Autor Thema: Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025  (Read 32777 times)

Arwen

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #90 am: 14.10.2025 07:58 »
Danke

LehrerBW

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #91 am: 15.10.2025 08:02 »
Jemand mitbekommen wie es in Freiburg lief?

Ozymandias

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #92 am: 15.10.2025 11:01 »
Ich hatte versucht eine Auskunft zu erhalten, dort wußte man nichts von einer solchen Verhandlung.
Vielleicht wurde der Termin wieder verschoben oder man konnte bei meiner Anfrage nicht genau zuordnen, da ich nach der Klage des DRB BW wegen Richterbesoldung gefragt hatte.

Evtl. wird das Urteil erst noch in den nächsten 2 Wochen verkündet. Weiß nicht genau wie das Verwaltungsgericht das macht, ist bei vielen Gerichtsarten anders.

Ohne Aktenzeichen ist es halt auch nicht einfach, müssen wir halt warten bis es im DRB Newsletter steht oder veröffentlicht wird.

LehrerBW

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #93 am: 24.10.2025 04:39 »
Ich hatte versucht eine Auskunft zu erhalten, dort wußte man nichts von einer solchen Verhandlung.
Vielleicht wurde der Termin wieder verschoben oder man konnte bei meiner Anfrage nicht genau zuordnen, da ich nach der Klage des DRB BW wegen Richterbesoldung gefragt hatte.

Evtl. wird das Urteil erst noch in den nächsten 2 Wochen verkündet. Weiß nicht genau wie das Verwaltungsgericht das macht, ist bei vielen Gerichtsarten anders.

Ohne Aktenzeichen ist es halt auch nicht einfach, müssen wir halt warten bis es im DRB Newsletter steht oder veröffentlicht wird.

Aktenzeichen für Freiburg ist Az: 6 K 3748/25
Hat mich aber bei der Suche nicht weitergebracht 😒

Ozymandias

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #94 am: 24.10.2025 11:45 »
Das ist wohl eine Klage gegen die 2024er Besoldung, die 2025 eingereicht wurde. Die wird höchsten in ein paar Jahren entschieden.

Das Verfahren in Freiburg ging noch gegen das 4-Säulen-Modell und dürfte 2023 oder auch 2024 eingereicht worden sein. Ist also leider nicht das korrekte Aktenzeichen.

Naja, bald dürfte ein Newsletter des DRB BW kommen, vielleicht sind da Infos drin. Oder ein Mitglied des Vereins könnte freundlich nachfragen.

waykay

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #95 am: 30.10.2025 19:09 »
Habe soeben meinen Widerspruchdbescheid erhalten.
Bin nun am überlegen ob ich klagen soll. Ich werde berichten.

A11, 2 Kinder, verheiratet.


Ozymandias

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« Antwort #96 am: 01.11.2025 17:03 »
Habe soeben meinen Widerspruchdbescheid erhalten.
Bin nun am überlegen ob ich klagen soll. Ich werde berichten.

A11, 2 Kinder, verheiratet.

https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/downloads

Hier ein Muster, würde es machen, da es langfristig um mehrere Jahre gehen dürfte.

Ozymandias

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #97 am: 09.11.2025 14:33 »
https://lbv.landbw.de/-/widerspr%C3%BCche-bez%C3%BCglich-amtsangemessener-alimentation-im-besoldungsbereich

Vom 14. Oktober es sollten demnächst mehr Widerspruchsbescheide kommen.

Dagegen hilft nur eine Klage siehe Link zum DRB BW.


Leider gibt es noch keine Neuigkeiten zur angeblichen Verhandlung in Freiburg, ich vermute diese wurde verschoben. Hoffentlich mit einem Termin nach der BVerfG-Entscheidung die hoffentlich bald kommt.

Hans

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« Antwort #98 am: 11.11.2025 14:31 »
Ja, auch hier kam heute der Bescheid. Nun ist guter Rat teuer. Klagen? Mit welchen Kosten bzw. Aufwand ist dies verbunden? Hoffe, dass die Versprechen des Dienstherren bestand haben und keine Klage notwendig ist?

Ozymandias

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #99 am: 11.11.2025 15:52 »
Ja, auch hier kam heute der Bescheid. Nun ist guter Rat teuer. Klagen? Mit welchen Kosten bzw. Aufwand ist dies verbunden? Hoffe, dass die Versprechen des Dienstherren bestand haben und keine Klage notwendig ist?

Zitat
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass bezüglich des BVAnp-ÄG 2022 (4-Säulen-Modell) weiterhin die Zusage von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz vom 10. Januar 2023 gilt. Sollten Regelungen dieses Gesetzes im Zuge der gerichtlichen Überprüfung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, wird das Ministerium für Finanzen etwaige Nachzahlungen entsprechend einer vom Gesetzgeber dann zu treffenden Korrekturregelung von Amts wegen rückwirkend an alle Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter leisten.

https://lbv.landbw.de/-/widerspr%C3%BCche-bez%C3%BCglich-amtsangemessener-alimentation-im-besoldungsbereich

Die Zusage gilt nur für das BVAnp-ÄG 2022 (4-Säulen-Modell).
Deshalb auch der Widerspruchsbescheid betreffend des BVAnp-ÄG 2024/2025.


Hans

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« Antwort #100 am: 12.11.2025 05:49 »
Dann wohl Klage. Mit einer leichten Anpassung der Musterklage vom DRB sollte das ja passen. Soweit ich das Überblicke hält sich der Aufwand dann in Grenzen und das Kostenrisiko ist überschaubar.

Ozymandias

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« Antwort #101 am: 12.11.2025 06:21 »
Genau, vor allem Anrechnung des Partnereinkommen dürfte verfassungswidrig sein.
Aber es ist anzumerken, dass hohe Besoldungsgruppen ohne Kinder bislang nicht viel bekommen haben.

Die Gerichtskosten sind Werbungskosten und man kann die Klage jedes Jahr erweitern. Dann lohnt es sich das ganze überprüft zu bekommen.

clarion

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« Antwort #102 am: 12.11.2025 06:38 »
M.W. sind auch die Klagen Kinderloser in Karlsruhe anhängig.

Wenn die Mindestbesoldung bis nach A10 oder A11 hinauf nicht gewährt wird, ist das ein Indiz,  dass die Grundbesoldung nicht passt.

Hans

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« Antwort #103 am: 13.11.2025 17:10 »
So, Klage eingereicht. A13, Kinder 3.

Ozymandias

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« Antwort #104 am: 13.11.2025 17:31 »
Bei 3 Kindern lohnt es sich sicherlich, viel Glück.
Nicht vergessen, jedes Jahr weiter zu widersprechen und die Klage ggf. nach Widerpsruchsbescheid zu erweitern.
Dazu gibt es irgendwo auch ein Muster, weiß leider nicht mehr wo. Vielleicht tbb.