Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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hannes123

Zitat von: bernd35 in 09.07.2019 13:22
Hallo, könnte bitte jemand noch meine Frage beantworten? Vielen Dank.

Wenn alles nach Plan läuft, dann würde ich es auch so sehen!
Man benötigt 5 Jahre von 5 nach 6. Wenn Du Deine Zeiten mitnimmst ergibt sich 2021!

Chrilleger

Das ist ja alles wirklich spannend :)

Anderes Spielchen.  8)

Bis 31.12.2018 EG9k Stufe 2 mit fast 3 Jahren in der Stufe.
Dann müsste man ab dem 01.01.2019 in die EG9a Stufe 3 kommen? Korrekt.

Und wenn man nun ab dem 01.03.2019 in die EG9b "höher gruppiert" wird? Bei einem Garantiebetrag von 185€ ab dem 01.01.2019 müsste man ab dem 01.03.2019 in die EG9b Stufe 4 kommen, korrekt?

Spid

Ein Garantiebetrag wirkt sich auf die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung nicht aus.

Chrilleger

Zitat von: Spid in 09.07.2019 13:51
Ein Garantiebetrag wirkt sich auf die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung nicht aus.


Aber bei einer Höhergruppierung muss der mindestens der Garantiebetrag erfüllt sein.

Spid


bernd35

Spid, kannst du bitte meine Frage beantworten?

Spid


Chrilleger


Spid

Natürlich stimmt das. Du hast schlicht die Funktion des Garantiebetrages nicht verstanden.

bernd35

Zitat von: Spid in 08.07.2019 14:45
Aufgrund welcher tariflichen Grundlage erfolgt die Zahlung dieser ,,Zukunftssicherung"?
Spid, also wegen den Zukunftssicherungsleistungen habe ich meine Gehaltsabrechnungen seit Dienstbeginn angesehen und die wurden bereits da, also Ende 2003 gezahlt. Dieser Betrag hat sich nach Höhergruppierungen erhöht. Dieser Betrag hat wirklich was mit der betrieblichen Altersversorgung (ZVK der bayerischen Gemeinden) zu tun und wurde bei mir immer zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt, wie schon erwähnt, auch weiterhin nach der letzten Überleitung vom BAT zum TV-L im Jahr 2006. Also sollte der Betrag auch nach der jetzigen Überleitung weiterhin, neben dem normalen Tabellenentgelt gezahlt werden oder meint ihr nicht? Da ja mein Bruttolohn bis 12/2018 Euro 3.611 betrug und jeder ab 1.1.19 Euro 100 mehr bekommt, kommt man ja  mit dem übergeleiteten Tabellenentgelt von Euro 3.667 der Stufe 5 nicht auf Euro 100 mehr, so dass doch die 50 Euro für die Zukunftssicherung tatsächlich bezahlt werden müssten oder nicht?

Spid

Du darfst Bruttolohn nicht mit Tabellenentgelt vergleichen. Bei der Überleitung kommt es auf das Tabellenentgelt an. Ob die "Zukunftssicherung" weiterhin zusteht, hängt von den unbekannten Regelungen ab, die diese bestimmen. Sie könnte genauso gut durch alle möglichen Erhöhungstatbestände abgeschmolzen oder durch diese erhöht werden oder gleich bleiben.

bernd35

OK, danke Spid. Dann heißt es wie immer abwarten und Tee trinken und auf die nächste und hoffentlich letzte Redaktionsverhandlung am 30.07. warten.

Peekaah

Wenn es sich wirklich um einen rein Arbeitgeber-finanzierten Rentenversorgungsbeitrag handelt, solltest du zumindest jährlich eine Nachricht zu deinen Anwartschaften bekommen.

BTSV1

Zitat von: F1s1 in 09.07.2019 13:27
Es weiß keiner weil die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind und auf 31.7 vertagt sind.
Bitte

Ist das jetzt dein Ernst..... Sollte doch am 1.7. starten.... >:( >:( >:(

Spid

Sind dann auch gestartet, wurden dann vertagt, weil die TdL-Entwürfe verdi nicht durchgegendert genug waren.