für die betroffenen Kinder.

Wie sieht Du das Durgi? Wenn man in dem einen Punkt keine Einigung erzielen kann, aber in dem anderen Punkt schon, könnte oder vielmehr müsste man die beiden getrennt voneinander zu betrachten Rechtsfragen nicht auch getrennt voneinander abarbeiten?

Das trennt man nicht, weil man ab Kind 3 aufwärts auch noch eine Arbeitspflicht des Partners unterschummeln will. Weil die Statistik der Gesamtbevölkerung ja zeigt, dass in ganz vielen Familien mit 3 Kindern und mehr beide Partner jeweils 100% arbeiten.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe