Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Matze1986

In einem aktuellen Facebook-Post rät die GdP offiziell davon ab, Widerspruch einzulegen:
"Spart euch den Stress"

Ich finde das gerade echt unfassbar dämlich...

Widerspruch nicht nötig


GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 10:59Na dann sind wir doch nicht voneinander entfernt.

Ich habe ja nie gefordert das es nur dann umgesetzt werden soll, wenn alles umgesetzt wird.

Ich wehre mich nur gegen das gegeneinander ausspielen von Gruppen weil man doch verstehen muss, dass anderer wichtiger sind.

Nein sind sie nicht, alle sind wichtig und alle haben ihre eigenen Gründe warum, wieso und weshalb die aA umgesetzt werden muss. Und alle Gründe sind legitim und erlauben kein Hinterfragen, weil das kein Grund für die Gewährung oder Nichtgewährung der aA ist.

Es gibt leider nicht nur im Beamtenrecht verfassungswidrige Zustände, die es zu beheben gilt. Du gehst insoweit vom Idealfall aus, dass in einem Staat sämtliche Regelungen verfassungsgemäß sind. Das werden sie aber nie sein. Es ist ein tägliches Ringen und Anpassen und Abwägen.

M.E. berührt der alimentative Mehrbedarf, wenn das System so bleiben soll und der Gesetzgeber partout nicht gestalten will, das Thema Besoldung zum großen Teil mittelbar, da die Nichtdeckung Ausstrahlungswirkung auf die familienneutralen Bestandteile der Besoldung entfaltet. Es stellt sich aber nicht die frage der Amtsbezogenheit.

Für mich ist der alimentative Mehrbedarf ab dem 3. Kind insoweit derzeit nichts anderes als eine Existenzsicherung unter besonderen Umständen. Ähnlich wie bei Pflegekindern muss dieser bei Beamtenkindern aufgrund des Sonderstatus ein "Mehr sein als die reine Existenzsicherung".
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

#8642
Zitat von: GoodBye in Heute um 11:19Es gibt leider nicht nur im Beamtenrecht verfassungswidrige Zustände, die es zu beheben gilt. Du gehst insoweit vom Idealfall aus, dass in einem Staat sämtliche Regelungen verfassungsgemäß sind. Das werden sie aber nie sein. Es ist ein tägliches Ringen und Anpassen und Abwägen.

M.E. berührt der alimentative Mehrbedarf, wenn das System so bleiben soll und der Gesetzgeber partout nicht gestalten will, das Thema Besoldung zum großen Teil mittelbar, da die Nichtdeckung Ausstrahlungswirkung auf die familienneutralen Bestandteile der Besoldung entfaltet. Es stellt sich aber nicht die frage der Amtsbezogenheit.

Für mich ist der alimentative Mehrbedarf ab dem 3. Kind insoweit derzeit nichts anderes als eine Existenzsicherung unter besonderen Umständen. Ähnlich wie bei Pflegekindern muss dieser bei Beamtenkindern aufgrund des Sonderstatus ein "Mehr sein als die reine Existenzsicherung".

Leider habe ich erneut den Eindruck als wenn Du einen Teil der Besoldung eine höhere Wertigkeit bemisst, als den anderen Teilen.

Dies halte ich für falsch.

Und ich es gibt sicher nie das Ideal des immer verfassungsgemäßen Zustandes. Allerdings das Eingeständnis des Bundes ab 2020 und der immer noch nicht (Wieder) Herstellung der aA, schon insofern was besonderes weil es nicht Leute nur mittelbar, sondern die Beamten unmittelbar betrifft.

Z. B. kann ein Single Beamter in München mit A5 härter betroffen sein, als deine A16 Familie mit 3. Kindern in einem kleinen Eifeldorf.

