Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2277951 times)

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12180 am: 15.05.2024 12:41 »
Nach §21 Mindestlohngesetz ist ein Verstoß gegen den MIndestlohn strafbewährt.  8)
Leider gilt das Mindestlohngesetz nicht meiner Meinung nach, weil es nur für Arbeitnehmer ist. Man möge mich korrigieren.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12181 am: 15.05.2024 12:58 »
@Alexander79
Naja offiziell hat auch die Feuerwehr einen 41 Stundendienst.
Der Rest sind Überstunden.

@xyz123
Wen willst du denn wegen was und vor allem vor welchem Gericht anzeigen?

@Unknown
Selbst wenn das Mindestlohngesetz nicht greift, ist es dennoch ein Armutszeugnis, dass es Beschäftigte im öD gibt, die dann unter 15€ bekommen?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12182 am: 15.05.2024 13:16 »
Wieso anzeigen ? Das Problem müsste sich eigentlich von selbst lösen, wenn die Dame BMI ihre eigenen Vorgaben ernst nimmt und umsetzt.

Nachdem ja unsere so hochgeschaetzte BMI Verfassungsfeinde aus dem ÖD entfernen will müsste Sie mittlerweile gegen sich und Ihre verantwortlichen ermitteln und diese alle samt entfernen. Wie ja nun mehrfach festgestellt udn auch nochmal in dem Artikel der FAZ herausgearbeitet verstösst die Regierung inklusive der fachlich zuständigen Ministerin  gegen die Verfassung.

@warzenharry

Du bringst es mit einem Wort auf den Punkt. Armutszeugnis.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12183 am: 15.05.2024 13:25 »
Wieso anzeigen ? Das Problem müsste sich eigentlich von selbst lösen, wenn die Dame BMI ihre eigenen Vorgaben ernst nimmt und umsetzt.

Nachdem ja unsere so hochgeschaetzte BMI Verfassungsfeinde aus dem ÖD entfernen will müsste Sie mittlerweile gegen sich und Ihre verantwortlichen ermitteln und diese alle samt entfernen. Wie ja nun mehrfach festgestellt udn auch nochmal in dem Artikel der FAZ herausgearbeitet verstösst die Regierung inklusive der fachlich zuständigen Ministerin  gegen die Verfassung.

@warzenharry

Du bringst es mit einem Wort auf den Punkt. Armutszeugnis.

Müsste man den Verfassungsschutz dem Bundesverfassungsgericht unterstellen und nicht den BMI.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12184 am: 15.05.2024 13:38 »
@Unknown
Selbst wenn das Mindestlohngesetz nicht greift, ist es dennoch ein Armutszeugnis, dass es Beschäftigte im öD gibt, die dann unter 15€ bekommen?
Du hast absolut Recht. Das ist mehr als ein absolutes Armutszeugnis, was da vom BMI abgeht.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12185 am: 15.05.2024 13:51 »
Nach §21 Mindestlohngesetz ist ein Verstoß gegen den MIndestlohn strafbewährt.  8)
Leider gilt das Mindestlohngesetz nicht meiner Meinung nach, weil es nur für Arbeitnehmer ist. Man möge mich korrigieren.
Naja ... das muss man dann hintenrum erklären.
Grundsätzlich ist der Begriff Arbeitnehmer unter zwei Gesichtspunkten zu beachten.
Einmal National und einmal Unionsrechtlich.

 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist als "Arbeitnehmer" jeder anzusehen, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt.

Dieser Begriff Arbeitnehmer greift erstmal wie du sagst bei nationalen Gesetzen.
Da der Mindestlohn mittlerweile auf einer EU Richtlinie  (2022/2041) "steht", sollte der Begriff Arbeitnehmer auch für Beamte gelten. (Unionsrechtlich)

@Alexander79
Naja offiziell hat auch die Feuerwehr einen 41 Stundendienst.
Der Rest sind Überstunden.
Sagt wer?
Und bitte mit Quelle.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12186 am: 15.05.2024 14:21 »
Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Bundeswehr fallen genau so unter die AZV wie alle anderen Laufbahnen.

Bein den Ländern scheint es ähnlich zu sein, wobei das für dieses Unterforum nicht relevant ist.

