Polizistinnen lassen Kollegen im Stich - Disziplinarverfahren gerechtfertigt?

Begonnen von kittyka, Gestern um 08:09

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clarion

Kittyka, Polizisten werden immer wieder für Krisensituationen geschult! Sie haben Schièßtraining, Deeskalationstraining, Selbstverteidigung usw. und so fort. Die BePo ist bei uns im Nachbargebäude und es ist Wahnsinn wie oft sie alles Mögliche bei uns auf dem Gelände trainieren. Die Polizei stolpert nicht untrainiert in unübersichtliche Situationen rein.

Die haben Damen haben bei ihrer Flucht noch nicht mal ihr Polizeiauto mitgenommen, mit dem sie Verstärkung hätten holen können. Tut mir leid, die sind 100%ig nicht für den Polizeidienst geeignet! Der ÖD ist nicht das Sozialamt!!!

kittyka

Zitat von: clarion in Gestern um 23:07Kittyka, Polizisten werden immer wieder für Krisensituationen geschult! Sie haben Schièßtraining, Deeskalationstraining, Selbstverteidigung usw. und so fort. Die BePo ist bei uns im Nachbargebäude und es ist Wahnsinn wie oft sie alles Mögliche bei uns auf dem Gelände trainieren. Die Polizei stolpert nicht untrainiert in unübersichtliche Situationen rein.

Die haben Damen haben bei ihrer Flucht noch nicht mal ihr Polizeiauto mitgenommen, mit dem sie Verstärkung hätten holen können. Tut mir leid, die sind 100%ig nicht für den Polizeidienst geeignet! Der ÖD ist nicht das Sozialamt!!!
Ich hab glaub ich nie gesagt, dass ich ihr Verhalten in der Situation richtig finde. Ich hätte eben  auch andere Möglichkeiten geprüft, anstatt direkt ein Disziplinarverfahren zu initiieren und ausschließlich auf Entlassung zu pochen.
Es handelt sich eben um ein einmaliges Fehlverhalten und bei der Polizei gibt es genügend
andere Möglichkeiten.

In meinem Amt sind mir genügend andere weitaus schlimmere Leute mit (sozialer) Inkompetenz begegnet, wo
es aber irgendwie niemanden juckt, was die so treiben und nein, das ist nicht auf mich bezogen.


Petar Tudzharov

Dass es genügend andere Einsatzmöglichkeiten bei der Polizei gibt, kann doch aber wohl keine Begründung sein. Was wäre denn die Botschaft? Gravierende Pflichtverletzungen sind kein Problem, man landet weich irgendwo auf einer Innendienststelle. Wie denkst du wirkt sich das auf das Vertrauen und den Zusammenhalt zwischen den Polizisten sowie auf die individuelle Einsatz- und Risikobereitschaft aus?

clarion

@ Nein Kittyka, das geht einfach so nicht! Wenn man keinen Bock mehr auf Streifendienst hat, dreht man vorsätzlich ein dickes Ding und fällt schwuppdiwupp weich? Das wäre die Konsequenz aus deiner Denkweise. Gerade Polizeikollegen müssen sich im Einsatz auf einander verlassen können. Diese Polizistinnen würden den Betriebsfrieden erheblich stören.

Es gibt Fehler, die sind eben unverzeihlich, nicht nur bei der Polizei.

Rowhin

Zitat von: kittyka in Heute um 05:31In meinem Amt sind mir genügend andere weitaus schlimmere Leute mit (sozialer) Inkompetenz begegnet, wo
es aber irgendwie niemanden juckt, was die so treiben und nein, das ist nicht auf mich bezogen.

Grobe Pflichtverletzung mit sozialer Inkompetenz zu vergleichen, halte ich jetzt wiederum für nicht angemessen.

Mal ganz abgesehen davon, dass "andere Leute anderswo sind auch problematisch" nie ein Argument sein sollte, über Probleme hinwegzusehen.

