[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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AltStrG

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 10.10.2024 17:58
Klagen, klagen, klagen.
Viel Erfolg brauche ich ja nicht zu wünschen, ihr kennt ja schon das Urteil der Bundesrichter.
Wie es der unendlich weise Soldat schrieb, ihr werdet in 30 Jahren zehntausende Euros zurückbekommen und alle anderen werden ich werde vor Neid erblassen.

So wird es kommen. Ich freue mich auf die Kohle.


IchLiebeBeamtentum

Kannst du mir noch die 6 aus 49 in 30 Jahren voraussagen?
Ich freue mich auch schon auf die Kohle.

Lichtstifter

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 11.10.2024 07:10
Kannst du mir noch die 6 aus 49 in 30 Jahren voraussagen?
Ich freue mich auch schon auf die Kohle.

Dafür musst du ins Lotto-Forum. Viel Spaß dort und in deinem weiteren Leben. Hier kannst du nicht viel beitragen.
Prekariatsbeamter

IchLiebeBeamtentum

Oh, ich lerne hier viel.
Unter anderem, dass Semantik für viele Beamte ein Fremdwort ist.

HansGeorg

Zitat von: Lichtstifter in 11.10.2024 07:47
Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 11.10.2024 07:10
Kannst du mir noch die 6 aus 49 in 30 Jahren voraussagen?
Ich freue mich auch schon auf die Kohle.

Dafür musst du ins Lotto-Forum. Viel Spaß dort und in deinem weiteren Leben. Hier kannst du nicht viel beitragen.
Dont feed the Troll

IchLiebeBeamtentum


dregonfleischer


Ozymandias

Zitat von: Ozymandias in 30.09.2024 17:45
Das Verfahren, ob die Grundsicherung in 21 und 22 hoch genug war, hat nun ein Aktenzeichen beim BVerfG bekommen. BVerfG - 1 BvL 2/23

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1%20BvL%202%2F23

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=19.07.2024&Aktenzeichen=1%20BvL%202%2F23

Unzulässige Richtervorlage. Komischerweise noch gar nicht auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht? Vor 2 Jahren hat der VdK eine Musterklage zur Grundsicherung angekündigt, da diese damals nur um 3 Euro erhöht wurde, allerdings hat man seitdem nicht mehr viel davon gehört.

Sieht man auch, dass Entscheidungen bis zur Veröffentlichung weitere 3 Monate benötigen können.

SchrödingersKatze

Jetzt sind ja doch noch einige Entwürfe zum Partner*inneneinkommen nachgezogen, zuletzt jetzt eben der Bund. Spannend, dass oftmals auf die Geringfügigkeitsgrenze zurückgegriffen wird- Außer in Bayern, wo sie mit 20.000 Euro pro Jahr gesetzt wird.

Danke Söder!

Paterlexx

Ich glaube, diese Woche findet in Hamburg die erste Verhandlung für die Besoldungszuschlag-(für-Familien)-Versuche des Bundeslandes HH von 2022 (rückwirkend) statt. Sprich, hier hat das Verwaltungsgericht noch im Jahr des Versuches die aA richtigzustellen einen Verhandlungstermin angesetzt. Ich vermute, es wird auch einfach weitergeleitet zum Verfassungsgericht. Aber die Fenster werden kleiner und beim Verfassungsgericht die Stabel größer.

Weiter wird auf dunklen Fluren gemunkelt, dass man wohl für die Bezirksämter eine Großstadt-Pauschale in Betracht ziehen will. Natürlich passend zur Wahl nächstes Jahr. Diese könnte wohl für alle Beamten kommen, die in einem gewissen Radius um den Arbeitsort wohnen. Diese Gedankenspiele gab es schon vorher, allerdings ist das alles wieder nicht pensionswirksam. Aber warten wir mal ab.

NordWest

Zitat von: Paterlexx in 13.10.2024 11:38
Weiter wird auf dunklen Fluren gemunkelt, dass man wohl für die Bezirksämter eine Großstadt-Pauschale in Betracht ziehen will. Natürlich passend zur Wahl nächstes Jahr. Diese könnte wohl für alle Beamten kommen, die in einem gewissen Radius um den Arbeitsort wohnen. Diese Gedankenspiele gab es schon vorher, allerdings ist das alles wieder nicht pensionswirksam. Aber warten wir mal ab.

