Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BWBoy

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 13:58Welche Gruppe und Stufe wärst du denn mit wie viel FZ? Und dass du auf den Tabellenwert den Familienzuschlag noch ergänzen musst, ist bekannt? Und dass die Tabelle die Zahlen von 2025 zugrunde legt?

Ne ist nicht bekannt. ich dachte der FZ setckt da bereits in den werten drin, dass ich diesen wert insgesamt erreichen muss. A11/3. Mein FZ ist 0, daher war ich davon ausgegangen, dass ich amtsangemessen dieses Brutto minus dem anteil der auf FZ der ersten beiden Kinder entfallen würde erreichen müsste.

Kaldron

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 13:34Unter Zugrundelegung der kräftigen Hilfe durch die Beiträge von BVerfGBeliever habe ich jetzt die Tabelle für den Bund mit den Zahlen von 2025 auf Grundlage der Brutto-Beträge erstellt.
...
Viel Spaß mit den Zahlen.

Danke @Dogmatikus!

Damit würden wir uns an die Tabellen der US Armee (als einer der höchst bezahlten westlichen) annähern, wenn man das als Maßstab nehmen möchte. ( Und ja, Lebenshaltungskosten etc. sind unterschiedlich)
Da erhält der unterste Dienstgrad E-1 als Einstieg mit Basic Pay, House allowance (standortbezogen) und einer Familie rund US$ 4.600.

https://www.dfas.mil/MilitaryMembers/payentitlements/Pay-Tables/
https://www.military.com/benefits/military-pay/calculator

Südwestler

Zitat von: Hannes009 in Gestern um 19:42Ohne paywall

https://archive.is/C104X
So ist es richtig.....gutzuheißen, mit 3 Milliarden die Mineralölindustrie zu pampern und dann eine Nullrunde bei den Beamten fordern.
Hach die Springerpresse war schon immer ganz weit vorne.....

Dogmatikus

Zitat von: BWBoy in Heute um 14:06Ne ist nicht bekannt. ich dachte der FZ setckt da bereits in den werten drin, dass ich diesen wert insgesamt erreichen muss. A11/3. Mein FZ ist 0, daher war ich davon ausgegangen, dass ich amtsangemessen dieses Brutto minus dem anteil der auf FZ der ersten beiden Kinder entfallen würde erreichen müsste.

Ich habe ja versucht, die Tabelle so nachzubilden, wie man sie hier auf der Website mit den offiziellen und geltenden Werten auch findet. Auch dort sieht man ja immer die Grundbesoldung ohne FZ. Insoweit möchte ich lediglich einen Anstoß für konkrete Zahlendiskussionen liefern sowie ermöglichen, dass man seine persönliche Lage berechnen kann.

(Daher habe ich in meiner "privaten" NDS-Tabelle auch noch meine Besoldungsgruppe und Stufe inkl. der mich treffenden FZ abzgl. des tatsächlich gewährten Solds aufgenommen, um "meinen" konkreten Fehlbetrag auf einen Blick zu sehen.)

Zitat von: Kaldron in Heute um 14:14Danke @Dogmatikus!

Damit würden wir uns an die Tabellen der US Armee (als einer der höchst bezahlten westlichen) annähern, wenn man das als Maßstab nehmen möchte. ( Und ja, Lebenshaltungskosten etc. sind unterschiedlich)
Da erhält der unterste Dienstgrad E-1 als Einstieg mit Basic Pay, House allowance (standortbezogen) und einer Familie rund US$ 4.600.

https://www.dfas.mil/MilitaryMembers/payentitlements/Pay-Tables/
https://www.military.com/benefits/military-pay/calculator
Gerne! Ein interessanter Hinweis. Den Vergleich hatte ich jedenfalls noch nie gelesen bisher.

tinytoon

Danke für die Tabelle. Wenn ich mir die Werte im hD ansehe, dann wären die Werte endlich mal geeignet, qualifizierte Leute in den öD zu bekommen. Ich kann auch nicht nachvollziehen, wieso das im Vergleich zur Privatwirtschaft zu hoch sein sollte.

BWBoy

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 14:19Ich habe ja versucht, die Tabelle so nachzubilden, wie man sie hier auf der Website mit den offiziellen und geltenden Werten auch findet. Auch dort sieht man ja immer die Grundbesoldung ohne FZ. Insoweit möchte ich lediglich einen Anstoß für konkrete Zahlendiskussionen liefern sowie ermöglichen, dass man seine persönliche Lage berechnen kann.