Aber gut, du scheinst fest davon überzeugt zu sein, dass die Strafe hier nicht angemessen ist, während der überwiegende Rest von uns diese für durchaus angemessen hält. An dem Punkt scheinen wir dann nicht weiterzukommen.

Organisator

Zitat von: kittyka in Gestern um 16:15Ja,aber die Damen haben scheinbar ihre Chance auf ein weiteres Beamtenverhältnis generell verwirkt.
Da gibt es auch kein Ermessen mehr, wie wenn du einfach nur wegen schlechter Leistungen nicht übernommen wurdest.
Das finde ich halt hart.


Wie kommst du darauf? Sie werden nach meinem Dafürhalten aus dem Polizeivollzugsdienst entfernt. Für andere Fachlaufbahnen ist damit kein Urteil gesprochen.

Ich glaube hier gibt es auch ein Missverständnis. Nämlich, dass nur bei schuldhaften Verhalten ein Disziplinarverfahren gerechtfertigt sei. Dem ist aber nicht so. Wenn sich (im Nachhinein) herausstellt, dass ein Beamter nicht für die Tätigkeit geeignet ist, dann ist es nur logisch, dass er nicht mehr in dieser Tätigkeit (hier als Polizeivollzugsbeamter) arbeitet.


MoinMoin

Zitat von: Organisator in Heute um 08:08Wie kommst du darauf? Sie werden nach meinem Dafürhalten aus dem Polizeivollzugsdienst entfernt. Für andere Fachlaufbahnen ist damit kein Urteil gesprochen.
"Ziel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster sei es, dass das Beamtenverhältnis beendet wird."

Faunus

Zitat von: kittyka in Gestern um 12:58Na, zum Beispiel bei vorsätzlichen Sachen.
Arbeitszeitbetrug, Korruption, Betrug...

dies hier, scheint mir eher ne Panikreaktion gewesen zu sein.



Interessant!
Jeder TB würde dafür fristlos entlassen werden und u.U. noch eine Klage am Hals haben!

Im Polizeidienst, der Justiz, der Bundeswehr und der Steuerfahndung sind Verbeamtung absolut gerechtfertigt und wer seine Dienst aus welchen Gründen auch immer nicht leisten kann, hat dort nichts verloren.
Es ist ja nicht so, dass die Polizeibeamtinnen einfach in die Situation unvorbereitet hineingeworfen wurden.
Sie haben eine Ausbildung durchlaufen.
Für eine Weiterebeschäftigung in der Verwaltung benötigen sie halt dann eine entsprechnede Ausbildung - wie jeder andere auch. Ein Bäcker mit Mehlstauballergie wird auch nicht in seinem Beruf weiterarbeiten sondern umschulen. So ist das Leben nun mal!

FGL

Zitat von: kittyka in Gestern um 17:06Okay. Also wenn sie dem Disziplinarverfahren zuvorgekommen wären, in dem sie um Entlassung gebeten hätten, hätten sie z.B. bei der Polizei in einem anderen Bundesland wieder unterkommen können?
Theoretisch ja. Realistisch würde keine Polizei diese beiden Frauen nach diesem Vorfall in den Dienst nehmen.

Zitat von: kittyka in Gestern um 21:14Sie haben doch versucht zu erklären, warum sie eben so gehandelt haben.
Es war stockfinster, sie konnten die Situation nicht einordnen und hatten Panik.
Mit anderen Worten: Sie sind als Polizistinnen ungeeignet und gehören daher aus dem Dienst entfernt.

Zitat von: kittyka in Heute um 05:31Ich hab glaub ich nie gesagt, dass ich ihr Verhalten in der Situation richtig finde. Ich hätte eben  auch andere Möglichkeiten geprüft, anstatt direkt ein Disziplinarverfahren zu initiieren und ausschließlich auf Entlassung zu pochen.
Du hättest kein Disziplinarverfahren eingeleitet, obwohl dies nach dem LDG NRW eine gebundene Entscheidung ist?

