Autor Thema: Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen  (Read 19851 times)

amy1987

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #75 am: 03.01.2025 13:20 »
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)

Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.

Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.

Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.

Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war.

Ich weiß garnicht, wie oft es hier noch erwähnt werden muss, aber kein (!) Beamter bekommt bei hohen Arztrechnungen Probleme mit der Schufa oder muss private Vorsorgekonten räumen. Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.

Organisator

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #76 am: 03.01.2025 13:38 »
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)

Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.

Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.

Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.

Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war. Im Besten Fall ist man für andere Zahlungsposten wie Essen & Miete nicht zahlungsfähig. Die Betroffenheit mag hier ganz unterschiedlich sein, teils ist das sogar abhängig welche Stelle das Ganze bearbeitet, das ändern aber dann nichts an der Existenzbedrohung von einigen wenigen. Wenn wir neuerdings nach dem Mehrheitsprinzip gehen, dann können wir auch alle anderen Forderungen sein lassen wie z.B. die Amtsangemessene Alimentation, die ist ja schließlich für 90% angemessen.

Also um hier in Schwierigkeiten zu geraten muss man im mD bzw. Anwärter sein und mindestens 3 Kinder haben. Das kann ich nachvollziehen.

Und den Lösungsvorschlag von Amy, rechtzeitig einen Abschlag zu beantragen, auch.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #77 am: 03.01.2025 20:04 »
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)

Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.

Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.

Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.

Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war.

Ich weiß garnicht, wie oft es hier noch erwähnt werden muss, aber kein (!) Beamter bekommt bei hohen Arztrechnungen Probleme mit der Schufa oder muss private Vorsorgekonten räumen. Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.

Und ich weiß gar nicht wie oft ich wiederum das geschrieben habe: man kann nicht für alle Leistungen einen Abschlag beantragen, darin sind nur sehr spezifische Leistungen eingeklammert, siehe BVA-Webseite:

"Ein Antrag auf Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe kann gestellt werden bei

stationärer Krankenhausbehandlung
stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahme
Dialysebehandlung
einmalig hoher Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels."


Wenn sich hier also andere Leistungen summieren, bringt mir dieser Antrag genau 0. Und ja, es gibt mehr als genug Leistungen, die in den 4-stelligen Bereich gehen, sei es Psychotherapie, Physiotherapie oder auch anderes. Ich hatte diese Situationen bereits mehrmals und öfters. Einfach mal richtig mitlesen hier und/oder über den Tellerrand gucken. 1. Seite, 1. Beitrag. Darüber hinaus dürfte laut Statistik mindestens jeder 6. Beamte gar keine Rücklagen haben. Besten Dank für deine "Tipps" bis hier hin. (ist natürlich alles wieder Panikmache und nicht ernst gemeint.)

Ich fasse also mal zwischendurch zusammen:
* Statistiken und Berichte zu Rücklagenbildung und zum Thema Sparen erreichen in den letzten Jahren einen neuen Tiefpunkt
* Gesundheitsausgeben werden stetig und exponentiell immer teurer
* der Reallohnindex stagniert mehr oder weniger seit Jahrzehnten
* der Personalmangel und die Bearbeitungszeiten der Beihilfe erreichen neue negative Maßstäbe
* Das Beihilfe-System und darin verankerte Auslagenprinzip wird aufgrund dieser Rahmenbedingungen zunehmends mehr reformierbedürftig und ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.
* es gibt hier Nutzer, die wollen das alles nicht sehen und flüchten sich in Haushaltsbücher und Tipps, die das Thema nicht mal ansatzweise entkräften.
« Last Edit: 03.01.2025 20:20 von beamtenjeff »

amy1987

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #78 am: 03.01.2025 23:20 »
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)

Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.

Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.

Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.

Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war.

Ich weiß garnicht, wie oft es hier noch erwähnt werden muss, aber kein (!) Beamter bekommt bei hohen Arztrechnungen Probleme mit der Schufa oder muss private Vorsorgekonten räumen. Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.

Und ich weiß gar nicht wie oft ich wiederum das geschrieben habe: man kann nicht für alle Leistungen einen Abschlag beantragen, darin sind nur sehr spezifische Leistungen eingeklammert, siehe BVA-Webseite:

"Ein Antrag auf Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe kann gestellt werden bei

stationärer Krankenhausbehandlung
stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahme
Dialysebehandlung
einmalig hoher Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels."


