Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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TV-Ler

Zitat von: Steve 69 am 11.03.2019 21:13
Dieses hin und her macht einen ja verrückt.
Es gibt kein hin und her, vom Forengeschteibsel mal abgesehen. Aber das hat keinen Einfluss auf das, was die Tarifparteien letztlich in den Redaktionsverhandlungen vereinbaren werden ...
Kein Grund also, verrückt zu werden  8)

MoinMoin

Zitat von: Steve 69 am 11.03.2019 21:13
Dieses hin und her macht einen ja verrückt.
Welches Hin und Her?
Spekulationen, nichts als Spekulationen, auch wenn einer von ver.di DBB oder FixundFoxi das sagt.
Abgerechnet wird zum Schluss und sicher wird keiner ab dem 1.1. weniger haben als jetzt.

carlos1977

Zitat von: TV-Ler am 12.03.2019 04:36
Zitat von: wap am 11.03.2019 22:39
Wie sieht denn voraussichtlich die Stufenzuordnung aus wenn die Eingruppierung von E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage nach E9b erfolgt?
Überleitung in EG9a wie oben dargestellt zum 01.01.2019.
Zum 01.01.2020 Höhergruppierung auf Antrag nach den gültigen Regelungen, also in die Stufe der EG9b in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, ggf. mit Garantiebetrag von 180€.
Wo wäre bei dieser Überleitung der Unterschied zwischen Angestellten mit und ohne Entgeltgruppenzulage? ???
Was würde mit der Zulage passieren und warum soll man dann erst die Höhergruppierung ab 01.01.20 beantragen und nicht vorher?

Lars73

Warum sollte die Überleitung dabei unterscheiden?

Weil Teile der Änderungen der Entgeltordnung zum 1.1.2020 wirksam werden. Bis dahin bleibt es z.B. bei der E9b und dann erfolgt (bei vorliegen der Voraussetzungen; auf Antrag) die Höhergruppierung in die E9b.

MaryPoppins

Nur nicht weniger als jetzt wäre sehr bitter, well ALLE anderen mehr bekommen. Der Abstand zum TVÖD würde schon wieder größer und der Schlachtruf "Wir sind es wert" war für unsere Entgeltgruppe nur heiße Luft

kapemann

Weiß schon jemand wann die Redaktionsverhandlungen beginnen?

carlos1977

Zitat von: Lars73 am 12.03.2019 07:32
Warum sollte die Überleitung dabei unterscheiden?
Weil die Angestellten mit der Zulage "schwierigere" Aufgaben, als die Beschäftigten ohne Zulage, ausüben.
Siehe dazu alte EG9 Fallgruppe 1 bzw. 2
Da müsste es doch dann auch bei der Überleitung bzw. Zuordnung unterschiede geben, oder  ???

PhoenixDea

ich kann die Aufregung hier gut verstehen.

Wir wissen nicht genau, wo uns das jetzt hinführt und für die E9k-ler bzw. E9a-ler sind die Vermutungen ja schon düster.... und die Tatsache, dass wir näher an der E8 sind, als an der E9b, ist schon sehr traurig.

Lars73

@carlos1977
Nicht bei der Überleitung. Wobei diese grundsätzlich die Zulage nicht berührt.

Die Frage ob diese bei der Änderung der Entgeltordnung später in die E9b kommen ist ein anderes Thema. Was hier alles schon umfassend diskutiert wurde.

carlos1977

Zitat von: Lars73 am 12.03.2019 10:02
@carlos1977
Nicht bei der Überleitung. Wobei diese grundsätzlich die Zulage nicht berührt.

Die Frage ob diese bei der Änderung der Entgeltordnung später in die E9b kommen ist ein anderes Thema. Was hier alles schon umfassend diskutiert wurde.
Ok. Wo kann ich nochmal nachlesen, dass die Entgeltordnung erst später geändert wird?

Spid

Abschnitt II.4. des Einigungspapiers.

carlos1977

Zitat von: Spid am 12.03.2019 10:39
Abschnitt II.4. des Einigungspapiers.
Ok, aber im Abschnitt II.2 steht nichts zur Einigung bzw. zu den Änderungen im Bezug auf die Techniker(Gliederungsnummer IV, (5. Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2))
Ist der Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 auch fix und gilt dann erst ab 01.01.2020?

Spid

In Abschnitt II.2. wird doch auf die entsprechenden Änderungen verwiesen und in Abschnitt II.4. ist festgelegt, wann was inkraft tritt.

MaryPoppins

Wenn das so stimmt, könnte es noch dauern, bis wir über eine Anrechnung von Stufenlaufzeiten Klarheit haben:

Die Tarifeinigung steht unter einer Erklärungsfrist bis 30.4.2019. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Gewerschaften verdi und dbb beamtenbund und tarifunion sowie die TdL der Einigung zustimmen.

Danach beginnen die Redaktionsverhandlungen, in denen Detailfragen geklärt und die Grundsatzeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen umgesetzt wird.

???

MoinMoin

Zitat von: MaryPoppins am 12.03.2019 14:10
Danach beginnen die Redaktionsverhandlungen, in denen Detailfragen geklärt und die Grundsatzeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen umgesetzt wird.
Ist dem so? Beginnen die Redaktionsverhandlungen nicht vorher?