Organisator

Zitat von: MoinMoin in Heute um 09:25"Ziel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster sei es, dass das Beamtenverhältnis beendet wird."


Genau - und dann können sie sich auf ein anderes Beamtenverhältnis bewerben, in dem das Fehlverhalten im Polizeivollzugsdienst ggf. keine Rolle spielt. Vielleicht im gehobenen musikalischen Sportdienst oder so.

Organisator

Zitat von: FGL in Heute um 09:38Du hättest kein Disziplinarverfahren eingeleitet, obwohl dies nach dem LDG NRW eine gebundene Entscheidung ist?

Und wer kein Diszi einleitet wäre dann ebenfalls disziplinarisch zu überprüfen

FGL

Zitat von: Organisator in Heute um 10:49Genau - und dann können sie sich auf ein anderes Beamtenverhältnis bewerben, in dem das Fehlverhalten im Polizeivollzugsdienst ggf. keine Rolle spielt. Vielleicht im gehobenen musikalischen Sportdienst oder so.
Bewerben können sie sich. Ins Beamtenverhältnis, ganz gleich welcher Fachrichtung, dürfen sie in NRW, wo der Fall spielt, aufgrund § 10 Absatz 6 Satz 1 LDG NRW nicht mehr berufen werden. Es sei denn, der Landespersonalausschuss lässt eine Ausnahme zu, was eher unwahrscheinlich ist.

Feivel

Verfolge den Beitrag nun schon eine Weile und ich finde es irgendwie fraglich, wie sehr man zumindest dem Anschein nach versucht, die Situation "schönzureden" oder teilweise zu relativieren.

Anscheinend frage nicht nur ich mich, ob da eine direkte oder indirekte Verbindung mit den Damen vorhanden sein könnte.

Zum Thema Diszi: Ich sollte schon für weitaus weniger Dramatisches ein solches Verfahren durchlaufen, wohlgleich ich für die Situation auch nichts konnte. Das, was dort jetzt passiert, scheint ja alternativlos zu sein. Jedenfalls fällt mir keine gleichwertige Alternative ein.
Gefragt hatte ich mich so oder so, warum die Damen nicht auf die Idee kamen, von sich aus die Entlassung ins Spiel zu bringen. Für diesen Beruf scheinen sie ja nicht geeignet zu sein.

Unter Bekannten meinte einer sogar, dass an den Funkgeräten ein Knopf vorhanden sei, mit dem in der Zentrale ein Alarm ausgelöst wird.

Es gibt genügend andere Jobs, mit denen man sein Leben finanzieren kann. Das, was dort jedenfalls passiert ist, nehmen die beiden mit durchs ganze Leben, ganz gleich, was letztlich passieren wird.

Organisator

Zitat von: Feivel in Heute um 13:32Das, was dort jetzt passiert, scheint ja alternativlos zu sein

Es ist alternativlos, denn wie vorher bereits dargelegt ist bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ein Disziplinarverfahren obligatorisch.

Insoweit löst ein Blick in das Gesetz die Ausgangsfrage, ob ein Disziplinarverfahren gerechtfertigt ist. "Ja!", da es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Faunus

Ich dachte der Beamtenstatus ist erst bei 12 Monaten Haft (auf Bewährung) zu beenden.
Deswegen werden doch hin und wieder Urteile kritisiert, die extrem milde mit nur 11 Monaten oder weniger bei Beamte enden.
Für mich ist es zwar nachvollziehbar, dass versucht wird ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel die Beamtinnen aus dem Dienst zu entfernen, aber ob ein Richter diesen Weg bei "nur 4 Monaten auf Bewährung" mitgeht, muss sich erst zeigen.
Vielleicht kommt es zur Freistellung mit laufenden Bezügen bis zur Pension 8)