Von daher verstehe ich erneut deine Argumentation nicht und halte die für sehr abgehoben und egoistisch.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:38Eine politische Bombe ist es natürlich trotzdem, weil sich die Allgemeinheit wieder darüber echauffieren wird, dass das 3. Beamtenkind den gleichen reinen Sachbedarf wie z.B. ein Pflegekind hat.
Du solltest immer dazuschreiben, dass diese Pflegekind-Behauptung aus deiner Feder stammt und sich (zumindest bislang) nirgends in der höchstrichterlichen Rechtsprechung finden lässt.

In seinen bisherigen Urteilen hat das BVerfG beispielsweise festgelegt, dass der Gesetzgeber "bei der Bemessung des zusätzlichen Bedarfs, der für das dritte und jedes weitere Kind entsteht, von den Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgehen darf", siehe unter anderem die Leitsätze des Beschlusses 2 BvL 6/17. Im gleichen Beschluss hat das BVerfG des Weiteren darauf hingewiesen, dass "die verfassungsrechtlichen Maßstäbe in ihren Einzelheiten von Zeit zu Zeit neu konkretisiert werden müssen".

Somit bleibt aus meiner Sicht abzuwarten, ob die Karlsruher Richter (insbesondere angesichts der Tatsache, dass sie bei der Bemessung der Mindestbesoldung im letzten Jahr vom SGB-II-basierten Mindestabstandsgebot auf die MÄE-basierte Prekaritätsschwelle "umgestellt" haben) möglicherweise in einer ihrer nächsten Entscheidungen eine solche "neue" Konkretisierung des zusätzlichen Bedarfs ab dem dritten Kind vornehmen werden..

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 11:27Leider habe ich erneut den Eindruck als wenn Du einen Teil der Besoldung eine höhere Wertigkeit bemisst, als den anderen Teilen.

Dies halte ich für falsch.

Und ich es gibt sicher nie das Ideal des immer verfassungsgemäßen Zustandes. Allerdings das Eingeständnis des Bundes ab 2020 und der immer noch nicht (Wieder) Herstellung der aA, ist schon insofern was besonderes, weil es nicht Leute nur mittelbar, sondern die Beamten unmittelbar betrifft.

Z. B. kann ein Single Beamter in München mit A5 härter betroffen sein, als deine A16 Familie mit 3. Kindern in einem kleinen Eifeldorf.

Von daher verstehe ich erneut deine Argumentation nicht und halte die für sehr abgehoben und egoistisch.

Egoistisch kann sie nicht sein, dafür müsste ich ja einen Anspruch darauf haben  ;D

Du mischt auch schon wieder Faktoren ein, die nichts mit der grundsätzlichen Frage, sondern mit der Ausgestaltung zu tun haben. München und Eiffel sind Fragen der Ausgestaltung.

Ich bin auch weiterhin nicht bei Wertigkeit, sondern stelle die Frage, ob der Bereich alimentativer Mehrbedarf noch allein das Thema Alimentation betrifft. Die Alimentation ab dem 3. Kind hat ja bereits keinen Bezug zum Amt mehr, was für mich dazu führt, dass man den Blick - wenn auch im Rahmen von Art. 33 Abs. 5 GG -  auf die Generalklausel in Art 1 Abs. 1 i.V.m. Art 20 Abs. 1 GG lenken darf. Ich habe bei der Bedarfsermittlung ab dem 3. Kind nämlich eigentlich keine Evidenzprüfung und damit auch keinen zu wahrenden Gestaltungsspielraum mehr.

Damit kann man also zur Diskussion stellen, ob in den beiden Fragen überhaupt komplett vergleichbare Sachverhalte vorliegen.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 11:40Egoistisch kann sie nicht sein, dafür müsste ich ja einen Anspruch darauf haben  ;D

Du mischt auch schon wieder Faktoren ein, die nichts mit der grundsätzlichen Frage, sondern mit der Ausgestaltung zu tun haben. München und Eiffel sind Fragen der Ausgestaltung.