Wenn sich hier also andere Leistungen summieren, bringt mir dieser Antrag genau 0. Und ja, es gibt mehr als genug Leistungen, die in den 4-stelligen Bereich gehen, sei es Psychotherapie, Physiotherapie oder auch anderes. Ich hatte diese Situationen bereits mehrmals und öfters. Einfach mal richtig mitlesen hier und/oder über den Tellerrand gucken. 1. Seite, 1. Beitrag. Darüber hinaus dürfte laut Statistik mindestens jeder 6. Beamte gar keine Rücklagen haben. Besten Dank für deine "Tipps" bis hier hin. (ist natürlich alles wieder Panikmache und nicht ernst gemeint.)

Ich fasse also mal zwischendurch zusammen:
* Statistiken und Berichte zu Rücklagenbildung und zum Thema Sparen erreichen in den letzten Jahren einen neuen Tiefpunkt
* Gesundheitsausgeben werden stetig und exponentiell immer teurer
* der Reallohnindex stagniert mehr oder weniger seit Jahrzehnten
* der Personalmangel und die Bearbeitungszeiten der Beihilfe erreichen neue negative Maßstäbe
* Das Beihilfe-System und darin verankerte Auslagenprinzip wird aufgrund dieser Rahmenbedingungen zunehmends mehr reformierbedürftig und ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.
* es gibt hier Nutzer, die wollen das alles nicht sehen und flüchten sich in Haushaltsbücher und Tipps, die das Thema nicht mal ansatzweise entkräften.

Mit Verweis auf die bestehende Härte bewilligt das BVA auch über die o.g. Fälle hinaus Abschläge nach § 51 Absatz 9 BBhV. Einfach mal nachfragen bzw. am besten mit Beihilfeantragstellung direkt geltend machen.

Therapieleistungen sollte der findige Beihilfeberechtigte natürlich nicht im Block, sondern alle 2-3 Sitzungen abrechnen lassen und dann direkt einreichen, dann ist der Vorkassebetrag auch niedrig. Dafür braucht es nur ein kurzes Gespräch mit der Praxis.

Es finden sich für alles Lösungen, die hier von allen anderen Betroffenen auch abgewandt werden. Es ist also nicht so schwierig sich trotz langer Beihilfebearbeitungszeiten (und da sitzen wir ja alle in einem Boot) nicht zu ruinieren, es braucht nur etwas Management und offene Augen.
« Last Edit: 03.01.2025 23:29 von amy1987 »

SGLBund

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #79 am: 19.02.2025 22:15 »
Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.

Der dann völlig konsequent und in sich logisch abgelehnt wird!

Beihilfeberechtigten Personen können insbesondere zum Schutz vor außergewöhnlichen finanziellen Belastungen auf Antrag Abschlagszahlungen gewährt werden. Dabei ist es ausreichend, wenn durch Unterlagen, z. B. Kostenvoranschläge der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers dokumentiert wird, dass eine hohe Belastung vor der Beihilfebeantragung entsteht.

Die gewährten Abschläge werden mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen verrechnet. Hierzu ist nach Erhalt der Rechnung ein Beihilfeantrag zu stellen.


Zitat: „hohe Belastung vor der Beihilfebeantragung“ und „nach Erhalt der Rechnung“

Die Gewährung eines Abschlages setzt also voraus, dass der Beamte die Kosten hat bevor er eine Rechnung erhält die er zur Erstattung einreichen kann. Ich musste bei einer OP im Privatkrankenhaus eine Anzahlung leisten, mit dieser schriftlichen Aufforderung als Nachweis wurde mir ein Abschlag gewährt und dann im Nachgang mit der Beihilfe für die eigentliche Krankenhausrechnung verrechnet.

Einen Abschlag auf schon vorliegende Rechnungen gibt es in keinem Fall, das wäre ja völlig unlogisch. In der Zeit, in der der Abschlag bearbeitet wird, könnte das BVA ja sonst direkt den eigentlichen Beihilfeantrag abrechnen. Wenn der dann an der Reihe ist, müsste der Abschlag verrechnet werden und die hätten die doppelte Arbeit für einen Antrag. Was das für die Bearbeitungszeiten bedeutet sollte wohl jedem klar sein.

Auf meinen letzten Antrag warte ich jetzt auch 30 Arbeitstage, dementsprechend muss ich als Beamter eben Reserven bilden. So schlecht werden wir ja nun auch nicht besoldet, zumal ich Landesbeamte kenne die über einen Monat Wartezeit mehr als nur glücklich wären.

