Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8784118 times)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20940 am: 15.11.2025 22:32 »
Wir alle sollten unsere Gemüter beruhigen und auf den 19.11 warten. Wie alle anderen auch, bin ich gespannt darauf, wie die Entscheidung aus Karlsruhe aussehen wird. Mich interessiert dann insbesondere auch die erste "grobe" Einschätzung von Swen.

Außerdem stelle ich mir jetzt schon die Frage, wie es nach der Entscheidung aus Karlsruhe weitergehen wird. Die Pilotenscheidung betrifft ja nicht nur Berlin. Mittelbar sind auch alle anderen Dienstherren betroffen. Wie wird sich nun der BUND verhalten? Hier gibt es aus meiner Sicht mehrere Handlungsobtionen (nicht abschließend).

A) der BUND ist diesmal Vorreiter und setzt einen neuen Benchmark
B) der Bund wartet ab, wie Berlin und ggf. andere Bundesländer auf das Urteil reagieren und sucht sich dann die günstigste Lösung raus
C) etwas zwischen A und B

Wenn man sich die Vergangenheit anschaut, spricht vieles für B. Andererseits hat BMI gegenübern den Verbänden/Gewerkschaften das "Versprechen" abgegeben, zeitnah eine Lösung zu präsentieren und kann daher eigentlich nicht wieder mehrere Jahre (bis alle anderen Bundesländer tätig geworden sind) abwarten. Wenn dies trotzdem so kommen sollte, werden wir auch nach der nächsten Tarifverhandlung 2027 noch keine gesetzliche Grundlage haben und nur Abschlagzahlungen erhalten. 


AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20941 am: 15.11.2025 22:39 »
Wir alle sollten unsere Gemüter beruhigen und auf den 19.11 warten. Wie alle anderen auch, bin ich gespannt darauf, wie die Entscheidung aus Karlsruhe aussehen wird. Mich interessiert dann insbesondere auch die erste "grobe" Einschätzung von Swen.

Außerdem stelle ich mir jetzt schon die Frage, wie es nach der Entscheidung aus Karlsruhe weitergehen wird. Die Pilotenscheidung betrifft ja nicht nur Berlin. Mittelbar sind auch alle anderen Dienstherren betroffen. Wie wird sich nun der BUND verhalten? Hier gibt es aus meiner Sicht mehrere Handlungsobtionen (nicht abschließend).

A) der BUND ist diesmal Vorreiter und setzt einen neuen Benchmark
B) der Bund wartet ab, wie Berlin und ggf. andere Bundesländer auf das Urteil reagieren und sucht sich dann die günstigste Lösung raus
C) etwas zwischen A und B

Wenn man sich die Vergangenheit anschaut, spricht vieles für B. Andererseits hat BMI gegenübern den Verbänden/Gewerkschaften das "Versprechen" abgegeben, zeitnah eine Lösung zu präsentieren und kann daher eigentlich nicht wieder mehrere Jahre (bis alle anderen Bundesländer tätig geworden sind) abwarten. Wenn dies trotzdem so kommen sollte, werden wir auch nach der nächsten Tarifverhandlung 2027 noch keine gesetzliche Grundlage haben und nur Abschlagzahlungen erhalten.

Ich bin total entspannt. Ich gönne den Beamten eine faire und angemessene Bezahlung. Das macht die Arbeit aka Berufszufriedenheit* vielleicht besser, die Neueinstellungen steigen und das Lohnniveau insgesamt in der Bevölkerung steigt. Und wer mehr hat, kann auch mehr ausgeben; der Staat verdient / aka nimm indirekt eh mit / oder wieder ein.

*im erweiteren Vollzug, damit habe ich die meisten Berührungspunkte

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20942 am: 15.11.2025 22:51 »
Wir alle sollten unsere Gemüter beruhigen und auf den 19.11 warten. Wie alle anderen auch, bin ich gespannt darauf, wie die Entscheidung aus Karlsruhe aussehen wird. Mich interessiert dann insbesondere auch die erste "grobe" Einschätzung von Swen.

