Also du bist immer noch der Meinung, eine Besoldungsstruktur, die einen 2k oder 3k Beamten unter die MÄE Grenze drückt ist GG konform?
Oder glaubst du nicht daran, dass es eine solche Besoldungsstruktur geben könnte wenn Prüfkriterien und MÄE der 4k erfüllt sind.
Du wirst leider gerade mal wieder ziemlich anstrengend.
Sämtliche deiner wirren Gedankenspiele, die
irgendeine Verknüpfung zwischen
irgendeiner Single/2K/3K-Besoldung und
irgendeinem MÄE beinhalten, entbehren jeglicher Grundlage. Durgi hatte dies vor drei Tagen wunderbar knackig zusammengefasst (Unterstreichungen durch mich). Die notwendige Transferleistung, "Single" durch "2K" bzw. "3K" zu ersetzen, traue ich dir einfach mal zu:
Was viele in der Debatte konsequent übersehen: Das BVerfG prüft ausschließlich den kleinsten 4K-Beamten, weil dessen Existenzminimum den absoluten Untergrenzwert definiert. Der Single ist keine Sonderkategorie und bekommt auch keine eigene Pruefmatrix. Sein Niveau ergibt sich zwingend aus der verfassungsrechtlichen Logik, nicht aus irgendwelchen konstruierten Nebenrechnungen. Wer weiterhin mit „Single-Vergleichen“ argumentiert, operiert an der Systematik vorbei. Die Normuntergrenze wird nicht zweimal bestimmt.
[Darüber hinaus wird bei einer verfassungsgemäßen 4K-Mindestbesoldung, also insbesondere mit einem in der Höhe begrenzten Familienzuschlag, wie erwähnt sowieso niemals ein Single-, 2K- oder 3K-Beamter deine
imaginäre Grenze reißen, aber das nur am Rande.]
Sprich die Vermessenheit das man glaubt, dass die Prüfkriterien nur in einer Richtung gelten.
Es ist eine Korridor von plus/minus 5% der Prüfkriterien einzuhalten für die Singlebesoldung in der Endstufe!
Eine Verletzung des Alimentationsprinzips kann selbstverständlich nur durch eine zu niedrige Besoldung induziert werden. Nach oben gibt es seitens des BVerfG hingegen (logischerweise)
keinerlei Begrenzung..