Zur Ehrenrettung des BVA muss man aber auch sagen, dass es normalerweise schneller geht. Die kämpfen aktuell wohl mit dem Rollout einer neuen Software, das zieht sich wohl noch 1-2 Jahre bis alles abgeschlossen und umgestellt ist.

SGLBund

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #80 am: 20.02.2025 13:27 »
Ich habe heute vom BVA eine Antwort auf meine Mail bekommen.

Guten Tag,

wir bitten um Ihr Verständnis für die derzeit verzögerte Bearbeitung aller Beihilfeanträge. Individuelle Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden.

Bitte beachten Sie, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsdauer für Beihilfeanträge gibt.

Ich versichere Ihnen, dass in der Beihilfestelle mit Hochdruck daran gearbeitet wird, über die hier eingehenden Beihilfeanträge der Reihe nach, mit der gebotenen Gründlichkeit, so schnell wie möglich zu entscheiden. Leider ist es systemseitig nicht möglich, einzelne Anträge vorzuziehen. Anträge mit Aufwendungen über 2.500 EUR werden vorrangig bearbeitet.

Sie können uns im eigenen Interesse unterstützen, indem Sie bitte auf Sachstandsanfragen über die Hotline oder das E-Mail-Postfach verzichten.

Im Bedarfsfall wird empfohlen, beim Rechnungsaussteller um eine Verlängerung der Zahlungsfrist zu bitten, um etwaige Mahngebühren zu vermeiden. Die Festsetzungsstelle selbst steht in keiner rechtlichen Beziehung zu Ihren Gläubigern, daher kann und darf sie Mahnkosten für nicht oder verspätet beglichene Rechnungen nicht übernehmen.

Ihre Beihilfestelle

Ozymandias

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #81 am: 20.02.2025 19:23 »
Mich würde generell interessieren, wie man bei "bockigen" Behörden weiterkommt?
Oftmals hat man mittlerweile das Gefühl selber zur Sparmaßnahme degradiert zu werden, obwohl gesetzlicher Anspruch auf Leistungen bzw. reine Zustimmung besteht, die einfach nur nicht in angemessener Zeit gewährt werden.

Nett sein, jeden Tag Dampf machen oder mit Untätigkeitsklagen drohen? Wobei man bei letzterem oftmals bereits 3-6 Monate warten muss, was bei der Beihilfe ja eher seltener der Fall ist.

Bei einem meiner Vorhaben half nur kurzfristig das Bundesland zu wechseln, da kommt seit über einem Jahr keine Antwort und davor nur reine Schikane. Im anderem Bundesland ging es innerhalb von 3 Wochen, war mir fast zu schnell....

VaPi

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #82 am: 24.02.2025 20:18 »
Eigentlich ein schöner Thread zum verlinken , wenn mal wieder jemand fragt, ob er die Kinder Privat oder in der GKV versichern soll…


Davinia

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #83 am: 23.05.2025 12:17 »
Guten Tag.
Auch ich habe Probleme mit meiner Beihilfestelle.
Ich bin alleinerziehend mit krankem Kind.
Seit einem Jahr wurden Anträge erst nach vier Wochen bearbeitet.
Das ging ja noch.
Mittlerweile sind es über 7 Wochen.
Der Durchschnitt von monatlichen Arztrechnungen liegt bei mir bei 500-600€.
Mittlerweile war ich schon so weit, das ich am liebsten meinen Beamtenstatus ablegen würde , weil es finanziell für mich nicht mehr tragbar ist immer mit solch Summen in Vorkasse zu gehen.
Bis Anfang des Jahres waren es monatlich mindestens 11.000€, so viel kostete das Medikament was mein Kind nehmen musste . Jeden Monat musste ich hinterher telefonieren und um Erstattung bitten.
Offensichtlich wird das Problem des BVA also schlimmer statt besser.
Für mich ist es aktuell sehr belastend , sich zusätzlich zum ohnehin schwierigen Alltag mit schwerer Erkrankung noch ständig Gedanken zu machen, wie man die Arztrechnungen bezahlen soll.
Es sind immerhin keine selbstverschuldeten Rechnungen.
Emails habe ich zugenüge geschrieben. Diese blieben natürlich unbeantwortet.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, das Problem zu beheben?!
Immerhin besteht eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten.
Zumindest bin ich etwas beruhigt, da es scheinbar ein bundesweites Problem ist.
Hilft natürlich auch nicht weiter …

Ozymandias

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #84 am: 23.05.2025 12:34 »
Die Ärzte/Verrechnungsstellen sind teilweise sehr kulant bei längeren Zahlungsfristen.
Eventuell der bessere Weg als sich mit der Beihilfestelle rumzuärgern.