Außerdem stelle ich mir jetzt schon die Frage, wie es nach der Entscheidung aus Karlsruhe weitergehen wird. Die Pilotenscheidung betrifft ja nicht nur Berlin. Mittelbar sind auch alle anderen Dienstherren betroffen. Wie wird sich nun der BUND verhalten? Hier gibt es aus meiner Sicht mehrere Handlungsobtionen (nicht abschließend).

A) der BUND ist diesmal Vorreiter und setzt einen neuen Benchmark
B) der Bund wartet ab, wie Berlin und ggf. andere Bundesländer auf das Urteil reagieren und sucht sich dann die günstigste Lösung raus
C) etwas zwischen A und B

Wenn man sich die Vergangenheit anschaut, spricht vieles für B. Andererseits hat BMI gegenübern den Verbänden/Gewerkschaften das "Versprechen" abgegeben, zeitnah eine Lösung zu präsentieren und kann daher eigentlich nicht wieder mehrere Jahre (bis alle anderen Bundesländer tätig geworden sind) abwarten. Wenn dies trotzdem so kommen sollte, werden wir auch nach der nächsten Tarifverhandlung 2027 noch keine gesetzliche Grundlage haben und nur Abschlagzahlungen erhalten.

Ich mutmaße, dass eine bundeseinheitliche Besoldung kommen wird, ggf. ergänzt (!) um örtliche Zulagen für Miete/Mietspiegel, weil diese/r stark schwanken und daher situativ angepasst werden kann.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20943 am: 15.11.2025 23:43 »
Wir alle sollten unsere Gemüter beruhigen und auf den 19.11 warten. Wie alle anderen auch, bin ich gespannt darauf, wie die Entscheidung aus Karlsruhe aussehen wird. Mich interessiert dann insbesondere auch die erste "grobe" Einschätzung von Swen.

Außerdem stelle ich mir jetzt schon die Frage, wie es nach der Entscheidung aus Karlsruhe weitergehen wird. Die Pilotenscheidung betrifft ja nicht nur Berlin. Mittelbar sind auch alle anderen Dienstherren betroffen. Wie wird sich nun der BUND verhalten? Hier gibt es aus meiner Sicht mehrere Handlungsobtionen (nicht abschließend).

A) der BUND ist diesmal Vorreiter und setzt einen neuen Benchmark
B) der Bund wartet ab, wie Berlin und ggf. andere Bundesländer auf das Urteil reagieren und sucht sich dann die günstigste Lösung raus
C) etwas zwischen A und B

Wenn man sich die Vergangenheit anschaut, spricht vieles für B. Andererseits hat BMI gegenübern den Verbänden/Gewerkschaften das "Versprechen" abgegeben, zeitnah eine Lösung zu präsentieren und kann daher eigentlich nicht wieder mehrere Jahre (bis alle anderen Bundesländer tätig geworden sind) abwarten. Wenn dies trotzdem so kommen sollte, werden wir auch nach der nächsten Tarifverhandlung 2027 noch keine gesetzliche Grundlage haben und nur Abschlagzahlungen erhalten.

Würde hier meine Zustimmung geben und zwei Punkte ergänzen:

1. Hat der Bund selber verlautet das er mit dem neuen angekündigten Entwurf, eine Spitzenposition bei der Besoldung einnehmen wird.


2. Ich der Überzeugung bin, der Bund nicht nach dem 19.11. offensichtlich gegen den Beschluss und eben auch der mittelbaren Auswirkung auf andere DH, verstoßen wird. Andernfalls muss er damit rechnen, sehr zügig sich als Beklagter in Karlsruhe wiederzufinden mit der Aussage, dass er eben offensichtlich den Beschluss vom 19.11. nicht verstanden hat. Dies bedeutet natürlich nicht, dass er eventuell aus Sicht der Beamtenschaft, andere Tricks anwendet.

Luftpumpe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20944 am: 15.11.2025 23:45 »
Es muss doch irgendwie eine Möglichkeit geben, die über Jahre ausstehende Besoldung mit Zinsen zu versehen und einzuklagen.
Irgendein EU Gesetz muss es doch dazu geben, wenn schon kein deutsches Gesetzt existiert ...
Untätigkeitsklage mit Aufforderung der Verzinsung in Höhe vom Dispozins. >:(

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20945 am: 15.11.2025 23:47 »
Wenn die Länder wegen den Nachzahlungen kurz vor der Insolvenz stehen, müsste der Bund eigentlich wieder mit einer Einheitsbesoldung daherkommen, bin gespannt.

