Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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KobayashiMaru

Zitat von: MisterS in 26.10.2026 19:46interessanterweise kamen die Schreiben sowohl bei meiner Frau als auch bei mir vom LfF Weiden, obwohl laut Brief Augsburg für meine Frau zuständig ist.
Am LfF Weiden sitzt soweit ich weiß die zentrale Postversandstelle. D.h. alle Dienststellen des LfF schicken ihre (Papier-)Ausgangspost per Dienstpost nach Weiden, dort wird kuvertiert, frankiert und die fertigen Briefe in den Postversand gegeben.

Zitat von: Grisupoli in 27.10.2026 13:53Das denke ich nicht, denn Frau Dr. Sojka sagt direkt, dass man auch ohne sie die Klage anhand des Musters einreichen kann. Somit verdient sie nicht daran. Ausserdem gibt es das fiskalische Haushaltsjahr offensichtlich nicht in allen Bundesländern. Wie sich das im Bund (dein Link) darstellt weiß ich leider nicht.
Eigentlich gibt es das fiskalische Haushaltsjahr sehr wohl in allen Ländern. Die Grundzüge des Haushaltsrechts von Bund und Ländern sind per Bundesgesetz geregelt (die Landeshaushaltsordnungen müssen sich also daran orientieren). Einer der darin normierten Grundsätze ist die Jährlichkeit des Staatshaushalts. Und: das verlinkte BVerwG-Urteil bezieht sich doch gar nicht auf den Bund, sondern auf das Besoldungsrecht des Landes Berlin?!

Zu dem Thema Widerspruchsbescheide an sich: Anhand des Geschäftszeichens meines Widerspruchsbescheides (das sich aus der LfF-Organisationsnummer und der individuellen Personalnummer zusammensetzt) werden die Bescheide offensichtlich von den Bezügesachbearbeitern erstellt. Kein Fiskalat oder ähnliches, sondern das läuft im normalen Dienstbetrieb der Bezügestellen.
Ich war bis vor kurzem in der Personalverwaltung tätig und hatte daher ab und zu mit mehreren Bezügesachbearbeiter(inne)n zu tun. Aus dieser Zusammenarbeit über die Jahre habe ich den Eindruck gewonnen, dass man dort chronisch unterbesetzt ist, es zu häufigen Personalwechseln kommt und viele Sachbearbeiter sehr ausgelastet bis überlastet sind. Kurzum: eigentlich haben sie dort gar nicht die Kapazitäten, jedes Jahr Zehntausende Bescheide zu pinseln. Dass sie das heuer gemacht haben, halte ich daher für eine einmalige Aktion und wiederholte Bescheide an Beamte, die bereits einen Widerspruchsbescheid beklagt haben, für Einzelfälle.

derSchorsch

Zitat von: Grisupoli in 27.10.2026 20:26Ich habe hierzu nochmals mit Frau Dr. Sojka Kontakt gehabt. Grundsätzlich ist das richtig.

ABER:

Ändert sich die Rechtslage oder die Sachlage des Beamten ist eine neue Klage erforderlich.

Das heisst:

Das Besoldungsgesetz hat sich aufgrund der Besoldungserhöhung geändert, somit Änderung der Rechtslage.


Würde man in der Zwischenzeit befördert, Kinder fallen aus dem Kindergeld, etc. - Änderung der Sachlage beim Beamten.

Alles in Allem fucking kompliziert....


Wie ist es denn, wenn zum Ende des Jahres noch das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 (heute zweite Lesung im Landtag) rechtskräftig wird und man schon zu einem früheren Zeitpunkt für 2026 widersprochen hat? Braucht es dann auch nochmal einen Widerspruch?

Pumpkin76

Also, so ganz blind vertrauen würde ich jetzt auf die bekannte Rechtsanwältin auch nicht:

Zitat von: Allgäuer in 12.10.2026 09:38Kollege hat nun seine Ablehnung zum WS erhalten und möchte klagen. Er hat eine (die ;) ) Anwältin kontaktiert und folgende Rückmeldung erhalten:

Hat jemand ähnliche Rückmeldungen erhalten?

Was ist Eure Meinung?


Grisupoli

Zitat von: derSchorsch in Gestern um 16:24Wie ist es denn, wenn zum Ende des Jahres noch das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 (heute zweite Lesung im Landtag) rechtskräftig wird und man schon zu einem früheren Zeitpunkt für 2026 widersprochen hat? Braucht es dann auch nochmal einen Widerspruch?

Eigentlich ein neuer Rechtsstand. Aber man hat ja eh bereits für das Jahr widersprochen. Deshalb empfiehlt man eigentlich erst im Dezember für das laufende Jahr zu widersprechen.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

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Landsknecht

Ja war ja nicht anders zu erwarten von der Referatsleiterin...  >:(

KobayashiMaru

Ich habe am Dienstag spätnachmittags meine Klage ans VG gefaxt. Heute früh, also nicht einmal 36 Stunden später, lag bereits ein Schreiben des VG mit vorläufiger Streitwertfestsetzung samt Kostenrechnung im Briefkasten  ;D