Die Entgeltgruppenzulage steht ab dem 01.01.2020 auch in E9a nicht mehr zu. Der Garantiebetrag ist auf die Höhe des Höhergruppierungsgewinns bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt.
Danke für die Info. Das bedeutet dann für mich, solange ich keinen Antrag auf Höhergruppierung nach E9b stelle ab dem 01.01.2020, dass ich in E9a Stufe 2 im Jahr 2020 1 € weniger bekommen würde als im Jahr 2019 mit Entgeltgruppenzulage.
Da mein Gehalt im Moment (2019) folgendes ist:
Grundgehalt Brutto: 3129 €
Brutto Gesamt: 3228 €
Netto Gesamt: 2004 €
und ab 2020 dann folgendes wäre:
Grundgehalt Brutto: 3227 €
Brutto Gesamt: 3227 €
Netto Gesamt: 2003 €
Und wenn ich dann den Antrag auf Höhergruppierung nach E9b stelle, würde ich dort ebenfalls in Stufe 2 kommen.
Dann würde jedoch der Garantiebetrag bei Höhergruppierung wirken und mein Gehalt läge dann bei
3227 € Grundgehalt + 180 € Garantiebetrag = 3407 €Und ich wäre in der Stufe 2 der Gruppe E9b.
Ist das soweit richtig?
Und eine letzte Frage. Starte ich in der E9b dann von vorne? Also dauert es dann bis Januar 2022 bis ich in der Stufe 3 der E9b bin, oder komme ich bereits im Januar 2021 in Stufe 3 der Gruppe E9b, da ich bereits seit Januar 2019 in Gruppe E9a eingruppiert bin.