Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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BeatMunky

Hallo,

ich muss auch einmal blöd Nachfragen, bin seit 2014 im ÖD und tu mich manchmal noch schwer mit dem Verständnis.

Ich bin angestellt lt. Einstellungsvertrag in E9 mit dem Zusatz 22.2 welcher folgendes besagt: "2. Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die selbständig tätig sind.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen
5 und 6)"

Heißt, ich habe eindeutig einen verlangsamten Stufenaufstieg und würde entsprechend in E9a landen. E9a wird einen normalen Stufenaufstieg bekommen und geht nun bis Stufe 6, also alles gleich wie beim ursprünglichen E9, jetzt E9b mit dem Unterschied des Gehalts, richtig? Und letzten Endes muss ich mich um nichts kümmern, sondern das geschieht alles automatisch über die Dienststelle?   

Danke im Voraus!

Dummkopf

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/a/2018i/a/vergleich.tvoed-bund-2018.html

Die alte E9k war ab Stufe 3 die einzige Entgeltgruppe wo man mehr Geld bekommen hat als die TVÖD Kollegen!

Wahrscheinlich sollte diese "Ungerechtigkeit" nun aus den Weg geschafft werden :(

Lars73

@Dummkopf
Du hast aber schon beachtet, dass man im TVöD die Stufe 3 (folgende) eher erreichte als im TV-L? Wenn man die Stufenlaufzeit berücksichtigt erkennt man, dass man in der E9 "klein" weniger wie in der E9a TVöD verdient.

Dummkopf

Ich bin gespannt wie die Überführung und dann vor allem der Stufenaufstieg umgesetzt wird.
Ich sehe das momentan so das ich durch die Stufe 4 nichts mehr bekomme (weil identisch mit jetzt 3) sondern erst dann beim Aufstieg in Stufe 5, aber das dauert dann noch 7 Jahre...

Lars73

1. Das ändert nichts daran, dass die Aussage mit der besseren Regeung wie im TVöD schlciht falsch war.
2. Es ist (wie hier schon mehrfach beschrieben) sehr wahrscheinlich, dass man ähnliche Regelungen trifft wie im TVöD bei der Überleitung in die E9a und E9b. Das führt dazu, dass man nicht schlechter gestellt wird und im Ergebnis mehr Geld bekommt. Aus der Stufe 3 kommt man direkt in die Stufe 4 (Vvermutlich auch mit Anerkennung Stufenlaufzeit).


Dummkopf

Ich kenne mich nicht aus mit dem Tarifrecht und verstehe viele Dinge auch nicht!
Ich gucke mir nur die Tabellen an und sehe das ich nach meinen Aufstieg in die Stufe 4 genau das selbe bekomme wie jetzt!

PS: Die Tabelle mit dem TVÖD Vergleich stammt nicht von mir!

carlos1977

Was passiert den jetzt mit der Zulage die ich bis jetzt in der E9 klein erhalten habe? Gibt es die in der E9a weiter?

hannes123

Zitat von: Lars73 in 04.03.2019 08:30
1. Das ändert nichts daran, dass die Aussage mit der besseren Regeung wie im TVöD schlciht falsch war.
2. Es ist (wie hier schon mehrfach beschrieben) sehr wahrscheinlich, dass man ähnliche Regelungen trifft wie im TVöD bei der Überleitung in die E9a und E9b. Das führt dazu, dass man nicht schlechter gestellt wird und im Ergebnis mehr Geld bekommt. Aus der Stufe 3 kommt man direkt in die Stufe 4 (Vvermutlich auch mit Anerkennung Stufenlaufzeit).

Und was ist, wenn man nach der Stufenlaufzeit schon eigentlich in Stufe 5 wäre?

Also wenn man schon 5 Jahre in Stufe 3 ist? Dann aber in 9a Stufe 4 kommt aber durch die 5 "mitgenommenen" Jahre eigentlich schon in der Stufe 5 wäre?! Überspringt man dann eine Stufe?!

Dieses Szenario würde mich interessieren.

Weiss jemand, wie das im TVÖD behandelt wurde?!?!

E9

Kurze Frage:
Ich bin seit Anfang des Jahres Angestellter mit einer E9 / 1.

Habe ich jetzt E9a oder E9b?

Danke!


Maqualady

Hallo zusammen, ich habe auch ein Problem - komme mit den neuen Eingruppierungen nicht zurecht ...

Mein Fall .. ich bin seit 28 1/2 Jahren in meinem Amt, wurde übergeleitet vom BAT

Bin nun seit 01.01.2012 in E9/4
wurde zum 01.01.2018 in E9k/5 eingruppiert ....

Wenn ich jetzt E9a/5 bekommen würde - wäre das weniger als vorher ...
E9a/6 wäre gleichwertig ohne tarifliche Erhöhung ....

Kann mir jemand helfen was jetzt für mich gilt ?

Spid

Zitat von: Spid in 03.03.2019 18:16
Die Frage ließe sich erst mit Abschluß der Redaktionsverhandlungen in einigen Wochen beantworten.

MoinMoin

Zitat von: E9 in 04.03.2019 09:48
Kurze Frage:
Ich bin seit Anfang des Jahres Angestellter mit einer E9 / 1.

Habe ich jetzt E9a oder E9b?

Danke!
Kommt darauf an in welcher Fallgruppe du bist.
Ob mit verlängerter Stufenlaufzeit (dann 9a) oder normaler (9b)

hannes123

Zitat von: Lars73 in 04.03.2019 09:59
§ 27 TVÜ (Bund) enthält die Regelung zur Überleitung E9a/E9b Bund
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf;

§ 29c TVÜ (VKA) enthält die Regelung zur Überleitung E9a/E9b VKA
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/190109_TV%C3%9C_VKA_Onlinefassung.pdf

Hallo Lars,
Danke für die Regelungen.

Das würde ja in meinem dargestellten Fall bedeuten, dass Stufe 5 gezahlt wird und von da aus die Stufenlaufzeit neu beginnt!


bob25248

Guten Tag allerseits. Ich verfolge dieses Thema mit großem Interesse. Vielleicht kann mir jemand meine Situation erklären. Ich bin im Januar 2019 in die E9 (klein) Stufe 3 höhergruppiert wurden. Brutto lag bei 3172.55 €. Wenn ich das richtig sehe, komme ich nach der Überleitung in die E9a  Stufe 3. Dort liegt das Brutto bei 3177.31 €. Somit habe ich also 5 € mehr. Trotz des Tarifabschlusses habe ich demnach keine Gehaltssteigerung? Kann mir vllt. jemand sagen wie das evtl. geregelt wird, oder bleibt das dann so.
Vielen Dank im Voraus