[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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NordWest

Auf den ersten Blick ein Rückschritt, im Grunde aber nur konsequent, eine neue Vorlage zu erstellen. Die alte ist schlicht nicht mehr geeignet mit dem Wandel der Rechtsprechung durchs BVerfG. Sehr interessant ist der besondere Hinweis in der PM, dass "der Vorsitzende betont, dass das Gericht eine zügige Entscheidung anstrebt".

Zur Erinnerung: Das BverfG hat seinen Wandel insbesondere damit begründet, dass das neue Verfahren zur Besoldungsüberprüfung sehr viel schneller durchführbar sei, weil nun deutlich weniger (und zudem auch weniger komplexe) statistische Daten erhoben und ausgewertet werden müssen als mit der nun überholten 115%-Regel.

Es wird nun wirklich interessant zu beobachten, was "zügig" in der Praxis bedeuten wird. Sollte es das VG schaffen, in unter eienm Jahr ein neues Urteil zu produzieren, dann wäre der vermeintliche Rückschritt am Ende ein großer Schritt nach vorne - zumal künftige Urteile dann wohl noch schneller fällbar wären.

Versuch

Falls die Länder sich mit einem Partnereinkommen argumentativ durchsetzen würde:
Der Staat kann dann doch nicht beides haben:
Er kann nicht behaupten: "Der Partner arbeitet und bringt Geld nach Hause."
Und gleichzeitig behaupten: "Kinderbetreuung kostet nichts, weil ja jemand zu Hause ist."
Wäre das nicht die Rosinenpickerei, die das BVG verbietet?

Müssten dann nicht zwingend Kosten der  2. arbeitende Person gegengerechnet werden, z.b.:

 Realistische Kosten  an Beispiel BW (monatlich) Auswirkung auf die Besoldung
1. Kita- / Hortgebühren ca. 350 € – 600 € In BW sind Kita-Gebühren kommunal geregelt und extrem hoch. Wenn beide arbeiten, brauchen 2 Kinder ganztägige Betreuung.
2. Fahrtkosten (Pendeln) ca. 100 € – 250 € Der Partner muss zur Arbeit kommen (ÖPNV-Ticket oder Autoabnutzung/Sprit).
3. Verpflegungsmehraufwand ca. 50 € – 100 € Kantinenessen oder Schulessen für die Kinder, da nicht mehr zu Hause gekocht werden kann.
4. Wegfall von Boni ca. 50 € Wer mehr Haushaltsbrutto hat, verliert oft Ansprüche auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder soziale Tarife.
Summe der Abzüge ca. 550 € – 1.000 €

Und würde sich das dann nicht nivellieren?

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Versuch in 22.02.2026 10:31Falls die Länder sich mit einem Partnereinkommen argumentativ durchsetzen würde:
Der Staat kann dann doch nicht beides haben:
Er kann nicht behaupten: "Der Partner arbeitet und bringt Geld nach Hause."
Und gleichzeitig behaupten: "Kinderbetreuung kostet nichts, weil ja jemand zu Hause ist."
Wäre das nicht die Rosinenpickerei, die das BVG verbietet?

Das macht er in Hamburg seit ca 15 Jahren. Der Stadtstaat Hamburg sagt, dass Beamte keine hohen Mieten haben, da sie im Umland leben. In SH hat man jahrelang für 2 Kinder in der Kita über 600 Euro gezahlt. Gleichzeitig sagt Hamburg aber, dass Beamte keine Betreuungskosten haben, da es in Hamburg einen Kita Gutschein gibt. Der Witz ist aber, dass diesen Gutschein nur Beamte bekommen, die in Hamburg wohnen. Steht alles so in der Begründung zum Besoldungsgesetz. Hat es das Verwaltungsgericht gestört? Nein. Stört es das Verfassungsgericht? Ich vermute nein.



Paterlexx

Ich war bei der Verhandlung vom OVG und doch, es hat gestört und führte am Ende auch zu einer deutlich erhöhten Rechnung. Die Verhandlung lief bis zum Ende bzw. bis zum Urteil komplett zum Nachteil der Beamten, doch die Richter haben in weniger als 30 Minuten das Gelaber der Stadt zerlegt. Sie stellten fest, dass die Berechnungen einfach nur falsch und ausdrücklich nur zum Vorteil der Stadt (also zum Vorteil der Politik) sind.

