Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ITechniker

Zitat von: Blume in 22.03.2019 09:50
Hat dein Kollege auch die Fallgruppe 1 mit Zulage? Wäre die gleiche Sachlage wie bei mir. Damit könnte ich gut leben. Aber man muss natürlich erst die Redaktionsverhandlungen abwarten.
Ja hat er.

Capo

Bin mal gespant ob es bei Meistern, 9k mit Fallgruppenzulage,  auch so Angewendet wird.

TV-Ler

Zitat von: Capo in 22.03.2019 13:37
Bin mal gespant ob es bei Meistern, 9k mit Fallgruppenzulage,  auch so Angewendet wird.
Für Meister wurde dergleichen nicht vereinbart.

Capo

Bis jetzt sind Meister und Techniker in der Eingruppierung ziemlich gleichgestellt. Wenn man jetzt den Meisterbereich von der 9b ausschließen würde, wäre das schon eine ziemliche Abwertung. Hier würden wir dann mal wieder als Verlierer aus den Verhandlungen gehen, und die nächste Korrektur wäre erst in drei Jahren möglich. Dank dieser tollen Laufzeit.

Capo

Zitat von: TV-Ler in 22.03.2019 15:55
Zitat von: Capo in 22.03.2019 13:37
Bin mal gespant ob es bei Meistern, 9k mit Fallgruppenzulage,  auch so Angewendet wird.
Für Meister wurde dergleichen nicht vereinbart.

Für Techniker übrigens auch nicht. Es ist zwar in einem Arbeitspapier vom letzten Jahr erwähnt das die Fallgruppenzulage wegfallen soll. Aber im Einigungsvertag konnte ich diesen Passus nicht finden. Es werden doch nur die da aufgeführten Teile umgesetzt, nicht die ganzen oder? .https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf

Spid


Capo

Das stimmt da ist die Niederschrift aufgeführt, aber der letzte Satz heißt: "Mit folgenden Maßgaben:" daraus lese ich das nur die weiter unten aufgeführten Teile umgesetzt werden und da steht der Wegfall der FG Zulage halt nicht bei.

Spid

Das magst Du so lesen, dann liest Du aber falsch.

Capo

Nun wird die Zukunft zeigen. Hoffen wir mal das ich nicht lesen kann ;)

ITechniker

Zitat von: TV-Ler in 21.03.2019 20:02
Zitat von: ITechniker in 21.03.2019 18:51
Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...

Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...

[...]

Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in  Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.

[...]
Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".

Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?

Danke für die Hilfe  :)

Antiker

Höhergruppierung von E9a - S5 nach E11

Worauf würde sich der Garantiebetrag i.H.v. 180,- € beziehen, wenn man von E9a - Stufe 5 nach E11 höhergruppiert werden würde? Ich gehe davon aus, dass man in E11 - Stufe 3 landen würde oder?

Zu dem Thema Höhergruppierung über 2 Entgeltgruppen gibt es ja Durchführungsbeispiele. Dort ist aber für mich nicht ersichtlich, ob sich der Mindesthöhergruppierungsgewinn auf das Start-Brutto (9aS5) oder auf die Differenz von E10S3 nach E11S3 bezieht.

Hat da Jemand Ahnung?

TV-Ler

Zitat von: Capo in 22.03.2019 18:18
Das stimmt da ist die Niederschrift aufgeführt, aber der letzte Satz heißt: "Mit folgenden Maßgaben:" daraus lese ich das nur die weiter unten aufgeführten Teile umgesetzt werden und da steht der Wegfall der FG Zulage halt nicht bei.
Das wurde doch alles bereits im eigenen Thread ,,Verbesserung Techniker/Meister" u.a. von Spid und mir aufgedröselt. Desweiteren wurde auf eine Erläuterung von Verdi verwiesen, aus der hervorgeht das für Meister lediglich eine Aufwertung im Bereich der EG7 zur EG8 vereinbart wurde.

Bitte einfach dort mal einlesen, bevor hier wieder alles sinnlos erneut durchgewurstet wird.
Das die Meister in dieser Tarifrunde abgehängt wurden, hat mich auch verwundert. Aber nach den bislang vorliegenden Informationen sieht es genau so aus. Vielleicht ein ,,Massenproblem" (Anzahl der Meister deutlich größer als Anzahl der Techniker, so das es der TdL zu teuer erschien).

TV-Ler

Zitat von: ITechniker in 22.03.2019 20:23
Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".

Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?
Erwischt!
Da war ich zu voreilig, es bleibt beim Unterschiedbetrag (98,21€).

ITechniker

Zitat von: TV-Ler in 22.03.2019 20:36
Zitat von: ITechniker in 22.03.2019 20:23
Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".

Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?
Erwischt!
Da war ich zu voreilig, es bleibt beim Unterschiedbetrag (98,21€).

alles klar, danke dir!

TV-Ler

Zitat von: Capo in 22.03.2019 17:11
Bis jetzt sind Meister und Techniker in der Eingruppierung ziemlich gleichgestellt. Wenn man jetzt den Meisterbereich von der 9b ausschließen würde, wäre das schon eine ziemliche Abwertung. Hier würden wir dann mal wieder als Verlierer aus den Verhandlungen gehen, und die nächste Korrektur wäre erst in drei Jahren möglich. Dank dieser tollen Laufzeit.
Zu dem ,,ziemlich gleichgestellt":
Aus BAT-Zeiten stand Verg.-Grp. Vb Meistern mit entsprechender Fallgruppe nach 4 Jahren Bewährung eine Vergütungsgruppenzulage in Höhe 10% der Anfangsgrundvergütung Vb zu, das entspricht heute einer Besitzstandszulage von ca. 185€ (bis 31.12.18). Desweiteren steht die (statische) Meisterzulage in Höhe von 38€ zu. Macht zusammen ca. 223€ an Zulagen.

Techniker mit Besitzstandszulage aus BAT-Zeiten (7,5% der Anfangsgrundvergütung Vb nach 6 Jahren Bewährung) liegen bislang mit (bis 31.12.18) ca. 137€ deutlich (ca. 85€/Monat) darunter.

Da würde ich behaupten, das die genannten Meister in der zukünftigen EG9a Stufe 6 zzgl. die genannten Zulagen ab 2020 noch immer ein ganz geringfügig höheres Gesamtbrutto haben werden, als auf Antrag höhergruppiere Techniker in der EG9b in der Stufe 5. Diese werden erst nach weiteren 5 Jahren mit dem aufrücken in Stufe 6 tatsächlich ein höheres Brutto realisieren.

Die ,,Nicht-BAT-Meistern" mit entsprechender Fallgruppe seit 2012 zustehende Entgeltgruppenzulage in Höhe von derzeit (bis 31.12.18) ca. 145€ (4/5 bzw. 16/20) der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage) liegt ebenfalls deutlich über der entsprechenden Entgeltgruppenzulage für ,,Nicht-BAT-Techniker" in Höhe von derzeit (bis 31.12.18) ca. 95€ (7/10 bzw. 14/20 der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage).

Obwohl Meister und Techniker nominell identisch eingruppiert sind, stehen Meister aufgrund der Details von Entgeltordnung und TVÜ also finanziell bislang besser da (oder anders ausgedrückt: kommen den Arbeitgeber teurer). Und für Meister mit BAT-Historie gilt das in den nächsten Jahren wie erwähnt weiterhin ...