Der Staat kann nicht insolvent gehen da er jederzeit die Möglichkeit hat, Geld zu drucken. Das dies z. B. zu höherer Inflation führt die unerwünscht ist, ist halt dann eine mögliche Folge. Aber es geht ja darum, ob der Staat insolvent gehen kann.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20946 am: 15.11.2025 23:50 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.

In erster Linie ist die größte Diskrepanz doch bei den Familien mit Kindern, und besonders bei den Familien mit mehreren Kindern. Da hängt doch der Schuh im Argen. Und nein, es ist nicht ungerecht. Hier ist die Wahrscheinlichkeit doch ehesten, dass Familie unter Bürgergeldniveau alimentiert werden. Hier stimmt die Fürsorge und damit verbundene Alimentation doch nicht mehr.

Und sas alte Sprichwort „zwei Einkommen und keine Kinder lebt sich sehr komfortabel“ trifft es doch.

Und ewig wird wird die Pension angeführt. Die, welche ihr 40 Jahre am Buckel haben geht’s im Alter gut. Wer meint, er muss bis Mitte 30 studieren spielt meistens eh noch mit seinen ETF‘s rum. Ich benötige jetzt die Mittel und meine 1…. 2… 3… 4… 5… 6… 7 Kids zu ernähren, versorgen, deren Bedürfnisse gerecht zu werden. Nach viermaliger Weitergabe von Klamotten sollte der 5. vielleicht auch mal was Neues bekommen. Und im Alter benötige ich nicht mehr so viel. Eigentlich nur noch nen Bruchteil.

Und wer von den hier mit diskutierenden, die wirklich den AEZ und die Kinderzuschläge als ungerecht ankreiden gehört denn zu dem Kreis der unter 115% Bürgergeld alimentierten?

Und wer meint immer noch das ist alles ne verkappte Besoldungsrunde.

Also, Familienzuschlag ist gut. AEZ ist gut, und wenn die Partnerin wirklich die Möglichkeit hat zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen, dann soll das auch angemessenen angerechnet werden. Kann sie es nicht, dann aber auch nicht.

Und wenn dann noch deine Ansicht verfassungsgemäß ist, dann soll es so sein. Ist Sie es nicht, und vieles spricht in meinen Augen dafür, dann muss es geändert werden. Das hat nichts mit Neid oder Missgunst zu tun, sondern mit dem GG und nur das ist die Leitlinie des BVerfG.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20947 am: 15.11.2025 23:55 »
Nochmals.... Was bringt eine Erhöhung mittels Familienzuschläge, wenn die Besoldung danach nicht AMTSANGEMESSEN ist? Das kann doch höchstens dazu führen, dass eine Familie mit mehr als 2 Kindern anschließend MINDESTalimentiert ist, weil sie über 115% des Grundbedarfs einer Familie mit eben genauso vielen Kindern hat. Das alles hat aber nichts damit zu tun, ob jemand für sein Amt angemessen besoldet wird.
Und mal ganz ehrlich. Wenn die Grundbesoldungen stimmen würden, dann könnten sich von hause aus alle viel mehr Kinder leisten und man würde sich gar nicht darüber "streiten" müssen.
PS: Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, aber in der freien Wirtschaft interessiert es ebenfalls die wenigstens Arbeitgeber wie viele Kinder jemand hat. Es wird nach dem entlohnt was jemand in seinem Job, seinem Beruf oder seiner Stellung im Unternehmen leistet. In den seltensten Fällen gibt es noch was für die Familie oben drauf. Kinder sind letztlich jedermanns Privatleben.

Das mag sein das es in der Privatwirtschaft so ist. Wir sind aber nicht in der Privatwirtschaft Angestellte, sondern Beamte bei einem DH. Also was anderes und daher gemäß Art. 3 auch anders zu behandeln  ;).