Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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eros

das ist ja alles so vogelwild...... 2500, 5000, 10000 Euro Streitwert, vorlage hier vorlage dort, wie soll man da als laie ohne antwalt durchsteigen? einfach eine vorlage ziehen und hoffen das der streitwert niedrig ist und man nur 511 Euro für die Klage zahlt ist scheinbar auch nicht mehr ganz korrekt und mehr kann ich mir aktuell beim besten willen nicht leisten...

Landsknecht

Zitat von: TeacherMfr in Heute um 11:50Hallo zusammen,
bisher war ich stiller Mitleser. Meine Frau und ich sind beide Beamte, wir haben beide die Klage eingereicht, weitgehend die Vorlage vom BBB mit leichten Veränderungen. Jetzt kam bei meiner Frau die Festsetzung des Streitwerts vom zuständigen Gericht. Festgesetzt wurden 20000 Euro. Das ist doch ein anderer Wert als von den Verbänden und hier im Forum genannt, was eine andere Kostenfestsetzung (die kam noch nicht) erwarten lässt. Dann reden wir natürlich nicht mehr von ca. 500 Euro, oder? Falls ich auf die Schnelle richtig recherchiert habe, würde ich dann wohl doch mal zumindest die Erstberatung der Rechtschutzversicherung bemühen müssen. Oder übersehe ich etwas?

Bei mir wurden 5000 gemäß 63 Abs. 1 GKG festgesetzt. Würde mich an das VG wenden und nachfragen.

Pumpkin76

Zitat von: eros in Heute um 11:37ist das mein Aktenzeichen? VNBEZB2AG# X_B322 ....* Organr - Persnr.?

bin gerade bei der Klageschrift

Nur Org.-Persn.

 

Pumpkin76

#1053
Zitat von: TeacherMfr in Heute um 11:50Hallo zusammen,
bisher war ich stiller Mitleser. Meine Frau und ich sind beide Beamte, wir haben beide die Klage eingereicht, weitgehend die Vorlage vom BBB mit leichten Veränderungen. Jetzt kam bei meiner Frau die Festsetzung des Streitwerts vom zuständigen Gericht. Festgesetzt wurden 20000 Euro. Das ist doch ein anderer Wert als von den Verbänden und hier im Forum genannt, was eine andere Kostenfestsetzung (die kam noch nicht) erwarten lässt. Dann reden wir natürlich nicht mehr von ca. 500 Euro, oder? Falls ich auf die Schnelle richtig recherchiert habe, würde ich dann wohl doch mal zumindest die Erstberatung der Rechtschutzversicherung bemühen müssen. Oder übersehe ich etwas?

Ernsthaft 20.000? Oder 2.000? Und welches VG?

20.000 Euro Streitwert würden 1.215 Euro Gerichtskosten bedeuten.

derSchorsch

Zitat von: TeacherMfr in Heute um 11:50Hallo zusammen,
bisher war ich stiller Mitleser. Meine Frau und ich sind beide Beamte, wir haben beide die Klage eingereicht, weitgehend die Vorlage vom BBB mit leichten Veränderungen. Jetzt kam bei meiner Frau die Festsetzung des Streitwerts vom zuständigen Gericht. Festgesetzt wurden 20000 Euro. Das ist doch ein anderer Wert als von den Verbänden und hier im Forum genannt, was eine andere Kostenfestsetzung (die kam noch nicht) erwarten lässt. Dann reden wir natürlich nicht mehr von ca. 500 Euro, oder? Falls ich auf die Schnelle richtig recherchiert habe, würde ich dann wohl doch mal zumindest die Erstberatung der Rechtschutzversicherung bemühen müssen. Oder übersehe ich etwas?

Wie wird das denn begründet?

Eigentlich sollte
§ 63 GKG in Verbindung mit dem Auffangstreitwert aus § 52 GKG gelten.

Laut diesem Urteil, übrigens auch dann, wenn mehrere Jahre Gegenstand der Klage sind:
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001655823

Einfach beim Gericht mal nachfragen, ob das stimmt und auf welcher Grundlage es bemessen wurde.

Hier dann bitte nochmal Rückmeldung geben.

Pumpkin76

Zitat von: derSchorsch in Heute um 12:55Wie wird das denn begründet?

Eigentlich sollte
§ 63 GKG in Verbindung mit dem Auffangstreitwert aus § 52 GKG gelten.

Laut diesem Urteil, übrigens auch dann, wenn mehrere Jahre Gegenstand der Klage sind:
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001655823

Einfach beim Gericht mal nachfragen, ob das stimmt und auf welcher Grundlage es bemessen wurde.

Hier dann bitte nochmal Rückmeldung geben.


Klingt so als hätte man das ursprüngliche Brutto-Partnereinkommen zum Streitwert gemacht.

highperformer

#1056
Zitat von: derSchorsch in Heute um 12:55Laut diesem Urteil, übrigens auch dann, wenn mehrere Jahre Gegenstand der Klage sind:

Das ist ein Urteil aus Hamburg. Würde es sich lohnen, in Bayern darauf zu verweisen und welchen Text würde man schreiben? Ich hab nämlich auch 10000 € Streitwert, vermutlich, weil ich zwei Bescheide gleichzeitig gerügt habe.

Die Überschrift "Streitwertbeschwerde" habe ich schon mal ;) KI meint:

ZitatAn das
Verwaltungsgericht [Name des Gerichts, z.B. München]
[Adresse des Gerichts]
[Ort], den [Aktuelles Datum]
Verfahren: [Name des Beamten] ./. Freistaat Bayern
Aktenzeichen: [Aktenzeichen des Hauptverfahrens]

STREITWERTBESCHWERDE

In dem vorbezeichneten Klageverfahren lege ich gegen den Streitwertbeschluss vom [Datum des Beschlusses], zugestellt am [Datum der Zustellung],

Beschwerde

ein.

