Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Spid

Tut er doch: wirst Du von E9a/4 in E9b/3 erhältst Du E9a/4 plus den Garantiebetrag von 180€, erfolgt die Höhergruppierung aus E9a/3, erhältst Du E9a/3 plus den Garantiebetrag von 95,24€ - ganz genau so, wie es in §17 Abs. 4 TV-L vereinbart ist.

WasDennNun

Zitat von: citysun01 am 16.11.2019 15:00
Aber warum greift hier der neue Garantiebetrag nicht?
Weil man max soviel bekommt wie bei einer stufengleichen HG.

citysun01

Wenn ich von E9 a Stufe 3 in E9 b Stufe 3 komme liegt das Gehalt unter dem Wert des neuen garantiebetrages von 180 Euro. S. Tabelle unter folgendem Link: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html


Wozu dient dann der neue Garantiebetrag?

Spid

Welche Relevanz soll der Link haben? Die maßgebliche Norm habe ich genannt. Hast Du diese zumindest nach meinem diesbezüglichen Hinweis gelesen oder hast Du Deine Zeit lieber mit herumsurfen verschwendet?

WasDennNun

Zitat von: citysun01 am 16.11.2019 16:33
Wenn ich von E9 a Stufe 3 in E9 b Stufe 3 komme liegt das Gehalt unter dem Wert des neuen garantiebetrages von 180 Euro. S. Tabelle unter folgendem Link: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html


Wozu dient dann der neue Garantiebetrag?
Er dienst dazu, dass die meisten bei einer HG noch mehr Geld bekommen als früher das der Fall war.

Dort in deinem Link steht folgendes:
Als Ergebnis der Tarifrunde 2019-2021 wurden die Garantiebeträge deutlich erhöht, allerdings ist nun der individuelle Garantiebetrag auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Höhergruppierung begrenzt.

Also lesen bildet!

shbaco

Zitat von: TV-Ler am 14.11.2019 09:02
Zitat von: shbaco am 14.11.2019 08:36
Zum Thema Durchführungshinweise gibt es auf der Seite des STMF Bayern unter dem nachfolgen Link verschiedene (neue) Informationen...

http://www.stmf.bybn.de/personal/tarifvertrag/
So ein Intranet-Link ist nicht unbedingt für jedermann hilfreich ...

Hallo TV-Ler,
da gebe ich dir vollkommen Recht, Intranet ist nicht für jedermann....
Aber zumindest die TB in Bayern können sich schonmal die Durchführungshinweise ansehen... Zumal "die Veröffentlichung diese Hinweise nicht vorgesehen ist."
Weiterhin gehe ich davon aus, dass es mittlerweile auch in den anderen Bundesländern entsprechende Durchführungshinweise gibt.

Geist

Zitat von: shbaco am 18.11.2019 07:11
Aber zumindest die TB in Bayern können sich schonmal die Durchführungshinweise ansehen...

Vielleicht lässt uns EIN TB in Bayern an dieser Erkenntnis teilhaben...?

hannes123

Zitat von: Geist am 18.11.2019 08:21
Zitat von: shbaco am 18.11.2019 07:11
Aber zumindest die TB in Bayern können sich schonmal die Durchführungshinweise ansehen...

Vielleicht lässt uns EIN TB in Bayern an dieser Erkenntnis teilhaben...?


Ich finde es inzwischen einfach nur unfassbar, dass dieser ganze Prozess so lange dauert. Es kommt ja nun schon die nächste Tariferhöhung ab 2020 und es ist noch nicht geschafft, diejenigen der EG 9 überzuleiten, die ein Mehreinkommen zu erwarten haben.

Es ist bestimmt viel Arbeit, diese Durchführungshinweise auf Papier zubringen aber sowas muss einfach schneller gehen.





Spid

Wenn man - anstatt im Forum herumzujammern - mal zeitgerecht Feststellungs- und Leistungsklage erhoben hätte, stellte sich das Problem mutmaßlich nicht.

BTSV1

Zitat von: Spid am 19.11.2019 07:03
Wenn man - anstatt im Forum herumzujammern - mal zeitgerecht Feststellungs- und Leistungsklage erhoben hätte, stellte sich das Problem mutmaßlich nicht.

Tja, die Frage ist nur, will man seinen Arbeitgeber so verärgern....

Spid

Der AG kommt seiner Hauptpflicht nicht korrekt nach und Du machst Dir Gedanken, ob Du ihn verärgern könntest? Abgesehen davon, daß es sich um keine natürliche Person handelt und der AG mithin keinen Ärger empfindet, was meinst Du würde der AG tun, wenn Du einfach jeden Tag eine halbe Stunde später kämest, weil Dir noch Durchführungshinweise der Gewerkschaft fehlen?

Wastelandwarrior

Wenn jetzt viele Klagen eingehen, würde man beim nächsten mal einfach alles 6 Monate nach hinten schieben, um Zeit für die Abwicklung zu haben. Da die Gewerkschaften dem Vernehmen nach nicht gerade mit allen Ressourcen an der Umsetzung arbeiten wird das sicher lustig. Die Umsetzung 9a/9b betrifft nur einen kleinen Teil des Gesamtpakets, hätte man also entspannt zum 01.01.2020 starten können.

Spid

Man kann ja Umsetzungsfristen vereinbaren, das ist ja nicht unüblich. Hat man aber unterlassen, wie Du ja gerne schreibst, sind die Tarifparteien ja frei darin, was sie vereinbaren - mithin wollte man ja, daß der Anspruch unmittelbar entsteht. Ist schon ein ziemliches Armutszeugnis, wenn man als AG seiner Hauptpflicht nicht nachkommt. Hat man wohl den Mund zu voll genommen, als man keine Umsetzungsfrist vereinbarte...

nichts_tun

Ein wenig "Mitleid" habe ich schon mit den Personalverwaltungen und Bezügerechnern - diese kriegen den Umut der Beschäftigten ab, ohne dass sie selbst bslang einen Pfennig gesehen haben.

Wie du sagst Spid, schon ein Armutszeugnis der Verhandlungsfüher der TdL, dass sie das nicht bedacht haben oder -  was noch verquerer wäre - wissen- und willentlich in Kauf genommen haben.

Wastelandwarrior

Nochmal: rechtlich läuft die Frist seit 11. September. gut 2 Monate also. Noch 4 Monate bis zum § 37...