Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Spid

Zitat von: Spid in 04.03.2019 10:14
Zitat von: Spid in 03.03.2019 18:16
Die Frage ließe sich erst mit Abschluß der Redaktionsverhandlungen in einigen Wochen beantworten.

Dummkopf

Zitat von: bob25248 in 04.03.2019 10:50
Guten Tag allerseits. Ich verfolge dieses Thema mit großem Interesse. Vielleicht kann mir jemand meine Situation erklären. Ich bin im Januar 2019 in die E9 (klein) Stufe 3 höhergruppiert wurden. Brutto lag bei 3172.55 €. Wenn ich das richtig sehe, komme ich nach der Überleitung in die E9a  Stufe 3. Dort liegt das Brutto bei 3177.31 €. Somit habe ich also 5 € mehr. Trotz des Tarifabschlusses habe ich demnach keine Gehaltssteigerung? Kann mir vllt. jemand sagen wie das evtl. geregelt wird, oder bleibt das dann so.
Vielen Dank im Voraus

Genau wie mein Fall!
Wir bekommen 100 Euro brutto mehr das wurde ja so vereinbart! Mindestens 100 Euro mehr!
Also bekommen wir dann 3272,55 Euro! Interessant wird dann wenn wir in Stufe 4 kommen (nach 3 Jahren), denn die Stufe 4 hat auch 3272,55 Euro!

Spid

Derlei wurde nicht vereinbart.

bob25248

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre wirklich interessant wie es nach erreichen der Stufe 4 ist. Theoretisch müssten Sie uns gleich die Stufe 4 geben, sonst verfolgt uns das noch ein paar Jahre.

volli

Hallo zusammen,
die Überleitung von E9k zu E9a schein sehr interessant zu werden.
Wie sieht das dann mit den Verweildauer der einzelnen Stufen aus? Werden die dann dem E9b angeglichen?
Somit wären die bis 2018 in der Stufe 5 waren ja ziemlich benachteiligt, da die schon etliche jahre mehr warten mussten um überhaupt so hoch zu kommen als nach den Stufenreglung für E9b.
Gibt es dazu schon irgendwelche Hinweise?

Und wie sieht die Erhöhung aus wenn man in der Stufe 5 schon ist?

Lieben Gruß
Volker

Dummkopf

Zitat von: bob25248 in 04.03.2019 11:05
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre wirklich interessant wie es nach erreichen der Stufe 4 ist. Theoretisch müssten Sie uns gleich die Stufe 4 geben, sonst verfolgt uns das noch ein paar Jahre.

Das wäre ein Traum!!!

hannes123

Zitat von: bob25248 in 04.03.2019 11:05
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre wirklich interessant wie es nach erreichen der Stufe 4 ist. Theoretisch müssten Sie uns gleich die Stufe 4 geben, sonst verfolgt uns das noch ein paar Jahre.

Ich glaube das hier ran angesetzt wird.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf;

siehe § 27

und Antwort 37 und 39

Dummkopf

Zitat von: hannes123 in 04.03.2019 11:19
Zitat von: bob25248 in 04.03.2019 11:05
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre wirklich interessant wie es nach erreichen der Stufe 4 ist. Theoretisch müssten Sie uns gleich die Stufe 4 geben, sonst verfolgt uns das noch ein paar Jahre.

Ich glaube das hier ran angesetzt wird.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf;

siehe § 27

und Antwort 37 und 39

Das was dort steht ist mir zu hoch! Verstehe ich nicht!

hannes123

Zitat von: Dummkopf in 04.03.2019 11:24
Zitat von: hannes123 in 04.03.2019 11:19
Zitat von: bob25248 in 04.03.2019 11:05
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre wirklich interessant wie es nach erreichen der Stufe 4 ist. Theoretisch müssten Sie uns gleich die Stufe 4 geben, sonst verfolgt uns das noch ein paar Jahre.

Ich glaube das hier ran angesetzt wird.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf;

siehe § 27

und Antwort 37 und 39

Das was dort steht ist mir zu hoch! Verstehe ich nicht!