Also wären die Tabellendaten der Anteil, der dem Grundgehalt entsprechen würde, sofern die Familienzuschläge in der Höhe wie im Entwurf geplant in erhöht werden würden? Dann wären es bei mir tatsächlich ca 1100€ netto die Monatlich fehlen.

Dennoch gehe ich davon aus, dass man, sollte das fiktive Partnereinkommen in der Form irgendwann fallen, wird man versuchen einen großen Teil davon in die Zuschläge für K1 und K2 zu schieben, da das billiger ist, als es im Grundgehalt allen zu gewähren. Somit wäre das Fehl dann um diesen Anteil geringer.

Dunkelbunter

Zitat von: BWBoy in Heute um 14:31Also wären die Tabellendaten der Anteil, der dem Grundgehalt entsprechen würde, sofern die Familienzuschläge in der Höhe wie im Entwurf geplant in erhöht werden würden? Dann wären es bei mir tatsächlich ca 1100€ netto die Monatlich fehlen.

Dennoch gehe ich davon aus, dass man, sollte das fiktive Partnereinkommen in der Form irgendwann fallen, wird man versuchen einen großen Teil davon in die Zuschläge für K1 und K2 zu schieben, da das billiger ist, als es im Grundgehalt allen zu gewähren. Somit wäre das Fehl dann um diesen Anteil geringer.

Sollte das Partnereinkommen für unrechtmäßig erklärt werden, dann wirds glaub richtig bunt beim Bund.
Dann wird man es sicherlich nicht mehr über das Grundgehalt lösen.
Der FZ1 wird wieder kommen, Ortzuschläge usw.

GeBeamter

Zitat von: jrx73 in Heute um 13:31also ich verstehe das nicht, der hohe Familienzuschlag in Höhe von 708€ (ab dem dritten Kind) ist erst ab Mai 2026? Was ist davor, was ist mit Nachzahlung Familienzuschlag für ein drittes Kind im Zeitraum von 2021 bis April 2026 für die, die keinen Widerspruch eingelegt haben?

§79e ???

§79e Abs. 1 Nr. 3:
"für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 und für die Monate Januar bis einschließlich Ap-
ril 2026: Beamten, Richtern und Soldaten mit drei und mehr zu berücksichtigenden Kin-
dern, für die in diesem Zeitraum ein Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat."

Aber  §79e Abs. 2 Nr.1:
"der Höhe des auf Grundlage des Mikrozensus nach § 1 Absatz 1 des Mikrozensusge-
setzes bestimmten Median-Äquivalenzeinkommens* der modifizierten Äquivalenzskala
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in dem
jeweiligen Haushaltsjahr und "


Zuschlag ab 3. Kind für alle rückwirkend oder nur für die mit geringer Besoldung?

Habe ich dann mit A12er Besoldung (letzte Erfahrungsstufe) Pech gehabt (bzgl. drittem Kind)?

Nichts genaues weiß man nicht. Beim dritten Kind gilt aber seit dem Urteil aus Mai 2020, dass der tatsächliche Bedarf des Kindes zu alimentieren ist, ungeachtet der Grundbesoldung des Beamten, da das Gericht festgelgt hat, dass ab dem dritten Kind nicht mehr auf Teile der Grundbesoldung zurückzugreifen ist.
D.h. danach dürften alle Beamten mit mehr als drei Kindern, für diese auch eine Nachzahlung erhalten.

Ich glaube der Verweis auf das MÄE erfolgt hier, damit für die Verordnung eine Bemessungsgrundlage gesetzt wird. Beispielsweise könnte der DH hier den Faktor 0,35 des MÄE ansetzen (übrigens nicht reduziert auf die Prekaritätsschwelle, jedenfalls steht da nichts von 80% des MÄE).

Dogmatikus

#9488
Zitat von: BWBoy in Heute um 14:31Also wären die Tabellendaten der Anteil, der dem Grundgehalt entsprechen würde, sofern die Familienzuschläge in der Höhe wie im Entwurf geplant in erhöht werden würden? Dann wären es bei mir tatsächlich ca 1100€ netto die Monatlich fehlen.

Dennoch gehe ich davon aus, dass man, sollte das fiktive Partnereinkommen in der Form irgendwann fallen, wird man versuchen einen großen Teil davon in die Zuschläge für K1 und K2 zu schieben, da das billiger ist, als es im Grundgehalt allen zu gewähren. Somit wäre das Fehl dann um diesen Anteil geringer.