Begründung:

Der Beschluss verletzt das Gebot der sachgerechten und zurückhaltenden Streitwertbemessung bei Klagen im Bereich der beamtenrechtlichen Alimentation. Das Gericht hat den Streitwert für das Verfahren unzulässigerweise addiert beziehungsweise vervielfacht, weil der Kläger sich gegen zwei separate Bescheide (Unteralimentationsrügen) gewandt hat. Dies widerspricht der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung in Verfahren wegen amtsangemessener Alimentation. Insbesondere das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 28. September 2026 (Az. 5 So 13/26) klargestellt, dass der Streitwert für Anträge auf Feststellung einer Unteralimentation grundsätzlich mit dem einfachen Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zu bemessen ist.

Dieser Grundsatz gilt laut OVG Hamburg explizit auch dann, wenn sich das Verfahren oder die Anträge auf Zeiträume beziehen, die mehrere Kalenderjahre umfassen oder – wie hier – die Überprüfung mehrerer Bescheide bzw. Rügen für verschiedene Zeiträume betreffen. Eine kostenoptimierte Multiplikation des Streitwerts durch die Gerichte findet nicht statt; das Kostenrisiko soll für den Beamten überschaubar bleiben.

Da es sich in der Sache um den identischen Kern der amtsangemessenen Alimentation handelt, ist der Streitwert nicht durch Addition zu erhöhen, sondern auf den einfachen Auffangwert zu begrenzen.
Es wird daher beantragt, den Streitwertbeschluss dahingehend abzuändern, dass der Streitwert auf 5.000,00 Euro festgesetzt wird.

[Unterschrift des Beamten oder des Bevollmächtigten]
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

derSchorsch

Direkt bindend ist das Urteil nicht.
Aber die Gerichte sind normalerweise schon um einheitliche Rechtsprechung bemüht. Und es geht hier ja auch um ein Bundesgesetz.

Mal abgesehen davon, wie hoch ist denn der Gerichtskostenvorschuss? 850 Euro?
Da kommst du ja günstiger weg wie bei zwei separaten Klage zu je 5.000 Euro Streitwert.

Und es bleibt ja auch die Hoffnung auf Rückzahlung von 2/3 und die Möglichkeit der Berücksichtigung in der Steuererklärung.

TeacherMfr

Ja, da stehen definitiv 20000 Euro, und es geht da aktuell nur um eine der beiden Klagen. Und ja, ich werde definitiv schriftlich nachfragen. Gericht ist Ansbach.

Nao

Darf ich um eure Einschätzung bitten? Ich bin Kommunalbeamtin in Bayern, derzeit in A13, unverheiratet und keine Kinder. Das fiktive Partnereinkommen hat somit keine Relevanz und in A13 die verfassungsrechtliche Prekaritätsschwelle ebenfalls nicht. Ich hatte bisher auf Widerspruch gegen die Besoldung verzichtet, hätte für 2026 aber noch ein wenig Zeit das zu ändern.

Mein Dienstherr macht es wie der Freistaat... wenn Widersprüche eingehen, Widerspruchsbescheid mit der Begründung des Freistaats. Somit mach ein Widerspruch nur Sinn, wenn ich auch klagen will. Allerdings schätzt der BBB das Risiko als hoch ein, dass eine Klage aufgrund einer Verletzung des Mindestabstands bei diesem Einkommen gerichtlich nicht standhalten wird (dann wäre die ca. 500 Euro schon mal weg). Sehe ich das richtig oder habe ich einen Gesichtspunkt übersehen?

TeacherMfr

Ich bin zwar auch juristischer Laie, aber ein angerechnetes Partnereinkommen ohne Partner ist doch viel relevanter als wenn man einen Partner hat. Wie oben beschrieben haben wir mit jeweils ähnlichen Gehaltsstufen auch geklagt. Was dabei rum kommt wird sich zeigen... Aber dass der Mindestabstand nicht standhalten könnte, habe ich vom BBB nicht gelesen. Achtung, keine Rechtsberatung meinerseits...

Pumpkin76

Zitat von: TeacherMfr in Heute um 15:10Ja, da stehen definitiv 20000 Euro, und es geht da aktuell nur um eine der beiden Klagen. Und ja, ich werde definitiv schriftlich nachfragen. Gericht ist Ansbach.

Sehr merkwürdig, welcher Richter? Hab jetzt schon von ein paar Streitwertbeschlüssen aus Ansbach gehört - und das waren fast alle Auffangstreitwert.

Pumpkin76

Zitat von: derSchorsch in Heute um 14:30Direkt bindend ist das Urteil nicht.
Aber die Gerichte sind normalerweise schon um einheitliche Rechtsprechung bemüht. Und es geht hier ja auch um ein Bundesgesetz.

Mal abgesehen davon, wie hoch ist denn der Gerichtskostenvorschuss? 850 Euro?
Da kommst du ja günstiger weg wie bei zwei separaten Klage zu je 5.000 Euro Streitwert.

Und es bleibt ja auch die Hoffnung auf Rückzahlung von 2/3 und die Möglichkeit der Berücksichtigung in der Steuererklärung.

Naja, gibt ja sogar am VG Unterschiede trotz derselben Sachverhalte - das ist im Ermessen des Richters, wie es scheint.

TeacherMfr

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 15:43Sehr merkwürdig, welcher Richter? Hab jetzt schon von ein paar Streitwertbeschlüssen aus Ansbach gehört - und das waren fast alle Auffangstreitwert.
Wenn ich richtig gegoogled habe der Vorsitzende Richter.