Voraussetzung es wird so gemacht wie damals bei der im Link angegebenen Überleitung.

(3) 1Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (Bund) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung besondere Stufen- regelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht.

Heisst für mich: Aus Stufe 3 mach Stufe 4 (wenn ich mich irre, bitte berichtigen)


ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem.

Heisst für mich: Wenn ich nun in Stufe 4 komme, vor Tarifverhandlung aber schon 7 Jahre in EG 9klein Stufe 3 verbraucht habe, werden mir die Zeiten angerechnet und ich komme gleich in Stufe 5. Diese beginnt aber von vorne. Mir werden also nur 4 Jahre angerechnet von meinen 7 (wenn ich mich irre, bitte berichtigen)

Wastelandwarrior

Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.

Admin

Zitat von: Wastelandwarrior in 04.03.2019 12:16
Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.

Es gibt hinsichtlich E9a große Unsicherheit. Wir haben daher eine kurze Hinweis-Seite dazu erstellt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!

BeatMunky

Zitat von: Admin in 04.03.2019 12:37
Zitat von: Wastelandwarrior in 04.03.2019 12:16
Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.

Es gibt hinsichtlich E9a große Unsicherheit. Wir haben daher eine kurze Hinweis-Seite dazu erstellt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!

E9 wird doch aber nur zu E9b wenn die Stufenlaufzeit nicht verlangsamt wurde, oder?

Sollte man eventuell nebst "e9k" auch den verlangsamten Stufenaufstieg erwähnen?

Wastelandwarrior

Der Text ist gut. Die Stufenlaufzeiten der EG 9a werden reguläre sein. Was mit den bisherigen längeren Laufzeiten passiert, die bereits hinter den Leuten liegen, wird Gegenstand der Redaktionsverhandlungen sein. Es wird am Ende irgendwas wie Bund herauskommen.

Spid

Zitat von: Admin in 04.03.2019 12:37
Zitat von: Wastelandwarrior in 04.03.2019 12:16
Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.

Es gibt hinsichtlich E9a große Unsicherheit. Wir haben daher eine kurze Hinweis-Seite dazu erstellt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!

Die bisherige E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ("kleine E9", E9k im Online-Rechner) soll in eine reguläre Entgeltgruppe E9a übergeleitet werden, die bisherige E9 mit regulären Stufenlaufzeiten wird zur E9b.
Während die Überleitung der E9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt.
Die ,,kleine E9" war nie eine eigenständige Entgeltgruppe, aus Vereinfachungsgründen haben wir das hier so dargestellt. Das gilt auch für die Stufe 5 der ,,kleinen E9", die es so nicht gibt, sondern vielmehr eine Zulage darstellt. Die hier gemachten Vereinfachungen zur besseren Übersicht sind tariflich nicht relevant. Bei der Überleitung wird auf die tariflichen Tatbestände abgestellt werden. Die Regelungen zur Überleitung werden in den nächsten Wochen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden. Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten.

Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Überleitung geregelt ist.

balou1964

Dieses habe ich gelesen.

' Die bisherige "kleine E 9" (E 9k im Online-Rechner) soll in eine reguläre Entgeltgruppe E 9a übergeleitet werden, die bisherige E 9 wird zur E 9b.
Während die Überleitung der E 9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt.
Da es die "kleinen E 9" als offizielle Entgeltgruppe nie gab, gab es in dieser auch keine offiziellen Stufenlaufzeiten. Damit ist nicht anzunehmen, dass die bisher im Rahmen des Online-Rechners dargestellten Entgeltstufen genau so auf die E 9a übernommen werden. '
Komisch das es die kleine E9 es offiziell gar nicht gab. Besonders da es ja noch einen kleine kleine E9 im TVL gab.
Also ich bin gespannt was daraus wird.

Besonders wenn ich mir diese Tabelle anschaue.
E 9b   2873.64   3129.67   3272.55   3667.36   4000.09   4120.10
E 9a   2873.64   3129.67   3177.31   3272.55   3667.36   3777.39

Was es da für Unterschiede sind in diesen zwei Gruppen, für mich unverständlich.