Autor Thema: Rückforderung von zuviel gezahltem Entgeld  (Read 2998 times)

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,153
Antw:Rückforderung von zuviel gezahltem Entgeld
« Antwort #15 am: 03.09.2025 08:25 »
Dann sind wir aus meiner Sicht aber eher im Bereich der ungerechtfertigten Bereicherung nach § 812 BGB.

Betrug setzt ja eine Täuschung des Empfängers voraus, wie beispielsweise das Vortäuschen eines Abschlusses, den man nicht hat.

Hier hat der AN aus meiner Sicht durch das Schreiben des AG gewusst oder es vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht gewusst, dass er zu viel Lohn erhält.

Fraglich ist allerdings, inwieweit sich der AN auf Verjährung und Entreicherung berufen kann. Aus den bisherigen Äußerungen würde ich vorsichtig die Verjährung bejahen, nicht aber die Entreicherung.

Dennoch sprengt ein solch komplexer Fall aus meiner Sicht die Möglichkeiten der Hilfestellung durch dieses Forum. Hier wäre, so wie es Organisator schon zutreffend geschrieben hat, auch aus meiner Sicht professionelle Hilfe durch die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der bessere Weg.

Albeles

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 430
Antw:Rückforderung von zuviel gezahltem Entgeld
« Antwort #16 am: 09.09.2025 11:40 »
Die werden ganz stumpf vor Gericht ziehen und Treu und Glauben ins Feld führen und §37 ausschließen. Er hat die Info Schriftlich bekommen und wird es kontrolliert haben ob alles stimmt. Ob das Telefonat noch nachgewiesen werden kann ist fraglich. Und wenn er es telefonisch gemeldet hat und daraufhin nichts passiert ist, ist es seine Pflicht das nochmal zu melden. Von daher sehe ich da keine großen Erfolgschancen da so mit durch zu kommen. Er wusste es, dass ist ja Fakt. möchte da auch keinen Verurteilen.
Mein Rechtsempfinden ist allerdings folgendes, wer es weiß und hofft durch zu kommen und erwischt wird, muss zurückzahlen.