In meiner Tabelle liegt die Grundbesoldung A11/3 bei 7.662,53 €.
Im Referentenentwurf liegt die Grundbesoldung A11/3 bei 5274,32 €.

Dein FZ liegt bei 0, meintest du. Damit ändern sich diese Werte nicht.

Brutto-Differenz zwischen RefE und Tabelle ohne fiktives Partnereinkommen: 2.388,21 €.
Das mag deine 1.100 € netto ergeben.

Deine Einschätzung teile ich, dass bei einer Entscheidung zum Partnereinkommen, die wir uns alle wünschen, nochmal andere Parameter einfließen werden. Deutlich höhere Familienzuschläge, Ortszuschläge, evtl. Beihilfe für alle auf 100% usw. könnten dazu führen, dass die Werte auch niedriger ausfallen.

Wie schlimm man das dann fände, ist eine andere Frage. Komplett auf die Beihilfe würde ich mich bspw. ungern verlassen. Aber dass ich als jemand mit nur einem Kind deutlich weniger erhalte, weil der FZ pro Kind auf 500 € ansteigt, wäre noch verschmerzbar, wenn es eben ein "Zuschlag" bleibt und keine Höhe erreicht, die wirklich besoldungsersetzend wirkt.

-----

Ich habe in der Tabelle gerade mal überschlagen, wie sich die Werte verändern würden, wenn der FZ pro Kind bei 500 € läge und die Beihilfe auf 100 % für alle Familienmitglieder angehoben würde. Ausgangswert für A3/2 wären dann direkt nicht mehr 4.636,11 €, sondern nur noch 3.506,11 €. Allerdings habe ich die Steuern nicht neu berechnet, zu faul grad. :-)

Das führt zwar überschlägig zu einem 1.130 € niedrigerem Brutto.
Gleichzeitig hätte man geschätzte 660 € netto PKV-Kosten nicht mehr aufzubringen und damit mehr in der Tasche.
Mit 2 Kindern könnte man netto ungefähr beim gleichen Wert landen wie vorher. Je mehr Kinder, desto mehr würde man sogar von einer solchen Regelung profitieren.

PolareuD

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 14:51ch habe in der Tabelle gerade mal geschaut, wie sich die Werte verändern würden, wenn der FZ pro Kind bei 500 € läge und die Beihilfe auf 100 % für alle Familienmitglieder angehoben würde. Ausgangswert für A3/2 wären dann direkt nicht mehr 4.636,11 €, sondern nur noch 3.506,11 €.

Das führt zwar zu einem um exakt 1.130 € niedrigerem Brutto.
Gleichzeitig hätte man geschätzte 660 € netto PKV-Kosten nicht mehr.
Mit 2 Kindern könnte man netto ungefähr beim gleichen Wert landen wie vorher. Je mehr Kinder, desto mehr würde man sogar von einer solchen Regelung profitieren.

Auch meine Überschlagsrechnungen für 2024 haben diesbezüglich ähnlich Werte ergeben. Hatte damals mit Beihilfesätzen (70% 1K und 100% 3k), moderaten Ortszuschlag und FamZ (18,3%, ca. 1000€ gerechnet. Bin dann bei ca. 3700€ für die Grundbezüge gelandet.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BWBoy

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 14:51In meiner Tabelle liegt die Grundbesoldung A11/3 bei 7.662,53 €.
Im Referentenentwurf liegt die Grundbesoldung A11/3 bei 5274,32 €.

Dein FZ liegt bei 0, meintest du. Damit ändern sich diese Werte nicht.

Brutto-Differenz zwischen RefE und Tabelle ohne fiktives Partnereinkommen: 2.388,21 €.
Das mag deine 1.100 € netto ergeben.

Deine Einschätzung teile ich, dass bei einer Entscheidung zum Partnereinkommen, die wir uns alle wünschen, nochmal andere Parameter einfließen werden. Deutlich höhere Familienzuschläge, Ortszuschläge, evtl. Beihilfe für alle auf 100% usw. könnten dazu führen, dass die Werte auch niedriger ausfallen.

Wie schlimm man das dann fände, ist eine andere Frage. Komplett auf die Beihilfe würde ich mich bspw. ungern verlassen. Aber dass ich als jemand mit nur einem Kind deutlich weniger erhalte, weil der FZ pro Kind auf 500 € ansteigt, wäre noch verschmerzbar, wenn es eben ein "Zuschlag" bleibt und keine Höhe erreicht, die wirklich besoldungsersetzend wirkt.