Das Dokument, welches ich hochgeladen habe stammt aus 2013 aber ich habe mich gerade nochmal bei einem Bw Feuerwehrbeamten rückversichert, dass es immer noch so ist. die haben halt zwischendurch mehr frei, weil sie häufig Schichten haben.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12187 am: 15.05.2024 15:09 »
Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Bundeswehr fallen genau so unter die AZV wie alle anderen Laufbahnen.

Richtig und alle Laufbahnen mit erheblichen Anteil an Bereitschaftszeit wurde die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Std angehoben.
Steht ja auch so in deinem Link.
Und dadurch gilt die Rechnung wie ich sie geschrieben.
Und nein, die Differenz von 40/41 auf 48 Std sind keine Überstunden.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12188 am: 15.05.2024 15:20 »
Also der liebe Scholz will also den Mindestlohn auf 15 Euro heben.

Ein Beispiel aus der Praxis, in meiner Stadt habe ich einen Friseurladen zu dem ich immer gehe, seit 80 Jahren von Generation zu Generation weitergeführt, insgesamt 25 Mitarbeiter, 3 Salons/Läden.
Für einen Trocken Herrenhaarschnitt habe ich vor Corona also in 2019 insgesamt 12,00 € gezahlt.
Nach Corona wurden die Preise ab 2022 auf 14,50 € gehoben. Ab 2023 sind wir dann bei 16,50 €.
In 2024 zahle ich für die selbe Leistung 19,00 €.

Der Chef, ein sehr netter Mensch, sagte mir im April, dass er zum 30.06.2024 Insolvenz anmelden muss.
Die Leute gehen durch die höheren Preise (höhere Erzeugerpreise, Erhöhung Mindestlohn),
die er nehmen muss, viel seltener zum Friseur.

Wenn unser erster Mann im Staat mit der unfassbaren Wirtschaftskompentenz nun auf den Gedanken kommt, den Mindestlohn auf 15,00 € zu erhöhen, dann wäre das eine Anpassung um 21%!

Der Trocken Herrenhaarschnitt würde dann 23,00 € kosten. Aber kein Problem, der Laden ist ja denn zu,
und der nette Chef braucht sich nach dem 30.06.2024 keine Gedanken mehr machen!

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12189 am: 15.05.2024 16:27 »
Ja ja unser Bundes Olaf.
Da fehlt nur noch der Bundes Kevin oder die Ricarda.

Diese geballte Kompetenz ist doch beruhigend.

Mischen sich wieder mal in Angelegenheiten ein die an anderer Stelle zu regeln sind.
Haben die damen und Herren eigentlich schon bei der letzten Erhöhung zu hören bekommen.
Aber offensichtlich ist die Lernfähigkeit ist ausgeprägt.
Ode runser Olaf kann sich auch daran nicht mehr errinnern.

Firefighter78

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12190 am: 16.05.2024 07:47 »
Also irgendwie kann ich der Diskussion hier nicht mehr folgen.
Einerseits wird (zu Recht) angemahnt, dass nicht ausreichend alimentiert wird. Anderseits aber schimpfen, wenn am unteren Ende der "Lohnnahrungskette" erhöht werden soll. Kann ich echt nicht nachvollziehen. Am besten noch im Zusammenhang das Argument "Arbeit muss sich wieder lohnen" bringen.
Und glaubt ihr im Ernst, dass  sich die Preise beim Friseur aufgrund rasant gestiegener Löhne der Angestellten so entwickeln? Könnten nicht auch andere Faktoren eine Rolle spielen wie z.B. gestiegene Mieten, Energiepreise etc.?

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12191 am: 16.05.2024 07:56 »
Also irgendwie kann ich der Diskussion hier nicht mehr folgen.
Einerseits wird (zu Recht) angemahnt, dass nicht ausreichend alimentiert wird. Anderseits aber schimpfen, wenn am unteren Ende der "Lohnnahrungskette" erhöht werden soll. Kann ich echt nicht nachvollziehen. Am besten noch im Zusammenhang das Argument "Arbeit muss sich wieder lohnen" bringen.
Und glaubt ihr im Ernst, dass  sich die Preise beim Friseur aufgrund rasant gestiegener Löhne der Angestellten so entwickeln? Könnten nicht auch andere Faktoren eine Rolle spielen wie z.B. gestiegene Mieten, Energiepreise etc.?

Volle Zustimmung.
Es ist nunmal lange Tradition in Deutschland, die unteren Gruppen der Bevölkerung gegeneinander auszuspielen. Solange alle nach unten treten, sind die Menschen oben in der Pyramide sicher.