Ich bin auch weiterhin nicht bei Wertigkeit, sondern stelle die Frage, ob der Bereich alimentativer Mehrbedarf noch allein das Thema Alimentation betrifft. Die Alimentation ab dem 3. Kind hat ja bereits keinen Bezug zum Amt mehr, was für mich dazu führt, dass man den Blick - wenn auch im Rahmen von Art. 33 Abs. 5 GG -  auf die Generalklausel in Art 1 Abs. 1 i.V.m. Art 20 Abs. 1 GG lenken darf. Ich habe bei der Bedarfsermittlung ab dem 3. Kind nämlich eigentlich keine Evidenzprüfung und damit auch keinen zu wahrenden Gestaltungsspielraum mehr.

Damit kann man also zur Diskussion stellen, ob in den beiden Fragen überhaupt komplett vergleichbare Sachverhalte vorliegen.

Na wenn es nicht die laimentation betrifft, bist Du dann mit deinem Thema im richtigen Forum?

Rentenonkel

Zitat von: Rheini in Heute um 10:59Na dann sind wir doch nicht voneinander entfernt.

Ich habe ja nie gefordert das es nur dann umgesetzt werden soll, wenn alles umgesetzt wird.

Ich wehre mich nur gegen das gegeneinander ausspielen von Gruppen weil man doch verstehen muss, dass anderer wichtiger sind.

Nein sind sie nicht, alle sind wichtig und alle haben ihre eigenen Gründe warum, wieso und weshalb die aA umgesetzt werden muss. Und alle Gründe sind legitim und erlauben kein Hinterfragen, weil das kein Grund für die Gewährung oder Nichtgewährung der aA ist.

Ich denke auch nicht, dass wir weit voneinander entfernt sind. Der Gesetzgeber argumentiert jedoch, dass er das eine (also die Familienzuschläge ab K3) nur dann umsetzen möchte, wenn er auch in der anderen Frage (also der 4K Familie) eine Lösung präsentieren kann. Dieses Argument ist in meinen Augen nicht tragend. Der Gesetzgeber könnte, wenn er wollte, zumindest das eine schon mal umsetzen, um so bei den betroffenen Familien für eine Erleichterung zu sorgen.

Wir reden hier schnell mal über mehrere 10.000 EUR, um die es für die betroffenen Familien geht. Ich greife daher nicht diejenigen an, die zu Recht eine aA einfordern oder möchte die einen gegen die anderen ausspielen.

Vielmehr kann ich in der ganzen Verzögerungstaktik bezogen auf die Frage der kinderreichen Familien kein sachliches Argument finden, das ein weiteres Warten der betroffenen Familien rechtfertigen würde.

Die Gefahr, die Du siehst, dass Du dadurch weniger bekommen müsstest, sehe ich nicht. Ich sehe auch nicht die Gefahr, dass sich das Gesetz für die 4K Familie dadurch verzögert. Es ist eher andersrum: Weil sich das Gesetz für die 4K Familie ständig verzögert, müssen die kinderreichen Beamten auch auf ihr eigenständiges Recht der amtsangemessenen Bezahlung ab dem dritten Kind warten, welches bereits, zumindest bis zu einer anderslautenden Entscheidung, schon länger ausgeurteilt ist, es in vielen anderen Rechtskreisen bereits umgesetzt wurde und bis auf ein paar Detailfragen keine offenen Rechtsfragen mehr gibt. Vielmehr sehen die Lösungen über alle Referentenentwürfe in dieser Rechtsfrage täuschend ähnlich aus.

Die Frage ist daher nicht, ob man den kinderreichen Familien eine Priorität gegenüber den anderen Beamten einräumen müsste, sondern ob man ihnen weiterhin zumuten kann, auf ihr Recht zu warten, weil man Dinge, die man nicht miteinander vermischen muss (und in meinen Augen auch nicht sollte), dennoch vermischt hat und somit sich die Lösung in dieser Rechtsfrage, die schon seit Jahren auf dem Tisch liegt, unzumutbar in die Länge zieht.