Ja, hierbei sollen Beamte mit "Kundenkontakt" profitieren, also evtl. auch nicht alle in Bezirksämtern arbeitende Beamte, dafür aber möglicherweise auch einige Beamte mit Kundenkontakt in anderen Ämtern. Lehrer (immer im "Kundenkontakt") dürften ebenfalls unberücksichtigt bleiben. Wie auch immer: Es geht hier nur um einen beschränkten Kreis, der sich ggf. ein bisschen freuen darf. Hier relevant sollte zuvorderst die allgemeine Besoldungskonfomität mit der Verfassung sein.

Paterlexx

Ich denke, die werden das als eine gute Idee für alle nehmen, um für die Wahl Mandate/Stimmen in Hamburg zu sammeln, die SPD braucht sie dringend und die Grünen noch dringender. Vielleicht hat man in Hamburg mal Glück.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: NordWest in 13.10.2024 19:35
Zitat von: Paterlexx in 13.10.2024 11:38
Weiter wird auf dunklen Fluren gemunkelt, dass man wohl für die Bezirksämter eine Großstadt-Pauschale in Betracht ziehen will. Natürlich passend zur Wahl nächstes Jahr. Diese könnte wohl für alle Beamten kommen, die in einem gewissen Radius um den Arbeitsort wohnen. Diese Gedankenspiele gab es schon vorher, allerdings ist das alles wieder nicht pensionswirksam. Aber warten wir mal ab.

Ja, hierbei sollen Beamte mit "Kundenkontakt" profitieren, also evtl. auch nicht alle in Bezirksämtern arbeitende Beamte, dafür aber möglicherweise auch einige Beamte mit Kundenkontakt in anderen Ämtern. Lehrer (immer im "Kundenkontakt") dürften ebenfalls unberücksichtigt bleiben. Wie auch immer: Es geht hier nur um einen beschränkten Kreis, der sich ggf. ein bisschen freuen darf. Hier relevant sollte zuvorderst die allgemeine Besoldungskonfomität mit der Verfassung sein.

Wäre skandalös wenn man es vom Kundenkontakt abhängig macht. Wie will man das definieren und warum sollte es einen Unterschied machen? Aber das ist eh alles nur noch gaga.

Finanzer

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 13.10.2024 20:42
Wäre skandalös wenn man es vom Kundenkontakt abhängig macht. Wie will man das definieren und warum sollte es einen Unterschied machen? Aber das ist eh alles nur noch gaga.

So richtig wundern werden Sie sich, wenn auf einmal die ganzen Beamten in den Ministerien und in den Mittelbehörden ganz viel Kundenkontakt haben :-)

SwenTanortsch

Zitat von: Ozymandias in 12.10.2024 02:14
Zitat von: Ozymandias in 30.09.2024 17:45
Das Verfahren, ob die Grundsicherung in 21 und 22 hoch genug war, hat nun ein Aktenzeichen beim BVerfG bekommen. BVerfG - 1 BvL 2/23

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1%20BvL%202%2F23

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=19.07.2024&Aktenzeichen=1%20BvL%202%2F23

Unzulässige Richtervorlage. Komischerweise noch gar nicht auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht? Vor 2 Jahren hat der VdK eine Musterklage zur Grundsicherung angekündigt, da diese damals nur um 3 Euro erhöht wurde, allerdings hat man seitdem nicht mehr viel davon gehört.

Sieht man auch, dass Entscheidungen bis zur Veröffentlichung weitere 3 Monate benötigen können.

Danke für's Posten, Ozy, und zwar nicht nur an dieser Stelle, sondern auch an anderen regelmäßig.

Die Entscheidung ist eine Kammerentscheidung. Jene stellt das Bundesverfassungsgericht anders als Senatsentscheidungen nicht regelmäßig ins Netz. Kammerentscheidungen werden regelmäßig vor allem dann ins Netz gestellt, wenn die Kammer von einem allgemeinen Interesse ausgeht, was hier wohl nach ihrer Ansicht nicht der Fall sein sollte.