Nur um das Richtigzustellen: Herrn Scholz sind die 15 Euro Mindestlohn völlig egal. Diese ergeben sich aus der Mindestlohnverordnung der EU, welche bis Ende 2024 in geltendes Recht umgesetzt werden muss.
Das er es nun anspricht dient nur dazu, den Diskurs für die Änderung vorzubereiten. Bei den Leuten, welche davon profitieren soll hängen bleiben das die SPD ihnen geholfen hat.
Bei den Bürgern die etwas gegen die Erhöhung haben kann Scholz dann wieder auf die EU verweisen.

Der Mindestlohn kommt uns nur so hoch vor, weil seit ca. 2000 extreme Lohnzurückhaltung in Deutschland herrschte (außer in einzelnen Branchen). Rot/Grün hat damals mit Unterstützung und geistiger Vorbereitung durch CDU und FDP  den größten Niedrieglohnsektor Europas geschaffen.
 

Warzenharry

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« Antwort #12192 am: 16.05.2024 08:35 »
@Firefighter78

Lieber Kollege, ich kann nur sagen: Schußter bleib bei deinen Leisten.

Was bitte hat den die derzeit geforderte verfassungsgemäße Alimentation mit der angedachten Mindestlohnerhöhung zu tun?

Der Mindestlohn solle den beschäftigten ein sichereres Auskommen ermöglichen, während die Widerherstellung der amtsangemessenen Alimentation einfach nur die verfassungsmäßigkeit widerherstellen soll.

Der Unterschied ist hier z.B. dass der Bund, in unserem Fall der Arbeitgeber ist, also der, der zur Zahlung des "Gehaltes" verpflichtet ist. Jeder AG kann in einem gewissen Rahmen selber bestimmen, ob er nach Tarif oder drüber bezahlt. In unserem Fall wäre die Tareifbindung in etwa zu vergleichen mit den Vorgaben des GG (#althergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums) und ggf. mit diversen Rechtsprechungen des BVerfG.

In der freien Wirtschaft sind es aber eben die Betriebe, die die Gehälter / Löhne whatever zahlen müssen.
Der Staat greift hier immer wieder ein, und dass mit falschen Mitteln, wie ich finde.

Nicht der Mindeslohn muss hoch, sondern die Abgabenlast der AN muss runter. Das ließe sich z.B. über eine gesenkte Lohnsteuer erreichen.

Und selbst wenn dass passiert, wären Beamte, Soldaten, Richter usw dennoch unteralimentiert.

Natürlich kassiert der Staat bei einer Mindestlohnerhöhung, so wie es derzeit läuft kräftig mit ab. Ein höheres Brutto bedeutet auch eine höhere Lohnsteuer.

Bastel

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« Antwort #12193 am: 16.05.2024 08:47 »

Natürlich kassiert der Staat bei einer Mindestlohnerhöhung, so wie es derzeit läuft kräftig mit ab. Ein höheres Brutto bedeutet auch eine höhere Lohnsteuer.

Außer die AG setzen ein paar AN auf die Straße.

Ozymandias

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« Antwort #12194 am: 16.05.2024 08:59 »
Gibt es nicht noch EU-Länder ohne Mindestlohn?
Jedenfalls ist Deutschland schon lange kein homogenes Land mehr. Mit Arbeitgeberbeiträgen und Umlagen kostet eine Stunde Arbeit dann mindestens 18,50 Euro.
Das mag in Stuttgart, München, Köln kein Problem sein.

In Gelsenkirchen, Görlitz, in anderen Ostgegenden oder auch Bremerhaven gewinnt man damit aber keinen Blumentopf. Ein Schuh passt eben nicht einem ganzen Land. Es wird außerdem entgegen früherer Zusagen (Aushebelung der Mindestlohnkomission) massiv in die Privatautonomie eingegriffen. Die normalen Menschen in Deutschland haben eben kein besonderes Treueverhältnis und müssen ihren Lohn auf dem Markt vereinbaren.

Kleinen Betrieben per Gesetz eine 17% (mit Umlagen noch etwas höher) Lohnkostenerhöhung zu verpassen ist vielleicht nicht die beste Idee, bei nahezu 0% Wirtschaftswachstum. Sind bei 10 Mitarbeiter mit bisherigem Mindestlohn ca. 5.500 Euro Mehrkosten im Monat.
Gönne jedem einen guten Lohn, aber man kann halt nicht so realitätsfremd sein.