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 11:28Du solltest immer dazuschreiben, dass diese Pflegekind-Behauptung aus deiner Feder stammt und sich (zumindest bislang) nirgends in der höchstrichterlichen Rechtsprechung finden lässt.

In seinen bisherigen Urteilen hat das BVerfG beispielsweise festgelegt, dass der Gesetzgeber "bei der Bemessung des zusätzlichen Bedarfs, der für das dritte und jedes weitere Kind entsteht, von den Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgehen darf", siehe unter anderem die Leitsätze des Beschlusses 2 BvL 6/17. Im gleichen Beschluss hat das BVerfG des Weiteren darauf hingewiesen, dass "die verfassungsrechtlichen Maßstäbe in ihren Einzelheiten von Zeit zu Zeit neu konkretisiert werden müssen".

Somit bleibt aus meiner Sicht abzuwarten, ob die Karlsruher Richter (insbesondere angesichts der Tatsache, dass sie bei der Bemessung der Mindestbesoldung im letzten Jahr vom SGB-II-basierten Mindestabstandsgebot auf die MÄE-basierte Prekaritätsschwelle "umgestellt" haben) möglicherweise in einer ihrer nächsten Entscheidungen eine solche "neue" Konkretisierung des zusätzlichen Bedarfs ab dem dritten Kind vornehmen werden..

Das verschweige ich nicht. Ich habe das hier stets als Vorschlag präsentiert. Wenn der Gesetzgeber schon keinen Vorschlag machen möchte.

Im Übrigen sind es 115% der sozialen Grundsicherung. Beim Bund ebenfalls dürfte dies eklatant verletzt sein.

Ich gehe davon aus, dass nach der Rechtsprechungsänderung eine neue Methodik erforderlich sein wird, und zwar allein aus dem Grund, dass man auf diesem Sonderfeld ansonsten die Berechnungsproblematik aufrecht erhalten wird. Eine Pauschalierung aufgrund des MÄE wird dies vielleicht zahlenmässig, aber mit Sicherheit nicht mit rechtlich tragfähiger Herleitung, auffangen.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 11:41Na wenn es nicht die laimentation betrifft, bist Du dann mit deinem Thema im richtigen Forum?

Egoistisch kann es ja nur sein, wenn ich Betroffener wäre, das bin ich aber nicht. Und natürlich gehört das Thema hier ins Forum.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Finanzer

Zitat von: Matze1986 in Heute um 11:10In einem aktuellen Facebook-Post rät die GdP offiziell davon ab, Widerspruch einzulegen:
"Spart euch den Stress"

Ich finde das gerade echt unfassbar dämlich...

Widerspruch nicht nötig



Was für eine Gurkentruppe. Einfach unfassbar. Hauptsache die Häppchen beim nächsten Empfang im Ministerium schmecken.

Rheini

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 11:41Ich denke auch nicht, dass wir weit voneinander entfernt sind. Der Gesetzgeber argumentiert jedoch, dass er das eine (also die Familienzuschläge ab K3) nur dann umsetzen möchte, wenn er auch in der anderen Frage (also der 4K Familie) eine Lösung präsentieren kann. Dieses Argument ist in meinen Augen nicht tragend. Der Gesetzgeber könnte, wenn er wollte, zumindest das eine schon mal umsetzen, um so bei den betroffenen Familien für eine Erleichterung zu sorgen.

Wir reden hier schnell mal über mehrere 10.000 EUR, um die es für die betroffenen Familien geht. Ich greife daher nicht diejenigen an, die zu Recht eine aA einfordern oder möchte die einen gegen die anderen ausspielen.

Vielmehr kann ich in der ganzen Verzögerungstaktik bezogen auf die Frage der kinderreichen Familien kein sachliches Argument finden, das ein weiteres Warten der betroffenen Familien rechtfertigen würde.