Organisator

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #85 am: 23.05.2025 14:08 »
Die Ärzte/Verrechnungsstellen sind teilweise sehr kulant bei längeren Zahlungsfristen.
Eventuell der bessere Weg als sich mit der Beihilfestelle rumzuärgern.

Wird nur mit Medikamenten schwierig - Apotheken wollen das Geld immer sofort. Von daher müsste es doch eine Lösung mit der Beihilfe geben, zumindest ein (regelmäßiger) Vorschuss oder in der Art

Pacodemias

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #86 am: 23.05.2025 14:18 »
hier kam grade ein Rundschreiben betr. Beihilfe:

Zitat
heute möchte ich mich als Leiterin des Kundenmanagements des Bundesverwaltungsamtes
(BVA) noch einmal an Sie wenden, um Sie über die Neuerungen im Abrechnungsverfahren der
Beihilfe zu informieren.
Das BVA strebt an, die Antragsbearbeitung künftig vollständig digital, unter dem Einsatz
moderner Prüfsoftware und weitestgehend automatisiert durchzuführen. Dazu muss das
Altverfahren bis Sommer 2025 abgelöst und auf ein neues und zukunftsfähiges System
umgestellt werden. Dieses ermöglicht Abrechnungen deutlich einfacher und schneller zu
bearbeiten.
Bereits im vergangenen Jahr haben wir erste Kundenbehörden erfolgreich in das neue System
migriert. Seit März setzen wir dies mit einem größeren Kundenkreis fort. Hierzu zählt auch Ihre
Behörde. Die Umstellung erfordert Anpassungen in Prozessen, sowie vorübergehende
Schulungs- und Einarbeitungsaufwände, die für die nachhaltige Optimierung der Abläufe
notwendig sind. In einigen Fällen kommt es dennoch in der Umstellungsphase zu
Einschränkungen, die wir mit verschiedenen Maßnahmen abfedern. Entsprechende Hinweise
haben wir sowohl in der Beihilfe-App als auch auf unserer Internetseite bereitgestellt.
In den vergangenen Tagen sind zusätzlich unerwartete Rückstände bei unserem Dienstleister
aufgetreten, der für die Digitalisierung sämtlicher Posteingänge verantwortlich ist. Das BVA hat

dies bereits auf höchster Ebene eskaliert und wirkt auf die schnellstmögliche Rückkehr zu den
vertraglich mit dem Dienstleister vereinbarten Bearbeitungszeiten hin. Um die Auswirkungen für
Sie so gering wie möglich zu halten, wurden auch hier bereits Maßnahmen ergriffen. Dazu
zählen der Einsatz zusätzlicher personeller Ressourcen sowie eine Reduzierung der
Servicezeiten zugunsten der schnelleren Antragsbearbeitung. Zudem stellen wir sicher, dass
Beihilfeanträge ab 2.500 Euro vorrangig digitalisiert werden und damit schneller zur Abrechnung
gelangen.
Antragsformulare für Abschlagszahlungen sowie für eine wiederkehrende Zahlung bei
chronischer Erkrankung sind auf unserer Website abrufbar.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-
Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html
Wir sind uns der aktuellen Situation und der Verantwortung für die Sicherstellung der
schnellstmöglichen Beihilfebearbeitung bewusst und erwarten, dass die Vorzüge der
automatisierten Bearbeitung im neuen System durch die ergriffenen Maßnahmen zeitnah
wieder greifen und sich die Bearbeitungszeiten für Sie entsprechend deutlich verkürzen.
In vier Wochen werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dieses Schreiben auch direkt an die
Beihilfeberechtigten in Ihrem Haus über das Intranet oder in anderer geeigneter Weise zur
Verfügung stellen.

eigentlich wollten sie ja schon mit der Umstellung fertig sein, dachte ich... ich warte auch jetzt schon 8 Wochen auf mehrere Bescheide.. 

Organisator

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #87 am: 23.05.2025 14:30 »
Zitat
Antragsformulare für Abschlagszahlungen sowie für eine wiederkehrende Zahlung bei
chronischer Erkrankung sind auf unserer Website abrufbar.

Na geht doch!

Umlauf

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #88 am: 23.05.2025 14:44 »
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.

dregonfleischer

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #89 am: 23.05.2025 15:44 »
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.

Ihr tut alLe so als wenn ihr keine Rücklagen habt ???