Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Spid

Wenn Du erst am 01.01.19 eingestellt wurdest, bist Du nie in der E9 gewesen. Du warst immer schon in der E9a eingruppiert. TB sind grundsätzlich entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist ausschließlich in den Fällen der§§29c, 29d, 29f TVÜ-L vorgesehen und ansonsten weder vorgesehen noch erforderlich, sondern bedarf weder der Beachtung noch der Bearbeitung durch den AG. Wenn Du hingegen einen Antrag nach §29d TVÜ-L stellst, ist nicht zu klären, ob er durchginge - er entfaltet seine Wirkung unmittelbar.

WasDennNun

Zitat von: Wizzard76 in 25.10.2019 12:30
ich bin neu im ÖD und gehöre auch zu den Leute die die 9ner Umstellung betrifft!
Dann trifft dieses ja nicht zu, da du ja nicht umgestellt (übergeleitet) wirst.

Zorn

#1427
Moin,

ich blicke auch nicht mehr durch.. habe mittlerweile mit unserer Personalstelle telefoniert, mit dem LBV.. keine konkreten Aussagen.

Ich wurde 08.2012 bei meiner Einstellung  in der E9Z/3 Fallgruppe II, neue Entgeltordnung Abschnitt 22.2 eingruppiert. Dort verweile ich noch immer laut Lohnabrechnung.
Also seit 7 Jahren und 1 Monat.

2018 bekam ich noch 3172,55 Euro
01.2019 waren es ebenfalls 3172,55 Euro
Seit 05.2019 sind es 3272,55 Euro (also + 100 Euro Mindestbeitrag Tarifverhandlungen), auch auf der letzten Abrechnung 09.2019

Sehe ich es richtig, dass ich in die E9a Gruppe 5 übergeleitet werde (3667,36€) ??

Bislang konnte mir niemand diese Frage beantworten.

Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?


Spid

Möglicherweise liegt es daran, daß Du den Zeitreisebriefkasten des Forums nutzt und im Gegensatz zu uns anderen im Jahre 2009 existierst.

Zorn

Moin,

sorry.. es sollte 2012 heißen, nicht 2002 :)


Spid

E9a Stufe 5 ist korrekt.

Zorn

Zitat von: Spid in 28.10.2019 09:26
E9a Stufe 5 ist korrekt.

Bestens. Danke!  8)

Rückwirkend zum 01.01.2019?

Seltsam, dass mir bisher sonst niemand diese Auskunft erteilen konnte.

Mahlzeit

Mich wundert, dass nicht ein Bezügeamt im Lande vernünftig Auskünfte zu dem Thema erteilt !?

Spid

Sehe ich grundsätzlich auch nicht als deren Aufgabe...

Zorn

Habe eben nochmal mit dem LBV telefoniert. Endlich hatte ich mal jemanden in der Leitung, der Auskunft geben konnte: Es wurde mir die Überleitung in die E9a/5 bestätigt. Rückwirkend zum 01.01.19

Umgesetzt werden soll die Überleitung "im Dezember".

Spid

Sich meine Aussagen vom LBV bestätigen zu lassen, ist irgendwie so, als würde man einen FAZ-Artikel anhand der ,,Gala" verifizieren...

Zorn

Zitat von: Spid in 28.10.2019 11:38
Sich meine Aussagen vom LBV bestätigen zu lassen, ist irgendwie so, als würde man einen FAZ-Artikel anhand der ,,Gala" verifizieren...

Das sagst Du erst jetzt!? Dann hätte ich mir den Anruf gespart  :)

Danke nochmals.  :-*

TV-Ler

Zitat von: Spid in 28.10.2019 11:38
Sich meine Aussagen vom LBV bestätigen zu lassen, ist irgendwie so, als würde man einen FAZ-Artikel anhand der ,,Gala" verifizieren...
Ist die FAZ nicht inzwischen ein heruntergekommenes Blättchen, das nur noch vom Glanz früherer Tage lebt?

Spid


Lin1401

Nun wollte ich auch mal eine Frage zur neuen E9a los werden.

Ich bin seit dem 18.04.2016 in E9 (besonder Stufenlaufzeit, Stufe 2).

Jetzt meine Frage an euch:

Wann komme ich in Stufe 3, aufgrund der neuen Tarfivereinbarung? Verstehe die Überleitungstabelle nicht so richtig.

Vielen lieben Dank :-)