Die Gefahr, die Du siehst, dass Du dadurch weniger bekommen müsstest, sehe ich nicht. Ich sehe auch nicht die Gefahr, dass sich das Gesetz für die 4K Familie dadurch verzögert. Es ist eher andersrum: Weil sich das Gesetz für die 4K Familie ständig verzögert, müssen die kinderreichen Beamten auch auf ihr eigenständiges Recht der amtsangemessenen Bezahlung ab dem dritten Kind warten, welches bereits, zumindest bis zu einer anderslautenden Entscheidung, schon länger ausgeurteilt ist, es in vielen anderen Rechtskreisen bereits umgesetzt wurde und bis auf ein paar Detailfragen keine offenen Rechtsfragen mehr gibt. Vielmehr sehen die Lösungen über alle Referentenentwürfe in dieser Rechtsfrage täuschend ähnlich aus.

Die Frage ist daher nicht, ob man den kinderreichen Familien eine Priorität gegenüber den anderen Beamten einräumen müsste, sondern ob man ihnen weiterhin zumuten kann, auf ihr Recht zu warten, weil man Dinge, die man nicht miteinander vermischen muss (und in meinen Augen auch nicht sollte), dennoch vermischt hat und somit sich die Lösung in dieser Rechtsfrage, die schon seit Jahren auf dem Tisch liegt, unzumutbar in die Länge zieht.

Das die Argumentation des DH unterirdisch ist, brauchen wir hier bestimmt nicht thematisieren, weil wir uns da sicher einig sind.

Und ich habe keine Angst weniger zu bekommen, das habe ich als Landesbeamter NRW ja schon durch.

Ich möchte nur darauf hinweisen das wir uns vom DH gerade nicht auseinanderdividieren lassen sollten.

Ich würde mich über jeden (Teil)Umsetzung der aA freuen, egal welcher Bereich davon profitiert. Worüber ich mich nicht freuen würde wäre eine Forderung aus der Beamtenschaft das man einen Teil umsetzen soll und dafür was anderes schlabbern darf.

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 11:48Egoistisch kann es ja nur sein, wenn ich Betroffener bin, das bin ich aber nicht. Und natürlich gehört das Thema hier ins Forum.

Deinen Beitrag habe ich anders gelesen.

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 11:54Das die Argumentation des DH unterirdisch ist, brauchen wir hier bestimmt nicht thematisieren, weil wir uns da sicher einig sind.

Und ich habe keine Angst weniger zu bekommen, das habe ich als Landesbeamter NRW ja schon durch.

Ich möchte nur darauf hinweisen das wir uns vom DH gerade nicht auseinanderdividieren lassen sollten.

Ich würde mich über jeden (Teil)Umsetzung der aA freuen, egal welcher Bereich davon profitiert. Worüber ich mich nicht freuen würde wäre eine Forderung aus der Beamtenschaft das man einen Teil umsetzen soll und dafür was anderes schlabbern darf.

Glaub' mir, wenn der alimentative Mehrbedarf bereits erledigt wäre, würde es auch bei der amtsangemessenen Alimentation schneller gehen. Der Mehrbedarf hat ja eigentlich garnichts mit dem Amt zu tun.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 11:59Glaub' mir, wenn der alimentative Mehrbedarf bereits erledigt wäre, würde es auch bei der amtsangemessenen Alimentation schneller gehen. Der Mehrbedarf hat ja eigentlich garnichts mit dem Amt zu tun.

Mag sein oder nicht sein.

Lichtstifter

#8654
Zitathat ja eigentlich garnichts mit dem Amt zu tun

Und da unser Bund die Augen verschließt muss der 3-Kind-Beamte seit Jahren auf seine Grundbesoldung zurückgreifen. Ergo wird er monetär degradiert. Ämterwertigkeit und Leistungsgerechtigkeit = NULL

Der Dienstherr wird einer längst überfälligen Korrektur nicht nur nicht gerecht (Verschleppung der aA), sondern entfernt damit seit mehreren Jahren den 3-Kind-Beamten noch mehr vom derzeitigen Status Quo (durch Ignorieren). Tendenz steigend mit jedem Jahr.
Prekariatsbeamter