LehrerBW

Zitat von: Paterlexx in 22.02.2026 14:36Ich war bei der Verhandlung vom OVG und doch, es hat gestört und führte am Ende auch zu einer deutlich erhöhten Rechnung. Die Verhandlung lief bis zum Ende bzw. bis zum Urteil komplett zum Nachteil der Beamten, doch die Richter haben in weniger als 30 Minuten das Gelaber der Stadt zerlegt. Sie stellten fest, dass die Berechnungen einfach nur falsch und ausdrücklich nur zum Vorteil der Stadt (also zum Vorteil der Politik) sind.

Worauf beziehst du dich hier?

Verwaltungsgedöns

Auf meine Behauptung, dass sich das Verwaltungsgericht Hamburg für den Beschiss der Stadt in Sachen Kita und Miete nicht interessiert hat.

nero

 Ich bin wirklich gespannt wie es ausgeht, wenn das BVerfG das erste Mal zum Partnereinkommen ein Urteil fällt. Mein persönliches Empfinden ist ja auch, dass der Staat mir und meiner Familie nicht vorschreiben kann, wie wir als Familie leben. Wenn wir entscheiden, dass meine Frau zu Hause bleibt um sich um die Kinder zu kümmern, darf er uns das doch nicht mit finanziellen Argumenten ausreden. Unumstritten ist ja wohl, dass auch kein Antrag notwendig sein darf, damit man einen Zuschlag bekommt, wenn die Frau ,,zu wenig" verdient. Ich vertraue einfach mal weiterhin auf die Fähigkeit der Besoldungsgesetzgeber, dass sie auch in diesem Punkt kein verfassungsgemäßes Gesetz hinbekommen.

AlrightyThen

Ich drücke die Daumen, aber welches Verfahren, das auch bereits das Partnereinkommen umfasst könnte denn zeitnah zum BverfG ? Oder liegt da sogar schon eins? Der Rückstau ist ja noch recht hoch, ich habe da null Überblick wann man sich damit überhaupt beschäftigen wird.

Paterlexx

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 22.02.2026 17:13Auf meine Behauptung, dass sich das Verwaltungsgericht Hamburg für den Beschiss der Stadt in Sachen Kita und Miete nicht interessiert hat.

Genau, sie können es halt nur nicht ändern .-) Der Stadt/dem Staat ist halt alles scheiß egal.

HootyMcOwlface

Zitat von: nero in 22.02.2026 18:37Ich bin wirklich gespannt wie es ausgeht, wenn das BVerfG das erste Mal zum Partnereinkommen ein Urteil fällt.

Mag sein, dass ich falsch liege aber wird das nicht implizit dadurch realisiert, dass für den Partner eh schon nur 0,5 MÄE für die Mindestbesoldung eingerechnet werden?

Ich denke wenn da noch zusätzlich etwas angerechnet wird würde das BVerfG die Hürden für die Begründung sehr hoch ansetzen und die Dienstherren werden solange aufrecht darunter herlaufen bis die durch weiteren Beschlüssen zu Ziegelmauern werden. Ein erster Zeigel ist schon gelegt, wenn das Ganze nicht Antragsabhängig sein darf.


Verwaltungsgedöns

Zitat von: HootyMcOwlface in 23.02.2026 08:30Mag sein, dass ich falsch liege aber wird das nicht implizit dadurch realisiert, dass für den Partner eh schon nur 0,5 MÄE für die Mindestbesoldung eingerechnet werden?

Klingt eigentlich logisch. Wenn der Partner für sich selbst sorgen muss, warum wird er dann mit 0,5 eingerechnet?


Rainer Hohn

Zitat von: HootyMcOwlface in 23.02.2026 08:30Mag sein, dass ich falsch liege aber wird das nicht implizit dadurch realisiert, dass für den Partner eh schon nur 0,5 MÄE für die Mindestbesoldung eingerechnet werden?

Ich denke wenn da noch zusätzlich etwas angerechnet wird würde das BVerfG die Hürden für die Begründung sehr hoch ansetzen und die Dienstherren werden solange aufrecht darunter herlaufen bis die durch weiteren Beschlüssen zu Ziegelmauern werden. Ein erster Zeigel ist schon gelegt, wenn das Ganze nicht Antragsabhängig sein darf.

Nein, die Faktoren für das MÄE für im Haushalt lebende Partner und Kinder berücksichtigen die Einspar- und Synergieeffekte eines Mehrpersonenhaushaltes. Das hat nichts mit dem Partnereinkommen zu tun.