-----

Ich habe in der Tabelle gerade mal überschlagen, wie sich die Werte verändern würden, wenn der FZ pro Kind bei 500 € läge und die Beihilfe auf 100 % für alle Familienmitglieder angehoben würde. Ausgangswert für A3/2 wären dann direkt nicht mehr 4.636,11 €, sondern nur noch 3.506,11 €. Allerdings habe ich die Steuern nicht neu berechnet, zu faul grad. :-)

Das führt zwar überschlägig zu einem 1.130 € niedrigerem Brutto.
Gleichzeitig hätte man geschätzte 660 € netto PKV-Kosten nicht mehr aufzubringen und damit mehr in der Tasche.
Mit 2 Kindern könnte man netto ungefähr beim gleichen Wert landen wie vorher. Je mehr Kinder, desto mehr würde man sogar von einer solchen Regelung profitieren.

jop, ich habe einfach deine Bruttowerte in den Brutto/netto Rechner gepackt und das Netto mit dem vom vorläufigen Rechner für 2026 hier auf der Seite verglichen. Denn der Rechner wurde ja vom Admin auf die Werte aus dem Entwurf angepasst.

jrx73

Zitat von: GeBeamter in Heute um 14:42Nichts genaues weiß man nicht. Beim dritten Kind gilt aber seit dem Urteil aus Mai 2020, dass der tatsächliche Bedarf des Kindes zu alimentieren ist, ungeachtet der Grundbesoldung des Beamten, da das Gericht festgelgt hat, dass ab dem dritten Kind nicht mehr auf Teile der Grundbesoldung zurückzugreifen ist.
D.h. danach dürften alle Beamten mit mehr als drei Kindern, für diese auch eine Nachzahlung erhalten.

Ich glaube der Verweis auf das MÄE erfolgt hier, damit für die Verordnung eine Bemessungsgrundlage gesetzt wird. Beispielsweise könnte der DH hier den Faktor 0,35 des MÄE ansetzen (übrigens nicht reduziert auf die Prekaritätsschwelle, jedenfalls steht da nichts von 80% des MÄE).

Vielen Dank - da stellt sich natürlich auch die Frage, Warum wird die Nachzahlung ab dem driten Kind nur in eine Verordnung reingepackt und nicht gleich in den Referentenentwurf (und später ins Gesetz)

Viel Spielraum, wenn's Geld nicht reicht reicht dann wird es halt wieder Richtung Null Euro gerechnet

Quetsche

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 14:42Sollte das Partnereinkommen für unrechtmäßig erklärt werden, dann wirds glaub richtig bunt beim Bund.
Dann wird man es sicherlich nicht mehr über das Grundgehalt lösen.
Der FZ1 wird wieder kommen, Ortzuschläge usw.

das wird mit Sicherheit gekippt sie haben sich nur Zeit gekauft. Das Verfassungsgericht hat ja extra die Freiheit gegeben es nicht über das Grundgehalt zu lösen sondern mit Zuschlägen, was meiner Meinung nach auch die bessere weil einfachere Variante ist.

Quetsche

Zitat von: jrx73 in Heute um 16:17Vielen Dank - da stellt sich natürlich auch die Frage, Warum wird die Nachzahlung ab dem driten Kind nur in eine Verordnung reingepackt und nicht gleich in den Referentenentwurf (und später ins Gesetz)

Viel Spielraum, wenn's Geld nicht reicht reicht dann wird es halt wieder Richtung Null Euro gerechnet

das habe ich mich auch gefragt und glaube das sie so irgendwie versuchen das gen Null zu drücken. Wäre gleich ins Gesetz schwer geworden da Verfassung genau ab drei Kinder gesagt hat da passt das gar nicht mehr mit der Allimentierung

BWBoy

Zitat von: Quetsche in Heute um 16:31das wird mit Sicherheit gekippt sie haben sich nur Zeit gekauft. Das Verfassungsgericht hat ja extra die Freiheit gegeben es nicht über das Grundgehalt zu lösen sondern mit Zuschlägen, was meiner Meinung nach auch die bessere weil einfachere Variante ist.

Es ist die billigere Variante. Einfacher ist definitiv über das Grundgehalt. Ein Grundgehalt, ausreichend für alles. Aber das ist halt die teuerste Lösung.